Innovative Banking Solutions AGLiquidiert

Bahnhofstraße 27, 65185 Wiesbaden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 12278
Eingetragen
2.1.2001
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Die Entwicklung, Erstellung, Pflege, Wartung, Anpassung, der Verkauf und jede sonstige Vermarktung von Software und damit zusammenhängender Service-, Dienst- und Wartungsleistungen für die Finanzdienstleistungsbranche

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Innovative Banking Solutions AG

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021

Lagebericht

1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2020 gekennzeichnet durch reduziertes Wirtschaftswachstum. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt des Jahres 2020 um 5 % niedriger als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist somit nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Corona-Krisenjahr 2020 in eine tiefe Rezession geraten, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Der konjunkturelle Einbruch fiel aber im Jahr 2020 den vorläufigen Berechnungen zufolge insgesamt weniger stark aus als 2009 mit -5,7 %.

2. Branchenentwicklung

Laut BITKOM ist der Markt der Informationstechnologie und Telekommunikation (ITK) im Jahr 2020 um 0,4 % gewachsen. Die Geschäfte der Innovative Banking Solutions AG (iBS) liegen in dem Bereich Informationstechnik, der im Jahr 2019 eine Wachstumsrate von 0,2 % verzeichnet hat.

Durch die niedrigen Zinsen entstand ein zunehmender Kostendruck bei Finanzinstituten. Daher stehen Banken weiterhin vor den Herausforderungen, IT-Systeme zu modernisieren und Geschäftsprozesse zu automatisieren, um Betriebskosten zu senken. Diese Vorhaben werden mittels Digitalisierungsprojekten und Modernisierungsprojekten von Kernbankensysteme umgesetzt.

Zudem müssen Anforderungen von regulierenden Behörden von den Instituten umgesetzt werden und erfordern Maßnahmen in der IT.

3. Geschäftsentwicklung

Die iBS ist spezialisierter Hersteller von SAP-basierter Standardsoftware für den Bereich Banking. Seit 2000 konzipiert, entwickelt, implementiert und wartet das Unternehmen Lösungen für die Bereiche Meldewesen, Risikomanagement, Tax Compliance sowie die Geschäftsprozesse von Spezialbanken

Das Geschäftsmodell der iBS besteht aus den Segmenten Bankenaufsicht & Meldewesen, Risikomanagement, Tax Compliance und Geschäftsprozess-Automatisierung. Für diese Segmente werden Lösungen, Produkte und Services angeboten.

Die iBS hat ihren Sitz in Wiesbaden, Deutschland, (118 Mitarbeiter) und besitzt keine Zweigniederlassungen. Weiterhin arbeitet sie mit externen Extended Development Centern in Ko ice, Slowakei (44 Mitarbeiter), und Sevilla, Spanien (5 Mitarbeiter).

Die Anteile der iBS wurden bis zum 28.01.2022 zu 51 % von der DXC Technology Deutschland GmbH (DXC) und zu 49 % von SKS-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG (SKS) gehalten. Am 28.01.2022 wurden die 51% Anteile der DXC Technology Deutschland GmbH an die SKS Group Holding GmbH veräußert. Somit werden ab 28.01.2022 51 % von der SKS Group Holding GmbH und zu 49 % von SKS-Unternehmensberatung GmbH & Co. KG (SKS) gehalten.

Die iBS hat eine langjährige strategische Partnerschaft mit der SAP AG. Gemeinsam werden neue Produkte und Lösungen entwickelt und vertrieben.

Die langjährige Zusammenarbeit mit großen deutschen Finanzinstituten setzt sich weiter fort. Hier ist mit einer stabilen Geschäftsentwicklung zu rechnen.

Die iBS erzielte im Geschäftsjahr 2020/21 einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 4.352 (nach einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 3.969 im Vorjahr).

4. Darstellung der Lage der Gesellschaft

4.1. Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2020/21 erzielte die iBS Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 23.576 gegenüber TEUR 19.755 im Vorjahr sowie einen Jahresüberschuss von TEUR 4.352 gegenüber einem Jahresüberschuss im Vorjahr in Höhe von TEUR 3.969. Damit übertraf die Gesellschaft die gesteckten Ziele in Höhe von TEUR 22.087 in Umsatzerlösen und hat die gesteckten Ziele in Jahresüberschuss von TEUR 2.898 erreicht.

