Tätigkeiten von Werbeagenturen
Stadtbau Aschaffenburg GmbH
Stiftsgasse 9, 63739 Aschaffenburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
André Kazmierski seit 3.7.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Aschaffenburg | 96.96% |
Stadtbau Aschaffenburg GmbHEigenbeteiligung | 3.04% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 3.04% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtbau Aschaffenburg GmbHAschaffenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für 2023A. Grundlagen des Unternehmens I. Geschäftsmodell des Unternehmens Die Stadtbau Aschaffenburg GmbH (im Folgenden auch kurz Stadtbau Aschaffenburg oder Gesellschaft genannt) ist das städtische Wohnungsunternehmen der Stadt Aschaffenburg. Hauptgesellschafter mit 96,97 % ist die Stadt Aschaffenburg. Die Gesellschaft selbst hält 3,03 % eigene Anteile. Sie wurde am 19.02.1949 gegründet und wurde am 17.06.1949 unter der HRB Nr. 40 im Amtsgericht zu Aschaffenburg eingetragen. Nach dem Gesellschaftsvertrag in der zurzeit gültigen Fassung vom 26.10.2004 widmet sich die Gesellschaft der sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung. Die Gesellschaft entfaltet ihre geschäftlichen Aktivitäten ausschließlich in der Stadt Aschaffenburg. Die Bewirtschaftung und Entwicklung eigener Wohnungsbestände in Aschaffenburg ist das Kerngeschäft der Gesellschaft. Weitere Geschäftsfelder liegen in der Unterbringung von Flüchtlingen und wohnungslosen Menschen, der WEG-Verwaltung sowie in der Drittverwaltung für die Stadt Aschaffenburg. Ferner wurde der Gesellschaft mit Bescheid vom 15.11.1993 die Erlaubnis eines Gewerbes nach § 34c der Gewerbeordnung erteilt. Zum Bilanzstichtag besitzt die Gesellschaft 451 Häuser mit 3.191 Wohnungen im Stadtgebiet Aschaffenburg. B. Wirtschaftsbericht I. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 in einem nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Zwar hat im Verlauf des Jahres die Inflation nachgelassen und sich der Anstieg der Lohneinkommen im Vergleich zum Vorjahr beschleunigt, allerdings blieb die Erholung beim privaten Konsum bislang aus. In realer Rechnung sind die Einkommen in Deutschland über längere Zeit zurückgegangen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022 erhöht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, fiel die Inflationsrate für 2023 damit geringer aus als im Jahr zuvor. Die Arbeitslosenquote in Deutschland lag im Jahresdurchschnitt 2023 bei 5,7 % und ist demnach um 0,4 % ggü. dem Vorjahr gestiegen. Im Jahresdurchschnitt waren 2,6 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet, rund 191.000 mehr als vor einem Jahr. Im Dezember 2023 lag die Arbeitslosenquote in der Stadt Aschaffenburg bei 6,2 % (Vj.: 5,6 %). Nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die jahresdurchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 333.000 Personen (+0,7 %). Die Zahl der Erwerbstätigen erreichte damit einen neuen historischen Höchststand, nachdem bereits im Jahr 2022 der vormalige Höchstwert aus dem Jahr 2019 (45,3 Millionen Personen) um 320.000 oder 0,7 % überschritten worden war. Nach einer Serie von zehn Zinsanhebungen seit Juli 2022 im Kampf gegen die hohe Inflation hat die Europäische Zentralbank (EZB) erstmals im Oktober 2023 pausiert und den Leitzins seitdem unverändert belassen. Der Refinanzierungssatz für den Euroraum verharrt aktuell bei 4,5 %. Im Hinblick auf zukünftige Zinssenkungen äußert sich der EZB-Rat vorsichtig. Vor dem Hintergrund der anhaltend erhöhten Inflation soll der Leitzins so lange wie erforderlich auf ein ausreichend restriktives Niveau festgelegt werden, um sich dem zwei-Prozent-Ziel weiter anzunähern. Experten rechnen mit einer ersten Leitzinssenkung im Frühsommer 2024. Wegen des anhaltenden Ukraine-Kriegs können weiterhin Risiken für die Geschäftsentwicklung und den zukünftigen Geschäftsverlauf des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden. Zu nennen sind Risiken aus der Verzögerung bei der Durchführung von Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen verbunden mit dem Risiko von Kostensteigerungen und der Verzögerung von geplanten Einnahmen. Darüber hinaus ist mit einem Anstieg der Mietausfälle, mit krisenbedingten Einschränkungen der eigenen operativen Prozesse sowie ggf. mit verschlechterten Finanzierungsbedingungen zu rechnen. Branchenspezifische Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 dürften nach letzten Schätzungen des GdW die Genehmigungen für rund 260.000 neue Wohnungen auf den Weg gebracht worden sein. Damit wurden 27 % weniger Wohnungen bewilligt als im Jahr zuvor. Damit setzt sich der bereits im Vorjahr begonnene Abwärtstrend im Wohnungsbau (2022: -7 %) dramatisch verstärkt fort. Aktuell ist die Gemengelage für den Wohnungsbau äußerst schwierig: Ein historischer Preisanstieg bei den Bauleistungen trifft auf deutlich gestiegene Bauzinsen und eine durch die Haushaltslage bedingte Unklarheit bezüglich der gültigen Förderkonditionen. Diese schwierigen Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau schlugen sich 2023 sowohl bei Genehmigungen von Ein- und Zweifamilienhäusern als auch im Geschosswohnungsbau nieder. Dabei ging die Zahl der neu genehmigten Ein- und Zweifamilienhäuser (-41 %) noch deutlich stärker zurück als die genehmigten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (-25 %). Die Zahl neu genehmigter Eigentumswohnungen sank dabei ersten Schätzungen des GdW zufolge etwas weniger stark (-22 %) als die Genehmigungen für neue Mietwohnungen (-27 %). Insgesamt wurden 2023 wohl rund 64.000 Eigentumswohnungen und 79.000 Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau genehmigt. Auch bei den Wohnungsfertigstellungen kam es im Jahr 2023 zu einem deutlichen Rückgang um -14 % auf voraussichtlich rund 255.000 Wohneinheiten. Für 2024 zeichnet sich laut GdW keine