Raiffeisenbank eGLiquidiert
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Raiffeisenbank eGBad Bramstedt (vormals: Henstedt-Ulzburg)Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017Raiffeisenbank eG, Bad BramstedtI. Geschäftsverlauf 1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Kreditgenossenschaften Der bereits seit dem Jahr 2013 andauernde Konjunkturaufschwung in Deutschland schritt in 2017 weiter voran und führte erneut zu einem überdurchschnittlichen gesamtwirtschaftlichen Wachstum. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) legte nach ersten amtlichen Schätzungen gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Prozent zu und expandierte damit noch etwas stärker als in 2016 (+1,9 Prozent). Insgesamt erfuhr das preis-, kalender- und saisonbereinigte BIP im bisherigen Verlauf des Aufschwungs und auch in 2017 von Quartal zu Quartal nur relativ geringe Schwankungen. Globale Unsicherheiten, wie beispielsweise die protektionistischen Tendenzen der neuen US-Regierung und der angekündigte harte Austritt Großbritanniens aus der EU, störten das Wirtschaftswachstum Deutschlands offenbar nur wenig. Grund hierfür dürfte nicht zuletzt sein, dass das Wachstum weniger durch außenwirtschaftliche, sondern vielmehr durch binnenwirtschaftliche Faktoren getrieben wurde. Haupttreiber des gesamtwirtschaftlichen Wachstums waren in 2017 abermals die staatlichen und privaten Konsumausgaben. Angesichts der unvermindert günstigen Arbeitsmarkt- und Lohnentwicklung sowie der nach wie vor lediglich moderaten Teuerung der Verbraucherpreise erhöhten die privaten Haushalte ihre Ausgaben ähnlich deutlich wie in 2016 (+1,9 Prozent gegenüber +2,1 Prozent). Befördert wurde der private Verbrauch zudem durch die ausgeweiteten staatlichen Transferzahlungen an Asylsuchende und die merkliche Anhebung der Altersrenten vom Vorjahr, die erst 2017 voll wirkte. Von der vorgenommenen Entlastung bei der Einkommensteuer gingen hingegen kaum Effekte aus, da dieser ein Anstieg des Beitragssatzes für die gesetzliche Pflegeversicherung gegenüberstand. Der Privatkonsum war zusammen mit den Konsumausgaben des Staates, die um 1,6 Prozent stiegen, für 1,3 Prozentpunkte des BIP-Wachstums verantwortlich. Die Exporte der deutschen Wirtschaft expandierten stärker als im Vorjahr (+4,7 Prozent gegenüber +2,6 Prozent). Maßgeblich hierfür waren unter anderem die Warenausfuhren in die Partnerländer des Euroraums, die im Zuge der konjunkturellen Festigung des Währungsraums deutlich zunahmen. Die Ausfuhren in die USA wurden dagegen durch die Aufwertung des Euro-Wechselkurses gedämpft und auch das Geschäft mit dem Vereinigten Königreich entwickelte sich angesichts des angekündigten harten EU-Ausstiegs eher schwach. Da neben den Exporten auch die Importe nach Deutschland zunahmen (+5,1 Prozent), trug der Außenhandel als Ganzes rechnerisch aber nur mit 0,2 Prozentpunkten zum Anstieg der gesamtwirtschaftlichen Produktion bei. Nach einem eher schwachen Vorjahr nahm das Wachstum der Ausrüstungsinvestitionen etwas an Fahrt auf (+4,0 Prozent gegenüber +2,2 Prozent). Die globalen Unsicherheiten, die zuvor das Investitionsklima merklich belasteten, traten allmählich in den Hintergrund. Zudem machte die zunehmende Kapazitätsauslastung in der Industrie zusätzliche Investitionen notwendig und die Finanzierungsbedingungen für den Unternehmenssektor waren nach wie vor ausgesprochen günstig. Bei den Bauinvestitionen blieb das Wachstumstempo hoch (+2,7 Prozent). Insbesondere in Wohngebäude wurde angesichts der soliden Einkommenszuwächse und der niedrigen Finanzierungskosten deutlich mehr investiert. Der gewerbliche und der öffentliche Bau wurden durch Faktoren wie die steigenden Ausrüstungsinvestitionen und die bessere Finanzlage vieler Kommunen angeregt. Der öffentliche Gesamthaushalt erzielte 2017 das vierte Jahr in Folge einen Finanzierungsüberschuss. Zwar kam es aufgrund der expansiv ausgerichteten Finanzpolitik und der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer zu erheblichen Haushaltsbelastungen. Diese Belastungen konnten jedoch durch weiterhin kräftig sprudelnde Steuer- und Beitragseinnahmen sowie Einsparungen bei den Zinsausgaben mehr als ausgeglichen werden. Vor diesem Hintergrund schloss die öffentliche Hand das Jahr mit einem Überschuss von 36,6 Mrd. Euro ab, was 1,1 Prozent des BIP entsprach. Der Schuldenstand des Staates verminderte sich in Relation zum BIP von 68,1 Prozent in 2016 auf rund 65 Prozent. Am Arbeitsmarkt setzten sich die günstigen Trends der Vorjahre fort. Die Anzahl der erwerbstätigen Menschen mit inländischen Arbeitsort stieg im Vorjahresvergleich um 653.000 auf rund 44,3 Mio.. Wichtigster Motor des Arbeitskräftezuwachses war weiterhin der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Demgegenüber war die Zahl der Arbeitnehmer, die ausschließlich einen Minijob ausüben und die Zahl der Selbständigen erneut rückläufig. Die Arbeitslosenzahl sank von knapp 2,7 Mio. Menschen in 2016 auf etwa 2,5 Mio.. Die Arbeitslosenquote nahm im Vorjahresvergleich um 0,4 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent ab und befand sich damit auf dem niedrigsten Stand seit der deutschen Wiedervereinigung. Die Verbraucherpreise erfuhren 2017 von der Tendenz her zunächst eine Berg- und dann eine Talfahrt. Zu Jahresbeginn stieg die Inflationsrate zeitweise um über 2 Prozent. Preistreibend wirkten dabei insbesondere der Wegfall der entlastenden Wirkung des Ölpreisrückgangs vom Winterhalbjahr 2015/2016 sowie die im Zuge schwacher Ernten in Südeuropa zunehmenden Nahrungsmittelpreise. Ab dem Frühsommer sorgten dann aber Faktoren wie die Aufwertung des Euro-Wechselkurses gegenüber dem US-Dollar, die Importe tendenziell verbilligt, und die zeitweise