Die Umsatzerlöse und das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020/21 sind durch die Konzentration der iBS Organisation auf die Lieferung eines Projekts in der Produktentwicklung einer Softwarelösung für Bausparkassen (BASS Sparen) weiterhin maßgeblich beeinflusst. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden keine Umsatzerlöse aus abgenommenen Teilprojekten für BASS Sparen realisiert (Vorjahr: TEUR 0). Nach Auflösung der Rückstellung für drohende Verluste aus dem Projekt BASS Sparen wurden im Geschäftsjahr 2020/2021 Bestandsveränderungen i.H.v. TEUR 6.376 ausgewiesen. Die für die Herstellungskosten übersteigenden erwarteten Verluste gebildete Drohverlust-Rückstellung des Projektes BASS Sparen wurde bereits im Vorjahr vollständig aufgelöst.

Der Personalaufwand ist mit TEUR 8.176,3 im Vergleich zu TEUR 8.223,2 im Vorjahr gesunken.

4.2. Vermögenslage

Nach Übertrag des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags in Höhe von TEUR 2.368 (Vorjahr: TEUR 6.720) beträgt die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag TEUR 17.738 (Vorjahr: TEUR 16.667).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sich stichtagsbedingt gegenüber von TEUR 4.966 im Vorjahr erhöht auf TEUR 5.768.

Die Rückstellungen haben vom Vorjahr TEUR 3.692 erhöht auf TEUR 4.015.

Die Verbindlichkeiten sind insbesondere im Zusammenhang mit dem Projekt BASS Sparen vom Vorjahr TEUR 11.070 gesunken auf TEUR 10.495 und resultieren im Wesentlichen aus höheren erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten von TEUR 1.904 auf TEUR 3.228 angestiegen, da zum Bilanzstichtag in höherem Umfang Projektleistungen von Lizenzen der iBS AG abgegrenzt wurden.

4.3. Finanzlage

Eine ausreichende Liquidität war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

Das Grundkapital von insgesamt EUR 1.000.000,00 ist eingeteilt in 1.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien zum Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie und ist voll eingezahlt. Die Aktien wurden jeweils zum Nennbetrag zuzüglich eines Aufgeldes (Agio) in Höhe von EUR 0,54 ausgegeben. Das Agio wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Aktionäre sind die SKS Group Holding GmbH, Hochheim am Main, mit 510.000 Aktien und die Schweers, Kemps & Schuhmann Unternehmensberatung GmbH & Co. KG, Hochheim am Main, mit 490.000 Aktien. Jeder Aktie ist ein Stimmrecht gewährt.

Zur Absicherung der Liquiditätslage der Gesellschaft wurde am 6. Oktober 2020 ein Darlehensvertrag mit der DXC Finance B.V., Niederlande, abgeschlossen. Die Gesellschaft kann über diesen Vertrag bis zu 9.000.000 EUR in 3 Tranchen abrufen. Die abgerufenen Darlehensbeträge sind mit Ablauf des Vertrags am 31. Dezember 2022 zurückzuzahlen. Der vereinbarte Zinssatz beträgt 4% p.a.

Die Gesellschaft hat keine Risiken aus derivativen Finanzinstrumenten, da im abgelaufenen Geschäftsjahr keine derivativen Finanzinstrumente genutzt wurden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist außerdem nicht geplant, zukünftig solche Finanzinstrumente zu nutzen

5. Finanzielle Leistungsindikatoren

Als steuerungsrelevante Ergebnisgrößen für die Gesellschaft werden die Umsatzerlöse sowie das Jahresergebnis herangezogen.

Detaillierte Angaben zur Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren werden in den Kapiteln Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

6. Chancen und Ausblick

Die Marktausrichtung und Zielsetzung der Gesellschaft bleiben unverändert. Rückstellungen für Aufwandsüberschreitung des langfristigen Softwareentwicklungsprojektes wurden bereits im Geschäftsjahr 2018/2019 in ausreichender Höhe gebildet. Auch das Geschäftsjahr 2021/22 ist geprägt von der Konzentration auf die Fertigstellung dieses Softwareentwicklungsprojektes im Umfeld Bausparen. Für das Geschäftsjahr 2021/22 zeigt die Gesellschaft eine vorläufige Gesamtleistung von TEUR 22.118, einen vorläufigen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 243. Unter Zugrundelegung der abgeschlossenen Softwareüberlassungs- und -wartungsverträge mit Kunden erwarten wir für das Geschäftsjahr 2022/2023 eine Gesamtleistung in Höhe von TEUR 21.590 und einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.310. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 plant die Gesellschaft mit einem Jahresüberschuss im niedrigen einstelligen Millionenbereich, so dass zum 31. März 2023 wieder mit einem nachhaltig positiven Eigenkapital zu rechnen ist.

Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir keine größeren Einflüsse auf das Geschäftsergebnis durch die Covid-19-Pandemie.

Den weiteren Ausblick bewerten wir als positiv, da nach unserer Einschätzung die Investitionen der letzten Jahre in neue Produkte und Lösungen im Markttrend der Finanzinstitute liegen. Wir gehen davon aus, dass Kostenoptimierungen durch Automation durch die Produkte der iBS ebenso gut bedient werden wie neue gesetzliche Anforderungen sowie neue Reporting-Anforderungen an die Finanzinstitute.

Hieraus sehen wir Chancen insbesondere bei der Ablösung von Altanwendungen und dem Einsatz von iBS Produkten sowie der Ausweitung der Kundenbasis. Dieses stellt nach unserer Einschätzung einen positiven Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Jahre dar.

7. Risiken

Das Risikomanagement der iBS dient dem frühzeitigen Erkennen von potenziellen Risiken. Es ist in Form von Berichtswesen und interner Kommunikation ein integraler Bestandteil der Organisation. Ereignisse, die ein Risiko begründen können, werden in den Projekten und Geschäftsbereichen identifiziert, beurteilt, und Gegenmaßnahmen werden eingeleitet. Geschäftsleitung und Vorstand werden frühzeitig informiert. Risiko-Management ist als Abteilung in der Organisation verankert.

Die weitere Entwicklung der Covid-19-Pandemie und mögliche Auswirkungen auf die Gesellschaft werden regemäßig beleuchtet. Eine weitere Ausbreitung oder erneute Welle des Virus mit wirtschaftlichen Einschränkungen in den Beschaffungs- und Absatzmärkten könnte negative Auswirkungen auf den Umsatz und den Ertrag der Gesellschaft haben. Weiterhin könnte ein Covid-19 bedingter Ausfall unserer Mitarbeiter oder bei Servicedienstleistern zu Verzögerungen und Unterbrechungen in den Dienstleistungen der Gesellschaft führen. Das Covid-19-Managementteam der Gesellschaft überwacht regelmäßig die aktuellen Entwicklungen und trifft Maßnahmen zum Schutze der Mitarbeiter und Kunden.

Eine konsolidierte operative und strategische Sicht auf die Unternehmensrisiken einschließlich der ergriffenen Maßnahmen wird regelmäßig in den Aufsichtsratssitzungen dargestellt und besprochen.

7.1. Branchen- und Umfeldrisiken

Es besteht durch neue gesetzliche Anforderungen an Produkte sowie erhöhte Aufwendungen bei Gewährleistungsarbeiten und Haftung die Gefahr einer unzureichenden Kostendeckung im Wartungsbereich, die durch die Einnahmen möglicherweise nicht abgedeckt werden kann.

Verschiebungen gesetzlicher Änderungen können zu Verzögerungen bei Neuprodukten führen. Hierdurch könnten geplante Lizenzen später als geplant am Markt eingeführt werden.

Eine mögliche Ausweitung des eigenen Marktanteils von SAP könnte zu einer verstärkten Konkurrenzsituation führen.

7.2. Operative Risiken

Von iBS ausgebildete Mitarbeiter sind am Markt gefragt. Es besteht das Risiko einer hohen Fluktuation. Dieses Risiko wird durch Maßnahmen wie gezielte Mitarbeiterentwicklung mitigiert.

Es besteht ein Risiko des Verlustes großer Kunden. Diesem wird gegengewirkt durch Verkäufe neuer Lizenzen mit daraus resultierender Kundenbindung und Gewinnung neuer Kunden.

Das Risiko der erfolgreichen Lieferung - Aufwands- und Terminüberschreitungen - des Projekts zur Produktentwicklung einer Softwarelösung für Bausparkassen mit einem hohen Anteil an Subunternehmern wird von der iBS mit besonderer Aufmerksamkeit gesteuert.

