DeTeFleetServices GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Uwe Dr. Truetsch seit 9.2.2021 | Vorstandsmitglied |
Heike Cox seit 22.3.2005 | Vorstandsmitglied |
Carsten Velten seit 20.6.2002 | Vorstandsmitglied |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Telekom-Pensionsfonds a. G.BonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren, trotz des im Geschäftsjahr 2023 zu verzeichnenden leichten Rückgangs bei der Anzahl der Planteilnehmer ist das Beitragsvolumen des Telekom-Pensionsfonds a. G. gegenüber dem Vorjahr erwartungsgemäß leicht angestiegen. Die Beiträge beliefen sich in 2023 auf 47,4 Mio. Euro. Damit verwaltet der Telekom-Pensionsfonds a. G. im Auftrag seiner Planteilnehmer und Mitgliedsunternehmen mittlerweile ein Vermögen von rund 1.172 Mio. Euro. Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2023 Im Rahmen der gesetzlichen und satzungsgemäßen Beratungs- und Kontrollpflichten hat der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig über Fragen der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, sowie über Geschäfte, die von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen sind, schriftlich und mündlich berichtet. Entscheidungen von grundlegender Bedeutung wurden dem Aufsichtsrat gemäß § 6 der Satzung zur Zustimmung vorgelegt und in den Sitzungen des Aufsichtsrats erörtert. Über diese Berichte hinaus wurde die Aufsichtsratsvorsitzende im kontinuierlichen Austausch mit dem Vorstand und hier insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden über den Gang der Geschäfte sowie wichtige Ereignisse informiert. Neben den regelmäßigen Berichten des Vorstands hat der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen unter anderem folgende Themen intensiv beraten:
Sitzungen und Teilnahme Der Aufsichtsrat tagte in zwei Sitzungen. Die jährliche Mitgliederversammlung des Telekom- Pensionsfonds a. G. fand am 17. August 2023 statt. Personalia Aufsichtsrat Im Geschäftsjahr 2023 gab es folgende personelle Änderungen im Aufsichtsrat: Herr Martin Böhne legte im Geschäftsjahr 2023 mit Wirkung zum 17. August 2023 sein Aufsichtsratsmandat nieder. In der Mitgliederversammlung vom 17. August 2023 wurde Frau Dr. Friederike Mayer (Deutsche Telekom AG, HR Business Partner Technology & Innovation) für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Martin Böhne in den Aufsichtsrat gewählt. Jahresabschluss und Geschäftsbericht 2023 Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht, der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers und der Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars zur versicherungsmathematischen Bestätigung lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats am 8. Mai 2024 unter Teilnahme des Abschlussprüfers und des Verantwortlichen Aktuars ausführlich behandelt. Der Vorstand und der Verantwortliche Aktuar erläuterten die Unterlagen auch mündlich. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die als Abschlussprüfer eingesetzte Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie den Lagebericht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Auf Grund unserer eigenen Prüfung der vom Vorstand, dem Verantwortlichen Aktuar und dem Abschlussprüfer vorgelegten Unterlagen erheben wir keine Einwendungen und schließen uns dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, an. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; dieser ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und allen weiteren Beteiligten für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2023.
Bonn, den 8. Mai 2024 Telekom-Pensionsfonds a. G. Der Aufsichtsrat Sigrid Heudorf Markus Schäfer Michael Brücks Dr. Uli Kühbacher Martina Steven Dr. Friederike Mayer LageberichtGeschäft und Rahmenbedingungen Geschäftstätigkeit Der Telekom-Pensionsfonds a. G. ist ein von der Deutschen Telekom AG im Jahr 2002 in der Rechtsform eines Pensionsfondsvereins auf Gegenseitigkeit gegründeter Pensionsfonds mit Sitz in Bonn, der für ordentliche Mitgliedsunternehmen (Unternehmen des Telekom- Konzerns) und außerordentliche Mitgliedsunternehmen (konzernfremde Unternehmen) betriebliche Altersversorgung im Rahmen von zwei Pensionsplänen (Pensionsplan 2001 und Pensionsplan 2006) durchführt. Pensionsplan 2001 Bei dem Pensionsplan 2001 handelt es sich um einen Pensionsplan mit Beitragszusage mit Mindestleistung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Der Telekom- Pensionsfonds a. G. gewährt seinen Planteilnehmern bzw. deren Hinterbliebenen im Rahmen des Pensionsplans 2001 Versorgungsleistungen nach folgenden Grundsätzen:
Der Pensionsplan 2001 wird ergänzt durch die Allgemeinen Pensionsfondsbedingungen zum Pensionsplan 2001 (TPF-Bedingungen). Pensionsplan 2006 Im Rahmen des Pensionsplans 2006 führt der Telekom-Pensionsfonds a. G. ehemals unmittelbare Leistungszusagen und Unterstützungskassenzusagen im Sinne von § 1 i. V. m. § 1b BetrAVG von Mitgliedsunternehmen des Telekom-Pensionsfonds a. G. durch.
Der Pensionsplan 2006 wird ergänzt durch die Allgemeinen Pensionsfondsbedingungen leistungsorientierter Pläne und die Produktbedingungen Pensionsplan 2006. Keine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale Der Telekom-Pensionsfonds a. G. betreibt mit dem Pensionsplan 2001 und dem Pensionsplan 2006 Altersversorgungssysteme und damit Finanzprodukte i. S. der Offenlegungsverordnung. Die diesen Finanzprodukten zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (Artikel 7 der Taxonomie-Verordnung). Organisatorische Struktur Zwischen der Deutschen Telekom AG und dem Telekom-Pensionsfonds a. G. besteht ein Funktionsausgliederungs- und Dienstleistungsvertrag. Die pensionsfondstechnische Verwaltung hat die Willis Towers Watson GmbH übernommen. Die Kapitalanlage erfolgt durch die Willis Towers Watson Investments GmbH. Die Funktion der Internen Revision wurde im Geschäftsjahr von der Mazars GmbH & Co. KG durchgeführt. Wirtschaftliche Entwicklung Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Konjunktur Die Weltkonjunktur zeigte im Verlauf des Jahres 2023 eine verhaltene Dynamik. So belasteten die anhaltenden geopolitischen Spannungen, die hohen Energiepreise und die stark gestiegenen Zinsen die Industrieproduktion und den Welthandel. In diesem schwachen globalen Umfeld geriet die deutsche Wirtschaft zunehmend ins Stocken und fiel im internationalen Vergleich weiter zurück. Insbesondere rückläufige Investitionen sowie die schwache Nachfrage aus dem Ausland bremsten die deutsche Konjunktur. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank im Jahr 2023 um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr; lag aber dennoch über dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019. Trotz der schwachen Konjunktur und dem hohen Maß an Belastungen und Unsicherheiten behauptete sich der deutsche Arbeitsmarkt nach wie vor gut. Die Erwerbstätigkeit war so hoch wie noch nie seit der Wiedervereinigung. Im Jahresdurchschnitt 2023 gingen insgesamt 45,9 Millionen Menschen einer Erwerbstätigkeit nach. Das sind rund 333.000 (+ 0,7 %) Personen mehr als im Vorjahresdurchschnitt. Die Zahl der Erwerbslosen ist im Vergleich zum Vorjahr dagegen leicht um 9.000 Personen (- 0,7 %) auf insgesamt 1,3 Millionen gesunken. Vor allem die hohen Verbraucherpreise sowie die Unsicherheit über die weitere konjunkturelle Entwicklung haben sich dämpfend auf die Kaufkraft in Deutschland ausgewirkt. Trotz leicht gesunkener Inflationsraten und Lohnsteigerungen nahmen die privaten Konsumausgaben im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr ab und entfernten sich damit wieder vom Vorkrisenniveau des Jahres 2019. Im Gegensatz dazu stieg die Sparquote der privaten Haushalte im Vergleich zum Vorjahr geringfügig auf 11,3 % an und lag damit