abnehmenden Ölpreise für einen Rückgang der Inflationsrate. Im Jahresdurchschnitt legten die Verbraucherpreise um 1,8 Prozent zu, nachdem sie 2016 um 0,5 Prozent gestiegen waren. Nach Jahren politischer wie auch wirtschaftlicher Unsicherheit besserte sich in 2017 die Stimmung an den Finanzmärkten nachhaltig. Grund hierfür war in erster Linie die Rückkehr eines robusten Wirtschaftswachstums sowohl im Euroraum als auch in den USA. Für die wachsende Zuversicht sorgte dabei vor allem das Wachstum im Euroraum. In 2017 expandierten nicht nur die Volkswirtschaften der Kern- sondern auch der Peripherie-Staaten des Währungsraumes. Die Verunsicherung an den Finanzmärkten im Zuge der Trump-Präsidentschaft oder der schwierig verlaufenden Brexit-Verhandlungen hielten sich demgegenüber in Grenzen. Auch konnten die kriegerischen Konflikte im Nahen Osten und die angespannte Lage zwischen Nordkorea und seinen direkten Nachbarstaaten die Stimmung an den Finanzmärkten nicht nachträglich dämpfen. Zum Ende des Jahres sorgte noch die rasante Aufwertung der Digitalwährung Bitcoin und anderer Kryptowährungen für Aufsehen. Binnen Jahresfrist vervielfachte sich der Bitcoin Kurs von 998 auf 14.156 US-Dollar je Bitcoin. Treiber dieser Entwicklung dürften Spekulationen auf weitere Kurssteigerungen gewesen sein. Die Europäische Zentralbank EZB hat in 2017 an ihrem extrem expansiven Kurs festgehalten. Die europäischen Notenbanker beließen die Leitzinsen für den Euroraum unverändert auf deren historisch niedrigen Niveaus. So blieb der EZB-Hauptrefinanzierungssatz für die Finanzinstitute des Euroraumes bei 0,0 Prozent und der Einlagensatz mit -0,4 Prozent im negativen Bereich. Darüber hinaus setzte die EZB ihr Anleiheaufkaufprogramm fort. So kaufte die europäische Notenbank bis einschließlich März im Rahmen ihres Asset Purchase Programs (APP) monatlich Wertpapiere im Wert von 80 Mrd. Euro. Wie auf der EZB-Ratssitzung vom Dezember 2016 beschlossen, verlängerte der EZB-Rat das Aufkaufprogramm bis zum Ende des Jahres, allerdings zu einem niedrigeren monatlichen Aufkaufvolumen in Höhe von 60 Mrd. Euro. Die EZB begründete ihr Festhalten am ausgesprochen expansiven geldpolitischen Kurs in 2017 mit der anhaltend schwachen Dynamik bei den Verbraucherpreisen und der noch nicht ausreichend guten konjunkturellen Entwicklung im Euroraum. Vor dem Hintergrund des im Jahresverlauf anziehenden Aufschwungs im Euroraum beschloss der EZB-Rat im Oktober 2017 zwar eine Verlängerung des Programms bis mindestens September 2018, dies allerdings zu einem ab Januar 2018 erneut verringerten monatlichen Kaufvolumen von 30 Mrd. Euro. Die US-amerikanische Zentralbank Fed hat in 2017 die zinspolitische Wende weiter vorangetrieben. Im Laufe des vergangenen Jahres erhöhten die Notenbanker den Zielkorridor für den US-Leitzins sukzessive in drei Schritten um jeweils 0,25 Prozentpunkten auf 1,25 bis 1,5 Prozent. Zudem begann die US-Notenbank ab dem vierten Quartal mit der Reduzierung ihrer durch die Anleiheaufkäufe auf 4,5 Billionen US-Dollar angewachsenen Bilanz. Die Verringerung der US-Notenbankbilanz begann behutsam: Ab Oktober 2017 reduzierte die Fed die Summe der reinvestierten Rückflüsse aus den Aufkaufprogrammen um 10 Mrd. US-Dollar pro Monat. Der für die geldpolitischen Entscheidungen zuständige Offenmarktausschuss der Fed begründete die Schritte zur weiteren Normalisierung der US-Geldpolitik mit der guten konjunkturellen Lage in den Vereinigten Staaten. So setzte die Arbeitslosenquote in 2017 ihren Rückgang fort und sank binnen Jahresfrist um über einen halben Prozentpunkt auf 4,1 Prozent. Die Arbeitslosenquote war damit zum Ende des Jahres so niedrig wie seit dem Jahr 2000 nicht mehr. Die US-Inflationsrate blieb allerdings mit weniger als 2 Prozent unterdurchschnittlich. Aus diesem Grund fiel die Normalisierung der Geldpolitik auch nicht schärfer aus. Die Renditen von Bundesanleihen sind im vergangenen Jahr moderat gestiegen. Auf Jahressicht stieg die Rendite zehnjähriger Bundeswertpapiere um 22 Basispunkte auf 0,42 Prozent. Die Renditen zwei- und fünfjähriger Bundesanleihen stiegen ähnlich stark, allerdings blieben ihre Renditen mit -0,63 und -0,20 Prozent zum Jahresultimo im negativen Bereich. Ausschlaggebend für das Renditeplus bei Bundesanleihen waren Anpassungen der geldpolitischen Erwartungen im Zuge des konjunkturellen Aufschwunges im Euroraum. Ab Jahresmitte setzte sich an den Kapitalmärkten die Auffassung durch, dass die EZB eher eine Normalisierung als eine weitere Lockerung ihrer Geldpolitik anstrebe. Angesichts der sich spürbar bessernden konjunkturellen Lage im Euroraum engten sich auch die Renditespreads der Euro-Staaten zu Bundeswertpapieren ein. Insbesondere Staatsanleihen aus Portugal und Griechenland erlebten einen spürbaren Nachfrageanstieg, der sich auf Jahressicht in einem deutlichen Rückgang ihrer Renditen niederschlug. Darüber hinaus trieb die geldpolitische Normalisierung in den USA die Renditen von Bundesanleihen über den Kanal der weltweiten Zinsführerschaft von Staatsanleihen der Vereinigten Staaten. Im Zuge der sukzessiven Leitzinserhöhungen der Fed legten in den USA vor allem am kurzen Ende der Strukturkurve die Renditen zu. So stieg die Rendite von zweijährigen US Treasuries im Jahresverlauf um 69 Basispunkte auf 1,89 Prozent. Zehnjährige US-Treasuries notierten mit einem Jahresendwert von 2,41 Prozent hingegen nahe ihrem Vorjahresultimo. Grund hierfür war unter anderem, dass die Normalisierung der US-Geldpolitik bereits in 2016 in den längerfristig laufenden Staatsanleihen eingepreist worden war. Der Euro hat in 2017 deutlich aufgewertet. Gegenüber dem Greenback notierte der Euro-Dollar-Kurs zum Jahresultimo bei 1,19 US-Dollar. Das waren 14 US-Cent mehr