Umkehr dieses Negativtrends ab: Für die Jahre 2024 ist auf Grundlage der Entwicklungen bei den Genehmigungen ein noch stärkerer Einbruch zu erwarten. Die Fertigstellungen dürften dann um weitere 18 % auf rund 208.000 neu errichtete Wohnungen einbrechen. Auch 2025 wird sich dieser Trend fortsetzen, wenn auch deutlich abgeschwächt. Die Fertigstellungen dürften dann erstmals seit 2011 wieder unterhalb der 200.000er - Marke liegen. Das ifo Institut rechnet für 2024 mit einer weiteren Abkühlung der Baukonjunktur. Vor allem im Wohnungsbau dürfte seiner Einschätzung nach die Auftragslage angespannt bleiben, da die Baupreise nach wie vor hoch sind und die Kreditzinsen nur sehr langsam sinken. Dementsprechend pessimistisch zeigten sich die befragten Unternehmen des Bauhauptgewerbes in der ifo Konjunkturumfrage im Januar 2024. Die Herausforderung, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, hat sich jüngst durch Materialknappheit und Fachkräftemangel noch zugespitzt. Dabei wird klar, dass die Bezahlbarkeit von Bauen und Wohnen nicht alleine steht, sondern nur in Verbindung mit Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Barrierearmut und Innovation wirksam und zukunftsfähig verfolgt werden kann. Wohnungswirtschaft in Aschaffenburg Der Wohnungsmarkt in Aschaffenburg ist nach wie vor angespannt. Die Mietenentwicklung ist weiterhin anhaltend positiv. Die geografisch günstige Lage zum Wirtschaftsraum Frankfurt lässt eine weitere positive, stabile Entwicklung des Aschaffenburger Wohnungsmarktes erwarten. Trotz der deutlich gestiegenen Bautätigkeit der letzten Jahre besteht ein großer Wohnungsbedarf, insbesondere nach preisgünstigen Wohnungen. Die Stadt Aschaffenburg ist in der aktuellen Mieterschutzverordnung (MiSchuV) aufgeführt. Es gilt in Aschaffenburg eine abgesenkte Kappungsgrenze. Dies bedeutet: Der Vermieter darf die Miete innerhalb von drei Jahren grundsätzlich nicht um mehr als 15 % (statt 20 %) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen. Abgesehen von den gesetzlichen Sonderregelungen in den §§ 559 und 560 BGB ist eine Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren von über 15 % nicht zulässig. In der Stadt Aschaffenburg war Ende 2022 ein Bestand von 39.138 (Vj.: 38.890) Wohnungen zu verzeichnen. Mit einem Bestand von 3.191 Wohnungen zum Ende des Geschäftsjahres bewirtschaftet die Gesellschaft 8,2 % des gesamten Wohnungsbestandes in Aschaffenburg. Mit ihrer Mietpreispolitik versucht das Unternehmen dämpfend auf den Aschaffenburger Mietmarkt zu wirken. Die Nettosollmiete der Gesellschaft beträgt im Geschäftsjahr im Durchschnitt 6,62 € je m 2 Wohnfläche, während auf dem freien Wohnungsmarkt durchschnittlich 11,43 € je m 2 gefordert werden. Die Stadtbau Aschaffenburg GmbH vermietet ihre Wohnungen im Wesentlichen an in Aschaffenburg wohnende Personen und Familien. Zum 31.12.2023 betrug die Anzahl der registrierten aktiv Wohnungssuchenden 1.291 Haushalte. Aufgrund des stetigen Nachfrageüberhangs ist der Neubau bedarfsgerechter, öffentlich geförderter Wohnungen in Aschaffenburg weiterhin dringend notwendig. II. Geschäftsverlauf Im Hinblick auf den Ukraine-Krieg und die danach stark gestiegenen Energiepreise sowie die weiterhin hohen Baupreise waren in 2023 teilweise negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung zu verzeichnen. Sie betrafen in untergeordnetem Umfang in Einzelfällen Verzögerungen bei laufenden Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen. Dennoch wurde bzgl. der beobachteten Leistungsindikatoren die Erwartung für den Berichtszeitraum durch die aktuellen Geschehnisse nicht maßgeblich beeinflusst. Die Gesellschaft war im Berichtszeitraum im Wesentlichen in den Bereichen Neubau von Mietwohnungen sowie der Modernisierung und Instandhaltung des Gebäudebestandes tätig. 1. Bestandsbewirtschaftung Im Bestand der Gesellschaft befinden sich zum 31.12.2023 insgesamt 3.191 Wohnungen mit 199.748,44 m 2 Wohnfläche, 13 gewerbliche Einheiten mit 2.575 m 2 Fläche (darunter ein Verwaltungsgebäude, ein Regiebetriebsgebäude mit Werkstatt und Büro, eine KiTa sowie ein Miteigentumsanteil am Quartierszentrum) sowie 736 Garagen. 2. Neubautätigkeit Die Stadtbau Aschaffenburg GmbH hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr erhebliche Mittel in den Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen investiert. Im neuen Baugebiet "Anwandeweg" im Stadtteil Nilkheim ist die Stadtbau Aschaffenburg mit dem Neubau der Schopenhauerstraße 1 - 11 weiter fortgeschritten. Bis zum Jahr 2024 werden hier 124 neue Wohnungen mit rund 9.247 m 2 Wohnfläche entstehen, davon 108 öffentlich gefördert. Für dieses Neubauvorhaben sind in 2023 Kosten in Höhe von 8,8 Mio. € angefallen. Im Jahr 2020 hat die Gesellschaft ein weiteres Grundstücksareal an der Schopenhauerstraße mit 6.856 m 2 Grundfläche erworben. Hier ist ein Neubauvorhaben mit ca. 161 öffentlich geförderten Wohnungen im Jahr 2033 projektiert. Für dieses Projekt sind im abgelaufenen Jahr 25,3 T€ aufgewendet worden. Für das Neubauprojekt Gabelsberger Block, das im Jahr 2024 beginnen soll, sind für das abgeschlossene Jahr Kosten in Höhe von 870,1 T€ angefallen.
3. Modernisierung Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde mit den Modernisierungsmaßnahmen weitestgehend wie geplant begonnen. Sie werden planmäßig in 2024 bzw. Mitte 2025 abgeschlossen sein. Für wertverbessernde Maßnahmen im Immobilienbestand wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 3,5 Mio. € (Vj.: 3,8 Mio. €) aktiviert. Hierbei werden neue Dämmungen an Fassaden, Dachböden und Kellerdecken, neue Heizungsanlagen sowie neue Fenster bei verschiedenen Anwesen eingebaut. Bei einigen Objekten wurden oder werden noch neue Balkone angebaut. Im Hefner-Alteneck-Gebiet sind für die Neugestaltung der Außenanlagen Restkosten in Höhe von 6,8 T€ (Vj.: 1,6 T€) angefallen.
