Fritsche
Ofenbau GmbH
Picher
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.690,00 |
22.337,00 |
| I.
Sachanlagen |
17.690,00 |
22.337,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
51.097,59 |
50.885,96 |
| I.
Vorräte |
5.365,81 |
6.471,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.752,63 |
9.706,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
35.979,15 |
34.708,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
767,99 |
1.026,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
69.555,58 |
74.249,29 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
43.717,48 |
53.213,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
18.717,48 |
28.213,81 |
| B.
Rückstellungen |
4.967,41 |
4.261,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.870,69 |
16.773,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
69.555,58 |
74.249,29 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Aufbau und Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der handelsrechtlichen Ausweis- und Bewertungsvorschriften
erstellt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände, die
Sachanlagen und die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet.
Die nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen
Abschreibungen wurden vorgenommen. Den
planmäßigen Abschreibungen lagen die in den
steuerlichen Abschreibungstabellen vorgegebenen
Nutzungsdauern zugrunde, da keine Abweichungen festgestellt
wurden.
Für die Zugänge geringwertiger
Wirtschaftsgüter ab 2008 bis 2009 erfolgt die Bildung
eines Sammelpostens gem. § 6 Abs. 2a EStG, der
über fünf Jahre abgeschrieben wird
(Poolabschreibung). Ab 2010 werden sie bis zur Höhe
von € 410,00 ohne Umsatzsteuer im Jahr des Zugangs als
Betriebsausgaben abgesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte mit den
durchschnittlichen Anschaffungskosten. Abschreibungen gem.
§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB auf den niedrigeren
Stichtagspreis wurden, soweit notwendig, vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter
Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos
angesetzt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde gebildet.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten angemessen. Rückstellungen, die
gemäß § 253 Abs. 2 HGB abzuzinsen
wären, lagen nicht vor.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
III. Angaben zu Positionen der Bilanz
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt T€ 0 (Vorjahr T€
0).
Von den Verbindlichkeiten habenT€ 12 eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr (Vorjahr T€ 6),
T€ 8 eine Restlaufzeit von über 1 - 5
Jahren (Vorjahr T€ 7) und T€ 0 eine
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (Vorjahr T€ 3).
Von den Verbindlichkeiten sind T€ 0 durch
Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in
Höhe von T€ 0.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von T€ 0.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen in Höhe von T€ 0.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 2.
IV. Sonstige Angaben
1. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch Herrn Ralf
Fritsche wahrgenommen. Außer dem
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
2. Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt
1 Mitarbeiter.
3. Haftungsverhältnisse gemäß §
251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
4. Neben den üblichen Miet- und
Leasingverträgen bestanden keine finanziellen
Verpflichtungen von Bedeutung.
Picher, 08.11.2012
gez. Ralf Fritsche
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|