Schoeller FinCo GmbH
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Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IPCom GmbH & Co. KGPullach im IsartalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022LageberichtA. Geschäfts- und Rahmenbedingungen A.I. Unternehmensstruktur, Geschäftstätigkeit Die IPCom GmbH & Co. KG mit Sitz in Pullach wurde am 03.06.2009 erstmalig ins Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Sie hat ihren Geschäftsbetrieb im Zuge einer Verschmelzung aufgenommen und nicht organisch begründet. Die rechtliche Unternehmensstruktur hat sich im Geschäftsjahr 2022 nicht verändert. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der IPCom GmbH & Co. KG liegt bei der Verwertung von gewerblichen Schutzrechten, insbesondere Patenten unter bestimmten Lizenzen. Die Verwertung umschließt die Lizenzvergabe von Rechten sowie die Verfolgung von Patentrechtsverletzungen. Die Gesellschaft unterscheidet sich deutlich vom Markt, in dem sich im Eigentum der Gesellschaft unter anderem standard-essentiell notwendige Patente für den Mobilfunkbereich befinden. Dies wurde bereits durch gerichtliche Entscheidungen untermauert. Seit dem Jahr 2014 erweiterte die IPCom GmbH & Co. KG ihre Geschäftstätigkeit um den Bereich Eigenentwicklung. Es ist gelungen, ein erfahrenes Entwicklerteam als Nukleus für diese Aktivitäten zu gewinnen. Innerhalb der ersten sieben Jahre sind bereits 78 aussichtsreiche Erfindungen entstanden, aus denen 64 lebende Patentfamilien hervorgegangen sind. Von diesen wurden vier Familien im Jahr 2021 an einen großen internationalen Smartphone Hersteller verkauft. In den bei IPCom verbliebenen 60 Patentfamilien liegen aktuell 378 erteilte weltweite Einzelpatente. Der Schwerpunkt der weltweiten Patentanmeldungen liegt auf Europa, China und den USA, wobei ein signifikanter Anteil der Anmeldungen auch in Korea, Russland und Brasilien angemeldet wurde. Der Geschäftsbereich befindet sich derzeit noch in der Entwicklungsphase. Das Patentportfolio wird derzeit aufgebaut. Der Fokus liegt in der Optimierung der Patentansprüche im Erteilungsverfahren. Umsätze werden daher noch nicht mit dem neuen Portfolio erzielt. Im Geschäftsjahr 2017 hat die IPCom GmbH & Co. KG ihr Tätigkeitsfeld um einen Service für den Telekommunikations- und Technologiesektor erweitert. Mit den neuen IP-Beratungsdienstleistungen erhalten KMU und Start-ups Beratung und praktische Unterstützung im Bereich Entwicklung, Patentierung und Monetarisierung neuer Technologien. Das umfassende Angebot beinhaltet Beurteilung, Sorgfaltspflicht, Dokumentation und Durchsetzung rund um IP. Damit unterstützt IPCom die laufenden Bemühungen, das Verhältnis zwischen Patentlizenznehmern und Lizenzgebern auszugleichen, unlautere, wettbewerbswidrige Praktiken ins Licht zu rücken und für ein branchenweites Bekenntnis zu den FRAND-Grundsätzen ("fair, reasonable and non-discriminatory") zu werben. Ein überaus erfolgreiches Beispiel für einen solchen Service ist die Unterstützung eines deutsch-schweizerischen Start-up- Unternehmens seitens IPCom. Das Unternehmen hat seiner Natur als Start-up folgend viele Ideen für technische Konzepte, für die es Partner und Kunden sucht. Es fehlt ihm jedoch an dem nötigen Know-How und an der Zeit, diese Konzepte vor der Offenlegung durch Patentanmeldungen zu schützen. IPCom hat hier eine für dieses Start-up essenzielle Leistung erbracht, indem fünf dieser Konzepte für eine Patentanmeldung aufbereitet und in Zusammenarbeit mit externen Patentanwälten zur Patentanmeldung gebracht wurden. IPCom unterstützt es in der strategischen Überlegung zu Nachanmeldungen und zur zukünftigen Monetarisierung des so