Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 2930
Eingetragen
22.12.1992
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenGroßhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Maschinen, Baustoffen und Bauelementen sowie mit Einrichtungen für Geldinstitute im In- und Ausland. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschäftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator
Prokura

Konzern- und Jahresabschlüsse

Garbalinski GmbH

Gütersloh

Jahresabschluss zum 14.11.2012

Bilanz zum 14.11.2012

Aktiva

  14.11.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen    
I. Immat. Vermögensgegenstände   2,00
II. Sachanlagen   2.233,10
III. Finanzanlagen 800,00 800,00
  800,00 3.035,10
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 2.467,41 27.876,09
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst.   131.371,37
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 2.461,96 22.077,62
  4.929,37 181.325,08
C. Aktive RAP 236,19 508,33
D. Nicht d.EK gedeckt.Fehlbetrag 30.972,36 159.137,79
Summe Aktiva 36.937,92 344.006,30

Passiva

   
  14.11.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 189.241,57 190.000,00
III. Verlustvortrag -374.702,38 -182.838,90
IV. Jahresüberschuss 128.923,86 -191.863,48
V. Nicht d.EK gedeckt.Fehlbetrag 30.972,36 159.137,79
  0,00 0,00
B. Rückstellungen 2.500,00 236.178,86
C. Verbindlichkeiten 34.437,92 107.827,44
Summe Passiva 36.937,92 344.006,30

ANHANG ZUM 14.11.2012

1. Allgemeine Angaben

Der Abschluss der Firma Garbalinski GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor ( Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. d. § 267 HGB.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind – mit Ausnahme der neu in das Handelsrecht aufgenommenen Saldierungspflicht für bestimmte Aktiva und Passiva (BilMog) – nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen , das Eigenkapital, die Schulden, die Rechnungsabgrenzungsposten sowie die latenten Steuern wurden in der Bilanz – soweit vorhanden – gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, welche bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

2.2 Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Zum 1. Januar 2010 wurden die Pensionsrückstellungen aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG angepasst.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet, sofern nicht § 254 HGB anzuwenden ist. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind – mit Ausnahme von Währungskursgewinnen gem. § 256a Satz 2 HGB - nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungskostenminderungen sowie vermindert um Abschreibungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei beweglichen Anlagegütern werden die Abschreibungen zeitanteilig nach dem Anschaffungsmonat ermittelt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis 150,00 EUR netto wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto mehr als 150 € bis 1.000 € betrugen § 2 Abs. 2a EStG wurde ein Sammelposten gebildet und auf eine Nutzungsdauer von 5 Jahren verteilt.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. (§ 253/1 HGB).

Vorräte waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden..

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet, wobei – soweit erforderlich- alle erkennbaren Risiken durch eine angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen wird. Das Körperschaftsteuerguthaben wurde auf die Garbalinski Holding übertragen.

Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden im Rahmen der Liquidation aufgelöst und auf die SwissLife AG übertragen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

3. Sonstige Angaben zu Positionen der Bilanz und GuV

3.1. Entwicklung des Anlagevermögens

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

3.2. Sonstige Vermögensgegenstände:

Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

3.4 Rückstellungen:

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T € 2,5 beinhalten die folgenden Positionen:

- Abschluss- und Prüfungskosten:2.500,00 €.

3.5 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Verbindlichkeiten:

Die Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T€.34 gliedern sich wie folgt:

Verbindlichkeiten Gesamt bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
gegenüber Kreditinstituten 34.120,72 € 34.120,72 €  
Sonstige Verbindlichkeiten € 317,20 317,20 €    

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden besichert. Keine der genannten, weiteren Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte oder ähnlich Rechte gesichert.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Für das Anlagevermögen wurden im Geschäftsjahr Abschreibungen in Höhe von € 2.988,23 vorgenommen. In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind 237.738,51 € periodenfremden Erträge enthalten.

4. Ergänzende Angaben

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 i.V. m. § 268Abs.7 HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Die Anzahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt betrug 3

Alleiniger Geschäftsführer im Geschäftsjahr war Herr Piotr Garbalinski, Kaufmann.

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Entsprechend § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer verzichtet.

 

Gütersloh, den 03.12.2013

Garbalinski GmbH

Piotr Garbalinski

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