leicht über dem Vor-Corona-Niveau. Kapitalmarkt Im Jahr 2023 erlebten die Kapitalmärkte insgesamt eine volatile, aber überwiegend positive Entwicklung, die im Wesentlichen von geopolitischen Entwicklungen, einem Rückgang der Inflation sowie einem hohen Zinsniveau beeinflusst wurde. Während die jährliche Inflationsrate in den USA zum Ende des Jahres 2022 bei 6,5 % lag, war sie in der ersten Jahreshälfte stark rückläufig und befindet sich seit Juni zwischen 3,0 und 3,5 %. Die Inflationsentwicklung im Euroraum verlief im Vergleich dazu etwas verzögert. So lag die jährliche Preissteigerung zum Ende 2022 noch bei 9,2 %, sank im Jahresverlauf kontinuierlich und lag im Dezember 2023 nur noch bei 2,9 %. Ein treibender Faktor für diesen schnellen Rückgang der Inflationsrate im Euro-Raum war der starke Rückgang der Energiepreise. Die Kerninflation, bei der die Preise von Energie und Nahrungsmitteln nicht berücksichtigt werden, entwickelte sich im Jahresverlauf weniger dynamisch. Um gegen die hohen Inflationsraten, die noch zu Beginn des Jahres herrschten, vorzugehen, erhöhten Zentralbanken wie im Vorjahr die Leitzinsen. Die amerikanische Notenbank (Fed) erhöhte die angestrebte Federal Funds Rate weitere vier Mal in 2023, von 4,25 % - 4,50 % zum Jahresbeginn auf 5,25 % - 5,50 %. Die Europäische Zentralbank (EZB) nahm sogar sechs Leitzinserhöhungen vor und erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz im Jahresverlauf von 2,5 % auf 4,5 %. Diese Zinserhöhungen waren allerdings größtenteils schon zu Beginn des Jahres erwartet worden und hatten deshalb einen eher geringen Einfluss auf die Preise am Kapitalmarkt. Langfristige Zinsen waren über den gesamten Zeitraum von hoher Volatilität geprägt. Während die Rendite von 10-jährigen US-Staatsanleihen von 3,9 % zum Jahresbeginn zunächst anstieg, lag sie zum Jahresende wieder bei 3,9 %. Die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen sank im Laufe des Jahres von 2,6 % auf 2,0 %. Die positive Entwicklung der Inflation sowie die Erwartung zukünftiger Zinssenkungen sorgten vor allem in den letzten Monaten des Jahres für größeren Optimismus an den Kapitalmärkten. Dies ist auch am Rückgang des Risikoaufschlags für Investment Grade Unternehmensanleihen in den letzten zwölf Monaten erkennbar, die im Euroraum von 168 bps auf 138 bps und in den USA von 129 bps auf 99 bps zum Ende des Jahres sanken. Auch die deutschen und US-amerikanischen Aktienmärkte verzeichneten zum Jahresende Kursgewinne und konnten die Vorjahresverluste weitestgehend wieder aufholen. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Für den Pensionsfondsmarkt war das Jahr 2023 durch nationale und europäische Weiterentwicklungen der Rahmenbedingungen sowie weitere Zinserhöhungen durch die EZB gekennzeichnet. Das nationale Aufsichtsrecht für Pensionsfonds war im abgelaufenen Geschäftsjahr geprägt durch neue Regulierungsinitiativen: Im Bereich Nachhaltigkeit kommen neue Anforderungen auf EbAV zu. Im Juni 2023 legte der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) eine Auswertung des EIOPA-Klimastresstests 2022 für EbAV vor. Demnach sollten sich EbAV stärker mit den Risiken des Klimawandels auseinandersetzen. Auch die BaFin beschäftigte sich mit der Umsetzung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsverpflichtungen (Offenlegungsverordnung) und schlägt für EbAV spezifische Anpassungen vor. EbAV müssen sich im Bereich der Informationspflichten auf eine Teilnahme an der im Juni 2023 in Betrieb genommenen Digitalen Rentenübersicht vorbereiten. Bis Ende 2024 sollen alle Vorsorgeeinrichtungen in Deutschland an das neue Informationssystem angebunden sein. Bezüglich der Governance haben EbAV seit Dezember 2023 neue BaFin-Rundschreiben zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung, der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane sowie den Verantwortlichen und Mitarbeitenden in Schlüsselaufgaben zu beachten. Das BaFin-Meldewesen wird auf Basis des Ende 2023 erlassenen Zukunftsfinanzierungsgesetzes zukünftig rein elektronisch erfolgen. Hierzu sind technische Anforderungen zu überarbeiten. Auf EU-Ebene verfolgen die europäische Aufsichtsbehörde (EIOPA) sowie die EU- Kommission Projekte, die sich ebenfalls auf das Marktumfeld der EbAV auswirken: Die EIOPA veröffentlichte im März 2023 ein Konsultationspapier zur Überprüfung der EBAV-II-Richtlinie und stößt damit die Diskussion über die Weiterentwicklung des Aufsichtsrechts an. Zur Umsetzung der im Januar 2023 in Kraft getretenen Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA-VO) wurden auf EU-Ebene Entwürfe zu technischen Standards veröffentlicht. EbAV müssen sich auf erhöhte Anforderungen an ihre IT-Sicherheit und die Ausgestaltung eines IKT-Risikomanagementsystems vorbereiten. Ein Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für den Zugang zu Finanzdaten (FIDA-VO) sieht einen möglichen Datenaustausch zwischen Anbietern von Finanzprodukten und den Zugang von Finanzinformationsdienstleistern zu Vertragsdaten vor. Darunter sollen auch EbAV und ihre Bestandsdaten fallen. Im Hinblick auf die derzeit im Aufbau befindlichen nationalen Tracking-Dienste wird dies kritisch diskutiert. Schwerpunkte auf dem Pensionsfondsmarkt sind die Beitragszusagen mit Mindestleistung im Rahmen der Entgeltumwandlung sowie die Übernahme von Pensionsverpflichtungen für laufende Leistungen. Die reine Beitragszusage auf der Grundlage von Tarifverträgen durch das Sozialpartnermodell ist noch nicht weit verbreitet. Ende 2023 beträgt die Anzahl der von der BaFin zugelassenen Pensionsfonds 35. Darunter befinden sich elf Unternehmenspensionsfonds, auf die rund die Hälfte der Bilanzsumme entfällt. Geschäftsentwicklung des Telekom-Pensionsfonds a. G. Geschäftsverlauf Kapitalmarkterträge auf die Sicherungsvermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Die strategische Kapitalanlagestruktur der Sicherungsvermögen in den beiden Pensionsplänen wird regelmäßig im Rahmen einer Asset-Liability-Studie hinsichtlich des Renditepotenzials und der Risikogrößen analysiert und aktualisiert. Das breit diversifizierte Anlageportfolio wird für jedes Sicherungsvermögen in Master-Spezialfonds umgesetzt, die wiederum in diverse Anlageklassen-spezifische Spezial- und Publikumsfonds entsprechend der Zielallokation investiert sind. Für die aus der Asset-Liability-Studie resultierende strategische Kapitalanlagestruktur der Sicherungsvermögen werden Rendite- und Risikokennzahlen jährlich mit aktuellen Kapitalmarktannahmen aktualisiert. Die Kapitalanlage des Pensionsplans 2001 umfasst zusätzlich zwei Kapitalisierungsprodukte eines deutschen Lebensversicherers. Die Erträge aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zuzüglich der nicht realisierten Gewinne aus diesen Kapitalanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 72,6 Mio. Euro (Vorjahr: 7,6 Mio. Euro). Diesen Erträgen standen Aufwendungen zuzüglich der nicht realisierten Verluste aus diesen Kapitalanlagen in Höhe von 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: 105,0 Mio. Euro) entgegen. 