entstandenen Patentportfolios. Auch dieser Geschäftsbereich befindet sich noch im Aufbau. Umsätze werden derzeit nur im marginalen Umfang erzielt. A.II. Ziele und Strategie Die bisherige Unternehmensstrategie des Wachstums durch hohe zahlreiche Gerichtsverhandlungen mit einem insgesamt hohen Finanzrisiko wurde dahingehend entwickelt, dass die Kontinuität und Stabilität des Geschäftsbetriebes in den Vordergrund gestellt wurden. Viele Verhandlungen mit hohen Kostenrisiken wurden zugunsten von Vertragsabschlüssen mit geringem Risiko beendet, somit haben sich die Ziele und Strategien gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Daneben werden die neuen Geschäftsfelder, Entwicklung eines 5G Portfolios, unter Leitung von Martin Hans, sowie die IP-Beratungsdienstleistungen, aufgebaut und entwickelt. B. Wirtschaftsbericht B.I. Geschäftsverlauf B.I. 1 Entwicklung der Gesamtwirtschaft Im Berichtsjahr wurde die Weltwirtschaft stark durch den russischen Krieg in der Ukraine und global kräftig steigende Inflationsraten beeinflusst. Infolge des Kriegs und der resultierenden Sanktionen gegen Russland verschärften sich Lieferkettenprobleme weiter und ein massiver Anstieg von Energie-, Rohstoff- und Nahrungsmittelpreisen sorgte für zunehmenden Preisdruck. Hinzu kamen wiederholt weitreichende Beschränkungen in China im Rahmen der Null-COVID-Politik, wodurch immer wieder bedeutende Teile der chinesischen Wirtschaft beeinträchtigt wurden. Dies trug dazu bei, dass globale Lieferketten zusätzlich belastet wurden. Um dem Inflationsanstieg entgegenzuwirken, erhöhte die Mehrzahl der großen Zentralbanken (mit Ausnahme Chinas) ihre Leitzinsen im Lauf des Jahres deutlich. Dies belastete die Weltwirtschaft, so dass sich das Wachstum im Vergleich zum Vorjahr auf rund 3% verringerte. In diesem Umfeld verlangsamte sich auch der Welthandel und legte im Vergleich zum Vorjahr nur noch um knapp 4% zu. Auch die USA konnten sich diesen Entwicklungen nicht entziehen. In den ersten beiden Quartalen schrumpfte die US-Wirtschaft, unter anderem aufgrund eines rekordhohen Außenhandelsdefizits und der Folgen der anhaltenden Lieferkettenstörungen. Der private Verbrauch erwies sich jedoch trotz hoher Inflation und steigender Zinsen im gesamten Jahr als widerstandsfähig. Die Inflationsrate erreichte im Juni mit 9% ihren Höhepunkt und ging danach graduell zurück, lag im Jahresdurchschnitt jedoch mit 8% so hoch wie zuletzt Anfang der 1980er-Jahre. Die US-Zentralbank Fed erhöhte in diesem Umfeld ihren Leitzins kräftig um 425 Basispunkte auf 4,5% zum Jahresende. Trotzdem konnte die US-Wirtschaft im Gesamtjahr dank der robusten Inlandsnachfrage mit 2,1% wachsen. In der Eurozone waren die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine besonders ausgeprägt. Im ersten Halbjahr konnte die Region dennoch ein überraschend starkes Wachstum verzeichnen, getrieben vor allem durch die Erholung des Dienstleistungssektors nach der weitgehenden Abschaffung von COVID-Maßnahmen und einer dynamischen Entwicklung in Ländern wie Frankreich, Italien und Spanien, die erstmals seit Beginn der Pandemie eine annähernd »normale« Tourismussaison erlebten. Jedoch nahmen die Belastungen durch hohe Energie- und Nahrungsmittelpreise im Jahresverlauf stark zu, und die hohe Unsicherheit bei der Energieversorgung belastete die Stimmung von Unternehmen und Verbrauchern zunehmend. Dies führte dazu, dass sich die Wachstumsdynamik am Jahresende deutlich abschwächte. Aufgrund des guten Jahresstarts wuchs die Wirtschaft der Eurozone im Gesamtjahr dennoch um 3,5%. Mit großen Unterschieden zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten stiegen die Verbraucherpreise im