Autohaus Vorndran GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Guido Vorndran seit 11.6.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Guido VorndranAutohaus Vorndran GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Vorndran Automobile GmbHBad Neustadt a.d. SaaleJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden C. Sonstige Angaben Geschäftsführungsorgane A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss (1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Kontenrahmen SKR 51 verwendet. (2) In der Bilanz und in der G. u. V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. (3) Die Posten der Aktivseite sind gem. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. (4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. (5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. (6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz unter den Posten "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" und "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" ausgewiesen. (7) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden (1) Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. (3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. (4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. II. Bewertungsmethoden (1) Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 279 bis 283 HGB erstellt. (2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. (3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. (4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. (5) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs‑ bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Geringwertige Anlagegüter wurden im Zugangsjahr gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. (6) Die Forderungen sind mit dem Nominalwert angesetzt. (7) Der Kassenbestand und die Guthaben sind zum Nennwert bewertet. (8) Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sie betreffen Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. (9) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. (10) Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert. (11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. (12) Ein grundlegender Wechsel von Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. C. Sonstige Angaben Geschäftsführungsorgane Geschäftsführer war im Kalenderjahr 2011 Herr Guido Vorndran. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wird hiermit versichert.
Bad Neustadt, den 25. Oktober 2012 Guido Vorndran, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2012 festgestellt. |
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