Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 5565
Eingetragen
8.11.2005
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Der Handel mit Kraftfahrzeugen, deren Vermietung sowie Reparatur- und Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sebastian Günter
seit 15.1.2015
Geschäftsführer
Karsten Lange
seit 8.11.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Karsten Lange
15537 Grünheide, Charlottenstraße 6a
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Strauch GmbH

Rüdersdorf b. Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

unter Gegenüberstellung der Vorjahreszahlen

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
Anlagevermögen
Sachanlagen 840.462,10 746.957,10
Finanzanlagen 3.006,79 843.468,89 3.006,79
Umlaufvermögen
Vorräte 817.694,30 1.310.394,31
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 202.378,82 208.311,39
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 282.882,74 1.302.955,86 52.914,13
Rechnungsabgrenzungsposten 36.181,16 6.070,70
2.182.605,91 2.327.654,72

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 63.911,49 63.911,49
Bilanzgewinn 1.249.987,69 1.313.899,18 1.109.879,15
Sonderposten mit Rücklageanteil 155.830,00 170.671,00
Rückstellungen 42.100,00 72.325,00
Verbindlichkeiten 670.776,73 910.868,08
2.182.605,91 2.327.654,72

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Autohaus Strauch GmbH hat ihren Sitz in Rüdersdorf. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Oder unter HRB 5565 FF eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschluss-Stichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschluss-Stichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschluss-Stichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bilanziert und bewertet:

Sachanlagen

Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibung bilanziert (§§ 253, 255 I HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253 III 5 HGB) waren nicht erforderlich.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden gemäß § 6 II 1 EStG im Erwerbsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Finanzanlagen

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253 III 5, 6 HGB) waren danach nicht erforderlich.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden durch vorgelagerte Stichtagsinventur am 04.12.2023 aufgenommen (§§ 240 f. HGB). Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind anhand der Inventurlisten sowie Hinzurechnungen und Kürzungen bis zum Stichtag von der Gesellschaft zum gewogenen Durchschnittswert der Anschaffungskosten bewertet worden (§ 240 IV HGB).

Waren

Die Waren sind anhand der Inventurlisten von der Gesellschaft zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet worden (§ 253 IV HGB).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wurde, sofern erforderlich, durch Bildung angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital wurde noch nicht auf Euro umgestellt. Das gezeichnete Kapital beträgt DM 125.000,00 (€ 63.911,49).

Sonderposten mit Rücklageanteil

Sonderabschreibungen wurden in den Vorjahren nach dem Fördergebietsgesetz vorgenommen und in den Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt. Die Auflösung des Sonderpostens mit Rücklagenanteil wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Der Ausweis des Sonderpostens mit Rücklageanteil wurde gemäß dem Wahlrecht (Art. 67 III EGHGB) als extra Bilanzposten beibehalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Es gab keine Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des aktuellen Geschäftsjahres.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ergeben sich folgende Restlaufzeiten:

unter 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 202.378,82 0,00 202.378,82

Im Vorjahr bestanden keine Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 0,00 (i.V. € 499,59).

2. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden für die Erstellung des Jahresabschlusses gebildet.

3. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB) sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:

Restlaufzeit bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Gesamt
Verbindlichkeiten 354.124,79 155.260,54 161.391,40 670.776,73

Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr in Höhe von € 555.667,11.

Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 1 Jahr in Höhe von € 355.200,97.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von € 61.058,41 (i.V. € 27.718,79) und aus sozialer Sicherheit in Höhe von € 84,93 (i.V. € 0,00).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von € 355.200,97 (i.V. € 393.288,34) durch Grundschulden gesichert.

4. Haftungsverhältnisse/sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Abschluss-Stichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften oder ähnlichen Verpflichtungen (§§ 251, 268 VII HGB).

Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstig finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):

Leasingverträge 103.520,40

V. Sonstige Pflichtangaben

Arbeitnehmer

Angaben der beschäftigten Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

gewerbliche Arbeitnehmer 8
kaufmännische Arbeitnehmer 9
Summe 17

Geschäftsführung

Geschäftsführer des Unternehmens waren im Berichtsjahr

 

Herr Karsten Lange, Woltersdorf

 

Herr Sebastian Günther, Müncheberg

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Entwicklung Bilanzgewinn, Ergebnisverwendung

Der Bilanzgewinn hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

Gewinnvortrag 01.01.2023 1.109.879,15
Jahresüberschuss 180.855,54
Ausschüttung - 40.747,00
Bilanzgewinn 31.12.2023 1.249.987,69

Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von € 1.249.987,69 auf das nächste Jahr vorzutragen. Ein endgültiger Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafterversammlung liegt noch nicht vor.

 

Rüdersdorf, den 04. Juli 2024

Karsten Lange, Geschäftsführer Autohaus Strauch GmbH

Sebastian Günther, Geschäftsführer Autohaus Strauch GmbH

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde mit Gesellschafterversammlungsbeschluss vom 15.07.2024 festgestellt.

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