Jahresdurchschnitt deutlich um 8,4% gegenüber dem Vorjahr an. Im vierten Quartal erreichte die Inflationsrate sogar ein zweistelliges Niveau. Die Europäische Zentralbank beendete ihre Nullzinspolitik im zweiten Halbjahr und erhöhte die Leitzinsen auf 2,5% zum Jahresende. Die chinesische Wirtschaft wurde im Jahr 2022 durch die konsequente Null-COVID-Strategie, das verlangsamte Wachstum im Immobiliensektor sowie eine im Jahresverlauf nachlassende Nachfrage aus dem Ausland belastet und konnte nur um 3% zum Vorjahr zulegen. Anders als in den USA und Europa blieb der Preisdruck in China mit 2% sehr moderat. B.I. 2. Entwicklung der Branche In den vergangenen Jahren wurde die Geschäftspolitik, die auf dem Handel und der Verwertung von Patenten aufbaut, in Europa häufig und öffentlich kritisiert. Von einer wachsenden Bedrohung und Missbrauch des Patentrechts war die Rede1 Diese Tendenz änderte sich mit dem in Großbritannien ergangenen FRAND-Grundsatzurteil vom 05.04.2017 in der Sache Unwired Planet ./. Huawei zur Anwendung und Ermittlung der FRAND-Grundsätze und hat für die IPCom weitreichende Bedeutung.2 Das Urteil bestätigt die Legitimität einer Gebühr basierend auf einer globalen Portfoliolizenz (und nicht eine Gebühr limitiert Großbritannien und auf einem Patent). Der Richter Birss hat zum ersten Mal überhaupt in seinem Urteil eine genaue Kalkulationsmethode zur Ermittlung einer FRAND konformen Lizenzgebühr dargelegt. Diese Berechnungsmethode wurde ebenfalls vom UK Supreme Court in der Berufung bestätigt.3 IPCom hat diese Berechnungsmethode auf ihr eigenes Patentportfolio angewendet und bietet eine mit dem Urteil korrespondierende Lizenzgebühr an. IPCom erfüllt damit nicht nur die FRAND-Bedingungen, sondern ist damit auch in Sachen Transparenz Vorreiterin. B.I. 3. Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf war weiterhin im Geschäftsjahr gekennzeichnet von intensiven Verhandlungen mit Nutzern der Rechte. Der Erfolg der Verhandlungen hat sich bereits in dem Geschäftsjahr positiv auf die Geschäftslage ausgewirkt. Die Gesellschaft bezieht Einnahmen aus den zahlreichen Lizenzabschlüssen sowie aus den bereits in Vorgeschäftsjahren abgeschlossenen Verträgen. Das im letzten Lagebericht aufgestellte Statement der Geschäftsleitung hat weiterhin Bestand: Auf Grund der letztinstanzlichen Bestätigung der Validität des Grundlagenpatentes 100A durch das EPA sowie der positiven Verletzungs-Entscheidung des Oberlandgerichtes München zum Patent 100A und der weiterwirkenden positiven Validitätsentscheidungen des BGH zum Patent 173, den bestehenden weiteren EP Teilanmeldungen 114, den positiven Re-examination-Verfahren in den USA und US Erteilungen für die Patentfamilien 114 und 99 in den letzten zwölf Monaten ist davon auszugehen, dass die Lizenzbemühungen der IPCom in entsprechende Lizenzverträge münden werden. Dies ist bereits mit Lizenzvertragsabschlüssen mit großen internationalen Konzernen in 2017 sowie 2018 erfolgt. Im Geschäftsjahr 2022 konnte die Gesellschaft wieder Vertragsabschlüsse verzeichnen, was sich insgesamt positiv auf die Geschäftszahlen der Gesellschaft ausgewirkt hat. Die Geschäftsentwicklung lief erwartungsgemäß. Das Umfeld, um Lizenzvereinbarungen abzuschließen, wird weiterhin als nicht ungünstig angesehen. B.II Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der IPCom GmbH & Co. KG hat sich im Geschäftsjahr 2022 insgesamt wie folgt entwickelt: 1. Ertragslage Es gab Lizenzvertragsabschlüsse, die zwar nicht an die Höhe der Vorjahresumsätze anknüpfen konnten, aber sich insgesamt positiv auf das Ergebnis der Gesellschaft ausgewirkt haben. Das Rohergebnis belief sich im Geschäftsjahr auf EUR 20,9 Mio. (Vorjahr: EUR 29,2 Mio.). Die positive Entwicklung des Geschäftsjahres 2021 konnte fortgesetzt werden. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hat sich im Berichtsjahr auf EUR 1,6 Mio. gegenüber dem Vorjahr von EUR 3,6 Mio. etwas verschlechtert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten im Vergleich zum Vorjahr wesentlich gemindert werden. Sie betrugen im Geschäftsjahr 2022 EUR 4,2 Mio. (Vorjahr: EUR 10,9 Mio.). Das Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Es beläuft sich auf EUR -13,9 Mio. (Vorjahr: EUR -12,7 Mio.). Die Position Steuern vom Einkommen und Ertrag beläuft sich auf EUR -1,0 Mio. (Vorjahr: EUR -1,0 Mio.) und beinhaltet die noch nicht veranlagten Gewerbesteuern. Das Jahresergebnis beläuft sich auf EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR 2,6 Mio.). 2. Finanzlage Zur Entwicklung der Liquidität und der Finanzkraft der IPCom GmbH & Co. KG wurde eine Kapitalflussrechnung erstellt, die zeigt, wie sich die Zahlungsmittel (Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten) im Berichtszeitraum durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Dabei wird zwischen Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der Cashflow aus operativer Tätigkeit betrug im Berichtszeitraum EUR 13,4 Mio. (Vorjahr: EUR 5,4 Mio.). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug EUR -20,2 Mio. (Vorjahr: EUR 8,0 Mio.). Es wurden keine wesentlichen Investitionstätigkeiten realisiert. Der Finanzmittelbestand beträgt EUR 8,6 Mio. (Vorjahr: EUR 15,4 Mio.). Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, fällige Verbindlichkeiten zu tilgen. 3. Vermögenslage Die Bilanzsumme von IPCom GmbH & Co. KG belief sich zum Bilanzstichtag auf EUR 282,8 Mio. Sie hat sich gegenüber dem Vorjahr 2021 (EUR 301,0 Mio.) vermindert. Die Bilanzsumme beinhaltet einen Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 273,1 Mio. (im Vorjahr: EUR 273,7 Mio.). Die Vermögensstruktur ist auf Grund der Abschreibungen der Vergangenheit durch einen unwesentlichen Anteil vom Anlagevermögen an der Bilanzsumme gekennzeichnet. Die Immateriellen Vermögenswerte wurden auf einen Erinnerungswert abgeschrieben. Der Ausbau des Patentportfolios aus eigenen Entwicklungen um ca. 150 Patente bzw. Patentanmeldungen im Jahr wird im Moment in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Investitionen in das Sachanlagevermögen wurden im Berichtsjahr - wie im Vorjahr - nur unwesentlich getätigt. Das Umlaufvermögen in Höhe von EUR 8,8 Mio. (Vorjahr: EUR 26,3 Mio.) und die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von EUR 0,8 Mio. (Vorjahr: EUR 1,0 Mio.) verminderten sich um EUR 17,6 Mio. (Vorjahr: Erhöhung EUR 3,6 Mio.). Das Umlaufvermögen beinhaltet im Wesentlichen Forderungen aus Leistungen (EUR 0,0 Mio.; Vorjahr: EUR 1,8 Mio.), Forderungen gegen verbundene Unternehmen (EUR 0,0 Mio.; Vorjahr: EUR 8,2 Mio.) sowie liquide Mittel (EUR 8,6 Mio.; Vorjahr: EUR 15,4 Mio.). Das Eigenkapital beträgt EUR -273,1 Mio. (Vorjahr: EUR -273,7). Es wird auf der Aktivseite unter dem Posten "Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten" ausgewiesen. Die Rückstellungen in Höhe von EUR 6,0 Mio. (Vorjahr: EUR 7,7 Mio.) beinhalten die noch nicht veranlagten Gewerbesteuern für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022, Rückstellungen für potentielle Kostenbelastungen aus gerichtlichen Auseinandersetzungen und für die Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse. Des Weiteren wurden im Vorgeschäftsjahr Rückstellungen gebildet für den Erwerb eines Patentportfolios zum 31. Juli 2020. Beim Erwerb wurden bereits zwischen den Vertragsparteien bestehende Verpflichtungen und Ansprüche