als Ende 2016. Der Anstieg des Euro gegenüber dem US-Dollar vollzog sich vor allem im zweiten und dritten Quartal 2017. Im ersten und vierten Quartal tendierte der Euro-Dollar-Kurs hingegen mehr oder weniger seitwärts. Die europäische Gemeinschaftswährung profitierte in 2017 vom robusten konjunkturellen Aufschwung und den veränderten geldpolitischen Erwartungen im Währungsraum. Zum einen zeichnete sich im Frühling ein deutlich stärkerer Aufschwung im Euroraum ab als zuvor erwartet worden war. Zum anderen festigten sich an den Devisenmärkten die Erwartung, dass die EZB ihre ultra-lockere Geldpolitik nicht weiter lockern, sondern vielmehr die Normalisierung der Geldpolitik angehen werde, wenn auch in einem sehr langsamen Tempo. Darüber hinaus stützte den Euro die Stabilisierung der politischen Verhältnisse in Frankreich, wo sich bei den französischen Präsidentschaftswahlen der überparteiliche Emmanuel Macron gegen die Kandidatin des Front National durchsetzen konnte. Macrons klares Bekenntnis zum Euro stärkte das Vertrauen der Investoren in den Währungsraum. Profitieren konnte der Euro auch von der Schwäche des US-Dollars, der unter den politischen Unsicherheiten im Zuge der Trump-Präsidentschaft zu leiden hatte. Die Straffung der geldpolitischen Zügel in den USA fiel im vergangenen Jahr weniger ins Gewicht, da sie zum größten Teil bereits in 2016 eingepreist worden war. Das vergangene Jahr für die Aktienmärkte war ein gutes Jahr. Dies- wie jenseits des Atlantiks legten die Kurse an den Börsen spürbar zu. Zunächst stiegen die Aktienkurse am DAX ab Mitte April 2017 innerhalb weniger Wochen um rund 1.000 Punkte auf knapp unter 13.000 Zähler. Grund hierfür war ein gestärktes Vertrauen in die Wirtschaft Deutschlands aber auch des gesamten Euroraumes, nachdem wichtige Wirtschaftsindikatoren auf ein stärkeres Wachstum hingewiesen hatten, als zu Jahresbeginn erwartet worden war. Im Hochsommer gab der deutsche Leitindex vorübergehend fast seine gesamten zuvor angesammelten Kursgewinne wieder ab. Grund hierfür war zum einen der erstarkende Euro. Viele Investoren fürchteten, der höhere Außenwert des Euro werde die Konjunktur in Deutschland und dem Euroraum dämpfen. Zum anderen verunsicherte die Krise in der Automobilindustrie im Zuge des Diesel-Skandals viele Investoren. Erst im Herbst marschierte der DAX wieder unbeirrt in Richtung der Marke von 13.000 Punkten, welche er Mitte Oktober wieder reißen konnte. Sein Jahreshoch von 13.478 Zählern markierte der DAX nur kurze Zeit später am 3. November 2017. Getrieben wurde dieser fulminante Anstieg erneut von einem wieder zunehmenden Konjunkturoptimismus dies- wie jenseits des Atlantiks. Das hohe Niveau konnte der DAX zwar nicht lange halten. Gleichwohl beendete der Deutsche Aktienindex das Jahr 2017 mit 12.918 Punkten auf einem deutlich höheren Niveau als zum Vorjahresultimo. Insgesamt belief sich das Jahresplus auf 12,5 Prozent. Auch im Jahr 2017 konnten die 915 Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD Banken, Sparda-Banken sowie die genossenschaftlichen Spezialbanken an ihre guten Geschäftsergebnisse der Vorjahre anknüpfen. Sie wuchsen stabil sowohl im Einlagen- als auch im Kreditgeschäft. Das Wachstum zeigt, dass die Kunden dem nachhaltigen Geschäftsmodell der Kreditgenossenschaften vertrauen. So stiegen die bilanziellen Kundeneinlagen der Kreditgenossenschaften auf 662 Mrd. Euro (+4 Prozent). Das Volumen der Kredite stieg ebenfalls deutlich: Die Forderungen an Nichtbanken erhöhten sich auf 558 Mrd. Euro (+5,8 Prozent). Die Bilanzsumme stieg um 40 Mrd. auf 891 Mrd. Euro (+4,7 Prozent). Das deutliche Plus bei den Kundenkrediten konnte durch eine Erhöhung der Kundeneinlagen vollständig refinanziert werden. Aufgrund der hohen Kundeneinlagen sind die Institute weitgehend unabhängig von der mittel- und langfristigen Refinanzierung am Geld- und Kapitalmarkt. Die aggregierte Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4,7 Prozent auf 891 Mrd. Euro erhöht. Der Konsolidierungsprozess unter den Volksbanken und Raiffeisenbanken setzte sich mit 57 vollzogenen Fusionen moderat fort. Die Zahl der Kreditgenossenschaften lag zum Ende des Jahres 2017 bei 915 Banken. Die Zahl der Zweigstellen ging um 622 auf 10.193 zurück (-5,8 Prozent). Die Kreditgenossenschaften bleiben damit mit 11.108 Bankstellen (Hauptstellen + Zweigstellen) fest in den Regionen verankert. 2. Entwicklung der Raiffeisenbank eG Die positive Entwicklung der vergangenen Jahre wurde auch 2017 fortgesetzt. Die Bilanzsumme erhöhte sich in 2017 um 23,0 Mio. Euro oder 4,5 Prozent.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten) und 2 (Andere Verpflichtungen). Die Kundenforderungen erhöhten sich im Berichtsjahr um ca. 8,2 Mio. Euro oder 2,3 Prozent. Die Wertpapieranlagen reduzierten sich im Vergleich zu den Jahren 2014 bis 2016 nur noch geringfügig. Die im Geschäftsjahr 2017 anhaltenden deutlichen Mittelzuflüsse bei den Kundeneinlagen hatten eine ebenso deutliche Erhöhung der Forderungen an Banken zur Folge. Die Forderungen an Banken stiegen um 14,5 Mio. Euro oder 23,7 Prozent.
Die Bankenrefinanzierungen entwickeln sich weitgehend konstant. Die Mittelzuflüsse bei den Kundengeldern spiegeln sich auch in der Entwicklung der Spareinlagen wider. Im Vorjahresvergleich erhöhten sich diese um 3,9 Mio. Euro oder 4,2 Prozent. Noch ausgeprägter zeigt sich der Zuwachs bei den anderen Einlagen. Mit einem Schwerpunkt auf den Tagesgeldern erhöhten sich die anderen Einlagen um 14,9 Mio. Euro oder 4,9 Prozent auf 317,8 Mio. Euro.
Das Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft verlief etwas besser als im Geschäftsjahr 2016. Die Vermittlungserträge konnten ebenso wie die Erträge aus dem Zahlungsverkehr gesteigert werden.