7.3. Risiken aus Finanzinstrumenten

Wesentliche Ausfallrisiken bezüglich unserer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen aufgrund der im Allgemeinen guten Bonität unserer Kunden, der bestehenden Bonitätsüberwachung und der Mahnprozesse nicht.

Aufgrund einer Liquiditätsplanung und der regelmäßigen Überwachung von Zahlungen sind aufkommende Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennbar.

Mit Datum vom 28. Januar 2022 wurde ein Darlehensvertrag mit der SKS Group Holding GmbH angeschlossen. Die Gesellschaft kann über diesen Vertrag bis zu 1.000.000 EUR abrufen. Der Vertrag läuft bis zum 31. Dezember 2022, und der Zinssatz beträgt EURIBOR +1% p. a. Durch diesen Darlehensvertrag wurden Liquiditätsrisiken mitigiert. Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung war der Vertrag nicht abgerufen.

Am 17.05.2022 wurde ein Einzelvertrag abgeschlossen, in dem die iBS AG der SKS Group Holding ein Kontokorrent Darlehen in Höhe von 1.000.000 EUR zur Verfügung stellt. Die Verzinsung erfolgt ebenfalls zu den o.g. Konditionen. Das Darlehen wurde ausgezahlt.

Liquiditätsrisiken werden in regelmäßigen Terminen geprüft und bewertet. Es besteht eine Abhängigkeit der Zahlungseingänge von wenigen Großkunden. Währungsrisiken bestehen nicht.

Aufgrund der langlaufenden Wartungsverträge ebenso wie eines aktiven Cash-Flow-Management, das bereits bei Abschluss der Verträge auf einen adäquaten Zahlungsplan, ggf. in Verbindung mit Abschlagszahlungen abzielt, werden mögliche Risiken aus Zahlungsstromschwankungen zum großen Teil bereits im Vorfeld auf Einzelvertragsebene abgefangen.

Hinsichtlich weiterer Risiken aus Finanzinstrumenten geht die iBS AG davon aus, dass die internen Prozesse es ermöglichen diese aktiv und risikoarm zu steuern.

In der bilanziellen Überschuldung zum Bilanzstichtag sehen wir kein bestandsgefährdendes Risiko, da wir gemäß aktueller Planung davon ausgehen, dass die Überschuldung bis zum Abschluss des Geschäftsjahres 2023/2024 behoben sein wird. Für die Folgejahre werden ebenfalls positive Jahresergebnisse erwartet, und die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Liquidität der Gesellschaft ist in einem Betrachtungszeitraum von mind. 12 Monaten ab dem Aufstellungszeitpunkt positiv.

8. Forschung und Entwicklung

Forschung und Entwicklung ist ein integraler Bestandteil der einzelnen Portfoliobereiche der iBS. Zentral gesteuert und zusammengeführt werden diese Aktivitäten aus der Rolle des Innovationmanagers in Zusammenarbeit mit Geschäftsleitung und Vorstand.

9. Erklärung gemäß §312 AktG

Ich erkläre, dass die Gesellschaft bei allen im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Berichtsjahr nach den Umständen, die mir im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Andere Maßnahmen wurden im Berichtsjahr nicht getroffen oder unterlassen.

 

Wiesbaden, 10. Mai 2022

Bilanz

Aktiva

31.3.2021
EUR
31.3.2020
EUR
A. Anlagevermögen 13.971,00 48.244,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 211,00 18.135,00
1. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 211,00 18.135,00
II. Sachanlagen 13.760,00 30.109,00
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 222,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.760,00 29.887,00
B. Umlaufvermögen 15.215.497,68 9.843.049,20
I. Vorräte 250,35 17.396,43
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen abgesetzt 11.881.189,87 5.487.764,63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.768.171,63 4.966.897,64
1. sonstige Vermögensgegenstände 5.768.171,63 4.966.897,64
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.447.075,70 4.858.755,13
C. Rechnungsabgrenzungsposten 140.653,81 55.543,03
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.368.146,77 6.720.429,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 17.738.269,26 16.667.265,68

