KB 31 Real Estate GmbH & Co. KG
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carsten Dr. Schäfer seit 8.11.2016 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schäfer GmbHNeuhofJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Der Jahresabschluß der Schäfer GmbH - im folgenden kurz "Gesellschaft" genannt- wurde zum 31. Dezember 2010 unter vollständiger Anwendung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB und daher nicht verpflichtet ihren Jahresabschluß gem. § 316 HGB prüfen zu lassen. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den gesetzlichen Gliederungsschemata in § 266 und § 275 HGB gegliedert. Von möglichen Zusammenfassungen gemäß § 265 Abs. 7 HGB bzw. § 276 HGB hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht. 2. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung 2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die auf den Vorjahresabschluß angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert fortgeführt. Sie sind, soweit handelsrechtlich möglich, an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder im Falle von Wertminderungen mit einem niedrigeren beizulegenden Wert zum jeweiligen Bilanzstichtag bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten, Forderungen und forderungsgleiche "Sonstige Vermögensgegenstände" werden mit dem Anschaffungsaufwand/Nennwert, ist gleich Rückzahlungsbetrag, angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden mit entsprechenden Wertkorrekturen berücksichtigt. Unverzinsliche oder minderverzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Davon ausgenommen sind Bagatellbeträge von im Einzelfall nicht mehr als € 2.000,00. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unverzinsliche Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden mit dem gesetzlich jeweils heranzuziehenden %-Satz nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und bewertet, ggf. unter Berücksichtigung der Abzinsung zu Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Davon ausgenommen bleiben Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit Bagatellbeträgen bis zu einer Höhe von € 2.000,00 im Einzelfall. Bewertungseinheiten im Sinne von § 254 sind nicht gebildet. Absicherungsgeschäfte für künftige Wertentwicklungen und/oder Zahlungsströme sind nicht abgeschlossen. Soweit der Jahresabschluß Forderungen oder Verbindlichkeiten enthält, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, erfolgte die Umrechnung grundsätzlich mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls. Soweit Abweichungen von dieser grundsätzlichen Vorgehensweise gegeben sind, können sie den nachstehenden Angaben zu den Posten der Bilanz entnommen werden. 2.2. Angaben zu den Posten der Bilanz Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind zum Nennwert bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von € 21.338,00 (i. Vj.: € 23.936,00) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich auf DM 100.000,00 (€ 51.129,19). Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr in voller Höhe eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zum Abschlußstichtag bestehen keine gemäß § 251 HGB zu vermerkenden Haftungsverhältnisse. 2.3. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluß auf den 31. Dezember 2010 wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Hierbei wurde davon ausgegangen, daß das Ergebnis des Geschäftsjahres in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen wird. Die Ertragsteuerbelastung entfällt ausschließlich auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. 3. Ergänzende Angaben Die Geschäftsführung der Gesellschaft wurde im Berichtsjahr von Herrn Erhard Schäfer, Dachdeckermeister, wahrgenommen. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der Firma Schäfer GmbH & Co. Vermögensverwaltung KG, Hauswurz. Hauswurz, den 18. Juli 2011
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