Vulkan Brauerei Verwaltungs- GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Weber seit 6.6.2011 | Liquidator |
Maria Weber seit 6.6.2011 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Peter Weber | 51.00% |
Maria Weber | 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Weber GmbHMendigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Weber GmbH Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 284 bis 288 HGB erstellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht (vgl. § 274 a HGB und § 288 HGB). § 268 Abs.4 HGB Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. § 284 Abs. 1 HGB Sämtliche vorgeschriebenen Angaben gemäß dem Gliederungsschema des § 266 HGB wurden in die Bilanz aufgenommen. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Die Geschäftsvorfälle werden in Form der doppelten Buchführung EDV-mäßig verbucht. In die Bilanz werden sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten, in die Gewinn- und Verlustrechnung sämtliche Aufwendungen und Erträge aufgenommen. Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet. Rückstellungen werden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe des voraussichtlichen Kostenanfalls bewertet. § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wird nicht abgewichen und von den Erleichterungen gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB für den Ausweis der ausstehenden Einlagen wird Gebrauch gemacht. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. § 285 Nr. 1a HGB Laufzeit der Verbindlichkeiten: Zum Bilanzstichtag lagen keine Verbindlichkeiten vor. § 285 Nr. 1b HGB Zum Bilanzstichtag lagen keine Bankverbindlichkeiten vor. § 285 Nr. 2 bis 8 a HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 8 a und b HGB Das Umsatzkostenverfahren findet keine Anwendung. § 285 Nr. 9 a und b HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 9 c HGB Dem Geschäftsführer Peter Weber wird ein mit 4 % verzinstes Darlehen in Höhe von 10 T€ gewährt. § 285 Nr. 10 HGB Mitglieder des Geschäftsführungsorgans: Herr Peter Weber, Geschäftsführer Frau Maria Weber, Geschäftsführerin § 285 Nr. 11 HGB Die Gesellschaft besitzt an keiner anderen Gesellschaft mindestens 20% der Anteile. § 285 Nr. 11 a HGB Die Gesellschaft ist persönlich haftender Gesellschafter der Grundstücksgesellschaft Weber GmbH & Co. KG, Mendig. § 285 Nr. 12 HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 13 HGB Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert werden nicht vorgenommen. § 285 Nr. 14 HGB Die Gesellschaft ist kein Konzernunternehmen. § 285 Nr. 19 HGB Die Gesellschaft bilanziert keine zum Finanzanlagevermögen gehörenden Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden. § 325 Abs. 1 HGB Die Geschäftsführer schlagen vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Mendig, den 07. April 2011 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.4.2011. |
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