1,9 Mio. Euro (Vorjahr: 2,2 Mio. Euro) der Aufwendungen für Kapitalanlagen entfallen auf den Abgang von Versicherungsverträgen. Der höhere Ertrag und die niedrigeren Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr basieren einerseits auf den Gewinnen aus dem Abgang von Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei der Veräußerung von Investmentanteilen sowie andererseits auf dem Anstieg der Zeitwerte der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gegenüber dem Vorjahr vor dem Hintergrund der positivem Kapitalmarktentwicklung in 2023. Planteilnehmer, Beiträge und Versorgungsverhältnisse Pensionsplan 2001 Die Zahl der Planteilnehmer im Pensionsplan 2001 ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Von den insgesamt 40.410 Planteilnehmern (Vorjahr: 40.893) sind 21.166 Planteilnehmer mit laufenden Beitragszahlungen (Vorjahr: 22.051). Die laufenden Beitragszahlungen sind überwiegend arbeitnehmerfinanziert. Von den 20.551 Planteilnehmern mit laufender Entgeltumwandlung (Vorjahr: 21.201) wurden für rund 96 % dieser Planteilnehmer Beiträge aus Brutto-Entgeltumwandlung geleistet, für knapp 8 % der Planteilnehmer Beiträge aus Netto-Entgeltumwandlung. Etwas weniger als 4 % der Planteilnehmer entschieden sich für eine Kombination aus Brutto- und Netto-Entgeltumwandlung. Für 860 Planteilnehmer wurden in 2023 arbeitgeberfinanzierte Beiträge eingebracht. Das Durchschnittsalter der Planteilnehmer erhöhte sich wie in den Vorjahren und betrug Ende 2023 55,6 Jahre (Vorjahr: 55,0 Jahre). Das gesamte Beitragsaufkommen im Pensionsplan 2001 belief sich im Jahr 2023 auf 46,8 Mio. Euro (Vorjahr: 46,4 Mio. Euro). Die Beiträge für den Pensionsplan 2001 untergliedern sich in arbeitnehmerfinanzierte Beiträge in Höhe von 46,3 Mio. Euro (Vorjahr: 45,7 Mio. Euro) und in arbeitgeberfinanzierte Beiträge in Höhe von 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,7 Mio. Euro). Knapp jeder siebte Planteilnehmer nahm die Chance wahr, sich durch Abschluss zusätzlicher Risikoversicherungen gegen die Risiken "Berufsunfähigkeit" und/oder "Todesfall" abzusichern. Diese Planteilnehmer wählten mehrheitlich eine Zusatzabsicherung gegen das Risiko "Berufsunfähigkeit". Die Anzahl der Versorgungsfälle nahm im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht zu. In den Versorgungsfällen Alter erfolgte in etwas mehr als 70 % der Fälle eine Einmalkapitalzahlung bzw. auf Grund des geringen Vorsorgevermögens eine Abfindung gemäß § 3 Abs. 2 BetrAVG mit Beendigung des Versorgungsverhältnisses. Pensionsplan 2006 Erstmalig hat der Telekom-Pensionsfonds a. G. im Geschäftsjahr 2007 die Durchführung von ehemals unmittelbaren Leistungszusagen übernommen. Zum Jahresende verzeichnete der Pensionsplan 2006 4.976 Planteilnehmer (Vorjahr: 4.990), wovon 2.172 Anwärter (Vorjahr: 2.275) und 2.804 Rentner (Vorjahr: 2.715) sind. 1.860 der Planteilnehmer im Pensionsplan 2006 haben parallel auch Ansprüche aus dem Pensionsplan 2001. Im Rahmen des Pensionsplans 2006 wurden im Geschäftsjahr 2023 laufende Einmalbeiträge für aktive Versorgungsanwärter in Höhe von rund 0,6 Mio. Euro erhoben (Vorjahr: 0,7 Mio. Euro). Das Durchschnittsalter der Planteilnehmer betrug Ende 2023 65,2 Jahre (Vorjahr: 64,3 Jahre). Aufwendungen Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen für Abschluss und Verwaltung sowie sonstige Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro) an. Für Versorgungsfälle waren Zahlungen in Höhe von 33,1 Mio. Euro (Vorjahr: 30,0 Mio. Euro) zu verzeichnen. Sonstiges Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen mehrerer außerordentlicher, konzernfremder Mitgliedsunternehmen des Telekom-Pensionsfonds a. G. in den Jahren 2013, 2014 und 2020 übernahm der PSV a. G. gemäß dem Betriebsrentengesetz die Durchführung der durch den PSV a. G. gesicherten Versorgungsansprüche aus dem Pensionsplan 2001 und dem Pensionsplan 2006. Bereits Ende 2020 war für den Pensionsplan 2006 die komplette Abwicklung abgeschlossen, so dass hier zum 31. Dezember 2023 kein Sicherungsvermögen mehr auf insolvente Mitgliedsunternehmen entfällt. Im Pensionsplan 2001 steht aktuell noch die Übertragung von Anwartschaften mit Anteilen aus der Netto-Entgeltumwandlung (sog. Riester-Rente) aus. Zum 31. Dezember 2023 beträgt das auf die insolventen Mitgliedsunternehmen bzw. deren Planteilnehmer im Pensionsplan 2001 entfallende Sicherungsvermögen insgesamt noch 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro). Das Wertänderungsrisiko für diese Vermögensteile trägt der PSV a. G. Der Telekom-Pensionsfonds a. G und der PSV a. G. bearbeiten in enger Abstimmung die technische Abwicklung des Verpflichtungs- und Vermögensübergangs. Details zur Bestandsentwicklung im Geschäftsjahr 2023 sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Bewegung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen im Geschäftsjahr 2023
1) Z. B. Reaktivierung, Wiederinkraftsetzung,
Anwärter und Rentner aus Versorgungsausgleich sowie
Erhöhung der Rente.
Vermögenslage Kapitalanlagen Eigenvermögen Der Telekom-Pensionsfonds a. G. wies Ende 2023 Kapitalanlagen im Eigenvermögen in Höhe von 5,6 Mio. Euro (Vorjahr: 5,6 Mio. Euro) auf. Der Kapitalanlagebestand wurde in Form von Investmentanteilen an einem Anleihefonds relativ risikoarm angelegt. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Am Ende des Geschäftsjahrs lag über beide Pensionspläne hinweg ein Kapitalanlagebestand für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern von 1.159,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1.079,4 Mio. Euro) vor. Pensionsplan 2001 Im Pensionsplan 2001 lag zum Stichtag ein Kapitalanlagebestand für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern von 929,6 Mio. Euro (Vorjahr: 860,6 Mio. Euro) vor. Hiervon entfielen rund 255,5 Mio. Euro (Vorjahr: 248,1 Mio. Euro) auf Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen. Der gesamte restliche Kapitalanlagebestand wurde während des Geschäftsjahrs überwiegend in festverzinsliche Anlagen und zu einem geringeren Teil auch in Aktien, Immobilien und andere diversifizierende Strategien investiert. Pensionsplan 2006 Im Pensionsplan 2006 lag zum Stichtag ein Kapitalanlagebestand für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern von 230,2 Mio. Euro (Vorjahr: 218,8 Mio. Euro) vor. Der Kapitalanlagebestand für das "SV - 3 (PP 2006)" und das "SV - 6 (PP 2006)" beinhaltete dieselben Anlagen wie der Kapitalanlagebestand für den Pensionsplan 2001 (ohne Kapitalisierungsprodukte). Der Kapitalanlagebestand für das "SV - 5 (PP 2006)" wurde über einen Spezialfonds überwiegend in festverzinsliche Anlagen investiert. Zusätzlich finden Aktieninvestitionen statt. Finanzlage Pensionsplan 2001 Die auf den Pensionsplan 2001 entfallende Deckungsrückstellung entspricht der retrospektiven Deckungsrückstellung in Höhe von 940,0 Mio. Euro (Vorjahr: 867,9 Mio. Euro). Davon entfallen 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro) auf Versorgungsverpflichtungen der insolventen Trägerunternehmen. Der Barwert der garantierten Mindestleistung bei Erleben ohne die vom PSV a. G. übernommenen Versorgungsansprüche beträgt zum Bilanzstichtag 574,0 Mio. Euro (Vorjahr: 548,9 Mio. Euro). Der Pensionsplan 2001 weist somit ohne die vom PSV a. G. übernommenen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag einen Bedeckungsgrad in Höhe von 163 % auf (Vorjahr: 158 %). Pensionsplan 2006 Die auf den Pensionsplan 2006 entfallende Deckungsrückstellung entspricht dem Zeitwert der Sicherungsvermögen in Höhe von 232,3 Mio. Euro (Vorjahr: 221,3 Mio. Euro). Dem Zeitwert der Sicherungsvermögen zum Bilanzstichtag steht eine Mindestdeckungsrückstellung für Versorgungsleistungen gemäß § 236 Abs. 2 VAG in Höhe von 112,8 Mio. Euro (Vorjahr: 104,4 Mio.) gegenüber. Der Pensionsplan 2006 weist somit zum Bilanzstichtag einen Bedeckungsgrad in Höhe von 206 % (Vorjahr: 212 %) auf. Die Erfüllung des Liquiditätsbedarfs für die Zahlung der Leistungen wird sowohl durch die liquiden Kapitalanlagen als auch durch die ordentlichen Erträge aus den alternativen, illiquiden Anlagen im Rahmen beider Pensionspläne sichergestellt. