Beteiligungsgesellschaften
ECHTER-BAU GmbHLiquidiert
Rebhuhnweg 10, 33397 Rietberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Meinolf Echterhoff seit 16.1.2014 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ECHTER-BAU GmbHRietbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
AnhangGliederung 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. 1. Vorbemerkung 1. 2. Gliederung des Jahresabschlusses 1. 3. Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften 1. 4. Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. 5. Grundlagen der Währungsumrechnung 1. 6. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2. Sonstige Ausführungen 2. 1. sonstige finanzielle Verpflichtungen 2. 2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen 2. 3. Angaben zu Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist 2. 4. Angaben zu den Organen der Gesellschaft 2. 5. Angaben zu den Arbeitnehmern 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. 1. Vorbemerkung Nachstehender Anhang zur Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung per 31.12.2011 der Echterbau GmbH wurde als Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 264 (1) S.1 HGB unter Berücksichtigung der maßgeblichen Vorschriften des HGB, des GmbHG sowie des EGHGB erstellt. Entsprechend handelsrechtlicher Vorschriften besteht die Möglichkeit, bestimmte Angaben zu Einzelposten wahlweise in der der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorzunehmen. Bei der Ausübung dieses Wahlrechtes wurde einer Erläuterung im Anhang der Vorzug gegeben. Sämtliche Angaben im Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) erfolgten in €. Die Angaben der Vorjahreswerte erfolgten ebenfalls in €. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden im Rahmen der Ausführungen die jeweiligen Rechtsnormen aufgeführt. Die Gliederung, der Aufbau und der Umfang des Anhangs wurde so gestaltet, dass die (im Rahmen einer funktionalen Betrachtung) dem Anhang beigemessenen Aufgaben a) Interpretationsfunktion b) Entlastungsfunktion c) Ergänzungsfunktion erfüllt sind, um den Adressaten einen besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GmbH zu gewährleisten. Insofern notwendig, wird der Anhang aus Gründen der Übersichtlichkeit um weiter ausführende Anlagen zum Anhang ergänzt. Entsprechende Verweise auf diese Anlagen finden sich in den Ausführungen zum Anhang. 1. 2. Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Für die Gliederung und Bewertung wurden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet; wobei grundsätzlich die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften angewandt wurden. 1. 3. Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften Bezugnehmend auf § 284 (2) Nr.1 HGB werden im folgenden die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt. a) Bilanzierungsmethoden 1. Inanspruchnahme von Ansatzwahlrechten [255 (4) HGB] Ein Geschäfts- oder Firmenwert war nicht zu aktivieren. 2. Inanspruchnahme von Bilanzierungshilfen Bilanzierungshilfen i.S.v. §§269; 274(2) HGB wurden nicht in Anspruch genommen. 3. Inanspruchnahme von Ausweiswahlrechten [§275 (1) S.1 HGB] Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. §275 (2) HGB gegliedert. b) Bewertungsmethoden 1. Inanspruchnahme von Methodenwahlrechten Rückstellungen [§249 HGB] Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird. Art und Höhe der einzelnen Rückstellungen ergeben sich aus folgender Übersicht: - Rückstellungen für Gewerbesteuern: € 1.711,00 - Rückstellungen für Körperschaftsteuern: € 2.084,00 - Rückstellungen für Solidaritätszuschlag: € 114,44 Die ausgewiesenen Werte stimmen mit den Steuererklärungen des Berichtsjahres überein. - Rückstellungen für Abschluss und Prüfung: € 2.500,00 Hierbei handelt es sich um die zu erwartenden Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie eventuelle Prüfungsarbeiten. Weitere Rückstellungen waren nicht erkennbar. Anlagevermögen [§253 (2) HGB] Angaben zu den immateriellen Vermögensgegenständen Nutzungsrechte und sonstige immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bemessen. Die Abschreibungen wurden unverändert nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen. Angaben zum Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung, angesetzt. Die Abschreibungen wurden unverändert nach der degressiven und auch linearen Abschreibungsmethode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund einer technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung sind nicht vorgenommen worden. c) Ausweis des Unterschiedsbetrages bei Inanspruchnahme von Bewertungsvereinfachungsverfahren [§284 (2) Nr.4 HGB] Im Falle der Inanspruchnahme von Vereinfachungsverfahren nach der Gruppen- und Verbrauchsfolgebewertung ergaben sich keinerlei wesentliche Unterschiede gegenüber einer Bewertung auf Basis des letzten Börsen- oder Marktpreises. 1. 4. Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden [§§252 (1)Nr.6; 284 (2) Nr.3 HGB] Von den im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht abgewichen. 1. 5. Grundlagen der Währungsumrechnung [§284 (2) Nr.2 HGB Die Umrechnung eventueller DM-Werte aus Vorjahren erfolgte zum Festkurs 1 € = 1,95583 DM. 1. 6. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage [§264 (2) S.2 HGB] Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen der Betrachtungsweise eines "Average Prudent Investors". Auf weitere Angaben wurde daher in diesem Zusammenhang verzichtet. 2. Sonstige Ausführungen 2. 1. sonstige finanzielle Verpflichtungen [§285 Nr.3 HGB] Neben den in der Bilanz ersichtlichen sowie den nach § 251 HGB aufgeführten finanziellen Verpflichtungen waren unter Berücksichtigung der Befreiungsvorschrift des §288 keine weiteren finanzielle Verpflichtungen zu nennen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. 2. 2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen [§285 Nr.11 HGB] Das Berichtsunternehmen war zum Bilanzstichtag unmittelbar oder mittelbar an keinem Unternehmen mit mehr als 20% beteiligt. 2. 3. Angaben zu Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist [§285 Nr.11a HGB] Die Kapitalgesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Echterbau GmbH & Co KG, Rietberg. 2. 4. Angaben zu den Organen der Gesellschaft [§285 Nr.9 HGB; §42(3) GmbHG] Die Geschäftsführung im Berichtsjahr bestand aus einer Person. Im Berichtsjahr war dies: - Herr Meinolf Echterhoff 2. 5. Angaben zu den Arbeitnehmern [§285 Nr.7 HGB] Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug im Berichtsjahr 2
Meinolf Echterhof, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.10.2012 |
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