MEKA Fußboden GmbHLiquidiert
35396 Gießen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mehmet Karakoc seit 10.5.2010 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Meka Fußbodenbau GmbH i. L.GießenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Aktiva in EUR
AnhangRechtliche Verhältnisse
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der steuerlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und der entsprechenden steuerlichen Vorschriften beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern unter 150,-- Euro werden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter ab 150,-- Euro bis 1.000,-- Euro wird ein Sammelposten gebildet, der auf 5 Jahre linear abgeschrieben wird. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlusstag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit Gründe für vorgenommene Abschreibungen nicht mehr bestehen, behält die Firma jedoch den niedrigeren Wertansatz in Ausnutzung des steuerlichen Wahlrechts bei. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken gebildet. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Werte für Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen entsprechenden am Bilanzstichtag tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbeträgen. Der Ansatz von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens erfolgte mit dem Wert, der auf einer nur steuerlichen zulässigen Abschreibung beruht (§ 254, § 279, Abs. 2 HGB). |
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