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 fiel beim Telekom-Pensionsfonds a. G. ein Jahresüberschuss in Höhe von 27.866 Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 403 Euro) an. Das Jahresergebnis basiert im Wesentlichen auf zwei finanziellen Leistungsindikatoren: Zum einen den Einnahmen aus der Verwaltungskostenumlage auf Basis kalkulierter Kosten (Pensionsplan 2001) bzw. der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen (Pensionsplan 2006) bzw. der Kostenentnahme aus dem Konto des Mitgliedsunternehmens (Pensionsplan 2006) und zum anderen den tatsächlich entstandenen Kosten des Telekom-Pensionsfonds a. G. Die Verwaltungskostenumlage entspricht den in den Tarifen des Pensionsplans 2001 einkalkulierten Kosten. Die Mitgliedsbeiträge sowie die Höhe der Kostenentnahme aus dem Konto des Mitgliedsunternehmens im Pensionsplan 2006 werden auf Basis der erwarteten Kosten erhoben. Risiken und Chancen Risiken und Risikomanagement Das Nutzen von Chancen und das Management von Risiken werden vom Telekom- Pensionsfonds a. G. als integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung wahrgenommen. Die Risikostrategie des Telekom-Pensionsfonds a. G. baut auf der Geschäftsstrategie auf und konkretisiert sie im Bereich des Risikomanagements. Dabei wird das Risikomanagement stetig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt. Zuständigkeiten Risikomanagement ist beim Telekom-Pensionsfonds a. G. Vorstandsaufgabe und zusätzlich Aufgabe der Fach- und Führungskräfte der beauftragten Dienstleister. Als interne und externe Kontrollorgane fungieren der Aufsichtsrat, der Treuhänder des Sicherungsvermögens und sein Stellvertreter, der Verantwortliche Aktuar sowie die unabhängige Risiko-Controlling- Funktion. Die Maßnahmen des Risikomanagements werden durch das interne Kontroll- und Berichtswesen des Telekom-Pensionsfonds a. G. flankiert. Die unabhängige Risiko- Controlling-Funktion übernimmt die Gesamtkoordination des Risikomanagements und berichtet an den Gesamtvorstand. Dem Verantwortlichen Aktuar obliegen u. a. die Aufgaben der Kalkulation der Kostensätze bzw. der Mitgliedsbeiträge für die Pensionspläne und die Überwachung der biometrischen Risiken sowie die regelmäßige Prüfung der Nachschusspflichten für den Pensionsplan 2006. Der Treuhänder des Sicherungsvermögens und sein Stellvertreter überwachen fortlaufend die Sicherungsvermögen und achten u. a. auf eine ausreichende Bedeckung der Verpflichtungen und die ordnungsgemäße Führung der Vermögensverzeichnisse. Als wesentlichen Teil des internen Kontrollsystems hat der Telekom- Pensionsfonds a. G. regelmäßige, risikoorientierte Untersuchungen durch die Interne Revision beauftragt. Die Interne Revision prüft den Telekom-Pensionsfonds a. G. jährlich entsprechend eines Prüfungsplans. Der Vorstand des Telekom-Pensionsfonds a. G. wird laufend über alle Prüfungsergebnisse unterrichtet. Er berichtet wiederum in regelmäßigen Abständen dem Aufsichtsrat über die Ergebnisse. Die Aufsichtsbehörden kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie der aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Darüber hinaus unterliegt der Jahresabschluss des Telekom-Pensionsfonds a. G. der externen Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Risikokategorien und Maßnahmen des Risikomanagements Das Gesamtrisiko des Telekom-Pensionsfonds a. G. wird in die folgenden Risikokategorien unterteilt:
Um die Bedeutung der Risikokategorien für den Telekom-Pensionsfonds a. G. zu verdeutlichen, wurden die Risiken in vier Risikostufen gruppiert ("Risiko vernachlässigbar bis nicht vorhanden", "Risiko vorhanden, aber nicht wesentlich", "Risiko wesentlich, aber kurz- bis mittelfristig nicht unternehmensgefährdend" und "Risiko ist kurz- bis mittelfristig unternehmensgefährdend"). Hinsichtlich der versicherungstechnischen Risiken, der Kapitalanlagerisiken und der Inflationsrisiken ist zwischen Pensionsplan 2001 und Pensionsplan 2006 zu unterscheiden. Versicherungstechnische Risiken, Kapitalanlagerisiken und Inflationsrisiken Pensionsplan 2001 Versicherungstechnische Risiken sind im Pensionsplan 2001 grundsätzlich vorhanden. Jedoch sind die Zinsrisiken auf die Mindestleistung im Versorgungsfall begrenzt. Die Zinsrisiken werden als wesentlich, aber kurz- bis mittelfristig nicht unternehmensgefährdend eingeschätzt. Um biometrische Risiken im Pensionsplan 2001 zu reduzieren, werden der Invaliditätsschutz, der zusätzliche Todesfallschutz sowie die Verrentung des Versorgungskapitals für die Planteilnehmer vollständig über Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen rückgedeckt. Somit werden biometrische Risiken durch den Telekom-Pensionsfonds a. G. als "vorhanden, aber nicht wesentlich" bewertet. Stornorisiken durch die Planteilnehmer sind im Pensionsplan 2001 nicht relevant, da die Planteilnehmer die für sie gezahlten Beiträge nicht mehr kündigen können. Die Kapitalanlagerisiken sind durch die weitgehende Übernahme von Risiken durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer für den Telekom-Pensionsfonds a. G. im Rahmen der Beitragszusage mit Mindestleistung im Vergleich zu Lebensversicherungsunternehmen mit garantierter Mindestverzinsung gering. Jedoch besteht für den Telekom-Pensionsfonds a. G. im Pensionsplan 2001 im Extremfall das Risiko, dass die Kapitalanlagen nicht mehr für die Zahlung der garantierten Mindestleistung ausreichen könnten. Hierbei sind insbesondere Markt-, Kredit-, Währungs- und Liquiditätsrisiken sowie das Konzentrationsrisiko zu beobachten und zu steuern. Diesen Risiken begegnet der Telekom-Pensionsfonds a. G. durch die strikte Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie durch den Einsatz von Risikomanagementsystemen. Die Kapitalanlagen werden - unter Berücksichtigung von Mischung und Streuung - so angelegt, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeit ausreichender Liquidität erreicht werden. Ein wichtiges Element der Kapitalanlagesteuerung ist ein regelmäßiges Asset-Liability-Management (ALM). Der Telekom-Pensionsfonds a. G. bestimmt anhand stochastischer Simulationen und basierend auf einem konsistenten Kapitalmarktmodell für die Renditeerwartungen einzelner Anlageklassen eine strategische Anlageallokation. Markt- und Kreditrisiken werden durch den Telekom-Pensionsfonds a. G. als "wesentlich, aber kurz- bis mittelfristig nicht unternehmensgefährdend" eingeschätzt. Hinsichtlich des Währungsrisikos hält der Telekom-Pensionsfonds a. G. die rechtlichen Vorgaben des Kapitels 4 PFAV ein, so dass aufsichtsrechtlich kein Währungsrisiko besteht. Das ökonomische Währungsrisiko einer Aufwertung des Euro gegenüber einem breit diversifizierten Währungskorb ist begrenzt und wird mit "vorhanden, aber nicht wesentlich" eingeschätzt. Unter dem Konzentrationsrisiko wird das Risiko verstanden, welches dadurch entsteht, dass der Telekom-Pensionsfonds a. G. einzelne große Risiken oder stark korrelierte Risiken eingeht, die ein bedeutendes Schadenspotenzial besitzen. Der Telekom-Pensionsfonds a. G. minimiert dieses Risiko, indem die Kapitalanlagen unter Berücksichtigung angemessener Mischung und Streuung gemäß Kapitel 4 der PFAV investiert werden. Die Kapitalanlagesteuerung wird unterstützt durch eine Liquiditätsplanung. Durch die Anlage in liquide Märkte wird die Fähigkeit des Telekom-Pensionsfonds a. G. sichergestellt, die Zahlungsverpflichtungen für den Pensionsplan 2001 jederzeit erfüllen zu können. Liquiditätsrisiken werden im Pensionsplan 2001 als "vorhanden, aber nicht wesentlich" eingeschätzt. Im Pensionsplan 2001 bestehen für die Auszahlungsphase keine Inflationsrisiken bezüglich laufender Rentenanpassungen, da sich die Zahlungsverpflichtungen des Telekom-Pensionsfonds a. G. auf die Überschüsse aus den abgeschlossenen Rentenversicherungen beschränken. Pensionsplan 2006 Im Rahmen des Pensionsplans 2006 erteilt der Telekom-Pensionsfonds a. G. keine versicherungsförmigen Garantien. Folglich bestehen keine Zins- und biometrischen Risiken. Stornorisiken - beispielsweise auf Grund der Portabilität - bestehen für den Telekom-Pensionsfonds a. G. ebenfalls nicht, da diese vom Mitgliedsunternehmen zu tragen sind. Die Kapitalanlagerisiken für das Sicherungsvermögen im Pensionsplan 2006 liegen auf Grund der nicht-versicherungsförmigen Finanzierung der leistungsorientierten Zusagen beim jeweiligen Mitgliedsunternehmen. Ungeachtet dessen übernimmt der Telekom-Pensionsfonds a. G. das Risikomanagement für das Sicherungsvermögen für Rechnung und Risiko des Arbeitgebers, um etwaige Nachschüsse für die Mitgliedsunternehmen zu vermeiden. Berücksichtigung findet dies in der Anlagepolitik für den Pensionsplan 2006. Die Anlagen werden - unter Berücksichtigung von Mischung und Streuung - so angelegt, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeit ausreichender Liquidität erreicht wird. Ein wichtiges Element der Kapitalanlagesteuerung ist ein ALM, welches aufgrund der besonderen Risikosituation in enger Zusammenarbeit mit und unter Beachtung der ganzheitlichen Rahmenbedingungen beim Mitgliedsunternehmen durchgeführt wird. Mit Hilfe einer stochastischen Simulation wird eine strategische Asset Allocation auf Basis eines konsistenten Kapitalmarktmodells für die Renditeerwartungen einzelner Anlageklassen abgeleitet. Durch die Anlage in liquide Märkte wird sichergestellt, dass der Telekom-Pensionsfonds a. G. die Zahlungsverpflichtungen für den Pensionsplan 2006 jederzeit erfüllen kann. Liquiditätsrisiken werden durch den Telekom-Pensionsfonds a. G. als "vorhanden, aber nicht wesentlich" eingeschätzt. Inflationsrisiken im Sinne der laufenden Rentenanpassungen bestehen im Pensionsplan 2006 auf Grund der nicht-versicherungsförmigen Durchführung nicht. Bonitäts- und Forderungsausfallrisiken sowie allgemeines Liquiditätsrisiko Grundsätzlich kann bezüglich der Mitgliedsunternehmen ein Forderungsausfallrisiko für Kostenerstattungen auftreten. Die sonstigen Liquiditätserfordernisse des Telekom- Pensionsfonds a. G. überwacht das interne Finanz-Controlling und sichert die stete Erfüllbarkeit der Auszahlungen. Folglich werden das Forderungsausfallrisiko und das allgemeine Liquiditätsrisiko als "vorhanden, aber nicht wesentlich" eingestuft. Kostenrisiko Das Kostenrisiko des Telekom-Pensionsfonds a. G. innerhalb der beiden Pensionspläne wird regelmäßig überprüft. Stellt sich im Laufe eines Geschäftsjahres heraus, dass aus Kostensicht voraussichtlich eine Überdeckung für den Pensionsplan 2001 erzielt werden wird, können die Kostensätze unterjährig angepasst werden. Die kostendeckend kalkulierten Mitgliedsbeiträge im Pensionsplan 2006 können ebenfalls jährlich adjustiert werden. Deshalb wird das Kostenrisiko als "vorhanden, aber nicht wesentlich" eingeschätzt. Outsourcingrisiken Das strategische Outsourcingrisiko besteht in einem möglichen Abhängigkeitsrisiko sowie dem Ausfallrisiko bezüglich der Dienstleister. Diesen potenziellen Risiken wird bei der Auswahl und Überwachung der Partner Rechnung getragen. Es werden hohe Anforderungen an Professionalität und Solidarität gestellt. Das Risiko wird durch den Telekom-Pensionsfonds a. G. deshalb als "vorhanden, aber nicht wesentlich" eingeschätzt. Die operationellen Risiken des Outsourcings ergeben sich aus den internen Abläufen des Unternehmens (prozessbezogene operationelle Risiken), z. B. durch Unzulänglichkeiten der Prozesse, durch Mitarbeiter oder Organisationsstrukturen (Qualitätsrisiko), durch externe Faktoren wie Rechtsänderungen (rechtliche operationelle Risiken) sowie aus technischen und sicherheitsrelevanten Aspekten (technische operationelle Risiken). Der Telekom-Pensionsfonds a. G. minimiert das Qualitätsrisiko für beide Pensionspläne durch die Auslagerung an ausgewiesene Experten mit Fokus auf "best in class" Dienstleistungen, über einen hohen Digitalisierungsgrad sowie über detaillierte Beschreibungen und Festlegungen der Administrationsabläufe sowie interne Kontrollen und Sicherungen. Die Anwendung und Wirksamkeit dieses internen Kontrollsystems wird von der beauftragten Internen Revision regelmäßig risikoorientiert überprüft. Die Verträge und sonstigen Rechtsbeziehungen zu Dritten sowie die für den Telekom-Pensionsfonds a. G. relevanten Gesetze, Verordnungen und behördliche Richtlinien werden laufend überwacht und deren Folgewirkungen eingeschätzt. Die Ausgliederungen führen zu keinem weiteren Kostenrisiko für den Telekom-Pensionsfonds a. G., da die Kostensätze des Pensionsplans 2001 und der Mitgliedsbeitrag des Pensionsplans 2006 auf Basis der Vergütungsvereinbarungen mit den Dienstleistern festgelegt werden. Zusammenfassend schätzt der Telekom-Pensionsfonds a. G. die prozessbezogenen und rechtlichen operationellen Risiken als "wesentlich, aber kurz- bis mittelfristig nicht unternehmensgefährdend" ein. Das technische operationelle Risiko (Datenschutz, IT) beschränkt sich auf Grund der vollständigen Funktionsausgliederung auf Risiken der externen Dienstleister. Strategisches Ziel des Telekom-Pensionsfonds a. G. hinsichtlich der technischen operationellen Risiken ist eine Begrenzung des Datenschutzrisikos durch regelmäßige Kontrollen durch den Datenschutzbeauftragten und eine Minimierung des IT-Risikos durch Business Continuity-Plänen bei allen Dienstleistern des Telekom-Pensionsfonds a. G. Das technische operationelle Risiko wird deshalb als "vorhanden, aber nicht wesentlichen" eingeschätzt. Reputationsrisiken Der Telekom-Pensionsfonds a. G. übernimmt das Risikomanagement für seine Mitgliedsunternehmen, um etwaige Reputationsschäden durch beispielsweise zu geringe Renditen zu vermeiden. Hierfür verfolgt der Telekom-Pensionsfonds a. G. laufend mit hoher Priorität die Anlageziele aus der Geschäftsstrategie (z. B. über ALM-Studien). Darüber hinaus wirkt der Telekom-Pensionsfonds a. G. durch die fortgesetzte Professionalisierung der Vermögensverwaltung sowie durch offene Kommunikation dem Reputationsrisiko entgegen. Die Reputationsrisiken werden durch den Telekom-Pensionsfonds a. G. als "vorhanden, aber nicht wesentlich" eingeschätzt. Strategische Risiken Strategische Risiken entstehen aus strategischen Geschäftsentscheidungen bzw. einem veränderten Umfeld, zu dem die vorher getroffenen Entscheidungen nicht mehr passen. Dies sind z. B. Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere aus dem Bereich des Arbeits- und Steuerrechts mit Bezug zur betrieblichen Altersversorgung. Ferner können Änderungen des Aufsichtsrechts strategische Veränderungen erfordern. Die strategischen Rahmenbedingungen werden vom Telekom-Pensionsfonds a. G. in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern beobachtet und abgeschätzt. Bei Bedarf werden die strategischen Geschäftsentscheidungen den veränderten Umweltbedingungen angepasst. Strategische Risiken werden durch den Telekom-Pensionsfonds a. G. als "vorhanden, aber nicht wesentlich" eingeschätzt. Keine explizite Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Offenlegungsverordnung Der Telekom-Pensionsfonds a. G. berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Offenlegungs-VO für sich selbst und für seine Investitionsentscheidungen nicht explizit, sondern nur allgemein durch eine breite Diversifikation der Kapitalanlage. Dadurch werden die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Pensionspläne weitestgehend reduziert und benötigen auch keine explizite Berücksichtigung. Folglich kann der TPF auch die erwarteten Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite nicht einschätzen. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Der Solvabilitätskapitalanforderung zum 31. Dezember 2023 von 5,9 Mio. Euro stehen Eigenmittel von 7,3 Mio. Euro gegenüber. Bewertungsreserven werden bei der Ermittlung der vorhandenen Eigenmittel nicht einbezogen. Zusammenfassend ist für den Telekom-Pensionsfonds a. G. festzustellen, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken erkennbar sind, die den Fortbestand des Pensionsfonds gefährden. Chancen Die Chancen des Telekom-Pensionsfonds a. G. bestehen in einer nachhaltigen Entwicklung von attraktiven und soliden, marktgerechten Kapitalmarkterträgen auf die Sicherungsvermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie der Anzahl der Planteilnehmer, des Beitragsaufkommens und der Anzahl der Versorgungsverhältnisse. Der Telekom-Pensionsfonds a. G. trägt der Anforderung attraktive und solide, marktgerechte Kapitalmarkterträge für die Versorgungsberechtigten zu erwirtschaften durch ein professionelles Kapitalanlagemanagement Rechnung. Durch die Vergabe eines Fiduciary Managementmandats wurde das professionelle Kapitalanlagemanagement institutionalisiert, so dass auch in Zukunft gute Chancen bestehen, nachhaltig positive und marktgerechte Kapitalmarkterträge für die Versorgungsberechtigten generieren zu können. Unter einer marktgerechten Entwicklung der Kapitalmarkterträge wird für den Pensionsplan 2001 über einen langfristigen Zeitraum eine dem Lebensversicherungsmarkt entsprechende Verzinsung der Kapitalerträge verstanden. Für den Pensionsplan 2006 soll eine den verwendeten Rechnungszinssätzen entsprechende Rendite erwirtschaftet werden. Aufgrund der anhaltenden Personalumbaumaßnahmen bei einem Teil der Mitgliedsunternehmen des Telekom-Pensionsfonds a. G. und der sich aus der Altersstruktur ergebenden hohen Anzahl an Versorgungsfällen wurde trotz der weiteren durchgeführten Marketingmaßnahmen im Pensionsplan 2001 auch in 2023 ein leichter Rückgang bei der Anzahl der Planteilnehmer mit laufenden Beitragszahlungen beobachtet. Allerdings konnten die laufenden Beiträge im Pensionsplan 2001 in 2023 leicht gesteigert werden. Vor diesem Hintergrund wird die Chance auf ein nachhaltiges Beitragsaufkommen als befriedigend eingeschätzt. Weitere Aussichten Kapitalanlagestrategie Eigenvermögen Das Eigenvermögen wird auch künftig festverzinslich angelegt. Zudem wird eine Liquiditätsreserve in ausreichender Höhe gebildet. Pensionsplan 2001 Aufgrund der im Jahr 2023 durchgeführten ALM-Studie beabsichtigt der Telekom-Pensionsfonds a. G. in 2024 die bisherige Anlagestrategie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung leicht anzupassen. Das Vermögen des "SV - 1 (PP 2001)" wird weiterhin überwiegend in festverzinsliche Anlagen und zu einem geringeren Anteil in Aktien, Immobilien, andere diversifizierende Strategien sowie in zwei Kapitalisierungsprodukte eines deutschen Lebensversicherers investiert. Das im Jahr 2020 umgesetzte Zwei-Fonds-Konzept sieht eine schrittweise Umschichtung ab Alter 55 in risikoarme Anlageklassen vor. Dafür gibt es innerhalb des "SV - 1 (PP 2001)" einen renditeorientierten und einen risikoarmen Fonds, der jeweils in diverse Anlageklassen entsprechend der Zielallokation investiert. Die derzeit bestehenden Kapitalisierungsprodukte eines deutschen Lebensversicherers sind Bestandteil des risikoarmen Fonds. Vor dem Hintergrund der ALM-Studie sollen in 2024 im renditeorientierten Fonds die Immobilienanlagen reduziert werden. Im risikoarmen Fonds, der bisher nur aus den Kapitalisierungsprodukten und einem Euro-Rentenfonds bestand, soll durch Beimischung weiterer Anlageklassen wie Aktien und Immobilien eine höhere Diversifikation erreicht werden. Die Kapitalanlage des Pensionsplans 2001 bleibt auch weiterhin sicherheitsorientiert. Pensionsplan 2006 Für den Pensionsplan 2006 legt der Telekom-Pensionsfonds a. G. für jedes Sicherungsvermögen eine eigene Kapitalanlagestrategie fest. Die Kapitalanlagestrategie wurde in 2023 im Rahmen einer ALM-Studie überprüft. Das Vermögen des "SV - 3 (PP 2006)" und des "SV - 6 (PP 2006)" soll auch künftig in einem Kapitalanlageverbund mit dem renditeorientierten Fonds des Pensionsplans 2001 investiert werden. Für das Sicherungsvermögen "SV - 5 (PP 2006)" wird infolge der ALM-Studie in 2024 ebenfalls einer leichten Anpassung der Anlagestrategie vorgenommen werden. Es soll weiterhin überwiegend in Renten und zu einem kleineren Teil in Aktien investiert werden. Dabei ändert sich jedoch die Gewichtung innerhalb der Renten leicht. Über den bestehenden Masterfonds soll nun direkt in die entsprechenden Anlageklassen investiert werden statt wie bisher über Publikumsfonds. Geschäftsentwicklung Für das Geschäftsjahr 2024 wird von einer marktgerechten Entwicklung der Kapitalmarkterträge und einer konstanten Entwicklung des Beitragsaufkommens ausgegangen. Eine Steigerung der Anzahl der Planteilnehmer wird nicht erwartet. Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2024 eine geringere Volatilität an den Kapitalmärkten als in den vergangenen beiden Jahren. Die kurzfristigen Zinsen sind zwar aktuell noch sehr hoch, haben aber voraussichtlich ihren Höhepunkt erreicht. Die Zinsstrukturkurven sind aktuell invertiert; sowohl im Euroraum als auch in den USA werden im Jahr 2024 Zinssenkungen erwartet. Grund dafür ist vor allem der starke Rückgang der Inflationsraten im vergangenen Jahr sowie die niedrige erwartete Inflation im kommenden Jahr, was eine weniger restriktive Geldpolitik ermöglichen sollte. Die EZB rechnet mit einer Inflation von 2,7 % im Jahr 2024. In den USA liegt die aktuelle Schätzung der Federal Reserve bei 2,4 %. Allerdings wird auch die wirtschaftliche Entwicklung ein wichtiger Einflussfaktor sein. Die Konjunkturaussichten haben sich zwar zum Ende 2023 verbessert, bleiben allerdings ein Unsicherheitsfaktor. Aktuell erwartet die EZB ein reales Wachstum der Wirtschaft von 0,8 % im Jahr 2024. In den USA werden von der Federal Reserve zurzeit 1,4 % Wachstum prognostiziert. Grundsätzlich sind die Aussichten in den USA etwas freundlicher als im Euroraum und in Deutschland, wo die Bundesbank für 2024 ein reales Wachstum von 0,4 % erwartet. Die Kapitalanlagen innerhalb der Pensionspläne werden weiter breit diversifiziert investiert, um den aktuellen Bedingungen an den Kapitalmärkten Rechnung zu tragen und auch in einem herausfordernden Umfeld marktgerechte Kapitalerträge auf die Sicherungsvermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu erzielen. Im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2024 ist davon auszugehen, dass sich sowohl Einnahmen (Verwaltungskostenumlage (Pensionsplan 2001) und Mitgliedsbeiträge bzw. Kostenentnahme aus dem Konto des Mitgliedsunternehmens (Pensionsplan 2006)) als auch die tatsächlich anfallenden Kosten weitestgehend gleichbleibend entwickeln werden. Insbesondere wird das implementierte konsequente Kostenmanagement im Rahmen der Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistungsunternehmen auch im Geschäftsjahr 2024 sicherstellen, dass die tatsächlichen und kalkulierten Kosten auf niedrigem Niveau gehalten werden können. Es wird für das Geschäftsjahr 2024 mit einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet. Vorbehalt bezüglich Zukunftsaussagen Soweit der Telekom-Pensionsfonds a. G. in diesem Bericht Prognosen oder Erwartungen äußert oder seine Aussagen die Zukunft betreffen, können diese mit bekannten sowie unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse können daher im Extremfall wesentlich von den geäußerten Prognosen, Erwartungen und Aussagen abweichen. Der Telekom-Pensionsfonds a. G. übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Bericht enthaltenen Prognosen, Erwartungen und Aussagen zu aktualisieren. Jahresbilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Bonn, den 18.03.2024 Joachim Klahn, Treuhänder Passivseite
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten C. I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 240 Satz 1 Nr. 10-12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist.