4. Verkäufe aus dem Anlagevermögen Im Geschäftsjahr 2023 wurden unwesentliche Verkäufe aus dem Anlagevermögen i. H. v. 1,4 T€ vollzogen. 5. Verwaltungstätigkeit Im Jahr 2023 wurden die Mietverwaltung und Buchführungsarbeiten für 15 Mieteinheiten (Vj.: 15) der Stadt Aschaffenburg durchgeführt. 6. Unterbringung von Asylbewerbern Die im Jahr 2014 begonnene dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern wird als zusätzliches Tätigkeitsfeld fortgeführt. Mit Aufsichtsratsbeschluss vom Dezember 2018 wurde die Unterbringung auf Obdachlose und von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen erweitert. Zum Jahresende 2023 hat die Gesellschaft im Stadtgebiet 75 Objekte angemietet und stellt darüber hinaus zwei weitere Objekte mit insgesamt 18 Wohnungen zur Verfügung. Insgesamt waren per 31.12.2023 in den bereitgestellten Objekten 640 Personen untergebracht, davon 117 wohnungslose Menschen. Mit Beschluss vom 02.05.2022 hat die Stadt auf die Verrechnung der bis zum 28.02.2022 angefallenen Überschüsse i. H. v. rund 3 Mio. € verzichtet. Gemäß Überlassungsvertrag wurde vereinbart, dass die erwirtschafteten Gewinne bei der Gesellschaft verbleiben und mögliche Verluste durch die Stadt Aschaffenburg ausgeglichen werden. Die Geschäftsführung der Gesellschaft beurteilt den Verlauf des Berichtsjahres aufgrund der planmäßig umgesetzten Neubau- und Modernisierungsvorhaben und der fortgeführten Unterbringung von Asylbewerbern als positiv. III. Lage Die Steuerung der Gesellschaft erfolgt neben weiteren, nicht quantifizierbaren Aspekten, insbesondere unter Beobachtung folgender Kennzahlen: Eigenkapitalquote: Eigenkapital am 31.12. Bilanzsumme am 31.12. Die Eigenkapitalquote beschreibt die Beziehung zwischen Eigen- und Gesamtkapital. Je mehr Eigenkapital ein Unternehmen zur Verfügung hat, desto besser ist in der Regel seine Bonität, desto höher ist seine finanzielle Stabilität und desto unabhängiger ist es von Fremdkapitalgebern. Eigenkapitalrentabilität: Jahresergebnis vor Ertragssteuern Eigenkapital am 31.12. Die Eigenkapitalrentabilität bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Jahresüberschuss und dem Eigenkapital. Mit dieser Kennziffer wird errechnet, wie hoch die Verzinsung des Eigenkapitals in einer Periode war. Kapitaldienstdeckung: Kapitaldienst der Objektfinanzierungsmittel Jahressollmiete abzgl. Erlösschmälerung Mit der Kapitaldienstdeckung wird das Verhältnis zwischen erforderlichem Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) aus dem Kreditvertrag und Cashflow aus der Immobilie wiedergegeben. Die genannten finanziellen Leistungsindikatoren für die Gesellschaft sind in der nachfolgenden Übersicht zusammenfassend dargestellt:
Die Eigenkapitalquote beträgt 22,9 % (Vj.: 23,2 %). Die Abweichung zu der prognostizierten Eigenkapitalquote in Höhe von 22,2 % ist u. a. durch geringere Darlehensvalutierungen verursacht. Die Eigenkapitalrentabilität liegt bei 3,3 % (Vj.: 4,3 %). Die Abweichung zur prognostizierten Eigenkapitalrentabilität in Höhe von 3,0 % ist im Wesentlichen durch den Mehrerlös bei der Unterbringung von Asylbewerbern begründet. Die durchschnittlichen Instandhaltungsaufwendungen liegen über den Erwartungen, dies lässt sich im Wesentlichen auf die erhöhte Rückstellung der unterlassenen Instandhaltungen zurückführen, welche überwiegend durch die Sanierung der Tiefgarage im Hasenhägweg begründet ist. Die Kapitaldienstdeckung hingegen liegt unter den Erwartungen. 1. Ertragslage Es wurden Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung in Höhe von 25.782,7 T€ (Vj.: 24.281,7 T€) erzielt. Hier haben sich insbesondere die Sollmieten aufgrund von fertiggestellten Neubauten und modernisierten Objekten auf 16.465,7 T€ (Vj.: 16.095,3 T€) erhöht, während die Erlöse für die Unterbringung von Asylbewerbern auf 4.760,7 T€ (Vj.: 3.595,7 T€) angestiegen sind. Insgesamt wurde, aufgrund der Mehrerlöse bei der Unterbringung von Asylbewerbern, die Prognose für Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung von 25.768 T€ übertroffen. Die Nettosollmiete aller Wohnungen stieg pro Quadratmeter von 6,48 € auf 6,62 € an. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus der ganzjährigen Auswirkung der Vermietung von fertiggestellten Neubaumaßnahmen, den Auswirkungen der Neuvermietung von Wohnungen nach Mieterwechsel und den Modernisierungsumlagen bei Wohngebäuden. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 946,6 T€ (Vj.: 496,9 T€) erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr. Dies resultiert daraus, dass im Vergleich zum Vorjahr u. a. Tilgungszuschüsse sowie die Auflösung der RfB Rückstellung zugeflossen sind. Der Jahresüberschuss 2023 der Stadtbau Aschaffenburg beträgt 1.735,2 T€ (Vj.: 2.195,9 T€). Das Jahresergebnis ist durch Überschüsse aus der Hausbewirtschaftung sowie den Überschüssen aus der Unterbringung von Asylbewerbern geprägt. Gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen sowie höhere Abschreibungen und Zinsaufwendungen konnten dadurch aufgefangen werden. Im Vergleich zur Planung (1.564 T€) ist das Jahresergebnis für 2023 höher ausgefallen. Dies ist u. a. auf die Mehreinnahmen bei den Erlösen für die Unterbringung von Asylbewerbern zurückzuführen sowie auf die Kostenverschiebungen der Bauprojekte aufgrund zeitlicher Verzögerungen in die Folgemonate bzw. ins Folgejahr. Die Ertragslage der Gesellschaft im Jahr 2023 ist gut. 2. Finanzlage a) Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur ist ausgewogen. Das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital beträgt 3,4 (Verschuldungsgrad). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern betreffen nahezu ausschließlich langfristige Objektfinanzierungen. Die Zinsen für langfristige Darlehen werden i. d. R. mindestens 10 Jahre - teilweise auch bis zu 30 Jahren - gesichert. Die Finanzverbindlichkeiten haben sich durch Aufnahme von Investitionsdarlehen zur Finanzierung der Neubau- und Modernisierungsvorhaben auf 163.664,1 T€ (Vj.: 156.609,8 T€) erhöht. b) Investitionen Die wesentlichen Investitionen wurden im Kalenderjahr 2023 im Bereich Neubau und Modernisierung des eigenen Bestandes getätigt, da eine gute Vermietbarkeit der bestehenden Wohnimmobilien auch für die Zukunft sichergestellt sein soll. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde im Stadtteil Nilkheim mit dem Neubauvorhaben Schopenhauerstraße 1 - 11 mit 124 Wohneinheiten und 5 Gewerbeeinheiten weiter fortgeschritten. Rund 13.632,7 T€ wurden insgesamt für Neubauten und Modernisierungen investiert. Zur Fortführung der geplanten und begonnenen Neubau- und Modernisierungsvorhaben werden in den Jahren 2024 bis 2033 weitere Kosten in Höhe von rund 131,6 Mio. € erwartet. Für die Finanzierung von Neubaumaßnahmen und Großmodernisierungen werden überwiegend objektbezogene öffentliche Fördermittel und zinsgünstige Fremdmittel mit langer Zinsbindungsdauer eingesetzt. Zur Fortführung der geplanten und begonnenen Maßnahmen werden in 2024 bis 2033 Fremdmittel in Höhe von 113,4 Mio. € aufgenommen. c) Liquidität Die Zahlungsströme des Berichtsjahres setzen sich aus dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 8.038,4 T€ (Vj.: 6.184,6 T€), dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von -12.612,0 T€ (Vj.: -15.042,2 T€) und dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von 1.556,2 T€ (Vj.: 13.377,8 T€) zusammen. Insgesamt ergab sich somit eine Abnahme von Zahlungsmitteln in Höhe von -3.017,4 T€. Der zum 31.12.2023 verbleibende Finanzmittelbestand von 8.815,2 T€ (Vj.: 11.832,6 T€) wird überwiegend für die geplanten Modernisierungen und Neubauten verwendet. Für die in 2023 und 2024 anstehenden Investitionen stehen bereits zum Bilanzstichtag noch nicht valutierte Darlehen in Höhe von 13,4 Mio. € zur Verfügung. Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist zufriedenstellend. Es sind derzeit und für die überschaubare Zukunft keine Engpässe zu erwarten. Bei Bedarf stehen unverändert ausreichend Kreditlinien zur Verfügung. Die Finanzlage der Gesellschaft ist geordnet. Die Zahlungsfähigkeit war im Berichtszeitraum jederzeit gegeben. Die Stadtbau Aschaffenburg hat ihre Zahlungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 ohne Einschränkungen erfüllt. Die Finanzierung der Investitionen in 2024 ist gesichert. Die geplanten Eigenmittel stehen zur Verfügung. 3. Vermögenslage Die Bilanzsumme ist von 221,4 Mio. € auf 232,1 Mio. € gestiegen. Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag ein Anlagevermögen von 209,1 Mio. € (Vj.: 199,4 Mio. €). Das entspricht 90,1 % (Vj.: 90,1 %) der Bilanzsumme. Die Veränderungen des Anlagevermögens sind im Wesentlichen auf die Mehrung der Anlagen im Bau zurückzuführen. Das Umlaufvermögen, das sich insbesondere aus unfertigen Leistungen und flüssigen Mitteln zusammensetzt, ist bei der Gesellschaft mit 23,0 Mio. € (Vj.: 21,9 Mio. €) bilanziert. Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 53,1 Mio. € (Vj.: 51,4 Mio. €). Die Eigenmittel einschließlich der Rückstellungen für Bauinstandhaltung belaufen sich auf 56,1 Mio. € (Vj.: 54,8 Mio. €) und entsprechen 24,2 % (Vj.: 24,8 %) der Bilanzsumme. In den Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Finanzierungsmittel von Kreditinstituten und anderen Kreditgebern ausgewiesen. Es handelt sich ausschließlich um Objektfinanzierungen. Dem Zugang an Finanzierungsmitteln aus Neuvalutierungen in Höhe von 11,0 Mio. € stehen Tilgungen von 3,8 Mio. € gegenüber. Langfristige Investitionen sowie Grundstücksvorräte und Bauvorbereitungskosten in Höhe von 209,1 Mio. € (Vj.: 199,4 Mio. €) sind vollständig durch Eigenmittel und langfristige Objektfinanzierungsmittel in Höhe von 219,6 Mio. € (Vj.: 211,4 Mio. €) finanziert. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geordnet. Die Geschäftsführung der Stadtbau Aschaffenburg beurteilt die wirtschaftliche Lage aufgrund der vorliegenden Vermögens- und Kapitalstruktur als positiv. IV. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Bezüglich der zur Steuerung der Gesellschaft beobachteten finanziellen Leistungsindikatoren verweisen wir auf die allgemeinen Ausführungen hierzu unter III. Lage der Gesellschaft sowie auf C. I. Prognosebericht. 1. Erlösschmälerungen, Leerstände und Fluktuation Die Erlösschmälerungen zeigen auf, wie hoch der Anteil der Erlösschmälerungen aufgrund Leerstand wegen Mieterwechsel und Modernisierungen an der Nettosollmiete der Wohnungen ist. Im Jahr 2023 betrugen die Erlösschmälerungen 3,0 % der Jahressollmiete (Vj.: 3,1 %) und liegen damit unter der Prognose von 3,8 %. Die Gesellschaft erwartet für 2024 Erlösschmälerungen von 1,5 %. Durch den geplanten Abbruch des Gabelsberger Blocks werden die Jahressollmieten in 2024 bzw. 2025 nicht mehr in den Sollmieten eingerechnet, sodass hier die berücksichtigten Erlösschmälerungen ab dem Zeitpunkt des Abbruchs wegfallen. Je nach Abbruchdatum wird der Prognosewert für 2024 sich verändern. Die Leerstandsquote zeigt an, wie viel Prozent der Gesamtwohnungen zum Bilanzstichtag leer stehen. Zum 31.12.2023 standen 118 Wohneinheiten (Vj.: 85 Wohneinheiten) leer. Darin sind 115 Wohnungen enthalten, die modernisiert wurden bzw. zur Modernisierung anstehen, zum Abriss oder zum Verkauf vorgesehen sind. Die Leerstandsquote betrug zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres 3,7 % (Vj.: 2,7 %) und liegt unter dem prognostizierten Niveau von 5,6 %. Für 2024 wird eine Leerstandsquote von 4,8 % erwartet. Die Fluktuationsrate zeigt an, wie hoch der Anteil der Mieterwechsel an der Anzahl der Wohnungen innerhalb einer Periode ist. Im Geschäftsjahr 2023 waren 155 (Vj.: 156) Mieterwechsel zu verzeichnen. Die Fluktuationsrate betrug 4,9 % (Vj.: 4,9 %) und liegt unter der Prognose von 5,0 %. Für 2024 rechnet die Gesellschaft mit 160 Mieterwechseln und einer Fluktuationsrate von 5,0 %. 2. Umweltbelange Die Gesellschaft hat im vergangenen Jahr die Ergebnisse des Klimapfads und deren finanziellen Auswirkungen auf die Gesellschaft erarbeitet. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die energetische Bestandsstruktur der Gesellschaft positiv zu bewerten ist. Es besteht nur ein geringer Anteil der Gebäude (27 Gebäude) in den kritischen Energieeffizienzklassen F, G und H, welche vorrangig saniert werden. Der energetische Bestand wurde abhängig der Emissionen in Scope 1 und 2 geclustert. Die finanzielle Belastung der Umsetzung der Klimastrategie wurde mit dem bestehenden Zehnjahresplan kombiniert und die finanziellen Auswirkungen dem Aufsichtsrat vorgestellt. Die Gesellschaft hat im letzten Jahr den kompletten Gebäudebestand analysiert und den Fokus auf den Wechsel auf alternative Energieträger gelegt und mögliche Quartierslösungen gefunden. Jedoch konnte dies durch den Erlass des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze und der sich daraus ergebenden Verpflichtung für die Kommunen nicht finalisiert werden. Die Gesellschaft befindet sich in engem Austausch mit der Stadt Aschaffenburg und den Stadtwerken Aschaffenburg. 