Steger
Verwaltungs-GmbH
Schweinfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
76.601,00 |
37.620,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.668,00 |
19.266,00 |
| II.
Sachanlagen |
71.933,00 |
18.354,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
325.180,58 |
313.026,81 |
| I.
Vorräte |
3.000,00 |
2.750,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
74.704,34 |
154.269,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
247.476,24 |
156.007,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.587,28 |
13.340,11 |
| Aktiva |
415.368,86 |
363.986,92 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
288.950,00 |
294.291,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
101.418,86 |
44.695,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
52.837,29 |
44.695,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
48.581,57 |
|
| Passiva |
415.368,86 |
363.986,92 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zur
Offenlegung
Die Steger Verwaltungs-GmbH (Amtsgericht Schweinfurt,
HRB 3841) mit Sitz in Schweinfurt ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches. Der
Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der
Allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften und der Regelungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Soweit zulässig, wurde von
Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, werden grundsätzlich in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung, hilfsweise im Anhang gemacht.
Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den
Allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Berücksichtigung der Sondervorschriften für
Kapitalgesellschaften vorgenommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Ein grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder
Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs. 2 bis
3 HGB) bilanziert und soweit der Abnutzung unterliegend um
die planmäßige Abschreibung entsprechend der
üblichen Nutzungsdauer verringert.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Abschreibung erfolgte entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften linear und zeitanteilig.
Bei im Wirtschaftsjahr zugegangenen Wirtschaftsgütern
des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungskosten
abzüglich eines darin enthaltenen Vorsteuerbetrages
jeweils 800,00 EUR nicht überstiegen, erfolgte eine
Vollabschreibung.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag geringer waren, wurden diese angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Gegenüber einem Gesellschafter bestehen
Forderungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 20)
Die Forderungen / sonstigen
Vermögensgegenstände, der Kassenbestand, die
Guthaben bei Kreditinstituten und die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1
HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden wie
folgt ermittelt:
HGB Teilwert-Methode
Dabei sind folgende grundlegende Annahmen in die
Berechnung eingeflossen:
Zinssatz: 1,82% (Vorjahr: 1,78%)
Kalkulatorische Rentenanpassung: 1% p. a. (nicht bei
(ehemaligen) Gesellschafter - Geschäftsführern)
(Vorjahr: 1% p. a.)
Zugrunde gelegte Sterbetafeln: Prof. Dr. K. Heubeck
(Richttafeln 2018 G)
Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war
eine Verringerung der Rückstellungen erforderlich.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn statt
sieben Jahre resultiert ein Unterschiedsbetrag in Höhe
von TEUR 2. Dieser Unterschiedsbetrag ist für
Ausschüttungen gesperrt.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen
wurde allen erkennbaren Risiken, sowie ungewissen
Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung
getragen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten mit den höheren Tageswerten
angesetzt.
III. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 7 Arbeitnehmer.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beläuft sich auf TEUR 55 (Vorjahr: TEUR 0). Bei
diesen Rechten handelt es sich um eine
Sicherungsübereignung.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Ausschüttungssperre des abzinsungsbedingten
Unterschiedsbetrages bei den Rückstellungen für
Pensionen nach § 253 Abs. 6 S. 1 HGB ohne
gleichzeitige Abführungssperre aufgestellt.
Die Gesellschaft ist persönlich haftender
Gesellschafter der Steger Holding GmbH & Co. KG mit dem
Sitz in Schweinfurt.
Die Geschäfte des Unternehmens wurden
während des abgelaufenen Geschäftsjahres durch
die Geschäftsführerin Frau Carolin Betzel-Grau
(Diplom-Kauffrau) geführt.
Schweinfurt, den
29.11.2024
Gez.
Carolin Betzel-Grau, (Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024
festgestellt.
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