Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 5705 HL
Vorher
Music meets Media Hanseatische Gesellschaft für Entertainment mbH
Eingetragen
1.12.2005
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieBetrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
Gegenstand
die Entwicklung von Software, der Handel mit Computer Softund Hardware sowie Zubehör, IT-Dienstleistungen, das Event-Management und Catering von Veranstaltungen, Hausverwaltung und Hausmeistertätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Rosehr
seit 1.12.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Stefan Rosehr
Lübeck, Teichstr. 3a-5a
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Music meets Media Hanseatische Gesellschaft für Entertainment mbH

Lübeck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

31.12.2010
31.12.2009
A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 0,00 106.300,00
B. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 4,00 4,00
II. Finanzanlagen 250,00 250,00
C. Umlaufvermögen
I. Vorräte 4.230,00 10.512,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 406,04 629,76
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 291,31 1.281,38
D. Rechnungsabgrenzungsposten 721,29 1.454,21
E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 661.683,47 558.680,72
667.586,11 679.112,55

PASSIVA

31.12.2010
31.12.2009
A. Eigen kapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag - 583.680,72 - 421.650,46
III. Jahresfehlbetrag - 103.002,75 - 162.030,26
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 661.683,47 558.680,72
B. Rückstellungen 3.700,00 3.500,00
C. Verbindlichkeiten 663.886,11 675.612,55
667.586,11 679.112,55

ANHANG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010

der Music meets Media Hanseatische Gesellschaft für Entertainment mbH Lübeck

A. Erläuterungen und Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsatzen

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB aus.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden Davon-Vermerke zu Posten der Bilanz und zu Haftungsverhältnissen (§251 HGB i.V.m. §268 Abs. 7 HGB) in den Anhang aufgenommen.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-concern-Prinzip) ausgegangen.

Die Bewertung wurde trotz bilanzieller Überschuldung weiterhin unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die Gesellschafter bzw. von denen beherrschte Gesellschaften im I. Quartal 2011 den Forderungsverzicht für gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt € 661.716,86 erklärt haben.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet.

Das Realisationsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht bzw. das Imparitätsprinzip werden beachtet.

Die Aufwendungen für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs und dessen Erweiterung sind, soweit sie nicht bilanzierungsfähig sind, als Bilanzierungshilfe gemäß § 269 HGB (alte Fassung) aktiviert,

Gegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten ausgewiesen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nominalwert ausgewiesen.

Der Ansatz des Kassenbestandes sowie der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, sie sind ausreichend bemessen und nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig.

Die übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. Rückzahlungsbetrag angesetzt.

B. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten haben sämtlich Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaften sowie von Ihnen beherrschten Gesellschaften in Höhe von € 661.716,86 enthalten.

C. Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Music meets Media Hanseatische Gesellschaft für Entertainment mbH durch Herrn Stefan Rosehr. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Lübeck, 22. Juni 2011

Music meets Media
Hanseatische Gesellschaft für Entertainment mbH

-Geschäftsführung-

gez. Stefan Rosehr

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung vom 1. November 2011 festgestellt.

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