Passiva

   
31.3.2021
EUR
31.3.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Kapitalrücklage 1.540.000,00 1.540.000,00
III. Verlustvortrag 9.260.429,45 13.229.878,34
IV. Jahresüberschuss 4.352.282,68 3.969.448,89
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 2.368.146,77 6.720.429,45
B. Rückstellungen 4.015.289,02 3.692.237,73
C. Verbindlichkeiten 10.494.708,56 11.070.399,62
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.120.315,40 302.486,52
2. sonstige Verbindlichkeiten 8.374.393,16 10.767.913,10
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 189.190,47
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.228.271,68 1.904.628,33
Bilanzsumme, Summe Passiva 17.738.269,26 16.667.265,68

Gewinn- und Verlustrechnung

1.4.2020 - 31.3.2021
EUR
1.4.2019 - 31.3.2020
EUR
1. Rohergebnis 14.776.101,38 14.954.588,53
2. Personalaufwand 8.176.299,00 8.223.192,66
a) Löhne und Gehälter 6.885.489,34 6.975.945,72
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.290.809,66 1.247.246,94
davon für Altersversorgung 1.000,00 0,00
3. Abschreibungen 34.273,00 57.115,00
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 34.273,00 57.115,00
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.354.041,06 2.673.602,59
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 125.622,09 2.932,04
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 40.878,85 25.889,62
davon an verbundene Unternehmen 35.504,72 2.418,03
7. Steuern vom Einkommen und Ertrag -72.787,50 295,09
8. Ergebnis nach Steuern 4.369.019,06 3.977.425,61
9. sonstige Steuern 16.736,38 7.976,72
10. Jahresüberschuss 4.352.282,68 3.969.448,89

Anhang

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Es werden Erleichterungen gemäß §286 Abs. 4 HBG und größenabhängige Erleichtuerungen gemäß § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft ist zum 31.03.2021 mit T € 2.368,15 (Vorjahr: T € 6.720,43) bilanziell überschuldet.

Die Überschuldung resultiert vor allem aus ergebniswirksam erfassten Drohverlusten aus einem großen Kundenprojekt (BASS-Sparen) und hat sich im abgelaufenden Geschäftsjahr um das positive Jahresergebnis in Höhe von T€ 4.352,28 gemindert.

Für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 sind ebenfalls positive Jahresergebnisse geplant.

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war bis zum Aufstellungszeitpunkt jederzeit gegeben und wird gem. zweiwöchentlich rollierender Liquiditätsplanung voraussichtilich auch innerhalb der nächsten 9 Monate ab dem Aufstellungszeitpunkt, das heißt bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022/2023, jederzeit gegeben sein.

Vor diesem Hintergrund wurde der Jahresabschluss trotz der bilanziellen Überschuldung unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt alle erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögengsgegenstandes (§253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlangen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Steuerrechtliche Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Die Unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, der sich aus einem geringeren Absatzpreis ergibt, bewertet. Die Bewertung der Herstellungskosten erfolgt zu geleisteten Stunden multipliziert mit individuellen Stundensätzen.

Die Stundensätze setzen sich zusammen aus Fertigungseinzelkosten (Grundgehälter der bei den Projekten eingesetzten Mitarbeiter zuzüglich Gehaltsnebenkosten und variabler Gehaltsbestandteile) und angemessenen Zuschlägen für Fertigungsgemeinkosten sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung, soweit sie durch die Herstellung verursacht sind. Als Bezugsbasis zur Ermittlung des Fertigungsgemeinkostenzuschlags dienen die gesamten in einem Jahr angefallenen Mitarbeiterstunden.

Soweit erforderlich, werden Bestandsrisiken, die sich aus geminderter Verwertbarkeit ergeben, durch Abwertungen gestaffelt nach Risikoklassen sowie durch auf Vollkostenbasis ermittelt Abschläge verlustfreie Bewertung berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Dabei wurden für erkennbare Risiken Wertberichtigungen gebildet.

Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassmittelkurs am Bilanzstichtag bewertet

Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert (§253 (1) 2 HGB).

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögengegenständen., Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Verlustvorträge, werden diese mit den zum Abschlussstichtag gültigen unternehmensindividuellen Steuersätzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet.

Die Aktivierung einer Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Bilanz wurde nach der umfassenden Gliederungsvorschrift des § 266 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt.