ausgeglichen sowie neue Verpflichtungen eingegangen. Insgesamt überstiegen die bilanzierungsfähigen ausgeglichenen Verpflichtungen die hingegebenen Ansprüche und neu eingegangenen Verpflichtungen, so dass sich zum Bilanzstichtag per Saldo eine Zuzahlung (i.e. "negative Anschaffungskosten") für die erworbenen Patentportfolios in Höhe von EUR 2,1 Mio. ergab. Vertragsparteien haben den Kaufpreis für die Patentportfolios geschätzt. Zukünftige Anpassungen des Kaufpreises sind möglich. In Höhe der Zuzahlung wurde zur Abgrenzung in den sonstigen Rückstellungen eine Rückstellung eingestellt. Der Restsaldo betrug am Bilanzstichtag EUR 1,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1,7 Mio.). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (EUR 1,5 Mio.; Vorjahr: EUR 10,2 Mio.) beinhalten nahezu ausschließlich Verbindlichkeiten aus Rechts- und Beratungskosten im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (EUR 2,1 Mio.; Vorjahr: EUR 0,0 Mio.) bestehen gegenüber der Schwestergesellschaft Network IP GmbH & Co. KG. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten (EUR 254,6 Mio.; Vorjahr: EUR 261,3 Mio.) betreffen teilweise unverzinsliche Kredite, die mit einem Rückzahlungs-Agio ausgestattet sind; ihre Rückzahlungsfälligkeit ist vom Eintritt bestimmter Ereignisse abhängig. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten neben den Verbindlichkeiten aus Steuern (EUR 0,3 Mio.; Vorjahr: 1,2 Mio.) im Wesentlichen unverzinsliche Kredite, die mit einem Rückzahlungs-Agio ausgestattet sind; ihre Rückzahlungsfälligkeit ist ebenfalls vom Eintritt gewisser Ereignisse abhängig. Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken: Die Gesellschaft haftet gemeinschaftlich mit der Schwestergesellschaft Network IP GmbH & Co. KG, Pullach für die Verpflichtung der Schwestergesellschaft bis zu einem Betrag von EUR 57,6 Mio. Sowohl die bilanzierten als auch nicht bilanzierten Verpflichtungen sind gesichert durch Sicherungsabtretung aller Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche der gemeinschaftlichen Kreditnehmer und Verpfändung des Patentportfolios. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat mit der Schwestergesellschaft Network IP GmbH & Co. KG eine Vereinbarung geschlossen, auf Grund dessen gewisse Einnahmen anteilig abzuführen sind bzw. Kosten zu übernehmen sind. C. Chancen- und Risikobericht, Prognosebericht Voraussichtliche Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken Eine Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung vor dem Hintergrund der konjunkturellen Entwicklung und der Unwägbarkeiten von gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen mit Patentnutzern bzw. Patentverletzern ist zwar per se mit Unsicherheiten behaftet. Trotz nicht kalkulierbarer Vorhersagen ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft in den Folgejahren Lizenzverträge abschließen kann. Es ist daher mit mindestens gleichbleibenden Umsätzen und positiven Ergebnissen zu rechnen. Grundsätzlich können keine Aussagen über den Ausgang von laufenden Gerichtsverfahren bzw. Verhandlungen getroffen werden. Wir sehen jedoch mit den zahlreich erfolgreich abgeschlossenen Lizenzverträgen eine positive Entwicklung. Noch nicht lizenzierte Patentverletzer beobachten diese Abschlüsse genau. Der erfolgreiche Abschluss solcher Vereinbarungen signalisiert nämlich anderen potenziellen Patentverletzern, dass eine einvernehmliche Lösung möglich ist und trägt somit zur Stabilität und Entwicklung in der Technologiebranche bei. In der Erweiterung der Geschäftstätigkeit auf IP-Beratungsdienstleistungen sieht die Geschäftsleitung neben weiterem Umsatzpotential auch die Möglichkeit, andere