Erbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.
SL Seelitzer Gastro GmbH
Kolkauer Straße 25, 09306 Seelitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Lorenz seit 9.9.2003 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SL Seelitzer Gastro GmbHSeelitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2015 RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes, des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages/der Satzung aufgestellt. Die Berücksichtigung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden ergeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich nach § 267 Absatz 1 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung sowie bei der Offenlegung wurden in Anspruch genommen. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze aus der Bilanz der SL Seelitzer Gastro GmbH, Waldhotel am Reiterhof, vom 31.12.2014 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungs-kosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die übrigen Verpflichtungen sind im Rahmen des Postens Verbindlichkeiten nach dem Ergebnis meiner Prüfung und unter Bezugnahme auf die Vollständigkeitserklärung mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum ausführlichen Jahresabschluss) dargestellt. Finanzanlagen Es bestehen keine Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens über die zu berichten wäre. Umlaufvermögen Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit
Eigenkapital Das Stammkapital von EUR 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungs- kosten, Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen. Die detaillierte Entwicklung der Rückstellungen ergibt sich aus den Erläuterungen zum Jahresabschluss. Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Fristigkeit wie folgt auf:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige AngabenAusschüttungssperre Ein zur Ausschüttung gesperrter Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB liegt nicht vor. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei: Herrn Andreas Lorenz Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Seelitz im Oktober 2016 gez. Herr Andreas Lorenz, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.10.2016. |
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