FESA - Aufmaß GmbHLiquidiert

30161 Hannover, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 204868
Eingetragen
2.11.2009
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Die Gebäudedatenerfassung und das Facility-Management nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

FESA - Aufmaß GmbH

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 27.361,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.622,00 0,00
II. Sachanlagen 21.739,00 0,00
B. Umlaufvermögen 188.796,70 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 108.173,12 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 100.000,00 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 80.623,58 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.080,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 217.237,70 0,00

Passiva

   
  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 809,70 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 24.190,30 0,00
B. Einlagen stiller Gesellschafter 193.952,43 0,00
C. Rückstellungen 3.000,00 0,00
D. Verbindlichkeiten 19.311,48 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 18.666,20 0,00
E. Rechnungsabgrenzungsposten 164,09 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 217.237,70 0,00

Anhang
GEM. § 284 HGB

1. Anwendung des Bilanzrichtlinien-Gesetzes

Der Jahresabschluss der FESA - Aufmaß GmbH für das Geschäftsjahr 2009 wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes erstellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Sie wurde ohne Anwendung der Erleichterung des § 276 HGB nach § 275 HGB gegliedert.

2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 269-274 und 279-283 HGB) aufgestellt. Im Einzelnen wurden folgende Bewertungsgrundsätze angewendet:

Anlagevermögen

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurden die betrieblichen Erfahrungen berücksichtigt.

Es wurde die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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30 nahegelegene Organisationen

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