Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 3841
Eingetragen
20.12.2000
Branche
Sonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und BetriebenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Die Verwaltung und einheitliche Leitung und Führung von Handelsunternehmen der Steger-Unternehmensgruppe sowie die Verwaltung fremden und eigenen Vermögens.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Carolin Betzel-Grau
seit 2.12.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Steger Verwaltungs-GmbH

Schweinfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 76.601,00 37.620,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.668,00 19.266,00
II. Sachanlagen 71.933,00 18.354,00
B. Umlaufvermögen 325.180,58 313.026,81
I. Vorräte 3.000,00 2.750,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 74.704,34 154.269,08
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 247.476,24 156.007,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.587,28 13.340,11
Aktiva 415.368,86 363.986,92

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 25.000,00 25.000,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 288.950,00 294.291,00
C. Verbindlichkeiten 101.418,86 44.695,92
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 52.837,29 44.695,92
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 48.581,57  
Passiva 415.368,86 363.986,92

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zur Offenlegung

Die Steger Verwaltungs-GmbH (Amtsgericht Schweinfurt, HRB 3841) mit Sitz in Schweinfurt ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der Allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und der Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Soweit zulässig, wurde von Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, werden grundsätzlich in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung, hilfsweise im Anhang gemacht.

Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den Allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften vorgenommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Ein grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert und soweit der Abnutzung unterliegend um die planmäßige Abschreibung entsprechend der üblichen Nutzungsdauer verringert.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Abschreibung erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften linear und zeitanteilig. Bei im Wirtschaftsjahr zugegangenen Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungskosten abzüglich eines darin enthaltenen Vorsteuerbetrages jeweils 800,00 EUR nicht überstiegen, erfolgte eine Vollabschreibung.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag geringer waren, wurden diese angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Gegenüber einem Gesellschafter bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 20)

Die Forderungen / sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden wie folgt ermittelt:
HGB Teilwert-Methode
Dabei sind folgende grundlegende Annahmen in die Berechnung eingeflossen:
Zinssatz: 1,82% (Vorjahr: 1,78%)
Kalkulatorische Rentenanpassung: 1% p. a. (nicht bei (ehemaligen) Gesellschafter - Geschäftsführern) (Vorjahr: 1% p. a.)
Zugrunde gelegte Sterbetafeln: Prof. Dr. K. Heubeck (Richttafeln 2018 G)
Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war eine Verringerung der Rückstellungen erforderlich.

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn statt sieben Jahre resultiert ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 2. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen gesperrt.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken, sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit den höheren Tageswerten angesetzt.

III. Sonstige Angaben

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 7 Arbeitnehmer.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beläuft sich auf TEUR 55 (Vorjahr: TEUR 0). Bei diesen Rechten handelt es sich um eine Sicherungsübereignung.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Ausschüttungssperre des abzinsungsbedingten Unterschiedsbetrages bei den Rückstellungen für Pensionen nach § 253 Abs. 6 S. 1 HGB ohne gleichzeitige Abführungssperre aufgestellt.

Die Gesellschaft ist persönlich haftender Gesellschafter der Steger Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Schweinfurt.

Die Geschäfte des Unternehmens wurden während des abgelaufenen Geschäftsjahres durch die Geschäftsführerin Frau Carolin Betzel-Grau (Diplom-Kauffrau) geführt.

 

Schweinfurt, den 29.11.2024

Gez. Carolin Betzel-Grau, (Geschäftsführerin)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024 festgestellt.

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