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Einzelnen ist aus den Anlagen zum Jahresabschluss ersichtlich. Der Bruttoanlagespiegel wird an dieser Stelle wiedergegeben.

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.04.2020
Zugänge
davon FK-Zinsen
Abgänge
Umbuchungen
Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.03.2021
Anlagevermögen            
Immaterielle Vermögensgegenstände            
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten            
Summe immaterielle Vermögensgegenstände            
Sachanlagen            
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken            
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung            
Summe Sachanlagen            
Summe Finanzanlagen            
Summe Anlagevermögen            
kumulierte Abschreibungen 01.04.2020
Abschreibungen Geschäftsjahr
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
kumulierte Abschreibungen 31.03.2021
Anlagevermögen            
Immaterielle Vermögensgegenstände            
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten            
Summe immaterielle Vermögensgegenstände            
Sachanlagen            
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken            
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung            
Summe Sachanlagen            
Summe Finanzanlagen            
Summe Anlagevermögen            
Zuschreibungen Geschäftsjahr
Buchwert 31.03.2021
Buchwert 31.03.2020
Anlagevermögen      
Immaterielle Vermögensgegenstände      
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten      
Summe immaterielle Vermögensgegenstände      
Sachanlagen      
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken      
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung      
Summe Sachanlagen      
Summe Finanzanlagen      
Summe Anlagevermögen      

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Rückdeckungsversicherungen eingezahlt worden.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nominalwert aktiviert. Einzelrisiken sind durch individuelle Wertberichtigungen berücksichtigt, darüber hinausgehende Forderungen sind um eine pauschale Wertberichtigung korrigiert.

In der Position (AKTIVA B. II. 2.) sonstige Vermögensgegenstände sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 0,0 enthalten.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr = T€ 0,0.

3. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel sind jeweils zum Nennwert ausgewiesen.

4. Aktive Rechnungsabgrenzung

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem jeweiligen Nennwert ausgewiesen.

5. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt € 1.000.000,00. Davon ausstehenden Einlagen € 0,00.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) unter Anwendung der anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik bewertet.

Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Es wurde der von der Deutschen Bundesbank ermittelte Marktzins der letzten 10 Jahre zugrunde gelegt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.

Der Vergleichsrechnungzins wurde pauschal mit dem von der deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 7 Jahren- bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren- gem. § 253 Abs. 6 HGB angesetzt, und zwar mir 1,51 %.

Unter Anwendung dieses Vergleichsrechnungszinses ergäbe sich ein um € 17,4 (Vorjahr T€ 19,0) höherer Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung zum 31.03.2021, der gemäß § 253 Abs. 6 HGB zur Ausschüttung gesperrt ist.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind so bemessen, dass Risiken aus Drohverlusten, aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mir dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Bewertung der Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen erfolgte nach der PUC-Methode. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet.

Als weiteren Annahmen liegen der Bewertung ein Zinsfuß von 1,51 % und eine Fluktuation von 4,5 % p.a. zugrunde. Es wurde der von der Deutschen Bundesbank ermittelte durchschnittliche Marktzins der letzten 7 Jahre zugrunde gelegt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.

8. Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine nicht bilanzierten Haftungsverpflichtungen.

9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Miet- und Leasingverträge

Aus Miet-, Leasing- und anderen Verträgen bestehen folgende Verpflichtungen:

T €
Miete 701,00
KfZ-Leasing 103,00
Miete Geschäftsausstattung 10,00
  814,00

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021 ist nach der umfassenden Gliederungsvorschrift des § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

2. Periodenfremde Aufwendungen und Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung wären, sind im Geschäftsjahr 2021 nicht angefallen.

4. Umsatzerlöse

Umsatzerlöse wurden im Geschäftsjahr i. H. v. T€ 23.575,7 erzielt.

5. Abschreibungen

Die Jahresabschreibungen sind aus dem Anlagengitter ersichtlich.

6. Ertragsteuern

Im Geschäftsjahr 2021 fielen Ertragsteuern i. H. v. T€ -72,8 an.

V. Sonstige Pflichtangaben

2. Mitarbeiter

Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 118 Angestellte (Vorjahr: 104 Angestellte) beschäftigt; davon 2 leitende Angestellte.

2. Verpfändungen

Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung für Pensionsverpflichtungen sind vollständig an die Mitarbeiter verpfändet. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung wurde vollständig mit der bestehenden Pensionsrückstellung saldiert.

