Stammdaten

Register
Amtsgericht Stralsund HRB 21712
Eingetragen
8.9.2021
Branche
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenHerstellung von keramischen Haushaltswaren und ZiergegenständenHerstellung von Isolatoren und Isolierteilen aus Keramik
Gegenstand
Herstellen von künstlerischen Elementen in und an Gebäuden aller Art und Verlegen von Fliesen und Mosaiken

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sven Lehmann
seit 8.9.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Greifswald
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

TILES-ART GmbH

Greifswald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 325.459,00 376.716,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 163,00
II. Sachanlagen 325.458,00 376.553,00
B. Umlaufvermögen 388.217,23 398.050,98
I. Vorräte 20.334,00 51.384,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 281.455,62 225.745,38
davon gegen Gesellschafter 13.767,01  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 86.427,61 120.921,60
Aktiva 713.676,23 774.766,98

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 130.585,16 72.584,47
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 47.584,47 165.410,13
III. Jahresüberschuss 58.000,69 -117.825,66
B. Rückstellungen 76.167,00 94.173,00
C. Verbindlichkeiten 506.924,07 608.009,51
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 194.472,79 244.563,72
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 312.451,28 363.445,79
davon gegenüber Gesellschaftern   69.482,54
Summe Passiva 713.676,23 774.766,98

Anhang

1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Der Jahresabschluss der TILES-ART GmbH zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs‑, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurde Gebrauch gemacht.

Im Geschäftsjahr 2023 war Herr Sven Lehmann zum Geschäftsführer bestellt. Weitere Geschäftsführer waren nicht bestellt.

2. Bilanzierungsmethoden

Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind im Jahresabschluss sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und sind hinreichend aufgegliedert. ( § 247 HGB )
Das Anlagevermögen enthält nur Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem
Anlagenspiegel ersichtlich. ( § 268 ( 2 ) HGB )
    
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und gebildet.

3. Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn diese bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind  die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um planmäßige lineare Abschreibungen  gemindert (§ 253 ( 1 ) HGB). Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraus-
sichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
    
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens von geringstem Wert wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter von geringem Wert wurden im Zugangsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
Die Bewertung der Waren erfolgte mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederwertprinzips.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind mit dem Nennbetrag bewertet.
Die Rückstellungen sind in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme dotiert.
Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Rückzahlbetrag.

Am Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als  fünf Jahren.

4. Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HGB).

(Ort, Datum)      Sven Lehmann

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2025 festgestellt.

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