S. Brustas
GmbH
Nieder-Olm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.470,59 |
7.964,59 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
100,00 |
100,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.370,59 |
7.864,59 |
| B.
Umlaufvermögen |
34.235,49 |
198.303,85 |
| I.
Vorräte |
27.330,10 |
33.304,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.072,86 |
156.576,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
-27.553,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.832,53 |
8.422,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.025,84 |
248,16 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
276,88 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
42.008,80 |
206.516,60 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
56.898,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
92.032,54 |
92.032,54 |
| II.
Verlustvortrag |
35.133,60 |
25.790,25 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
57.175,82 |
9.343,35 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
276,88 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.762,90 |
65.790,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
40.245,90 |
83.827,04 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
40.245,90 |
80.112,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
42.008,80 |
206.516,60 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz ist
entsprechend den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB
gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Die Wertansätze in der Bilanz zum Bilanzstichtag
des Vorjahres sind unverändert als Bilanzvortrag in
neue Rechnung übernommen.
Abweichungen in der Darstellung (insbesondere
Gliederung der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung)
ergeben sich nicht (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB). Die
Vergleichbarkeit der in der Bilanz und/oder Gewinn- und
Verlustrechnung angegebenen Positionen zu den
Vorjahreswerten ist gegeben (§ 265 Abs. 2 S. 2 u. 3
HGB).
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. -
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibung entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethoden kam die lineare Absetzung
für Abnutzung gem. § 7 Abs. 1 EStG zur Anwendung.
Für bereits in Vorjahren angeschaffte
Wirtschaftsgüter wird zulässiger Weise weiterhin
die degressive Absetzung für Abnutzung gem. § 7
Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. Beide Methoden
entsprechen den handelsrechtlichen Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu € 410,-
werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG als
sofort abzugsfähige Betriebsausgabe
berücksichtigt, geringwertige Wirtschaftsgüter
mit einem Wert von € 150,- aber nicht mehr als €
1.000,- wurden bis zum 31.12.2009 zu einem Sammelposten
zusammengefasst und gem. § 6 Abs. 2a EStG
abgeschrieben. Beide Methoden entsprechen den
handelsrechtlichen Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung.
Sonderabschreibungen nahm die Gesellschaft nicht in
Anspruch.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten,
bzw., soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden
Wert bewertet. Außerplanmäßige
Abschreibungen nach § 253 Abs.3 S. 4 HGB wurden,
soweit möglich, vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 18
HGB).
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu den
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie
Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.
Fremdkapitalszinsen sind nicht berücksichtigt (§
284 Abs. 2 Nr. 5 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nominalwert bewertet. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch Pauschalwertberichtigungen
berücksichtigt.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen, eine Abzinsung nach
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB ist nicht notwendig.
Rückstellungen für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften sind nicht zu bilden.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Im vorliegenden Jahresabschluss sind
Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag
oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt.
Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am
Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet
(§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr lagen am Bilanzstichtag nicht vor.
Weitere Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden die Einfluss auf die Vermögens-
Finanz- und Ertragslage haben, sind in Übereinstimmung
mit der Geschäftsleitung nicht vorzunehmen (§ 284
Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag
beträgt € 276,88.
Die Bewertungen wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Der Gesellschafter -
Geschäftsführer geht von einer positiven
Fortführungsprognose aus und hat hierzu
Maßnahmen getroffen. (Fortentwicklung der
Unternehmensstruktur, Aufnahme neuer
Geschäftsbeziehungen, Umstrukturierung von Kosten).
Der Geschäftsführer ist sich seiner
Antragspflicht gem. § 64 (1) S. 2 GmbHG bewusst.
Informationen zur Bilanz und ggf. zur GuV
Die Gesellschaft nimmt
größenabhängige Erleichterungen gem. §
288 HGB als kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267
Abs. 1 HGB in Anspruch.
Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach
§§ 264 ff, 294 ff HGB angabepflichtigen
Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Bei den Mitgliedern der Geschäftsführung
(§ 285 Nr. 10 HGB) handelt es sich um Herrn
Samuel Brustas, Geschäftsführer.
Beteiligungen an anderen Unternehmen (§ 285 Nr.
11, bzw. 11a HGB) bestehen nicht.
Die Abschreibung eines Geschäfts- oder
Firmenwerts wurde nicht vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 13
HGB).
Forderungen gegenüber den Gesellschaftern haben
i. H. v. € 3.072,39 bestanden (§ 42 Abs. 3 GmbHG,
§ 264c Abs. 1 HGB).
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der
Geschäftsführung wurden nicht geleistet. Zudem
wurden für Mitglieder der Geschäftsführung
keine Haftungsverhältnisse eingegangen (§ 285 S.
1 Nr. 9c HGB).
Pensionsrückstellungen haben zum Bilanzstichtag
nicht bestanden (§ 285 Nr. 24 HGB).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren (§ 285 S. 1 Nr. 1a HGB) bestanden zum
Abschlussstichtag nicht.
Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert (§ 285 S. 1 Nr. 1b
HGB).
Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurde nicht
vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 25 HGB).
Ausschüttungssperren im Sinne von § 268
Abs. 8 HGB, aufgrund der Aktivierung selbst geschaffener
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, Aktivierung latenter Steuern oder aus
der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum
beizulegenden Wert bestehen nicht (§ 285 S. 1 Nr. 28
HGB).
Samuel Brustas, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2012 festgestellt.
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