3. Mitarbeiter Zum Bilanzstichtag beschäftigte die Stadtbau Aschaffenburg GmbH 103 Mitarbeiter (m/w/d). Im Jahr zuvor waren 100 Beschäftigte im Unternehmen tätig. Die steigende Mitarbeiterzahl lässt sich u. a. durch die personelle Aufstockung im Asylbereich erklären. Die Stadtbau Aschaffenburg investiert ebenso in den Nachwuchs und bietet im kaufmännischen Bereich zwei Ausbildungsplätze an. Im kommenden Herbst wird die Stadtbau Aschaffenburg GmbH auch eine Ausbildungsstelle im technischen/handwerklichen Bereich anbieten. Freiwerdende Stellen werden auf die Notwendigkeit der Wiederbesetzung hin überprüft und werden grundsätzlich zunächst intern ausgeschrieben. Zusätzliche Stellen wurden geschaffen. So wurde letzten Herbst ein IT-Projektmanager für die Digitalisierungsprojekte eingestellt. In diesem Jahr soll zudem eine Personalreferentin eingestellt werden. Die Mitarbeiter nehmen regelmäßig an berufsbezogenen Fort- und Weiterbildungslehrgängen teil. Hierfür wurden im Berichtsjahr 30,5 T€ (Vj.: 41,7 T€) aufgewendet. Die geplanten Fortbildungskosten für 2023 betrugen 35,0 T€. C. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht I. Prognosebericht Unter Berücksichtigung des gegenwärtig unsicheren geopolitischen Umfeldes sind Prognosen für das Geschäftsjahr 2024 mit wirtschaftlichen Unsicherheiten verbunden. Die offene Dauer des Ukraine-Kriegs sowie das Risiko einer Ausweitung des Kriegs zwischen Israel und der Hamas auf die Nachbarländer machen es dabei schwierig, negative Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf zuverlässig einzuschätzen. Verlässliche Angaben zum Einfluss der geopolitischen Risiken auf die beobachteten Kennzahlen sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts vor diesem Hintergrund nicht möglich. Diese hängen von dem Ausmaß und der Dauer der benannten Konflikte und der darauffolgenden wirtschaftlichen Erholung ab. Es kann daher zu negativen Abweichungen bei einzelnen Kennzahlen kommen. Für die Gesellschaft sind die demografische Entwicklung und die Zielsetzung eines klimafreundlichen Gebäudebestands dennoch Anlass, mit der eingeschlagenen Modernisierungsstrategie fortzufahren. Die Nachfrage für modernisierte Wohnungen in Aschaffenburg ist weiterhin groß und erscheint nachhaltig gefestigt. Aufgrund des nicht ausreichenden Angebots an preisgünstigen, freifinanzierten und öffentlich geförderten Wohnungen, will die Stadtbau Aschaffenburg GmbH neben der Modernisierungsstrategie in den kommenden Jahren zusätzlichen Wohnraum durch Neubauten bereitstellen, soweit dies die finanzielle Lage zulässt. Die nächsten 10 Jahre werden von einem nachhaltig realisierbaren Bau- und Modernisierungsprogramm geprägt sein. In diesem Planungszeitraum sollen weitere 171 Wohnungen geplant bzw. neu errichtet und 340 Wohnungen umfassend modernisiert werden. Das Gesamtinvestitionsvolumen in diesem Zeitraum beträgt 175,3 Mio. €. Auf die Neubautätigkeit entfallen hiervon 79,4 Mio. €. Die Fremdkosten für die Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwendungen machen bis 2033 einen Betrag in Höhe von 95,9 Mio. € aus. Die Umsatzerlöse werden sich in den nächsten 10 Jahren von 27,4 Mio. € auf 29,4 Mio. € erhöhen. Hierbei wird erwartet, dass sich die Sollmieten abzüglich Erlösschmälerungen von Wohnungen von 16,6 Mio. € auf 22,8 Mio. € aufgrund der fertiggestellten Neubauprojekte und Modernisierungen erhöhen, während sich die Umsatzerlöse aus der Unterbringung von Asylbewerbern von 4,9 Mio. € auf 0,3 Mio. € reduzieren. Es wird für das kommende Geschäftsjahr mit einem Jahresergebnis von rund 0,3 Mio. € bis 0,7 Mio. € gerechnet. Bis zum Geschäftsjahr 2030 sollen alle Gebäude in den kritischen Energieeffizienzklassen F, G, und H energetisch saniert werden, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Bereits im abgeschlossenen Geschäftsjahr wurde die Paulusstraße 12 in der kritischen Energieklasse H energetisch saniert. Weitere betroffene Gebäude sind in den nächsten Jahren vorgesehen. II. Risikobericht Aufgrund der geopolitischen Unsicherheiten im Zuge des anhaltenden Ukraine-Kriegs und des Gaza-Konflikts sowie der weiterhin hohen Energiepreise ist mit Risiken für die Geschäftsentwicklung und den zukünftigen Geschäftsverlauf der Gesellschaft zu rechnen. Zu nennen sind mögliche Risiken aus der Verzögerung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, bei der Durchführung von Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen verbunden mit dem Risiko von deutlichen Kostensteigerungen sowie der Verzögerung von geplanten Einnahmen. Mögliche Mietausfälle betreffen auch den Bereich der gewerblichen Vermietung. Darüber hinaus ist infolge des Zinsanstiegs mit verschlechterten Finanzierungsbedingungen zu rechnen. Die Geschäftsführung beobachtet laufend die weitere Entwicklung zur Identifikation der damit verbundenen Risiken und reagiert bedarfsweise unter Zugrundelegung des Risikomanagementsystems des Unternehmens mit angemessenen Maßnahmen zum Umgang mit den identifizierten Risiken. Dies betrifft auch Maßnahmen zur Anpassung operativer Geschäftsprozesse unter Nutzung aktueller technologischer Möglichkeiten. Einen längerfristigen strukturellen Leerstand erwartet die Gesellschaft nicht - geringe, kurzfristige Leerstände sind überwiegend durch Wohnungswechsel und die damit verbundenen Instandsetzungsarbeiten sowie durch vereinzelt verzögerte Ausübung von Belegungsrechten verursacht. Die Handwerkerkapazitäten in der Region sind nach wie vor weitgehend ausgelastet. Bedingt durch Kaufkraftverlust, steigende Zinsen für Baukredite sowie die Unsicherheit bei den Arbeitsplätzen ist mit negativen Auswirkungen und einzelnen Ausfällen zu rechnen. Ein Liquiditätsrisiko besteht grundsätzlich darin, dass benötigte Zahlungsmittel ggf. nicht oder nur zu erhöhten Kosten beschafft werden können. Diesem Risiko wirkt die Gesellschaft mit öffentlich geförderten Finanzierungsmitteln und vorhandenen freien Beleihungsspielräumen entgegen. Die Gesellschaft ist sich bewusst, dass die Beleihungsspielräume nur begrenzt zur