Energo GmbH
66mErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
Daniel Jankovich | 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stefan Jankovich GmbHPforzheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangInhaltsverzeichnis I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Gesetzliche Grundlagen Prüfungspflicht II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Bilanzierungsvorschriften Bewertungsvorschriften III. Angaben zur Bilanz Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Angaben zu den Verbindlichkeiten Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB IV. Sonstige Angaben Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Gesetzliche Grundlagen Der Jahresabschluss der Stefan Jankovich GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Prüfungspflicht Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Das Unternehmen ist somit nicht nach § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Bilanzierungsvorschriften Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Verrechnungsvorschriften des § 246 HGB wurden beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden wurden beibehalten. Soweit Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB vorliegen, sind sie unter der Bilanz gesondert vermerkt oder nachfolgend im Anhang dargestellt. Bewertungsvorschriften Die Grundsätze der Bilanzidentität sind gewahrt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Bewertungseinheiten im Sinne des § 254 HGB wurden nicht gebildet. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Abschreibungen wurden planmäßig vorgenommen. Die Nutzungsdauern der einzelnen Anlagegegenstände wurden anhand von Erfahrungswerten der Vergangenheit geschätzt. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden entsprechend den Vorschriften des § 253 HGB bewertet. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag angesetzt. Bei der Bewertung wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine aktivisch abgesetzte Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Auf zweifelhafte Forderungen erfolgten entsprechend den erkennbaren Einzelrisiken angemessene Einzelwertberichtigungen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Die Dotierung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag nachfolgend dargestellte Verbindlichkeiten:
Angaben zu den Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahre TEUR 0. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt TEUR 71. Im Einzelnen handelt es sich um Eigentumsvorbehalte und Bürgschaften. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden nicht. IV. Sonstige Angaben Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte von den Geschäftsführern Stefan Jankovich, Kaufmann und Timo Jankovich, Kaufmann, geführt.
Pforzheim, den 25. Juni 2012 Stefan Jankovich GmbH Die Geschäftsführung gez. Stefan Jankovich gez. Timo Jankovich sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2012 festgestellt. |
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