HS PV1 GmbH & Co. KG
Selbe AdresseGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jeanette Klinger seit 26.6.2019 | Prokura |
Hermann Friedrich Schmidt seit 24.10.2002 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schmidt Automobile GmbHWeißenburg i. BayJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Schmidt Automobile GmbH ist eine mittelständische Gesellschaft und seit 1986 Vertreter für Fahrzeuge der Marke Mitsubishi und seit 2023 Vertreter von GWM Great Wall Motors. Die Gesellschaft tätigt den Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen (PKW und Transporter) sowie deren Teile und erbringt Service- und Reparaturleistungen für Kraftfahrzeuge. Weiterhin werden Fremdfabrikate reimportiert und auf dem deutschen und europäischen Markt sowohl an Endverbraucher als auch an Händler verkauft. 2. Forschung und Entwicklung Forschung und Entwicklung (§ 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB) werden nicht betrieben. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamte KFZ-Branche verharrt in einer angespannten Situation, bedingt durch einen schwierigen Automobilmarkt, bedingt durch den Ukraine-Krieg und die Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. 2. Geschäftsverlauf Wir konnten uns auch in unserem schwierigen Geschäftsjahr 2022/2023 behaupten; wir erwirtschafteten im Geschäftsjahr 2022/2023 einen Gewinn von 88.391,05 € (Vorjahr 1.725.876,97 €). Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftszeitraum 36.528.855,33 € gegenüber dem Geschäftsjahr 2021/2022 mit 54.196.238,21 € dies entspricht einem Umsatzrückgang von 17.667.382,88 €. Die Personalkosten reduzierten sich um sich um 10,87 % im vorliegenden Geschäftsjahr von 1.999.608,65 € gegenüber dem Vorjahr 2021/2022 von 2.243.431,72 €. Zum Stichtag waren 37 Mitarbeiter, 2 Geschäftsführer und 2 leitende Angestellte im Unternehmen beschäftigt. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren betrugen 32.337.413,43 € und lagen somit 14.883.348,99 € unter dem Vorjahresniveau 2021/2022 (Vorjahr 47.220.762,42 €). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Versicherungserstattungen des Münchner Vereins durch einen größeren Hagelschaden im August 2023 in Höhe von 995.500,00 € enthalten. Es wurden dem gegenüber Abschreibungen in Höhe von 984.293,39 € vorgenommen. Die Lage des Unternehmens ist nach wie vor geprägt von unserem operativen Geschäft. a. Ertragslage Die Umsatzerlöse reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 32,60 % gleichzeitig reduzierte sich der Materialaufwand um 30,99 %. Die aktuelle Marktlage macht es schwieriger, die gewünschten Erträge zu realisieren. Die Eigenkapitalquote ist unverändert bei 37,94 % im Vorjahr 37,81 %. b. Finanzlage Der Kapitalbedarf des Unternehmens ist durch unsere Kreditinstitute und dem Eigenkapital gesichert, besonders durch die Finanzierung der Neu- und Gebrauchtwagenbestände. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen im laufenden Geschäftsjahr 8.747.573,72 €. Zwecks Finanzierung unserer Absatzgeschäfte bedienen wir uns am Eigenkapital und den eingeräumten Kreditlinien unserer Banken, welche jeweils nur kurzfristig in Anspruch genommen werden. Langfristige Bankdarlehen bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betrug 12.238.185,14 € (Vorjahr 12.136.964,95 €). c. Vermögenslage Die Vermögenslage unserer Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Die Struktur unseres kurz- und langfristig gebundenen Vermögens und unserer Verbindlichkeiten halten wir aufgrund unserer Erfahrungen im Finanzierungsbereich stabil. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Liquiditätsrisiken sind auf Grund einer ausreichenden Einkaufsfinanzierung nicht erkennbar, weiterhin zeichnet sich das Unternehmen durch eine stabile Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation aus. Durch konsequentes Forderungsmanagement versuchen wir Ausfallrisiken bei Kundenforderungen möglichst gering zu halten, die eingesetzten Steuerungs- und Überwachungssysteme werden ständig weiterentwickelt. III. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. IV. Prognosebericht Wir beurteilen die voraussichtliche Entwicklung, trotz der angespannten Situation auf dem Automobilmarkt, als gut. Wir werden auch zukünftig in der Lage sein, unseren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Nach dem derzeitigen Stand gehen wir davon aus, dass die Geschäftsentwicklung sich im nächsten Jahr wieder erholt und wir mit einem deutlich höheren Gewinnen als im Berichtsjahr rechnen können.Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen bis zur Bilanzerstellung bestätigen dies, sowohl beim Umsatz als auch beim Betriebsergebnis werden die Werte des Geschäftsjahres 2022/2023 übertreffen. V. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Branchenspezifische Risiken Um unsere Marktchancen weiter effektiv zu nutzen, arbeiten wir ständig an einer Verbesserung der Einkauf- und Absatzpolitik. Durch ein hohes Maß an Qualität werden wir dem Wettbewerb am Markt weiterhin durch Erfahrung, Innovation und Zuverlässigkeit begegnen. Finanzwirtschaftliche Risiken Potenzielle Währungsrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft beeinflussen könnten, bestehen nicht. Sicherungsgeschäfte werden nicht vorgehalten. Die Liquiditätslage ist sehr zufriedenstellend, es sind keine Engpässe zu erwarten. Auf Grund der steigenden Inflationsraten zeichnet sich eine Erhöhung der Zinssätze ab, somit werden die Aufwendungen für Zinsen für bestehende und zukünftige Finanzierungen steigen. 2. Chancenbericht Der zunehmenden Konkurrenz der Anbieter in unserem Segment, werden wir weiterhin durch Erfahrung, Innovationen, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität begegnen und uns damit positiv von der Konkurrenz abheben. 3. Gesamtaussage In Anbetracht der positiven Unternehmensentwicklung der Schmidt Automobile GmbH in den letzten Jahren fühlen wir uns daher gut gerüstet und sehen einer weiteren positiven Geschäftsentwicklung entgegen. Risiken der künftigen Entwicklung sehen wir im Bereich der politischen Veränderungen, besonders bedingt durch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges, und veränderten Währungsverhältnissen. Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation sowie einer ausreichend möglichen Einkaufsfinanzierung sind aktuell keine Liquiditätsrisiken erkennbar. Tatsachen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. VI. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Geschäftspartner. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend mittels Lieferantenkrediten und über Kreditlinien verschiedener Banken. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. VII. Bericht über Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten. VIII. Prognoseunsicherheit Der Lagebericht beinhaltet Aussagen und Angaben, die auf die Zukunft gerichtet sind und auf Annahmen, Erwartungen und Schätzungen der Unternehmensleitung beruhen. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen und Angaben basieren auf Umständen, die der Unternehmensleitung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes bekannt waren. Obwohl die Geschäftsleitung annimmt, dass die den Aussagen zu Grunde liegenden Annahmen und Erwartungen realistisch sind, kann nicht gewährleistet werden, dass sich diese auch als richtig erweisen werden. Die Annahmen und Erwartungen können Risiken und Unsicherheiten beinhalten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse nicht nur unwesentlich von den auf die Zukunft gerichteten Aussagen und Angaben abweichen. Zu den Faktoren, die solche Abweichungen verursachen können, gehören insbesondere Veränderungen im wirtschaftlichen, geschäftlichen und gesellschaftlichen Umfeld, Wechselkurs- und Zinssatzschwankungen, die Einführung von Konkurrenzprodukten oder die mangelnde Akzeptanz eigener Produkte und Dienstleistungen, sowie eventuelle Änderungen der Geschäftsstrategie.