Wiesbaden, den 18.03.2024 Klaus Schott, Verantwortlicher Aktuar Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
AnhangGrundlagen und Methoden Der Telekom-Pensionsfonds a. G. ist ein von der Deutschen Telekom AG im Jahr 2002 in der Rechtsform eines Pensionsfondsvereins auf Gegenseitigkeit gegründeter Pensionsfonds mit Sitz in Bonn. Der Telekom-Pensionsfonds a. G. ist unter der Nummer HRB 9943 ins Handelsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen. Der Jahresabschluss des Telekom-Pensionsfonds a. G., Bonn für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), insbesondere den §§ 238-289 HGB, den §§ 341-341p HGB sowie den Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensV) und den §§ 6-9 Satz 1, §§ 11, 12, 18-20 und 22-24 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt. Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko des Pensionsfonds Die Bewertung der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko des Pensionsfonds erfolgt nach dem gemilderten Niederstwertprinzip (§ 341b Abs. 2 i. V. m. § 253 Abs. 3 HGB). Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden gemäß den §§ 341 Abs. 4 Satz 2, 341d HGB i. V. m. § 36 RechPensV und den §§ 54-56 RechVersV mit dem Zeitwert unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vorsicht bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Das sonstige Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen auf den am Abschlussstichtag beizulegenden Wert werden für jeden Vermögensgegenstand einzeln ermittelt. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versorgungsfälle Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versorgungsfälle werden für die bis zum Ende des Geschäftsjahrs eingetretenen, aber noch nicht abgewickelten Versorgungsfälle gebildet (§ 341g Abs. 1 Satz 1 HGB). Für die Höhe der Rückstellung sind die gegenüber den Begünstigten bestehenden Verpflichtungen maßgebend (§ 14 RechPensV). Pensionsfondstechnische Rückstellung entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Der Wert der Deckungsrückstellung wird nach § 341f Abs. 1 Satz 2 HGB gemäß der retrospektiven Methode ermittelt, da gemäß § 17 Abs. 2 RechPensV nach den Festlegungen der Pensionspläne 2001 und 2006 die Bildung des Vermögens aus geleisteten Beiträgen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erfolgt und der Wert des Vermögens im Pensionsplan 2001 den Barwert der garantierten Mindestleistung und im Pensionsplan 2006 die Mindestdeckungsrückstellung nach § 24 Abs. 2 PFAV überschreitet. Für die Berechnung des Barwerts der garantierten Mindestleistung im Pensionsplan 2001 wurden ein Rechnungszins von 2,75 % für Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2007 Planteilnehmer nach § 1 Pensionsplan 2001 geworden sind, ein Rechnungszins von 2,25 % für Arbeitnehmer, die nach dem 31.12.2006 und vor dem 01.01.2012 Planteilnehmer nach § 1 Pensionsplan 2001 geworden sind, ein Rechnungszins von 1,75 % für Arbeitnehmer, die nach dem 31.12.2011 und vor dem 01.01.2015 Planteilnehmer nach § 1 Pensionsplan 2001 geworden sind, ein Rechnungszins von 1,25 % für Arbeitnehmer, die nach dem 31.12.2014 und vor dem 01.01.2017 Planteilnehmer nach § 1 Pensionsplan 2001 geworden sind, ein Rechnungszins von 0,90 % für Arbeitnehmer, die nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2022 Planteilnehmer nach § 1 Pensionsplan 2001 geworden sind sowie ein Rechnungszins von 0,25 % für Arbeitnehmer, die nach dem 31.12.2021 Planteilnehmer nach § 1 Pensionsplan 2001 geworden sind, in Verbindung mit den modifizierten Richttafeln nach Heubeck 2005 G sowie den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik verwendet. Gemäß § 23 PFAV wurde davon abweichend für Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2015 Planteilnehmer nach § 1 Pensionsplan 2001 geworden sind, für die ersten 15 Jahre ein Rechnungszins entsprechend dem Referenzzins für das Jahr 2023 in Höhe von 1,57 % zugrunde gelegt. Die Ermittlung der Mindestdeckungsrückstellung im Pensionsplan 2006 erfolgt getrennt für jedes der drei Mitgliedsunternehmen. Für die Berechnung der Mindestdeckungsrückstellung des "SV - 3 (PP 2006)" sowie des "SV - 6 (PP 2006)" wurde ein Rechnungszins von 5,2 %, die Richttafeln nach Heubeck 2018 G sowie die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik verwendet. Der Ermittlung der Mindestdeckungsrückstellung für das "SV - 5 (PP 2006)" wurde aufgrund niedriger Renditeerwartungen ein Rechnungszins von 4,3 % zugrunde gelegt. Für das "SV - 5 (2006)" wird in die Mindestdeckungsrückstellung eine angemessene Verwaltungskostenreserve eingerechnet. Verbindlichkeiten und nicht-pensionsfondstechnische Rückstellungen Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Nicht-pensionsfondstechnische Rückstellungen sind in Höhe des Betrags anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als Erfüllungsbetrag notwendig ist. Angaben zu den Aktiva Entwicklung der Kapitalanlagen und der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (§ 34 Abs. 2 RechPensV) Entwicklung der im Aktivposten A. I. erfassten Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2023
Zeitwert der zum Anschaffungswert ausgewiesenen Kapitalanlagen (§§ 54 - 56 RechVersV) Das in der Bilanz unter dem Aktivposten A. I. 1. erfasste Investmentvermögen wurde zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Der Zeitwert wird anhand des zum Bilanzstichtag von der Kapitalverwaltungsgesellschaft mitgeteilten Rücknahmepreises des Investmentfonds und der Anzahl der ausgegebenen Anteile ermittelt und beträgt zum Bilanzstichtag 5.286.426 Euro. Aufgrund der nicht dauerhaften Wertminderung wird keine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Entwicklung der im Aktivposten B. I. erfassten Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern 1) im Geschäftsjahr 2023
Andere Vermögensgegenstände Die unter dem Aktivposten D. II. ausgewiesenen anderen Vermögensgegenstände in Höhe von 364.896 Euro (Vorjahr: 187.118 Euro) entfallen wie im Vorjahr vollständig auf Ansprüche gegenüber den Finanzbehörden auf Steuerrückzahlungen. Angaben zu den Passiva Eigenkapital Der Gründungsstock (Passivposten A. I.) wurde von der Deutschen Telekom AG im Geschäftsjahr 2002 bereitgestellt. Im Jahr 2011 hat die Deutsche Telekom AG weitere 3 Mio. Euro zur Stärkung der Eigenmittelausstattung dem Gründungsstock des Telekom- Pensionsfonds a. G. zugeführt. Gemäß Satzung wird der Gründungsstock mit 3 % p. a. verzinst. Der Gründungsstock wird im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 9.288 Euro getilgt und beläuft sich somit auf 5.116.655 Euro (Vorjahr: 5.125.943 Euro). Zur Gewährleistung der langfristigen Risikotragfähigkeit hat der Telekom-Pensionsfonds a. G. im Jahr 2022 einen weiteren Gründungsstock gemäß § 178 Abs. 5 VAG gebildet. Hierfür wurden von der Deutschen Telekom AG 1,3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Vertragsgemäß ist der weitere Gründungsstock ebenfalls mit 3 % p. a. zu verzinsen. Eine laufende Tilgung erfolgt nicht. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 27.866 Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 403 Euro) erzielt. Der Jahresüberschuss wurde gemäß Satzung in Höhe von 9.289 Euro in die Verlustrücklage (Passivposten A. II 1.) und in Höhe von 18.577 Euro in die anderen Gewinnrücklagen (Passivposten A. II. 2.) eingestellt. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versorgungsfälle Die Rückstellung in Höhe von 130.860 Euro (Vorjahr: 27.068 Euro) wurde für die bis zur Bestandsfeststellung (31.12.2023) bekannt gewordenen, aber noch nicht ausgezahlten bzw. korrigierten Versorgungsfälle gebildet. Betrag der Deckungsrückstellung (§ 17 Abs. 2 RechPensV) Zum 31.12.2023 beträgt der Wert der Deckungsrückstellung für den Pensionsplan 2001 und den Pensionsplan 2006 entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Passivposten C. I.) 1.172.357.877 Euro (Vorjahr: 1.089.204.629 Euro). Der Barwert der garantierten Mindestleistung für den Pensionsplan 2001 beläuft sich zum 31.12.2023 ohne die vom PSV a. G. übernommenen Versorgungsansprüche auf 573.957.999 Euro (Vorjahr: 548.854.064 Euro). Für den Pensionsplan 2006 beträgt die Mindestdeckungsrückstellung zum Bilanzstichtag 112.823.695 Euro (Vorjahr: 104.422.838 Euro). Steuerrückstellungen Eine Rückstellung für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (Passivposten D.I) wurde im Geschäftsjahr 2023 auf Grund von Erstattungsansprüchen nicht gebildet. Die im Vorjahr gebildeten Steuerrückstellungen in Höhe von 7.718 Euro entfallen in voller Höhe auf die Rückstellung für die Gewerbeertragsteuer der Vorjahre. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen (Passivposten D. II.) enthalten überwiegend Rückstellungen für Jahresabschluss und Prüfung. Andere Verbindlichkeiten (§ 34 Abs.1 RechPensV i. V. m. § 285 Satz 1 Nr. 1a HGB) Es liegen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren vor. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Gebuchte Beiträge (§ 34 Abs. 4 RechPensV) Der Gesamtbetrag der gebuchten Beiträge (Position I. 1. a) im Geschäftsjahr 2023 beläuft sich auf 47.383.419 Euro (Vorjahr: 47.155.251 Euro). Davon entfallen 46.740.535 Euro (Vorjahr: 46.435.327 Euro) auf den beitragsorientierten Pensionsplan 2001 und 642.884 Euro (Vorjahr: 719.924 Euro) auf den leistungsorientierten Pensionsplan 2006. Beide Pensionspläne stellen Verträge ohne Gewinnbeteiligung dar. Sowohl bei den Beiträgen für den Pensionsplan 2001 als auch bei den Beiträgen für den Pensionsplan 2006 handelt es sich vollständig um laufende Beiträge. Aufgliederung der Personalaufwendungen (§ 34 Abs. 5 RechPensV) Die Angaben nach § 34 Abs. 5 RechPensV entfallen, da der Telekom-Pensionsfonds a. G. im Geschäftsjahr 2023 keine Mitarbeiter beschäftigte. Erträge aus Kapitalanlagen (§ 35 Nr. 6 RechPensV) Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Erträge aus anderen Kapitalanlagen (Position I. 2. a) erzielt. Die im Vorjahr ausgewiesenen Erträge in Höhe von 29.121 Euro entfielen in voller Höhe auf die Sonstigen Kapitalanlagen (Aktivposten A. I.). Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen (Position I. 2. b) in Höhe von 4.389.709 Euro (Vorjahr: 438.718 Euro) entstanden in Höhe von 2.267.313 Euro (Vorjahr: 373.647 Euro) durch den Abgang von Verträgen bei Lebensversicherungsunternehmen und in Höhe von 2.122.396 Euro (Vorjahr: 65.071 Euro) durch die Veräußerung von Masterfonds-Anteilen. Die Verträge bei Lebensversicherungsunternehmen sind Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B. I.) und wurden zur Deckung von Verpflichtungen gegenüber den Versorgungsberechtigten eingegangen. Die Masterfonds- Anteile stellen ebenfalls Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B. I.) dar. Aufwendungen für Kapitalanlagen (§ 35 Nr. 7 RechPensV) Die in Position I. 8. a) der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2023 betrugen 218.333 Euro (Vorjahr: 237.195 Euro). Diese entfielen in Höhe von 218.313 Euro auf Aufwendungen für Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B. I.). Davon stellen 48.085 Euro (Vorjahr: 54.508 Euro) Aufwendungen für die Verwaltung von Verträgen bei Lebensversicherungsunternehmen dar. Der restliche Betrag in Höhe von 20 Euro resultiert aus den Sonstigen Kapitalanlagen (Aktivposten A. I). Die Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen (Position I. 8. b) entstanden in Höhe von 1.924.574 Euro (Vorjahr: 2.178.327 Euro) durch den Abgang von Versicherungsverträgen, die dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B. I.) zuzurechnen sind. Durch die Veräußerung von Investmentanteilen, die ebenfalls Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B. I.) darstellen, sind weitere Verluste in Höhe von 16.857 Euro (Vorjahr: 5.930.502 Euro) entstanden Sonstige pensionsfondstechnische Aufwendungen (§ 28 RechPensV) Negativzinsen auf laufende Guthaben des Pensionsfonds (Position I. 10.) sind in 2023 keine angefallen (Vorjahr: 64 Euro). Sonstige Angaben Anteile an inländischem Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26 HGB) Bei den Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern handelt es sich um Master-Spezialfonds, die jeweils in unterschiedliche Zielfonds (Spezial- und Publikumsfonds) investiert sind und täglich zurückgegeben werden können. Der Pensionsplan 2001 ist zusätzlich in zwei Kapitalisierungsprodukte eines deutschen Lebensversicherers (Kapitalisierungsgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 VAG) investiert. Die Bewertung erfolgt jeweils zum Zeitwert; Einzelheiten ergeben sich aus den Anhangangaben zu den Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Im Geschäftsjahr erfolgten keine Ausschüttungen für Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (§ 285 Nr. 7 HGB) Der Telekom-Pensionsfonds a. G. beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 keine Mitarbeiter. Die betrieblichen Funktionen wurden vertraglich anderen Unternehmen übertragen. Geschäftsführungs- und Kontrollgremien (§ 285 Nr. 10 HGB) Vorstand
Aufsichtsrat
Beirat
An die Vorstands-, Aufsichtsrats- bzw. Beiratsmitglieder wurden im Geschäftsjahr 2023 keine Bezüge gewährt. PSV-Beiträge (§ 34 Abs. 6 RechPensV) Wie in den vergangenen Geschäftsjahren wurden vom Telekom-Pensionsfonds a. G. auch in 2023 keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein a. G. geleistet. Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB) Für Abschlussprüfungsleistungen des Abschlussprüfers Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind Honorare in Höhe von 25.500 Euro als Aufwand erfasst worden. Besondere Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres (§ 285 Nr. 33 HGB) Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Telekom-Pensionsfonds a. G. von besonderer Bedeutung gewesen wären, sind nicht zu verzeichnen.
Bonn, den 08.05.2024 Telekom-Pensionsfonds a. G. Der Vorstand Carsten Velten Heike Cox Dr. Uwe Truetsch Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn den Telekom-Pensionsfonds a. G., Bonn Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Telekom-Pensionsfonds a. G., Bonn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Telekom-Pensionsfonds a. G., Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 19. April 2024 Deloitte
GmbH
Rouven Schmidt, Wirtschaftsprüfer Holger Höhndorf, Wirtschaftsprüfer |
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