Verfügung stehen und wird durch einen externen Finanzdienstleister betreut. Für alle begonnenen Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen wurden die Fördermittel bewilligt und die Finanzierung langfristig festgelegt. Insgesamt sieht die Geschäftsführung bei den Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken ein geringes Gewicht. Das Jahresergebnis 2024 könnte geringer als geplant ausfallen, wenn die Einnahmen (insbesondere die Mietenentwicklung) niedriger oder die Instandhaltungskosten höher als geplant sind. Für die Gesellschaft waren für 2023 keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. Bestandsgefährdende Risiken und sonstige Risiken mit einem wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bestehen nach derzeitigem Kenntnisstand auch für den Prognosezeitraum sowie für die überschaubare Zukunft nicht. III. Chancenbericht Die Nachfrage nach Mietwohnungen - vor allem von zeitgemäß ausgestatteten Bestandswohnungen - ist auf dem für die Gesellschaft relevanten Markt nach wie vor groß. Das wird durch die Anfragen von 1.291 wohnungssuchenden Haushalten bei der Gesellschaft bestätigt. Der Bau von geförderten Wohnungen ist somit weiterhin unverzichtbar. Vor allem Geringverdiener, Alleinerziehende und Rentner sowie die beträchtliche Anzahl von Transfereinkommensbezieher sind auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Weitere grundlegende Faktoren, die den Wohnungsmarkt beeinflussen, sind der demografische Wandel und sich verändernde gesellschaftliche Strukturen, wie z. B. Single-Haushalte. In ökologischer Hinsicht tragen die energetischen Maßnahmen von der Stadtbau Aschaffenburg zu einem sparsamen Verbrauch wertvoller Ressourcen sowie zum Klimaschutz bei. Diese Maßnahmen unterstützen die Anstrengungen der Gesellschaft ihre Marktposition nachhaltig zu sichern und zu verbessern. Das Jahresergebnis für 2024 könnte dann besser ausfallen, wenn auf der Kostenseite die Instandhaltungs- sowie die Finanzierungskosten niedriger als geplant ausfallen und wenn auf der Erlösseite die Mieteinnahmen und die Erlöse aus der Unterbringung von Asylbewerbern höher als geplant vereinnahmt werden können. Gesamtaussage: Das Risikomanagement der Gesellschaft ist ein laufender Prozess, der Risikopositionen erfasst und Risikoänderungen identifiziert sowie quantifiziert. Hieraus abgeleitet werden im Bedarfsfall geeignete Gegenmaßnahmen definiert. Dies ermöglicht es uns, den Risiken frühzeitig entgegenzuwirken und die uns bietenden Chancen zu nutzen. In der mittel- bis langfristigen Gesamtperspektive kann grundsätzlich ein Risiko aus im Vergleich zu den steigenden Kosten für Neubau, Sanierung und Instandhaltung nicht äquivalent steigenden Erlösen entstehen. Unter Würdigung aller Einzelrisiken und einem möglichen kumulierten Effekt sieht die Geschäftsführung allerdings das gegenwärtige Gesamtrisiko der Gesellschaft begrenzt. Gravierende Risiken für die zukünftige Entwicklung oder den Fortbestand der Gesellschaft sind nicht erkennbar. IV. Risikomanagementsystem Bei der Stadtbau Aschaffenburg ist ein Risikomanagementsystem implementiert, das darauf ausgerichtet ist, die wesentlichen Risiken frühzeitig zu erkennen, um hierauf bestimmte Risikosteuerungsmaßnahmen einzuleiten und identifizierte Risiken laufend zu überwachen. Risiken sind als negative Abweichungen von den Planwerten definiert. Insbesondere ist der Fokus des bestehenden Risikomanagements darauf gerichtet, Risiken transparent zu machen und sie hierbei zu quantifizieren. Einmal jährlich werden relevante Risiken nach Risikokategorien und -klassen erfasst. Mittels einer Beurteilung von Schadenshöhen und Eintrittswahrscheinlichkeiten werden die Risiken hiernach bewertet. Die Gesellschaft verfügt zudem über ein internes Kontrollsystem, welches Maßnahmen zur Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips und des Prinzips der Funktionstrennung beinhaltet. Auch sind alle wesentlichen Kernprozesse hierin beschrieben und geregelt. Darüber hinaus hat die Gesellschaft ein für alle Mitarbeiter verpflichtendes Tax Compliance System eingeführt. Weiterhin erstellt die Gesellschaft Mehrjahrespläne, Quartals- und Monatsberichte und setzt sich hierbei mit den wertbeeinflussenden externen Einflüssen auseinander. Die Einführung des Unternehmenstools "avestrategy" in 2023 wurde erfolgreich durchgeführt, sodass die Gesellschaft nun mit Hilfe dieser Software die Unternehmenssteuerung dynamischer und schneller gestalten wird. Zusätzlich wurde Ende 2023 ein neues Modul von Wowiconsult für das technische Portfoliomanagement (mevivoEco) erworben, um die Umsetzung der Klimastrategie in die Unternehmensplanung zu integrieren. Die städtische Stabsstelle Controlling erhält die Mehrjahrespläne sowie die Quartalsberichte für den Aufsichtsrat und überprüft in eigener Zuständigkeit die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems der Gesellschaft. D. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Die Gesellschaft hat eine konservativ ausgerichtete Wertstrategie. Die originären Finanzinstrumente auf der Aktivseite der Bilanz umfassen im Wesentlichen kurzfristige Forderungen und flüssige Mittel. Soweit bei den Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Anlage von flüssigen Mitteln erfolgt bei Banken als Tages- oder Festgelder. Auf der Passivseite der Bilanz bestehen originäre Finanzinstrumente insbesondere in Form von Bankverbindlichkeiten, die ausschließlich Objektfinanzierungen betreffen. Wesentliche Risiken ergeben sich bezüglich der Bankfinanzierungen insbesondere aus Finanzierungsrisiken (Zinsanpassungsrisiken, Liquiditätsrisiken). Aufgrund des Abschlusses einer Vielzahl von festverzinslichen Darlehen mit langen Laufzeiten ist die Gesellschaft nur einem überschaubaren Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Die Entwicklung der Zinsen wird laufend überwacht und bei anstehenden Zinsanpassungen rechtzeitig eine Verlängerung oder ein Neuabschluss angestrebt. Zur Vermeidung eines sogenannten "Klumpenrisikos" verteilen sich die Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft auf verschiedene Darlehensgeber mit unterschiedlichen Laufzeiten. Derivate Es werden langfristige Zinssicherungsinstrumente (Forward-Darlehen bzw. Bausparmodelle) für einen großen Teil der auslaufenden Festzinsbindungen und für die Finanzierung anstehender Neubau- und