Dr. Stier
GmbH
Dingolfing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.600,00 |
738,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.600,00 |
738,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
181.082,49 |
156.739,99 |
| I.
Vorräte |
23.375,66 |
29.755,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
157.054,30 |
126.248,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
652,53 |
735,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
275,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
182.957,49 |
157.477,99 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
42.594,69 |
37.816,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
17.030,10 |
12.252,32 |
| B.
Rückstellungen |
5.553,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
134.809,80 |
119.661,08 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
134.809,80 |
119.661,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
182.957,49 |
157.477,99 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
I. Allgemeine Angaben
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der
DR. STIER GmbH für das Geschäftsjahr vom
01.01.2010 bis 31.12.2010 sind nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff HGB) unter
Beachtung der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie der
Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Die Gliederung der Bilanz wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB vorgenommen.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Absatz 2 HGB.
Den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde der entsprechende Betrag des
vorhergehenden Geschäftsjahres gemäß §
265 Absatz 2 HGB gegenübergestellt. Die
Vorjahreszahlen sind gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht dem aktuellen Rechtsstand nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz angepaßt worden.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im einzelnen ist zu
den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB folgendes zu berichten:
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
erfaßt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
werden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände durchwegs
in linearer Form vorgenommen. Geringwertige
Anlagegüter bis zu einem Wert von €uro 150,oo
werden im Jahr des Zugangs aufwandswirksam voll
abgeschrieben. Anlagegüter bis €uro 1.000,oo sind
entsprechend steuerlichen Vorschriften im Rahmen einer
Poolbildung erfaßt und werden planmäßig
als Bewertungseinheit entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer über fünf Jahre abgeschrieben.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungskosten oder zu den
am Bilanzstichtag niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Nominalwerten angesetzt und bewertet. Erkennbare
Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken werden nach
vernünftigen kaufmännischen Grundsätzen in
Form von erforderlichen Einzel- bzw.
Pauschal-wertberichtigungen berücksichtigt.
Der Ansatz der
flüssigen Mittel erfolgt mit dem Nennwert.
Ausgaben vor dem Abschlußstichtag werden,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen, mit dem Nennbetrag unter den
Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert.
Die Ermittlung
latenter Steuern erfolgt nominal mit dem
unternehmensindividuellen Steuersatz für den
temporären Differenzbetrag, welcher sich aus den
unterschiedlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen und Schulden in Handels-
und Steuerbilanz ergibt.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen werden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Dotierung
sind die voraussichtlichen Verpflichtungen bzw. Kosten
zugrundegelegt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung
notwendig sind.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgte zum
Erfüllungsbetrag.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten gemäß § 284 Abs. 2
Nr. 2 HGB
Die Erfassung der Geschäftsvorfälle im
Rahmen der Buchführung erfolgte in €uro. Auf
Deutsche Mark lautende Beträge werden mit dem seit
01.01.1999 gültigen €uro-Referenzkurs (1 € =
1,95583 DM) umgerechnet.
III. Angaben zur Bilanz
1. Entwicklung des Anlagevermögens
Die horizontale Entwicklung des Anlagevermögens
ist einschließlich der im Geschäftsjahr
2010 vorgenommenen Abschreibungen in einem
gesonderten Anlagenspiegel dargestellt.
2. Vorräte
Das Vorratsvermögen umfaßt Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe sowie zum Vertrieb bestimmte Waren.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen oder sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig und enthalten im Wesentlichen
Leistungsabrechnungen sowie sonstige
Zahlungsansprüche.
4. Liquide Mittel
Die flüssigen Mittel sind mit den Nennwerten
aufgenommen und durch gleichlautende Saldenmitteilungen
dokumentiert.
5. Rechnungsabgrenzungsposten
Vorausbezahlte Werbekosten und sonstige Aufwendungen
für das Berichtsfolgejahr sind aktivisch als
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
6. Gezeichnetes Kapital
Der Ausweis betrifft das Stammkapital der
Gesellschaft zum Nennbetrag mit 50.000,00 DM (Deutsche
Mark) gemäß § 42 Absatz 1 GmbHG und
Gesellschaftsvertrag.
7. Rückstellungen
Die Rückstellungen enthalten
Steuerrückstellungen für die voraussichtlichen
Gewerbesteuer-abschlußzahlungen des
Geschäftsjahres 2010 und die sonstigen
Rückstellungen für voraussichtliche Kosten der
gesetzlich normierten Aufbewahrung der
Geschäftsunterlagen, der Urlaubsrückstände
der Mitarbeiter, der Gewährleistungsverpflichtungen in
Form von Service-, Kulanz- und Nachbetreuungsleistungen
sowie der Jahresabschlußarbeiten.
8. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit T€ 135 innerhalb
eines Jahres fällig. Für die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten sind Bürgschaften
durch Gesellschafter gegeben. Die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen
Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert.
9. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Eventualverbindlichkeiten und sonstige
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
sind nicht anzugeben.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der
Unternehmung erstreckte sich auf den
Unternehmensgegenstand, insbesondere den Handel mit nicht
apothekenpflichtigen Sanitätsartikeln und
medizinisch-technischen Geräten sowie den
Diabetesfachhandel.
Außerordentliche bzw. periodenfremde
Erträge oder Aufwendungen, die für die
Beurteilung der Ertragslage von wesentlicher Bedeutung
sind, enthält die Gewinn- und Verlustrechnung des
Geschäftsjahres nicht.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Mitglieder der Geschäftsführungsorgane
Die Geschäftsleitung des Unternehmens oblag im
abgelaufenen Geschäftsjahr 2010 nachstehenden
Geschäftsführern:
Frau Christine Angerstorfer,
Kauffrau (Geschäftsführerin seit
26.10.2000)
Herr Werner Jodlbauer, Kaufmann
(Geschäftsführer seit 26.10.2000)
Die vorgenannten Geschäftsführer sind
jeweils alleinvertretungsberechtigt.
2. Weitere Angaben
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführer
werden in Ausübung des Wahlrechts nach § 286 Abs.
4 HGB nicht angegeben.
Vorschüsse oder Kredite sind der
Geschäftsleitung nicht gewährt; zugunsten der
Geschäfts-führungsorgane sind auch keine
Haftungsverhältnisse eingegangen.
3. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Rechte und Pflichten im Sinne von § 42 Abs. 3
GmbHG gegenüber Gesellschafter bestehen nicht.
gez. Werner Jodlbauer, Geschäftsführer
gez. Christine Angerstorfer,
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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