Garten- und Landschaftsbau
RWGK:COMMUNICATIONS GMBH
Bachstelzenweg 4, 65929 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dagmar Rappenecker-Wedemeyer seit 8.3.2023 | Geschäftsführer |
Ingo Wedemeyer seit 6.12.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RWGK: COMMUNICATIONS GMBHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich grundsätzliche Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Bei der Gesellschaft haben sich hieraus nachstehende Veränderungen der Darstellung der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage ergeben: - Durch die neuen Bewertungsvorgaben für die Pensionsverpflichtungen ergeben sich entsprechende Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Die Gesellschaft macht von ihrem Wahlrecht Gebrauch, nur die vom Handelsgesetzbuch geforderten Mindestangaben in dem nachfolgenden Anhang zu machen. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungSachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Im Rahmen der Erfüllung der Offenlegungspflichten im Sinne von §§ 325f HGB wird die Befreiungsvorschrift im Sinne von § 274a Nr. 1 HGB in Anspruch genommen und die Entwicklung des Anlagevermögens nicht veröffentlicht. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar: Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von € 14.149,73 haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Unter den Forderungen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 13.810,94 ausgewiesen. Eigenkapital Das Stammkapital von € 52.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren bewertet. Die Gesellschaft hat den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung in voller Höhe berücksichtigt. Der Zuführungsbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen" erfasst. Im Geschäftsjahr wurde Planvermögen (Anschaffungskosten € 554.747.50) mit einem beizulegenden Zeitwert von € 554.747,50 mit dem Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von € 651.018,00 verrechnet. Ebenfalls verrechnet wurden Aufwendungen und Erträge aus solchen Vermögensgegenständen und Schulden (€ 57.659,73). Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Ingo Wedemeyer, Werbekaufmann. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Frankfurt, den 21. Dezember 2011 Ingo Wedemeyer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.12.2011. |
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