Investitionen Die Investitionen im Geschäftsjahr 2017 beschränkten sich weitgehend auf Ersatzbeschaffungen. Personal- und Sozialbereich Im Geschäftsjahr 2017 wurden durchschnittlich 76 (+1) Vollzeit- und 23 (+4) Teilzeitkräfte beschäftigt. Des Weiteren befanden sich durchschnittlich 15 (-2) junge Leute aus der Region in der Berufsausbildung. Um die fachlichen Voraussetzungen für eine qualifizierte Beratung unserer Kunden sicherzustellen und den geschäftlichen Erfolg auf Dauer zu garantieren, haben die Mitarbeiter an diversen Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen und insgesamt 573 Schulungstage absolviert. Die Aufwendungen für Schulung und Weiterbildung beliefen sich auf 117 TEUR (Vj. 131 TEUR). Für Schulungszwecke nutzen wir die Leistungsangebote der GenoAkademie des Genossenschaftsverbandes sowie der Akademie Deutscher Genossenschaften in Montabaur, unseres Rechenzentrums sowie der Verbundpartner. Darüber hinaus veranstalteten wir eine Vielzahl hausinterner Seminare und Einzeltrainings, um eine hohe Beratungsqualität sicherzustellen. So wurden in 2017 18 Tage für interne Gruppen-Trainingsmaßnahmen aufgewendet. Im Zuge der Umstellung auf das neue Bankenkernverfahren agree21 wurden weiterhin 3 Mitarbeiter über einen Zeitraum von 61 Seminartagen zentral geschult. Sonstige wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr Sonstige wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr 2017 haben sich nicht ergeben. II. Darstellung der Lage sowie der Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Raiffeisenbank eG 1. Gesamtbanksteuerung, Risikomanagement Risikomanagementsystem Die Raiffeisenbank eG verfügt über ein Risikomanagementsystem, das die betriebswirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen jederzeit erfüllt. Das Risikomanagement basiert auf der vom Vorstand verabschiedeten Risikostrategie. In allen Risikofeldern kommen Controllinginstrumente zum Einsatz, die sukzessive verfeinert und weiterentwickelt werden. Die mit den Risikomessverfahren ermittelten Ergebnisse gewährleisten ein frühzeitiges Erkennen von Chancen und Risiken, so dass rechtzeitig angemessene Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Aufgrund des an der Risikotragfähigkeit ausgerichteten Limitsystems, eines alle wesentlichen Risikoarten umfassenden Stresstestings und eines flexiblen internen Berichtswesens ist das Controlling jederzeit in der Lage, auf veränderte Umweltbedingungen zu reagieren. Die Funktionstrennungen in den Prozessen sowie die Einrichtung einer Internen Revision stellen die Zuverlässigkeit der Steuerungsinformationen sicher. Risikomanagementziele Das Primärziel des Risikomanagements ist die Sicherstellung eines angemessenen Verhältnisses von Chancen und Risiken. Bei den wesentlichen, gegebenenfalls existenzgefährdenden Risikoarten strebt die Bank ein Risikomanagement auf einem Niveau an, welches zumindest jenem von strukturell und größenmäßig vergleichbaren Instituten entspricht ("Best-Practice-Grundsatz"). Bei intransparenter Risikolage oder methodischen Zweifelsfällen ist dem Vorsichtsprinzip der Vorzug zu geben. Unser Engagement richtet sich nur auf Geschäftsfelder, in denen wir über entsprechende Kenntnisse zur Beurteilung der spezifischen Risiken verfügen. Risikomanagementmethoden Zur Identifikation der von uns als wesentlich eingestuften Risiken nutzen wir die vom Rechenzentrum zur Verfügung gestellten Risikomanagementsysteme. Diese werden auf Basis eigener Erhebungen bzw. verbundeinheitlicher Standards konfiguriert und einer jährlichen Prüfung unterzogen, so dass die Angemessenheit der Parameter laufend gewährleistet ist. Mithilfe bankindividueller Szenarien werden die für die jeweiligen Risiken wesentlichen Risikofaktoren variiert, um eine Belastungsprobe für die Risikotragfähigkeit zu simulieren. Es geht dabei nicht um aktive Risikosteuerung, sondern um das passive (Er-)tragen können, insbesondere in volatilen Marktsituationen. Auch die innerhalb und zwischen den Risikoarten angenommenen Risikokonzentrationen und Diversifikationseffekte werden bei der Anwendung der Szenarien berücksichtigt. Neben Standard-Szenarien werden auch Stress-Szenarien angewendet, um das Gefährdungspotenzial bezüglich außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse auf Gesamtinstitutsebene zu überprüfen. Zur Analyse und Bewertung der Risiken erfolgt im Rahmen des Berichtswesens sowohl ein Zeitreihenvergleich als auch eine Gegenüberstellung von Limiten. Die Auslastung der Limite unterliegt einem Ampelsystem, welches an einen in unserem Risikohandbuch fixierten Maßnahmenprozess gekoppelt ist. Somit ist gewährleistet, dass im Falle einer hohen Limitauslastung bzw. Limitüberschreitung entsprechende Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Der Vorstand entscheidet über die Durchführung. Die Verteilung der Limite auf die Risikoarten orientiert sich an der bankindividuellen Risikosituation unter Berücksichtigung der vorhandenen Risikodeckungsmasse, welche auf Basis der bilanziellen Eigenkapitalbestandteile, der stillen Reserven und der laufenden Ertragskraft unter going-concern-Aspekten ermittelt wird. Die Interne Revision kontrolliert mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Wirksamkeit des Risikomanagements und erarbeitet Verbesserungsvorschläge. Geplante oder eingeleitete Änderungen des Risikomanagements liegen nicht vor. Methoden zur Absicherung von Risiken Sofern erforderlich, nutzt die Raiffeisenbank eG Swaps, Swaptions, Floors, Caps und Future-Geschäfte zur Abschirmung von Zinsrisiken einzelner bilanzieller Positionen (Micro-Hedge) sowie zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos insgesamt (Macro-Hedge). In 2017 wurden keine derartigen Geschäfte getätigt. Risikofaktoren Die Raiffeisenbank eG unterliegt einer Reihe von Risikofaktoren, die grundsätzlich für die deutsche Kreditwirtschaft insgesamt gelten. Diese markt- und branchenbezogenen Risikofaktoren haben Auswirkungen auf die kapitalunterlegten Risiken und das Liquiditätsrisiko. Das für die gesamte Kreditwirtschaft geltende regulatorische Umfeld ist durch sich ständig verschärfende aufsichtsrechtliche Eigenkapital- und Liquiditätsstandards sowie Prozess- und Reportinganforderungen geprägt. Diese Entwicklungen schlagen sich insbesondere im Geschäftsrisiko nieder. Das nachhaltig niedrige Zinsniveau verursacht eine Ertragsbelastung des Bankgeschäftes insbesondere durch die Einhaltung der Liquiditätsanforderungen der Bankenaufsicht und die damit verbundene Belastung durch Negativzinsen. Risikoarten Adressenausfallrisiken Die Ermittlung von Kreditrisiken (Adressenausfallrisiken) erfolgt durch Kreditratings. Diese Ratingverfahren ordnen den Kunden je nach Ratingklasse und Kundenart Ausfallwahrscheinlichkeiten (erwartete Verluste) zu. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten werden von der ParcIT GmbH mithilfe statistisch-mathematischer Verfahren erhoben. Deren Ratingverfahren werden regelmäßig validiert. Gleiches gilt für die zu erwartenden Sicherheitenerlöse. Neben den Ratingverfahren kommen von der genossenschaftlichen Organisation entwickelte Scoringverfahren zum Einsatz, um den regelmäßigen Prozess der Ratingeinstufung zu vereinfachen. Zusätzlich zu den erwarteten Verlusten werden auch die unerwarteten Verluste mittels VaR-Methode berechnet und im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung in verschieden Szenarien berücksichtigt. Ergänzend zu der monatlichen Erhebung und Limitierung der erwarteten und unerwarteten Verluste aus Kundenkrediten wird quartalsweise ein Kreditrisikobericht erstellt, der die strukturellen Kreditrisiken nach Ratingklassen, Branchen und verschiedenen Berichtsgrößen wie Risikovolumen und Blankovolumen limitiert. Die Bildung der Risikovorsorge erfolgt unterjährig in regelmäßigen Abständen in Höhe der ausfallgefährdeten Volumina und wird in der Risikotragfähigkeitsberechnung berücksichtigt. Zur Quantifizierung der Adressenausfallrisiken aus Eigenanlagen in Wertpapieren nutzen wir die Ratings der Ratingagenturen Moody's, Standard & Poors und Fitch sowie die in der Vergangenheit beobachteten Migrations- und Spreadveränderungen. Mithilfe dieser Daten werden die Risiken in verschiedenen Szenarien mittels VaR-Methode berechnet und limitiert. Zur weiteren Begrenzung des Risikos werden Papiere je Emittent im Anlagevermögen nur in Höhe von maximal 2,5 Mio. Euro erworben, deren Ratingeinstufung unseren Mindestanforderungen genügen. Des Weiteren existieren entsprechende