NTA Finance
GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.088.672,20 |
1.061.849,04 |
| I.
Sachanlagen |
1.088.622,20 |
1.061.799,04 |
| II.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
321.530,15 |
89.235,06 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
77.795,69 |
76.384,76 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
243.734,46 |
12.850,30 |
| Aktiva |
1.410.202,35 |
1.151.084,10 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.190.624,45 |
787.832,37 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.140.624,45 |
737.832,37 |
| davon
Gewinnvortrag |
737.832,37 |
414.208,00 |
| B.
Rückstellungen |
69.507,88 |
21.801,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
150.070,02 |
341.450,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
8.443,86 |
34.429,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
141.626,16 |
307.021,28 |
| Passiva |
1.410.202,35 |
1.151.084,10 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der NTA Finance GmbH, Mainz
(Mainz, HRB44166) wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG
aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HBG aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3
HGB) bilanziert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden geringwertige
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von über Euro 250,00 und unter Euro 800,00 im
Anlagevermögen erfasst und im jeweiligen Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von bis zu Euro 250,00 werden direkt als Aufwand
verrechnet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt, das strenge
Niederstwertprinzip wird beachtet. Dem allgemeinen Ausfall-
und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel in Form der Guthaben bei
Kreditinstituten und des Kassenbestandes sind zu Nennwerten
angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert.
Die Bewertung der
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen erfolgt zu
Erfüllungsbeträgen, ermittelt in der Höhe,
wie sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 S. 1 HGB), der von der Deutschen Bundesbank
monatlich bekannt gegeben wird.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) im Berichtsjahr ist als Anlage zu diesem
Anhang dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 Abs. 3
HGB).
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Restlaufzeiten der Forderungen von mehr als einem
Jahr (§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB) betragen im Einzelnen:
|
|
Euro
|
Euro (VJ)
|
1. aus Lieferungen und
Leistungen
|
|
27.503,32
|
3.511,13
|
2. gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
|
0,00
|
0,00
|
3. gegenüber
Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht
|
|
0,00
|
0,00
|
4. sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
50.292,37
|
72.873,63
|
Gesamt
|
|
77.795,69
|
76.384,76
|
Eigenkapital
Bilanzgewinn
|
|
|
Euro
|
Bilanzgewinn zum
|
31.12.2022
|
|
737.832,37
|
Ausschüttung
|
|
|
0,00
|
Jahresüberschuss
|
|
|
402.792,08
|
Bilanzgewinn zum
|
31.12.2023
|
|
1.140.624,45
|
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn von € 1.140.624,45 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Verbindlichkeiten
|
|
Stand
31.12.20xx
|
Restlaufzeit bis ein
Jahr
|
Restlaufzeit über
ein Jahr
|
Restlaufzeit über
fünf Jahre
|
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
1.
|
Anleihen
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
2.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
141.626,16 (307.021,28)
|
0,00
(78.041,05)
|
141.626,16 (228.980,23)
|
0,00
(0,00)
|
3.
|
Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
4.
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
5.
|
Verbindlihckeiten aus
der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung
eigener Wechsel
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
6.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
7.
|
Verbindlicheiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
8.
|
Sonstige
Verbindlichkeiten - davon aus
Steuern
- davon im Rahmen
der
sozialen Sicherheit
|
8.443,86
3.340,14
0,00 (34.429,40)
|
8.443,86
3.340,14
0,00 (34.429,40)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
*In Klammern angegebene Werte betreffen Vorjahreszahlen.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§
42 Abs. 3 GmbHG
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen keine
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die nach § 265 Abs. 7 HGB zusammengefassten
Abschlussposten betreffen:
Außergewöhnliche Erträge und
Aufwendungen (§ 285 Nr. 31 HGB)
Innerhalb den sonstigen betrieblichen Erträge
sind außergewöhnliche Erträge i. H.
von 2.260,34 €enthalten. Sie stehen im Zusammenhang
mit dem Abgang von Sachanlagevermögen.
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen
sind folgende außergewöhnliche Aufwendungen
enthalten:
|
Euro
|
1. Buchverluste aus
Anlagenabgängen
|
956,00
|
2. Verluste aus der
Währungsumrechnung
|
0,00
|
Sonstige Pflichtangaben
Beschäftigte Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt
Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung sind:
· Markus Dechent, Saulheim,
Geschäftsführer
· Hans Adolf Becker, Undenheim,
Geschäftsführer
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Mainz, den 12.03.2024
gez.
Markus Dechent, Geschäftsführer
gez.
Hans Adolf Becker, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2024
festgestellt.
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