xek GmbH
21mGroßhandel mit Textilien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus-Dieter Prinz von Preußen seit 20.1.2025 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Klaus Dieter Prinz von Preußen | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
M. Franke GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAnhang für das Geschäftsjahr 2010Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Angaben zur Bilanzierung und BewertungBilanzierung Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden nach den steuerrechtlichen Grundsätzen aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, sofern die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer ist. Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % des Nettobetrages bewertet. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet, wenn der Einzelposten 410,00 Euro übersteigt. Rückstellungen sind in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Bilanzierung erfolgt vor Ergebnisverwendung. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungBilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Anlage dargestellt, aus der sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Kosten für das Kalenderjahr 2010. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Bilanz. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalte gesichert. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen. Im Geschäftsjahr werden außerplanmäßige Abschreibungen nicht vorgenommen. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Klaus-Dieter Prinz von Preußen. Der Geschäftsführer war von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Düsseldorf, den 11. Mai 2011 ........................................... Geschäftsführer |
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