Kontrahentenlimite, um das Risiko, dass durch den Ausfall eines Vertragspartners ein Gewinn aus schwebenden Geschäften nicht mehr realisiert werden kann, zu verringern. Die mit den Wertpapiergeschäften verbundenen Länderrisiken werden im Kreditrisikobericht limitiert und sind aufgrund der breiten Streuung von untergeordneter Bedeutung. Beteiligungsrisiken sind von untergeordneter Bedeutung, da die Raiffeisenbank eG nur strategische Beteiligungen hält, die schwerpunktmäßig im Verbund angesiedelt sind. Es besteht keine Gewinnmaximierungsabsicht. Marktpreisrisiken Zur Messung der Marktpreisrisiken in Form von Zinsänderungs- und zinsinduzierten Kurswertrisiken verwendet die Raiffeisenbank eG sogenannte Szenario-Analysen. Dazu werden verschiedene Annahmen hinsichtlich der künftigen Zinsstrukturkurve simuliert und die Auswirkungen auf die zinstragenden Geschäfte ermittelt. Währungsrisiken existieren nicht bzw. sind von untergeordneter Bedeutung. Gleiches gilt für die Preisrisiken aus Edelmetallen. Zur Ermittlung des Zinsänderungsrisikos zum Ende eines Geschäftsjahres wird die dynamische Zinselastizitätsbilanz verwendet. Dazu wird unter Annahme einer konstanten Zinsstruktur das Zinsergebnis der geplanten zinstragenden Geschäfte zum 31.12. ermittelt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der produktspezifischen Zinsanpassungselastizitäten und Prolongationsannahmen. Dieses Zinsergebnis wird dem Ergebnis unter Annahme einer veränderten Zinsstrukturkurve gegenübergestellt. Die Differenz stellt das Zinsänderungsrisiko dar. Die Bilanzstruktur der Raiffeisenbank eG hat aktuell ein Zinsänderungsrisiko bei fallenden Zinsen. Die Kursrisiken unserer Wertpapiere werden mittels Barwertrechnung ermittelt, indem der Zahlungsstrom eines Wertpapiers mittels unterschiedlicher Zinsszenarien bewertet wird. Das Kurswertrisiko resultiert aus der Differenz des aktuellen Kurswertes zum Barwert nach Bewertung mittels alternativer Zinsstruktur. Zu den Marktpreisrisiken zählen auch die Fondsrisiken, die wir in unserer Risikotragfähigkeitsberechnung limitiert haben. Zur Quantifizierung des Fondspreisrisikos werden von der Fondsgesellschaft VaR-Kennzahlen zur Verfügung gestellt, die sämtliche gattungsspezifischen Risiken abdecken. Auch hier erfolgt eine Differenzierung der Szenarien in Standard- und Stress-Varianten. Neben dem monatlichen Reporting der Marktpreisrisiken im Gesamtbankrisikobericht erfolgt eine regelmäßige Bewertung der Wertpapierbestände, ergänzt um Researchinformationen der DZ BANK AG, um negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Es ist sichergestellt, dass Eigenhandelsgeschäfte nur im Rahmen klar definierter Kompetenzregelungen getätigt werden. Art, Umfang und Risikopotenzial dieser Geschäfte sind durch ein bankinternes Limitsystem begrenzt. Wir halten nach wie vor keine Handelsbuchpositionen gemäß Art. 4 Nr. 85 CRR. Liquiditätsrisiken Eine Betrachtung dieser Risikoart erfolgt außerhalb der Risikotragfähigkeitsberechnung mittels angemessener Risikosteuerungsverfahren, da die objektive Möglichkeit einer Risikoquantifizierung fehlt. Die Liquiditätssteuerung ist streng darauf ausgerichtet, dass wir jederzeit unseren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen können. Zur Begrenzung des Liquiditätsrisikos bestehen die nachfolgenden Kennzahlen und Limitierungen im Rahmen des monatlichen Risikoreportings: Begrenzung der potenziellen Abrufrisiken durch Strukturlimite: Limitierung der zehn größten Einleger und zehn größten offenen Zusagen Begrenzung des Abrufs fälliger Einlagen der nächsten sechs Monate Quantifizierung des Mindestbestandes Liquidität 1. und 2. Klasse im Stressfall Limitierung der Liquidität 1. Klasse Unter- und Warngrenze der LCR Zusätzlich erfolgt eine tägliche Überwachung des Liquiditätsbestandes. Durch Fortschreibung des Bestandes wird eine Mindestliquidität ermittelt und überwacht. Aufgrund der Verbundzugehörigkeit der Raiffeisenbank eG ist eine weitgehende Unabhängigkeit vom Interbankenmarkt gegeben. Die solide Liquiditätsausstattung des genossenschaftlichen Verbundes gewährleistet eine jederzeitige Refinanzierungsmöglichkeit. Operationelle Risiken: Neben den vorgenannten Risiken steuert die Raiffeisenbank eG auch operationelle Risiken (z. B. Betriebsrisiken im EDV-Bereich, fehlerhafte Bearbeitungsvorgänge, Rechtsrisiken, Betrugs- und Diebstahlrisiken, allgemeine Geschäftsrisiken). Unser Management operationeller Risiken identifiziert, limitiert und steuert die operationellen Risiken. Den Betriebs- und Rechtsrisiken wird durch die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern (z. B. im EDV-Bereich oder im Bereich der Rechtsberatung) begegnet. Als Outsourcer überwachen wir regelmäßig die vereinbarte Leistungserbringung. Für den Ausfall technischer Einrichtungen und unvorhergesehener Personalausfälle besteht eine Notfallplanung. Versicherbare Gefahrenpotenziale, z. B. Diebstahl- und Betrugsrisiken, werden durch Versicherungsverträge im banküblichen Umfang abgeschirmt. Den Risiken aus dem Migrationsprojekt agree21 wurde entsprechend Rechnung getragen. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Im Geschäftsjahr 2017 war die Risikotragfähigkeit zu jeder Zeit gegeben. Sonstige Risiken waren von untergeordneter Bedeutung. Wesentliche Planabweichungen bei den zu Beginn des Geschäftsjahres prognostizierten Risiken sind nicht eingetreten. Insgesamt wurde die Prognosegüte unserer Risikomanagementsysteme und der eigenen Erfahrung bei der Planung bestätigt. 2. Vermögenslage Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Solvabilität gemäß § 10 KWG (bis 2013) bzw. Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten (ab 2014) haben sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). 2) bis 2013 3) ab 2014 4) Übergangsregelung nach Art. 465 CRR für 2014 Die Raiffeisenbank eG verfügt über eine angemessene Eigenkapitalausstattung. Durch Gewinnthesaurierung konnte sie erneut deutlich gestärkt werden. Das Eigenkapital laut Bilanz erhöhte sich im Wesentlichen durch die im Jahresabschluss 2017 vorgenommene Dotierung der Rücklagen in Höhe von 0,6 Mio. Euro und Einstellungen in den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g HGB in Höhe von 4,2 Mio. Euro. Auf Grundlage unserer strategischen Planung kann das geplante Wachstum im laufenden und den darauf folgenden Geschäftsjahren mit einer ausreichenden Eigenkapitalbasis unterlegt werden. Die Vermögenslage der Raiffeisenbank eG ist geordnet und dem Geschäftsumfang angemessen. Unter Berücksichtigung einer vom Vorstand und Aufsichtsrat zur kontinuierlichen Stärkung des Eigenkapitals beschlossenen Vorwegzuweisung von 0,6 Mio. Euro zu den Ergebnisrücklagen und 4,2 Mio. Euro Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken beträgt unser Kernkapital 54,8 Mio. Euro; das sind 10,3 Prozent der Bilanzsumme. Kundenforderungen Der Anteil der Kundenforderungen (Aktiva 4) an der Bilanzsumme beträgt 68,4 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (69,8 Prozent) leicht verringert. Der anteilige Rückgang steht im direkten Zusammenhang mit dem Bilanzsummenwachstum, welches wiederum von den überdurchschnittlichen Zuwächsen der Kundeneinlagen bestimmt wurde. Die Größenklassengliederung der Kredite ist ausgewogen. Im Kundenkreditgeschäft bestehen keine besonderen strukturellen Risiken und Risikokonzentrationen. Akute Risiken im Kreditgeschäft sind in voller Höhe durch Einzelwertberichtigungen abgeschirmt. Das latente Risikopotential ist in voller Höhe durch Vorsorgereserven abgedeckt. Die Kreditgrenzen nach dem KWG sowie die festgelegten Kreditbeschränkungen nach § 49 GenG wurden im Berichtszeitraum stets eingehalten. Wertpapieranlagen Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft setzen sich wie folgt zusammen:
