Ranke,
Bauunternehmung GmbH
Hilchenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
359.037,66 |
418.809,66 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
797,00 |
1.064,00 |
| II.
Sachanlagen |
355.348,00 |
414.853,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.892,66 |
2.892,66 |
| B.
Umlaufvermögen |
591.368,52 |
523.624,36 |
| I.
Vorräte |
136.052,79 |
153.894,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
453.424,82 |
332.257,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.890,91 |
37.472,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.684,56 |
825,00 |
| Aktiva |
952.090,74 |
943.259,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
347.634,02 |
287.051,09 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
261.486,50 |
246.488,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
60.582,93 |
14.998,41 |
| B.
Rückstellungen |
39.734,00 |
16.002,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
564.722,72 |
640.205,93 |
| Passiva |
952.090,74 |
943.259,02 |
Anhang
Ranke, Bauunternehmung GmbH,
Hilchenbach
Anhang 2023
I. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Die GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss ist
grundsätzlich nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) für kleine
Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes (GmbHG)
aufgestellt. Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 und die
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2023 wurden nach den Gliederungsschemata
für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses nimmt die
Gesellschaft die größenabhängigen
Erleichterungen nach §§ 274 a, 276 Satz 2 und 288
Satz 1 HGB in Anspruch.
2. Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgte zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen unter Annahme einer Nutzungsdauer
von 3 bis 15 Jahren. Bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung werden außerplanmäßige
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht
§ 255 Abs. 1 HGB.
3. Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht
§ 255 Abs. 1 HGB. Beim beweglichen
Sachanlagevermögen erfolgen die Abschreibungen unter
Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von 3 bis 11 Jahren nach der linearen
Methode. Die Zugänge an geringwertigen
Anlagegütern mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00
netto wurden im Berichtsjahr in voller Höhe
abgeschrieben. Bei dauerhafter Wertminderung erfolgen
außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert.
4. Finanzanlagen wurden mit deren
Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert bei voraussichtlich dauernder Wertminderung bewertet.
5. Die Bewertung der in den Vorräten
ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren
erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert. Der Umfang der Anschaffungskosten
entspricht § 255 Abs. 1 HGB.
6. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und
Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert. Die Herstellungskosten
enthalten neben den Fertigungs- und Materialkosten sowie
Sonderkosten der Fertigung in angemessenem Umfang
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen.
Fremdkapitalzinsen werden nicht berücksichtigt.
7. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind mit
dem Nennbetrag bilanziert. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken ist durch
Bildung von Wertberichtigungen angemessen Rechnung getragen
worden.
8. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum
danach darstellen.
9. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert
bewertet.
10. Die Rückstellungen sind so bemessen,
dass sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung
tragen und wurden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag
bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem von
der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst.
11. Verbindlichkeiten (mit Ausnahme der
erhaltenen Anzahlungen) wurden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert. Die Bewertung der
erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen erfolgte mit dem
Nennbetrag ohne Umsatzsteuer.
II. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche hierunter ausgewiesenen Forderungen
sind wie im Vorjahr mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr fällig.
2. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Gewährleistungsrisiken (TEUR 8),
Tantiemen (TEUR 13) sowie Aufbewahrungsverpflichtungen
(TEUR 3).
3. Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind TEUR 46 (Vorjahr TEUR 71) mit einer
Restlaufzeit von unter einem Jahr und TEUR 63 (Vorjahr TEUR
86) über einem Jahr fällig, davon TEUR 0 (Vorjahr
TEUR 14) über 5 Jahre. Von den sonstigen
Verbindlichkeiten sind TEUR 199 (Vorjahr TEUR 199) mit
einer Restlaufzeit von über einem Jahr fällig,
davon TEUR 66 (Vorjahr TEUR 48) über 5 Jahre. Die
übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb
eines Jahres fällig. Die übrigen
Verbindlichkeiten, einschließlich der erhaltenen
Anzahlungen, sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres
fällig.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR
11), die aus Darlehensgewährungen resultieren und in
den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte
aus der Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 65
(Vorjahr TEUR 40) und Verbindlichkeiten im Rahmen der
sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR
1).
III. Anlagengitter
Das Anlagengitter gem. § 284 Abs. 3 HGB ist als
separate Anlage zum Anhang gestaltet.
IV. Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung
vorgetragen werden.
V. sonstige Angaben
Alleiniger, von den Beschränkungen des § 181
BGB befreiter Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr 2023
Herr Stefan Ranke, Hilchenbach.
Der Geschäftsführer übt seine
Tätigkeit hauptberuflich aus.
Handelsregister
Die Gesellschaft wird unter HRB 3518 im
Handelsregister beim Amtsgericht Siegen geführt.
Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt waren 14 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Für Verpflichtungen aus Miet- und
Leasingverträgen werden folgende Beträge
fällig:
|
|
TEUR
|
2024
|
|
29
|
2025-2027
|
18
|
|
|
47
|
Hilchenbach, 1. März
2024
gez.
Stefan Ranke
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.10.2024
festgestellt.
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