Xteg GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Harald Frieder Kunz seit 5.8.2021 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 40.00% | |
| 40.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
mteg GmbHNeuensteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2021 bis zum 31.07.2022BILANZ zum 31. Juli 2022mteg GmbH i. L. Handel mit Maschinen, NeuensteinAKTIVA
PASSIVA
Anhang zum 31. Juli 2022A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. I. UMLAUFVERMÖGEN Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. II. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. III. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. C. ANGABEN ZU POSTEN DER BILANZ I. ANGABEN ZUR PASSIVSEITE 1. Verbindlichkeiten
D. SONSTIGE ANGABEN I. ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER GESELLSCHAFT Zum Liquidator war während des gesamten Geschäftsjahres bestellt:
Der Liquidator ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Der Liquidator ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Neuenstein, den 14. Dezember 2023 gez. Harald Kunz |
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