Die Wertpapieranlagen reduzierten sich im Geschäftsjahr 2017 um 0,8 Mio. Euro bzw. 1,2 Prozent und bestehen vorwiegend aus festverzinslichen Wertpapieren. Fremdwährungsanleihen sind ebenso wie komplex strukturierte Anleihen nicht vorhanden. Die Wertpapieranlagen machen 12,5 Prozent (Vj. 13,2 Prozent) der Bilanzsumme aus. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve und Teile des Anlagevermögens wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Wertpapiere des Anlagevermögens, die im Zuge der Finanzmarktkrise nicht abgeschrieben wurden, wurden zum gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Die Kursreserven des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve betragen 1.894 TEUR. Zusätzlich bestehen aus unterlassenen Abschreibungen stille Lasten in Höhe von 222 TEUR. Mitgliedschaft in der Sicherungseinrichtung des BVR Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i. V. m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG gehört die Raiffeisenbank eG der BVR Institutssicherung (BVR-ISG-Sicherungssystem) an. Das BVR-ISG-Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG-Sicherungssystem tätig. 3. Finanz- und Liquiditätslage Die Zahlungsbereitschaft unserer Bank war im abgelaufenen Geschäftsjahr stets gegeben. Die Liquiditätskennzahl gemäß § 2 Abs. 1 LiqV sowie die Liquidity Coverage Ratio (LCR) haben wir eingehalten. Aufgrund unserer Liquiditätslage und -steuerung, der Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und der unterhaltenen Bankguthaben, gehen wir davon aus, dass auch in den kommenden Jahren nicht mit einer Beeinträchtigung der Zahlungsbereitschaft zu rechnen ist. 4. Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Die Kapitalrendite (Jahresüberschuss nach Steuern x 100/Bilanzsumme) betrug im Geschäftsjahr 0,21 Prozent (Vorjahr 0,20 Prozent). Der Zinsüberschuss liegt mit rund 12,2 Mio. Euro unter dem Vorjahresniveau. Die Ziele der Eckwertplanung 2017 in Bezug auf das zinsabhängige Geschäft wurden erfüllt. Der Provisionsüberschuss liegt mit 4,2 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau. Das Ergebnis aus dem Edelmetallgeschäft, die Vermittlungserträge sowie die Erträge im Bereich des Zahlungsverkehrs trugen wesentlich zu dem erhöhten Provisionsüberschuss bei. Die Personalaufwendungen haben sich um 236 TEUR erhöht und liegen innerhalb der Planwerte. Die anderen Verwaltungsaufwendungen reduzierten sich um 40 TEUR. Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt 615 TEUR unter den Vorjahreswert. Mit 5,7 Mio. Euro wurde das für 2017 geplante Betriebsergebnis (Planwert: 5,6 Mio. Euro) erreicht. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit ermöglicht erneut eine überdurchschnittliche Gewinnthesaurierung. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g HGB wird mit 4,2 Mio. Euro aus dem laufenden Ergebnis dotiert. Im Hinblick auf die erhöhten Eigenkapitalanforderungen nach Basel III ist die Eigenkapitalausstattung der Raiffeisenbank eG angemessen. 5. Zusammenfassende Beurteilung der Lage Die Vermögenslage der Raiffeisenbank eG ist durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung geprägt. Die vorhandenen Wertberichtigungen für erkennbare Kreditrisiken sind voll ausreichend. Die latenten Risiken im Kreditgeschäft sind durch Vorsorgereserven gedeckt. Die Finanz- und Liquiditätslage entspricht den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Die Ertragslage für das Geschäftsjahr 2017 ist gut. Aufgrund der soliden und risikobewussten Geschäftspolitik sowie der installierten Instrumente zur Risikosteuerung und -überwachung bewegen sich die derzeit erkennbaren Risiken der künftigen Entwicklung in einem überschaubaren und tragbaren Rahmen. III. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Keine IV. Voraussichtliche Entwicklung (Prognosebericht) Die Prognosen von Bundesbank, führenden Wirtschaftsforschungsinstituten und der Bundesregierung zur Entwicklung des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) für das Jahr 2018 liegen bei durchschnittlich 2,16 Prozent und damit nahezu auf dem Wachstumsniveau von 2017 (2,2 Prozent). Damit setzt sich die bereits 2014 (+1,9 Prozent) begonnene Expansion fort. Weder das beschlossene Ausscheiden Großbritanniens, noch eine weiterhin fehlende Vision zu einem Europa, welches alle Nationalstaaten wieder eint, konnten der positiven wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands - zumindest bisher - spürbar schaden. Neben den Konsumausgaben des Staates wird der private Konsum das gesamtwirtschaftliche Wachstum auch 2018 schwerpunktmäßig tragen. Dies ist bisher auch ein entscheidender Grund für die ausgeprägte Stärke gegenüber exogenen Einflüssen. Nachdem die Verbraucherpreise im Jahr 2017 um durchschnittlich 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr gewachsen sind, zeichnet sich für das erste Quartal 2018 eine Stabilisierung bei rund 1,6 Prozent ab. Die Forderungen der Arbeitnehmervertreter in den laufenden Tarifverhandlungen (öffentlicher Dienst) sowie der Wegfall der Entlastungen aus dem Ölpreisverfall, sprechen jedoch eher für ansteigende Teuerungsraten. Die Europäische Zentralbank hält den Leitzins weiterhin bei null Prozent und der Einlagenzins verbleibt bei -0,40 Prozent. Das Anleihekaufprogramm wird - wenn auch mit verringertem Volumen - erstmal fortgesetzt. Im ersten Quartal 2018 stiegen die Renditen 10-jähriger Bundesanleihen um nicht einmal 0,10 Prozentpunkte. Die gesamte Zinsstrukturkurve befindet sich nach wie vor fest im Klammergriff der Zentralbank. Von einer begonnenen Zinswende kann bisher nicht ernsthaft die Rede sein. Allerdings ist davon auszugehen, dass in Folge von Leitzinserhöhungen in den USA auch hierzulande die Renditen im mittleren und längeren Laufzeitband leicht steigen könnten. Insgesamt gehen wir für das Geschäftsjahr 2018 von einem Wachstum des deutschen Bruttoinlandsproduktes auf Vorjahresniveau aus (+2,2 Prozent). Der hohe Beschäftigungsgrad sowie die zu erwartenden Tarifabschlüsse können die Konsum- und Investitionsneigung des privaten Sektors weiter befeuern. Dies sollte sich auch 2018 auf die Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen auswirken. Die bereits deutlich gestiegenen Immobilienpreise sowie die knappen Baulandflächen lassen jedoch auch hier die Bäume nicht in den Himmel wachsen. Der Rückgang des Zinsergebnisses wird sich auch im Geschäftsjahr 2018 fortsetzen. Die Simulationsrechnungen ergeben einen Rückgang um 440 TEUR auf 11,7 Mio. Euro. Die Planung sieht weiterhin vor, den Provisionsüberschuss auf 4,5 Mio. Euro auszubauen. Dies entspricht einem Ergebniszuwachs von 280 TEUR. Mit einer geplanten Ergebnisverbesserung von 120 TEUR liegt das Gewicht insbesondere auf dem Wertpapier- und Fondsvermittlungsgeschäft. Das strategische Ziel in Höhe von 0,85 Prozent des durchschnittlichen Geschäftsvolumens werden wir mit einem Planwert von 0,83 Prozent nicht vollumfänglich erreichen. Mit 6,6 Mio. Euro werden sich die Personalaufwendungen im Planjahr 2018 nur geringfügig erhöhen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen bleiben mit 3,7 Mio. Euro konstant. Wesentliche Investitionen sind nicht vorgesehen, so dass von einer konstanten Afa auszugehen ist. Von Mitte 2017 bis Ende des zweiten Quartals 2018 stellt die Umstellung auf das neue Bankenkernverfahren "agree21" eine erhebliche Belastung der personellen Ressourcen dar. Konkret quantifizierbare Belastungen haben wir in unseren Simulationen berücksichtigt. Für das Geschäftsjahr 2018 rechnen wir mit einem Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von 5,4 Mio. Euro. Im Kundenkreditgeschäft sind keine Tendenzen erkennbar, die auf steigende Risiken hindeuten. Der im Gesamtbankrisikobericht per 31.12.2017 berücksichtigte expected loss (Risikoprämie) liegt bei 1,4 Mio. Euro (Vj. 1,7 Mio. Euro). Das höchste Marktpreisrisiko ergibt sich im Szenario deutlich sinkender Zinsen (-192 Basispunkte) und liegt auf Basis der Bilanzstruktur vom 31.12.2017 bei 435 TEUR. Der Risikobetrachtungshorizont beträgt 24 Monate. Risiken werden also bis zum 31.12.2019 gerechnet. Unter Berücksichtigung aller Risikoarten bleibt festzuhalten, dass bestandsgefährdende Risiken nicht erkennbar sind. Wir rechnen für die kommenden Jahre mit einer geordneten Vermögens- und Finanzlage. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die vorstehenden Prognosen und Erwartungen die Zukunft betreffen und die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen hiervon abweichen können. V. Zweigniederlassungen Die Genossenschaft unterhält keine Zweigniederlassungen.