Weißenburg, im September 2024 Die Geschäftsführung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Schmidt Automobile GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 Abs. 2 HGB und der Schutzklausel gem. § 286 Abs. 2 HGB im Anhang wurde Gebrauch gemacht. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 1.605.986,00. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, bis zur Bilanzaufstellung noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag gem. § 256a HGB bewertet. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden größere Beträge für noch nicht vereinnahmte Forderungen erfasst. Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Aktive latente Steuern Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Insbesondere wird die Pensionsrückstellung abweichend bewertet. Die latenten Steuern beruhen auf einem Steuersatz von 30 %. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 217.519,10. Gemäß § 253 Abs. 6 HGB unterliegt in jedem Geschäftsjahr der sich aus der Anpassung des Durchschnittsbildungszeitraums zur Feststellung des maßgeblichen Abzinsungssatzes ergebende Differenzbetrag einer Ausschüttungssperre. Zur Bestimmung dieses Betrages ist der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung zu ermitteln, der sich unter Anwendung des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 1,66 % ergibt. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Teilwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 32.807,00. Vom Wahlrecht gem. § 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB, auf Verteilung des Zuführungsbetrages aus der Neubewertung auf 15 Jahre, wurde Gebrauch gemacht. Der Unterschiedsbetrag aufgrund der Bewertung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zum 01.01.2010 in Höhe von Euro 104.950,00 wurde mit einem fünfzehntel, d.h. mit Euro 6.997,00 passiviert bzw. als sonstiger betrieblicher Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag beträgt zum 30.09.2023 Euro 13.989,00. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Die Verrechnung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögensgegenständen fand nicht statt. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 8.747.573,72. Die Sicherheiten bestehen in Form von Sicherungsübereignung der finanzierten Fahrzeuge und Warenlager, Verpfändung von Guthabenforderungen. Die Sicherung erfolgt jeweils in der quotalen Inanspruchnahme der Kreditlinien durch die Firmen der Firmengruppe Schmidt als Gesamtschuldner. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 12.238.185,14 (Vorjahr: EUR 12.136.964,95). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 79.764,10). Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten TEuro 1.887. Gesichert durch Sicherungsübereignung TEuro 1.887. Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit und der Einschätzung der zukünftigen Zahlungsfähigkeit der durch die Haftungsübernahme begünstigten Gesellschaften wird mit einer Inanspruchnahme der Haftung zur Zeit nicht gerechnet. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen aus nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen in Höhe von TEUR 523 jährlich. Zweck ist die haftungsrechtliche Trennung von Vermögensmassen. Risiken bestehen in der langfristigen Verpflichtung zur Mietzahlung. Vorteile ergeben sich aus dem Recht zur flexiblen und flächenvariablen Nutzung der Mietgegenstände nach Bedarf. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außerordentliche und einmalige Versicherungserstattungen des Münchener Vereins in Höhe von EUR 995.500,00 enthalten. Es werden demgegenüber Abschreibungen in Höhe von EUR 984.293,39 vorgenommen. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Auf die Angabe der Bezüge des Geschäftsführers wurde nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres gemäß § 285 Nr. 33 HGB Aufgrund der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Ereignisse und den Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf, verweisen wir auf den Lagebericht. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt EUR 88.391,05. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrages ergibt sich ein Betrag von EUR 6.195.383,26, der zu verwenden ist. Auf neue Rechnung werden EUR 6.195.383,26 vorgetragen. Verbindlichkeitenspiegel
Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29. November 2024 wird dem Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsleitung entsprochen. Demnach wird der Jahresüberschuss per 30.09.2023 auf neue Rechnung vorgetragen. sonstige Berichtsbestandteile
Weißenburg, den 29. November 2024 gez. Hermann Schmidt gez. Andreas Schmidt Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkIm vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten, verkürzten Jahresabschluss wurden größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Schmidt Automobile GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Schmidt Automobile GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Schmidt Automobile GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nördlingen, den 27. November 2024 Düll
& Partner mbB
Christian Düll, Wirtschaftsprüfer |
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