5. Gesamtbezüge der Organmitglieder

Die Vergütungen belaufen sich insgesamt auf T€ 210,00 .

 

Wiesbaden, den 10. Mai 2022

Sascha Schwarz, Vorstand

In dem Geschäftsjahr 2020/2021 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von € 4.352.282,68 erwirtschaftet.

Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Anlagespiegel

Buchwert 01.04.2020
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Abschreibung
EUR
Buchwert 31.03.2021
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten          
  18.135,00 0,00 0,00 17.924,00 211,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Immaterielle Vermögensgegenstände 18.135,00 0,00 0,00 17.924,00 211,00
II. Sachanlagen          
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 222,00 0,00 0,00 222,00 0,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 29.887,00 0,00 0,00 16.127,00 13.760,00
Sachanlagen 30.109,00 0,00 0,00 16.349,00 13.760,00
III. Finanzanlagen          
1. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzanlagen 3.555.585,83 0,00   0,00 3.555.585,83
  48.244,00 0,00 0,00 34.273,00 13.971,00

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und während des Berichtszeitraums die Geschäftsführung der Innovative Banking Solutions AG überwacht.

Er hat sich vom Vorstand durch schriftliche und mündliche Berichte über die Entwicklung der Geschäfte, die Lage des Unternehmens, die beabsichtigte Geschäftspolitik und Unternehmensplanung und über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichten lassen und die nach Satzung zustimmungsbedürftigen Vorgänge geprüft und behandelt.

Im Geschäftsjahr vom 01. April 2020 bis zum 31. März 2021 fanden insgesamt fünfzehn Sitzungen des Aufsichtsrats statt.

Sofern erforderlich, hat der Aufsichtsrat Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Genehmigungen von Beschlussvorlagen des Vorstandes erfolgten nach Prüfung umfangreicher Unterlagen sowie intensiver Erörterung mit dem Vorstand.

Die msp audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mönchengladbach, die vom Aufsichtsrat den Prüfungsauftrag erhielt, hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Innovative Banking Solutions AG unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und uneingeschränkt bestätigt. Die jeweiligen Berichte des Abschlussprüfers wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern zur Einsicht ausgehändigt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Prüfungsergebnis vollumfänglich an.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwände.

Er hat sich über die im Jahresabschluss ausgeübten Wahlrechte informiert und billigt diese. Im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit sind ihm keine Risiken bekannt geworden, denen im Jahresabschluss nicht ausreichend Rechnung getragen ist.

Ein Vertreter des Abschlussprüfers hat an der 106. Sitzung des Aufsichtsrates am 14. Juni 2022 teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung Bericht erstattet.

Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31. März 2021, der damit festgestellt ist.

Es gab einen Wechsel im Vorstand:

Die Amtszeit von Markus Rhein endete am 30. September 2020.

Herr Henning Abmeyer vertritt die Gesellschaft satzungsgemäß. Die Amtszeit von Henning Abmeyer endete am 31. März 2021.

Im Aufsichtsrat gab es keinen Wechsel.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie den Mitarbeitern der Innovative Banking Solutions AG für ihr tatkräftiges Engagement und ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2020/2021.

 

20. Juni 2022

Der Aufsichtsrat

Jan Schweers

Aufsichtsratsvorsitzender

sonstige Berichtsbestandteile

 

Sascha Schwarz, Vorstand

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2022 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir am 14. Juni 2022 dem als Anlage 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss zum 31. März 2021 und dem Lagebericht 2021 der Innovative Banking Solutions AG unter dem Datum vom 14. Juni 2022 den nachfolgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Prüfungsurteile:

Wir haben den Jahresabschluss der Innovative Banking Solutions AG - bestehend aus der Bilanz zum 31.03.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Innovative Banking Solutions AG für das Geschäftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.03.2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.04.2020 bis zum 31.03.2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belagen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 III 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeiten der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigen oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage diese Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter- falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsame Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen.

Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Die Verwendung des vorstehenden Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsbericht setzt unsere vorherige Zustimmung voraus.

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form erfordert unsere erneute Stellungsnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin.

 

Mönchengladbach, den 14. Juni 2022

msp audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Frank Söllner, Wirtschaftsprüfer

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