Bad Bramstedt, 16. April 2018 Raiffeisenbank eG Der Vorstand Andreas Jeske Ingmar Kampling 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2017Raiffeisenbank eG, Bad BramstedtGenossenschaftsregisternummer GnR 551 KI beim Amtsgericht KielAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2017Raiffeisenbank eG, Bad BramstedtA. Allgemeine Angaben Die Raiffeisenbank eG mit Sitz in Bad Bramstedt ist beim Amtsgericht Kiel unter der Genossenschaftsregisternummer 551 KI eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. In der Gliederung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der § 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zum Kassakurs am Bilanzstichtag. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig, aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgedeckt. Für die latenten Kreditrisiken wurde unter Berücksichtigung der steuerlichen Richtlinien eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM-Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere sind teilweise nach dem strengen Niederstwertprinzip und teilweise nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Im Zuge der Finanzmarktkrise wurden im Jahresabschluss 2010 einige wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Aufgrund von Sicherheitsaspekten erfolgte auch in den darauffolgenden Jahren eine analoge Vorgehensweise. Diese Wertpapiere werden zur Wahrung des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit weiterhin nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Für die Bewertung der übrigen Wertpapiere des Anlagevermögens findet das gemilderte Niederstwertprinzip Anwendung. Der Bestand der wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere wurde in entsprechende Teilportfolien aufgeteilt. Anschaffungskosten über pari werden linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs abgeschrieben. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung sind sie mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Im Zuge der Einbringung der Aktien der Norddeutsche Genossenschaftliche Beteiligungs-Aktiengesellschaft in die NGB AG & Co. KG haben wir Kommanditanteile an der NGB AG & Co. KG erhalten. Unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erfolgte die Aktivierung der Kommanditanteile nach den Tauschgrundsätzen unter Ansatz des vorsichtig geschätzten Zeitwertes. Der hieraus resultierende Gewinn beträgt TEUR 887 und wird in GV 16 ausgewiesen. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, bei Gebäuden sowie den entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen linear und beim beweglichen Sachanlagevermögen linear sowie degressiv vorgenommen. Ab dem 1. Januar 2010 angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 150 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 150, aber nicht über EUR 410 lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit und dem niedrigeren Ausgabebetrag wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Der Unterschiedsbetrag wird planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt. Aktive latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen. Die sich daraus ergebenden Steuerbelastungen (passive latente Steuern) und Steuerentlastungen (aktive latente Steuern) werden verrechnet. Passive latente Steuern bestehen insbesondere in den Positionen Sachanlagen denen aktive latente Steuern in den Positionen Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wetrpapiere, Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften, Anteile an verbundenen Unternehmen, sonstige Vermögensgegenstände und Rückstellungen gegenüberstehen. Ein Überhang an aktiven latenten Steuern wird bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt (vgl. Erläuterungen im Abschnitt D.). Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Unterschiedsbeträge aus der Nennwertbilanzierung von Forderungen ausgewiesen. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen und den Rückstellungen für Altersteilzeit liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2005 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften und Altersteilzeitrückstellungen werden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen sind mit dem Barwert bilanziert. Für die Pensionsrückstellungen und den Rückstellungen für Altersteilzeit wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,00 % (Vorjahr 2,00 %) und für die Pensionsrückstellungen eine Rentendynamik in Höhe von 2,00 % (Vorjahr 2,00 %) zugrunde gelegt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 3,68 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (im Vorjahr 4,01 %) auf Basis des von der Deutschen Bundesbank per 31.12.2017 ermittelten Zinssatzes festgelegt. Dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 286 (Vorjahr TEUR 225). Der bei der Abzinsung der Rückstellungen für Altersteilzeit angewendete Zinssatz von 2,80 % (Vorjahr 3,24 %) beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen wurden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens gebildet. Bei der Bewertung wurden die Bewertungsvorgaben des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB berücksichtigt. Die Rückstellung wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit einem Zinssatz von 2,80 % (Vorjahr 3,24 %) abgezinst. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die erstmalige Einbuchung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte mit dem abgezinsten Betrag (Nettomethode). Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Fremdwährungsposten Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Als besonders gedeckt werden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Abweichungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Von den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2017
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A3) sind EUR 70.085.741 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 14.775.018 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Bei den nachrangigen Forderungen des Aktivpostens 4 handelt es sich in vollem Umfang um haftungsfreigestellte Kredite. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 7.292.956 fällig. In folgenden Posten sind enthalten:
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen in folgendem Umfang: Wertpapiere des Anlagevermögens mit einem Gesamtbuchwert von TEUR 12.335 bei einem beizulegenden Zeitwert von TEUR 12.113. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind. Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen In den Forderungen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Wir halten an folgenden Unternehmen Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung:
Mit dem unter Buchstabe a) genannten Unternehmen besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Auf weitere Angaben über Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB wurde in Verbindung mit § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 verzichtet. Nach Summe und Ertrag 2017 stellen die anderen nicht im Einzelnen genannten Beteiligungen im Verhältnis zur Bilanzsumme und zu dem Ergebnis vor Bewertung eine untergeordnete Rolle dar. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die wir im eigenen Namen für fremde Rechnung halten. Sachanlagen Im Aktivposten "Sachanlagen" sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 6.419.192 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 647.863 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" sind folgende antizipative Beträge größeren Umfangs enthalten:
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Unterschiedsbeträge zwischen dem Ausgabebetrag und dem höheren Erfüllungsbetrag von Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 5.904 (Vorjahr EUR 10.457) enthalten. Nachrangige Vermögensgegenstände In den folgenden Posten sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 419.538 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind EUR 26.490.008 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die wir im eigenen Namen für fremde Rechnung halten. Sonstige Verbindlichkeiten Im Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten" sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 369.623 (Vorjahr EUR 383.898) enthalten. Passive latente Steuern Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Die passiven latenten Steuern beruhen auf Differenzen zwischen handelsrechtlichem und steuerrechtlichem Wertansatz bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Sachanlagen. Dem stehen aktive latente Steuern aus Differenzen in Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften, Anteile an verbundenen Unternehmen, sonstigen Vermögensgegenständen und Rückstellungen gegenüber. Für die Berechnung latenter Steuern wurde ein Steuersatz von 28,81% zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Eigenkapital Die unter Passivposten 12a "Gezeichnetes Kapital" ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Kapital- und Ergebnisrücklagen (P 12b und c) haben sich wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die im Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die in den Posten 1b) und 2c) der unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen überwiegend breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für Kunden bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge unter 1b) zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Durch Übertragung von Vermögensgegenstände gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremdwährungsposten In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 586.480 enthalten. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Aktivgeschäften sind in den Zinserträgen in Höhe von EUR 151.554 (Reduktion des Zinsertrags) bzw. in den Zinsaufwendungen aus Passivgeschäften in Höhe von EUR 57.315 (Reduktion des Zinsaufwands) enthalten. Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, insbesondere für die Vermittlung von Krediten, Bausparverträgen, Versicherungen und Investmentfonds, nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil ein und machen 0,3 % der durchschnittlichen Bilanzsumme aus. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV-Posten 8) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:
Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen Aufwendungen (GuV-Posten 12) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:
Die sonstige betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 173.664 (Vorjahr EUR 48.601) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 412.988 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 43.059 enthalten. Hiervon entfallen auf:
F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands und früherer Organmitglieder sowie deren Hinterbliebenen wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen EUR 43.109. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31.12.2017 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 1.297.766. Die Forderungen an und aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 28.779 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 935.692. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Neuregelung zur Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 285.714. Dem ausschüttungsgesperrten Betrag stehen frei verfügbare Rücklagen in Höhe von EUR 17.069.842 gegenüber. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Form von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von EUR 1.400.712. Ferner besteht gemäß § 7 der Beitritts- und Verpflichtungserklärung zum institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR-ISG. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2017 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 15 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr Nachfolgende Tabelle zeigt die Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Besondere Offenlegungspflichten Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Aufwendungen für den Abschlussprüfer Das vom Prüfungsverband für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt, aufgeschlüsselt in das Honorar für
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. Hannoversche Straße 149 30627 Hannover Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Jeske, Andreas, Bankkaufmann Kampling, Ingmar, Bankkaufmann Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Klostermeyer, Heinz, - Vorsitzender - , selbstständiger Rechtsanwalt und Notar Wasner, Peter, - stellvertretender Vorsitzender - , selbstständiger Rechtsanwalt und Notar Biehl, Andrea, selbstständige Floristmeisterin Deunert, Dr. Frauke, Agrarwissenschaftlerin Hoop, Claus, Privatier Kütbach, Hans-Jürgen, Bürgermeister der Stadt Bad Bramstedt Molt, Carmen, selbstständige Steuerberaterin Rahmer, Henning, selbstständiger Buchhändler Schacht, Steffen, Landwirt, (seit 29.6.2017) Thormählen, Harm, selbstständiger Steuerberater Wrage, Hans-Hinrich, Landwirt, (bis 29.6.2017) Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 1.111.264,67 - sowie nach den im Jahresabschluss mit EUR 600.000,00 ausgewiesenen Einstellungen in die Rücklagen (Bilanzgewinn von EUR 511.264,67) - wie folgt zu verwenden:
Bad Bramstedt, 28. Mai 2018 Raiffeisenbank eG Der Vorstand Andreas Jeske Ingmar Kampling Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Raiffeisenbank eG, Bad BramstedtVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Raiffeisenbank eG, Bad Bramstedt (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i.V.m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung der Kundenforderungen a) Sachverhalt und Problemstellung Die Genossenschaft ist hauptsächlich im Kundenkreditgeschäft tätig. Eine mögliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern kann Auswirkungen auf die Höhe der zu bildenden Einzelwertberichtigungen bzw. Abschreibungen haben. Hieraus können sich erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere auf die Ertragslage der Genossenschaft ergeben. Im Rahmen der Rechnungslegung ist zur Bewertung der Forderungen neben der Bonitätsbeurteilung in der Regel die Nutzung geschätzter Werte für gestellte Sicherheiten erforderlich. Da die hiermit verbundenen Einschätzungen einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Einzelwertberichtigungen und Abschreibungen haben, und diese insofern mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind, haben wir die Bewertung der Kundenforderungen als einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt eingestuft. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir zunächst die Angemessenheit und Wirksamkeit des relevanten internen Kontrollsystems der Genossenschaft zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse, zur Risikoklassifizierung, zur Sicherheitenbewertung sowie zur Risikofrüherkennung beurteilt. In dem Zusammenhang haben wir uns von der regelmäßigen Überprüfung der Angemessenheit der Schätzannahmen durch die Genossenschaft überzeugt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Kundenforderungen einschließlich der Sicherheiten auf Basis risikoorientiert ausgewählter Einzelfälle beurteilt und mit den Einschätzungen der Genossenschaft abgeglichen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Zur Bewertung der Forderungen an Kunden verweisen wir auf den Abschnitt B. des Anhangs. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: - die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Unserer Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss/ nach Artikel 11 EU-APrVO i.V.m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Depot- / Wertpapierdienstleistungsprüfung nach § 36 Abs. 1 WpHG a. F. - Prüfung FinDAG Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Kathrin Fritzsch.
Rendsburg, 4. Juni 2018 Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. Uwe Möller-Boldt, Wirtschaftsprüfer Kathrin Fritzsch, Wirtschaftsprüferin Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung Die Vertreterversammlung vom 05.07.2018 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2017 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 1.111.264,67 wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrates in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2017 mit Lagebericht wurde vom Genossenschaftsverband e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit schieden im Jahr 2017 Frau Andrea Biehl und Herr Hans-Hinrich Wrage aus dem Aufsichtsrat aus. Herr Hans-Hinrich Wrage war wegen Erreichens der Altersgrenze nicht wieder wählbar. Die Wiederwahl des anderen Mitglieds des Aufsichtsrates war zulässig. Frau Andrea Biehl wurde als Mitglied des Aufsichtsrates wiedergewählt. Als neues Mitglied wurde Herr Steffen Schacht in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
Bad Bramstedt, 4. Juni 2018 Der Aufsichtsrat Heinz Klostermeyer, Vorsitzender Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2017 ("Länderspezifische Berichterstattung")zDie Raiffeisenbank eG, Bad Bramstedt hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Raiffeisenbank eG, Bad Bramstedt besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Raiffeisenbank eG, Bad Bramstedt definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften, Anteilen an verbunden Unternehmen etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017 TEUR 16.892. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten zum Jahresende beträgt 91,0. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 6.997. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 1.667 und betreffen laufende Steuern. Die Raiffeisenbank eG, Bad Bramstedt hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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