Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 209318
Eingetragen
30.10.2014
Branche
Beschichten von MetallenVeredlung von HolzwarenBearbeitung und Veredlung von Kunststoffwaren
Gegenstand
Behandlung von Oberflächen jeder Art, Lackieren von Industriebauteilen und Nutzfahrzeugen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Orhan Kaplan
seit 30.10.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
60.00%
40.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Orhan Kaplan
Stuhr
15.000 €
60.00%
Kutlu Kaplan
Bremen
10.000 €
40.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kapco GmbH

Oldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 289.478,00 319.734,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.312,00 4.225,00
II. Sachanlagen 286.166,00 315.509,00
B. Umlaufvermögen 271.568,12 162.705,72
I. Vorräte 79.351,36 46.754,46
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 192.190,81 115.712,93
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25,95 238,33
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.814,66 3.453,62
Summe Aktiva 571.860,78 485.893,34

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 5.310,48 3.417,77
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 21.582,23 -193.163,05
III. Jahresüberschuss 1.892,71 -214.745,28
B. Rückstellungen 3.029,00 19.149,00
C. Verbindlichkeiten 563.521,30 463.326,57
Summe Passiva 571.860,78 485.893,34

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Soweit sich zu den einzelnen Positionen Bewertungsmethodenänderungen ergeben haben, sind diese nachfolgend im Anhang unter den Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz detailliert erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Im Berichtsjahr wurden unter analoger GoB-konformer Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG geringwertige bewegliche Anlagegegenstände mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 in voller Höhe als Betriebsausgabe erfasst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Positionen im Eigenkapital sind mit dem Nennwert angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzenden notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet worden.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 99.969,48 0,00 59.102,15 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 92.221,33 92.221,33 56.610,78 8.947,42

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 385.492,08 141.172,10 39.751,70
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 85.117,30 85.117,30 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 92.911,92 92.911,92 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 387.392,55 142.941,97 39.751,70
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 64.152,87 64.152,87 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 11.781,15 11.781,15 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Orhan Kaplan, Pestalozzistraße 12, 28816 Stuhr

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

26135 Oldenburg, 06. April 2023

___________________________

Orhan Kaplan

- Geschäftsführer -

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.4.2023.

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