Unternehmen bei der Entwicklung von Ideen und neuen Innovationen zu unterstützen. D. Risikobericht Unser Ziel ist es, möglichst faire Lizenzeinnahmen zu erwirtschaften, um den Gesellschaftern eine angemessene Rendite zu gewährleisten. Dies ist untrennbar mit potenziellen strategischen und operativen Risiken verbunden. Deshalb stellt der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken den wesentlichen Grundsatz unserer Risikopolitik dar und ist ein integrativer Bestandteil der Unternehmenspolitik. Indes bleibt die Bereitschaft, Risiken einzugehen, die notwendige Voraussetzung, um Chancen nutzen zu können. Zur Beherrschung der unternehmerischen Risiken verfügt die Gesellschaft über ein Risikomanagement-System. Alle Maßnahmen der Risikobegrenzung werden grundsätzlich in einem wirtschaftlichen sinnvollen Verhältnis durchgeführt und zeitnah an sich ändernde Bedingungen angepasst. Die Risikoprognose berücksichtigt dabei auch die Größe der Gesellschaft. Die Elemente des Risikomanagementsystems sind Risikosteuerung, Risikocontrolling und Risikoreporting. Zu dem internen Überwachungssystem gehören u.a. laufende interne Prüfungen, Abweichungsanalysen. Das Risikomanagementsystem ist ein integraler Bestandteil aller Entscheidungen und Geschäftsprozesse. Das Unternehmen verfügt über umfangreiche Planungs- und Kontrollinstrumente. Diese unterstützen die Geschäftsführung dabei, Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Wesentliche Risiken liegen in der Validierung und Verletzung der Patente. Weiterhin spielen die Prozessrisiken eine entscheidende Rolle. Solche Prozessrisiken bestehen zum einen in der Feststellung, dass Patente eventuell doch nicht verletzt werden und zum anderen in dem nicht geringen Kostenrisiko. Die Minimierung der Risiken ist durch unser Risikomanagementsystem im Wesentlichen gesichert. Im Rahmen diverser Gerichtsverfahren wurde bereits die Validierung und Verletzung unserer Patente festgestellt. Strategische Risiken bestehen im Wesentlichen darin, bedeutende Entwicklungen im Rahmen der geführten Aktivprozesse nicht rechtzeitig zu erkennen oder falsch einzuschätzen. Strategische Entscheidungen auf der Basis von Fehleinschätzungen können sich im Nachhinein als ungünstig für die Entwicklung der Gesellschaft herausstellen. Die IPCom hat mit ihren Gesellschaftern eine Rahmenvereinbarung getroffen, die unter gewissen Voraussetzungen den Abruf weiterer Mittel ermöglicht. Aus prozesstaktischen Gründen wird auf eine wertmäßige Angabe des Risikos im Lagebericht verzichtet. Chancen für die zukünftige Entwicklung liegen insbesondere in dem ergangenen Urteil zu den FRAND-Grundsätzen. Zusammenfassung der Risikolage: Gegenwärtig wurden von uns keine Risiken identifiziert, die entweder einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Wir sind überzeugt, dass wir ausreichende und funktionierende Maßnahmen ergriffen haben, um die sich aus den oben genannten Risiken ergebenden Herausforderungen weiterhin erfolgreich meistern zu können. E. Forschung und Entwicklung Im Geschäftsjahr wurden ca. EUR 1,2 Mio. für Forschungs- und Entwicklungszwecke aufgewendet. Im Bereich Forschung und Entwicklung waren im Geschäftsjahr 2 Mitarbeiter beschäftigt. Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit wird im Wesentlichen in unserer Betriebsstätte in Hildesheim ausgeübt. Unser Forschungs- und Entwicklungsteam setzt Maßstäbe für Technologien der nächsten Generation. Es leistet Beiträge zu internationalen Normengremien und ist führend bei der Entwicklung der Telekommunikationstechnologie und trägt dazu bei, die zukünftige Richtung der Branche zu bestimmen. Das Forschungs- und Entwicklungsteam von IPCom sucht ständig nach Wegen, mobile Technologien zu entwickeln und zu verbessern. Unser Ziel ist die stetige Weiterentwicklung der Kommunikationstechnologie. Damit spielen wir eine aktive Rolle in der 5G-Entwicklungsgemeinschaft.
