Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 178556
Eingetragen
27.3.2009
Branche
Druck- und MedienvorstufeNachbearbeitung und sonstige FilmtechnikHerstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und Fernsehprogrammen
Gegenstand
Filmproduktion

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christopher Kleine
seit 27.3.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Christopher Kleine
Luigenkamer Weg 11, 82541 Ambach/Münsing
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

cutflow GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 4.807,00 7.882,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3,00 3,00
II. Sachanlagen 4.804,00 7.879,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.804,00 7.879,00
B. Umlaufvermögen 231.496,48 216.309,64
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 186.047,87 130.469,72
1. sonstige Vermögensgegenstände 186.047,87 129.605,73
a. Umsatzsteuerforderungen 0,00 863,99
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 45.448,61 85.839,92
Bilanzsumme, Summe Aktiva 236.303,48 224.191,64

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 95.198,96 32.712,07
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 7.712,07 -4.467,28
III. Jahresüberschuss 62.486,89 12.179,35
B. Rückstellungen 23.376,38 2.000,00
1. Steuerrückstellungen 21.376,38 0,00
2. sonstige Rückstellungen 2.000,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 117.728,14 189.479,57
1. sonstige Verbindlichkeiten 117.728,14 189.479,57
Bilanzsumme, Summe Passiva 236.303,48 224.191,64

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der Steuergesetze aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben.

3. Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung der Bilanz bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis €800,00) wurde von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG, R 40 EStR Gebrauch gemacht.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sind nicht vorgenommen worden.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit den höheren Tageswerten angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Vorsicht ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

4. Währungsumrechnung

Eine erforderliche Währungsumrechnung erfolgte zum Tageskurs der Hausbank.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist, ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres, aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen insgesamt € 117.728,14.

Die Laufzeit beträgt

- weniger als ein Jahr € 16.728,14

- 1-5 Jahre € 101.000,00

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

III. Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

IV. sonstige Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer: Christopher Kleine

Angaben über Unternehmensbeziehungen

Es bestehen keine Beteiligungsverhältnisse an anderen Unternehmen.

Gegenüber dem Gesellschafter bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen von insgesamt € 60.825,00

Die Gesellschaft beschäftigte in 2022 keinen Arbeitnehmer.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

cutflow GmbH

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