Beteiligungsgesellschaften
SR Service GmbH
Teichstraße 3A, 23558 Lübeck, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Rosehr seit 1.12.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Music meets Media Hanseatische Gesellschaft für Entertainment mbHLübeckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
ANHANG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010der Music meets Media Hanseatische Gesellschaft für Entertainment mbH LübeckA. Erläuterungen und Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsgrundsatzenDie Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB aus. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden Davon-Vermerke zu Posten der Bilanz und zu Haftungsverhältnissen (§251 HGB i.V.m. §268 Abs. 7 HGB) in den Anhang aufgenommen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-concern-Prinzip) ausgegangen. Die Bewertung wurde trotz bilanzieller Überschuldung weiterhin unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die Gesellschafter bzw. von denen beherrschte Gesellschaften im I. Quartal 2011 den Forderungsverzicht für gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt € 661.716,86 erklärt haben. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet. Das Realisationsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht bzw. das Imparitätsprinzip werden beachtet. Die Aufwendungen für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs und dessen Erweiterung sind, soweit sie nicht bilanzierungsfähig sind, als Bilanzierungshilfe gemäß § 269 HGB (alte Fassung) aktiviert, Gegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Der Ansatz des Kassenbestandes sowie der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, sie sind ausreichend bemessen und nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig. Die übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. Rückzahlungsbetrag angesetzt. B. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der BilanzDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten haben sämtlich Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaften sowie von Ihnen beherrschten Gesellschaften in Höhe von € 661.716,86 enthalten. C. Sonstige PflichtangabenIm Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Music meets Media Hanseatische Gesellschaft für Entertainment mbH durch Herrn Stefan Rosehr. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Lübeck, 22. Juni 2011 Music
meets Media
-Geschäftsführung- gez. Stefan Rosehr Angaben zur FeststellungDer Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung vom 1. November 2011 festgestellt. |
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