H & S
reliable solutions GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
42.427,00 |
35.633,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
32.869,00 |
28.778,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.558,00 |
6.855,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
638.278,57 |
267.766,70 |
| I.
Vorräte |
6.877,95 |
13.447,93 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
260.259,61 |
235.845,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
371.141,01 |
18.472,87 |
| Aktiva |
680.705,57 |
303.399,70 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
132.135,41 |
114.233,84 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
89.233,84 |
13.100,10 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.901,57 |
76.133,74 |
| B.
Rückstellungen |
38.487,73 |
20.491,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
504.184,79 |
168.674,33 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.897,64 |
|
| Passiva |
680.705,57 |
303.399,70 |
Anhang 2022
der Firma
H & S reliable solutions GmbH
,
Frankfurt am Main
A.
Allgemeines
Die Gesellschaft H & S reliable solutions GmbH
hat Ihren Sitz in Frankfurt / Main. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HR
B 74090 eingetragen. Die Gesellschaft weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft auf. Der Jahresabschluss zum
31. Dezember 2022 wird nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Ausweis- und
Gliederungsvorschriften wurden entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften befolgt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
B.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden
die Anschaffungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um die
planmäßige Abschreibung gemäß der
voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der
Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten. Bei der Bewertung der Forderungen
wurden sämtliche erkennbare Risiken
berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum
Nennwert angesetzt.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
beibehalten.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
D.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbeitrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00).
Der Gesamtbeitrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 473.416,87
(Vj. EUR 162.674,33).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
0,00 (Vj. EUR 6.000,00).
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Forderungen:
Darlehen an
Gesellschafter Hakan Tunali
|
133.161,33 Euro
|
Darlehen an
Gesellschafter Serap Tunali
|
65.840,21 Euro
|
§ 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Im Jahresabschluss sind keine Erträge und
Aufwendungen von außergewöhnlicher
Größenordnung oder außergewöhnlicher
Bedeutung enthalten.
E.
Sonstige Angaben
Unternehmensorgane
Geschäftsführer
Hakan Tunali, Frankfurt/Main, von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Serap Tunali, Frankfurt/Main, von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Arbeitnehmer
Im Berichtsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Frankfurt / Main, den
23.05.2024
Hakan Tunali
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|
Serap Tunali
|
Geschäftsführer
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Geschäftsführerin
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.05.2024
festgestellt.
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