Modernisierungsvorhaben eingesetzt. Damit wurde eine langfristige, sichere und günstige Finanzierungsbasis geschaffen. Dadurch konnte sich die Gesellschaft von der zukünftigen Zinsentwicklung weitgehend unabhängig machen. Rein spekulative Finanzinstrumente kommen bei der Stadtbau Aschaffenburg nicht zum Einsatz. Die Entwicklung an den Finanzmärkten wird äußerst aufmerksam verfolgt, um Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen und diesen rechtzeitig begegnen zu können. E. Nachhaltigkeitsbericht Durch die Pflicht zur Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht hat sich die EU das Ziel gesetzt, dass Unternehmen neben der Offenlegung von rein finanziellen Berichten auch nachhaltige Aspekte in Form eines Nachhaltigkeitsberichts veröffentlichen müssen. Die Gesellschaft hat bereits einen Nachhaltigkeitskoordinator, der in der Pilotgruppe des Verbands integriert ist und nun gemeinsam mit verschiedenen Arbeitsgruppen die relevanten Nachhaltigkeitspunkte für die Gesellschaft ausarbeitet. Im letzten Jahr wurde erstmalig der Nachhaltigkeitsbericht der Gesellschaft veröffentlicht. Der Nachhaltigkeitsbericht basiert auf den 20 Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), den dort hinterlegten Kriterien der Global Reporting Initiative (GRI) sowie der Arbeitshilfe des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Der Bericht entspricht zudem vollumfänglich dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Durch die frühzeitige und daher freiwillige Umsetzung möchte die Gesellschaft bereits jetzt ihrer Pflicht freiwillig nachkommen.
Aschaffenburg, 28.03.2024 André Kazmierski, Geschäftsführer Bilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1.2023 bis 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Die Stadtbau Aschaffenburg GmbH hat ihren Sitz in Aschaffenburg und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Aschaffenburg unter der Nummer HRB 40 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB und den Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt. Die Stadtbau Aschaffenburg GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB. Aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag hat die Jahresabschlusserstellung nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zu erfolgen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Formblatt für die Gliederung des Jahresabschlusses für Wohnungsunternehmen in der aktuellen Fassung wurde beachtet. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang dargestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme in der Regel über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich erhaltener Investitionszuschüsse und planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Aufwendungen für die umfassende Modernisierung von Gebäuden wurden als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert, soweit sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führten. Die nachträglichen Herstellungskosten wurden auf die Restnutzungsdauer der Gebäude abgeschrieben. Der angemessene Teil der Kosten der allgemeinen Verwaltung, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, wurde aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung unterliegen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungskosten 250,00 € netto nicht übersteigen. Für Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten netto mehr als 250,00 € und bis zu 1.000,00 € betragen, wird ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst und anschließend im Anlagenspiegel als Abgang dargestellt. Die Finanzanlagen des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Unter den unfertigen Leistungen sind noch nicht abgerechnete Betriebskosten ausgewiesen. Sie wurden mit den voraussichtlich abrechenbaren Kosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zum Nennwert bewertet und erforderlichenfalls auf den beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen aus der Vermietung werden zudem aufgrund von Erfahrungswerten mit 25,0 T€ (Vj.: 25,0 T€) pauschal wertberichtigt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Von dem Bilanzierungswahlrecht für Geldbeschaffungskosten wurde Gebrauch gemacht. Die aktivierten Geldbeschaffungskosten werden über 10 Jahre abgeschrieben. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die nach dem HGB in der bis zum 28.05.2009 geltenden Fassung gebildeten Rückstellungen für Bauinstandhaltung wurden zum Umstellungszeitpunkt 01.01.2010 gem. Art. 67 Abs. 3 S. 1 EGHGB beibehalten. Verbrauch bzw. Auflösung der Rückstellungen werden unter dem Posten sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,03 % (Vj.: 0,59 %) p. a. und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurde für 2023 eine Lohn- und Gehaltssteigerung von 5,5 % (Vj.: 7,5 %) zugrunde gelegt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Aus Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen, insbesondere bei den Grundstücken und bei den Rückstellungen, resultieren aktive latente Steuern. Weiterhin bestehen steuerliche Verlustvorträge, die bei der Berechnung aktiver latenter Steuern berücksichtigt werden können. Aufgrund der Inanspruchnahme des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB werden aktive latente Steuern nicht angesetzt. Steuersätze KSt 15,825 % (Vj.: 15,825 %), GewSt 14,0 % (Vj.: 14,0 %). C. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhangs werden zusammengehörige Angaben, die sich sowohl auf Bilanz- als auch auf GuV-Posten beziehen, generell bei den zugehörigen Bilanzposten dargestellt. Anlagevermögen
Investitionszuschüsse in Höhe von 2.896,1 T€ (Vj.: 102,0 T€) wurden unter den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Sachanlagevermögens abgesetzt. Unfertige Leistungen Im Posten unfertige Leistungen sind 5.472,0 T€ (Vj.: 4.942,8 T€) noch nicht abgerechnete Betriebskosten enthalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Vermietung enthalten Ansprüche mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von 10,2 T€ (Vj.: 1,1 T€). Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Tilgungszuschüsse in Höhe von 359,8 T€ (Vj.: 192,0 T€) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden. Forderungen gegen Gesellschafter sind in folgenden Bilanzpositionen enthalten: • Forderungen aus Vermietung (1.244,9 T€; Vj.: 1.175,1 T€) • Forderungen aus Betreuungstätigkeit (5,4 T€; Vj.: 5,8 T€) • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, davon 10,0 T€ mit einer Restlaufzeit über einem Jahr (25,5 T€; Vj.: 24,5 T€) Sonstige Rückstellungen Enthalten sind insbesondere folgende Rückstellungen für:
*) Als Deckungsvermögen für Altersteilzeitverpflichtungen dienende Bankguthaben des Umlaufvermögens wurden gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB zum 31.12.2023 mit Altersteilzeitrückstellungen verrechnet. Das saldierungsfähige Wertguthaben beträgt zum Bilanzstichtag -382,3 T€ (Vj.: -338,3 T€). Der Rückstellungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag 671,7 T€ (Vj.: 724,8 T€). Verbindlichkeiten Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten sowie die zur Sicherheit gewährten Pfandrechte o. ä. Rechte ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
* Art der Sicherung: GPR = Grundpfandrecht Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in folgenden Bilanzpositionen enthalten: • Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern: 628,4 T€ (Vj.: 650,0 T€) • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 536,2 T€ (Vj.: 35,8 T€) D. Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung enthalten:
Finanzergebnis Aus der Auf- und Abzinsung von Rückstellungen ergaben sich folgende
* darin enthalten Zinserträge des Treuhandkontos für Altersteilzeitverpflichtungen: 1,7 T€ (Vj.: 2,1 T€) E. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich beschäftigt:
Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr auf T€ 6,0. Geschäftsführung Mitglieder der Geschäftsführung: André Kazmierski, FRICS, M.A. Real Estate Management Auf die Angabe von Bezügen der Geschäftsführung wird unter Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährte die Gesellschaft an Organmitglieder wie in den Vorjahren keine Vorschüsse oder Kredite. Haftungsverhältnisse gegenüber Organmitgliedern wurden nicht eingegangen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 14.319,7 T€, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Sie resultieren aus bereits erteilten Aufträgen bzw. zwangsläufigen Folgeinvestitionen für im Berichtsjahr bereits begonnene oder geplante Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen. Diesen Maßnahmen stehen zugesagte Darlehensfinanzierungen in Höhe von 13.434,6 T€ gegenüber. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu marktunüblichen Bedingungen getätigt bzw. abgeschlossen. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Als Gesamthonorar des Abschlussprüfers wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von 46,2 T€ erfasst. Hiervon entfallen 34,0 T€ auf die Jahresabschlussprüfung und rund 12,2 T€ auf Beratungsleistung. Nachtragsbericht Es sind keine besonderen Vorgänge mit Auswirkung auf den Jahresabschluss nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten. Gewinnverwendungsvorschlag der GeschäftsführungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.735.205,71 € den freien Rücklagen zuzuführen.
Aschaffenburg, den 28.03.2024 André Kazmierski, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtbau Aschaffenburg GmbH, Aschaffenburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, Aschaffenburg - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, Aschaffenburg, für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 4. Juni 2024 VERBAND
BAYERISCHER WOHNUNGSUNTERNEHMEN
gez. Seifert, Wirtschaftsprüferin gez. Pritschet, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat der Stadtbau Aschaffenburg GmbH wurde im Geschäftsjahr 2023 von der Geschäftsführung in 8 Sitzungen sowie 1 Sondersitzung "Klimastrategie" über den Gang der Geschäfte und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens unterrichtet. Außerdem hat der Aufsichtsrat drei Umlaufbeschlüsse gefasst. Er konnte sich durch die mündlichen und schriftlichen Berichte der Geschäftsführung über den wirtschaftlichen Geschäftsverlauf sowie über die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft im Berichtsjahr informieren. Die vom Aufsichtsrat durchgeführten Sitzungen sind in den Niederschriften ihrem Verlauf nach und mit den Beschlüssen festgehalten worden. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat durch die Tätigkeit des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen e. V., München, den zur Wahrnehmung seiner Überwachungspflicht zum Thema "Beurteilung der Projektkalkulation, der laufenden Kostenkontrolle und der Abrechnung" den notwendigen Einblick verschafft. Die Überwachungs- und Aufsichtsfunktion konnte der Aufsichtsrat uneingeschränkt ausüben. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden in Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung durchgeführt. In der Gesellschafterversammlung am 28. Juli 2023 wurde der Vorjahresabschluss festgestellt, die Vorlagen und Anträge der Verwaltung gebilligt sowie die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat entlastet. Der vorgelegte Jahresabschluss mit Lagebericht der Stadtbau Aschaffenburg GmbH zum 31. Dezember 2023 wurde von dem Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e. V., München, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht in der Aufsichtsratssitzung am 17. Juni 2024 zur Kenntnis genommen und vollinhaltlich gebilligt. Er schlägt der Gesellschafterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses vor und empfiehlt, den Gewinn in Höhe von 1.735.205,71 € der freien Rücklage zuzuführen. Der Aufsichtsrat beantragt die Entlastung der Geschäftsführung und bittet, auch den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu erteilen. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft für die im Jahre 2023 vorbildlich geleistete Arbeit.
Aschaffenburg, den 17. Juni 2024 Jürgen Herzing, Vorsitzender des Aufsichtsrates ErgebnisverwendungsbeschlussBilanzgewinn im Jahresabschluss zum 31.12.2023 Die Stadt Aschaffenburg als Gesellschafterin der Stadtbau Aschaffenburg GmbH stimmt zu, dass der Jahresüberschuss/Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 1.735.205,71 € der freien Rücklage zugeführt wird.
Aschaffenburg, den 25. Juli 2024 Jürgen Herzing Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender FeststellungDer Jahresabschluss wurde am 25. Juli 2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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