Pullach, 08.04.2024 gez. Pio Won-Joon Suh 1 https://ec.europa.eu/docsroom/documents/26583 2 https://www.judiciary.uk/wp-content/uploads/2017/04/unwired-planet-v-huawei-20170405.pdf 3 https://www.supremecourt.uk/cases/uksc-2018-0214.html BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Personenhandelsgesellschaften aufgestellt. Nach den in § 267 Abs. 2 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Gesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft hat mit einem Schwesterunternehmen eine Vereinbarung geschlossen, die bestimmt, dass Aufwendungen und Erträge, die von der IPCom GmbH & Co. KG realisiert werden, in einem festen Verhältnis zwischen beiden Gesellschaften aufzuteilen sind und somit zwar im Namen der Gesellschaft, aber anteilig für Rechnung des Schwesterunternehmens realisiert werden. Das Verhältnis blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Bilanzielle Überschuldung Zum 31. Dezember 2022 weist die Bilanz einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten aus. Die Gesellschaft ist folglich buchmäßig überschuldet. Es bestehen u.a. Rangrücktrittsvereinbarungen zu Lasten der Ansprüche des Kommanditisten und Dritter. Aufgrund hinreichend vorliegender Liquidität kann von einer Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs aus Vereinfachungsgründen voll abgeschrieben. Die Anschaffungskosten beweglicher Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 Euro werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt; sie wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. § 256a HGB wurde berücksichtigt. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Zu den Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres wird auf die Angaben im Anlagenspiegel verwiesen.
Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern für die Jahre 2020 bis 2022. Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für potenzielle Kostenbelastungen aus gerichtlichen Auseinandersetzungen und für die Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse sowie für künftige potentielle Aufwendungen für ein Patentportfolio. Zum 31. Juli 2020 erwarb die Gesellschaft Patentportfolios. Beim Erwerb wurden bereits zwischen den Vertragsparteien bestehende Verpflichtungen und Ansprüche ausgeglichen sowie neue Verpflichtungen eingegangen. Insgesamt überstiegen die bilanzierungsfähigen ausgeglichenen Verpflichtungen die hingegebenen Ansprüche, so dass sich per Saldo eine Zuzahlung (i.e. "negative Anschaffungskosten") für die erworbenen Patentportfolios in Höhe von 2.129.865,82 Euro ergab. Die Vertragsparteien haben den Kaufpreis für die Patentportfolios geschätzt. Zukünftige Anpassungen des Kaufpreises sind möglich. In Höhe der Zuzahlung wurde zur Abgrenzung in den sonstigen Rückstellungen im Geschäftsjahr 2020 eine Rückstellung eingestellt. Zukünftige Aufwendungen, die sich aus dem Erwerb der Patentportfolios ergeben, werden erfolgsneutral und direkt gegen die Rückstellungen gebucht. Im Geschäftsjahr 2022 verminderte sich die Rückstellung dadurch um 362.215,87 Euro auf 1.308.393,18 Euro. Angaben und Erläuterungen zu den Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (2.113.456,33 Euro; Vorjahr: 0,00 Euro) beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegen ein Schwesterunternehmen, die insbesondere aus einer gemeinsamen Vermarktung von Patenten resultieren. Im Vorjahr wurde das Verrechnungskonto mit 8.223.385,07 Euro unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten (254.624.267,11 Euro; Vorjahr: 261.259.181,61 Euro), die ausschließlich Finanzierungen betreffen, haben sich um 6.634.914,50 Euro im laufenden Geschäftsjahr vermindert. Die Minderung betrifft Rückzahlungen von Zinsen und Darlehen in Höhe von 20.227.182,14 Euro. Kredite in Höhe von 57.625.000 Euro (Vorjahr: 57.625.000 Euro) sind unverzinslich und mit einem Rückzahlungs-Agio ausgestattet. Dem Kreditgeber wurde zusätzlich ein Gewinnbezugsrecht gewährt. Die Fälligkeit der Verbindlichkeiten ist geschätzt, weil sie abhängig von bestimmten Ereignissen ist. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten in Höhe von 10.629.201,00 Euro (Vorjahr: 10.629.201,00 Euro) unverzinsliche Kredite, die mit einem Rückzahlungs-Agio ausgestattet sind. Die Fälligkeit der Verbindlichkeiten ist geschätzt, weil sie abhängig von bestimmten Ereignissen ist. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 265.253.468,11 Euro (Vorjahr: 271.888.382,61 Euro). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 254.624.267,11 Euro. Für diese Verbindlichkeiten wurden die im Eigentum befindlichen Vermögensgegenstände zur Sicherheit abgetreten. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken: Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat mit der Schwestergesellschaft Network IP GmbH & Co. KG eine Vereinbarung geschlossen, auf Grund dessen gewisse Einnahmen anteilig abzuführen sind bzw. Kosten zu übernehmen sind. Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 5.040.000,00 Euro sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte: Als Gegenleistung für den - oben unter Punkt "Rückstellungen" beschriebenen - Erwerb von Patentportfolios ging die Gesellschaft Verpflichtungen in Höhe von 5.040.000,00 Euro ein, die nur unter bestimmten Voraussetzungen eintreten sollen (Eventualverbindlichkeiten). Zum Bilanzstichtag ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen. Es erfolgt daher keine Bilanzierung. Des Weiteren wurden der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerb der Patentportfolios bei Eintritt bestimmter künftiger Ereignisse Zahlungsansprüche in Höhe von 2.034.564,99 Euro zugesichert (Eventualforderungen). Zum Bilanzstichtag wurden diese Zahlungsansprüche mangels hinreichender Konkretisierung nicht bilanziert. Die Gesellschaft haftet gemeinschaftlich mit der Schwestergesellschaft Network IP GmbH & Co. KG, Pullach, für die Verpflichtung der Schwestergesellschaft bis zu einem Betrag von 57.609.378,35 Euro. Sowohl die bilanzierten als auch nicht bilanzierten Verpflichtungen sind gesichert durch Sicherungsabtretung aller Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche der gemeinschaftlichen Kreditnehmer und Verpfändung des Patentportfolios. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Gesellschafter Folgende Gesellschaften sind persönlich haftende Gesellschafter:
Unterschrift der Geschäftsführung
Pullach, 08.04.2024 gez. Pio Won-Joon Suh sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkUnter der Bedingung, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 in der Fassung festgestellt wird, die diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist, erteilen wir den nachstehenden Bestätigungsvermerk: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die IPCom GmbH & Co. KG, Pullach Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der IPCom GmbH & Co. KG, Pullach, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der IPCom GmbH & Co. KG, Pullach, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 2. Mai 2024 Rota-Treuhand
GmbH
Seidl, Wirtschaftsprüfer Schuon, Wirtschaftsprüfer |
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