Erschließung von unbebauten Grundstücken
Jäcklin GmbH
Unterer Talweg 50, 86179 Augsburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Korner seit 20.4.2022 | Prokura |
Julia Caroline Jäcklin seit 1.12.2005 | Geschäftsführer |
Jürgen Jäcklin seit 1.12.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
T***** F**** | 23.16% |
J***** J****** | 21.05% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Jäcklin GmbHAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZ zum 31. Dezember 2022AKTIVA
PASSIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022I. ALLGEMEINE ANGABEN Die Jäcklin GmbH hat ihren Sitz in Augsburg und ist beim Amtsgericht Augsburg im Handelsregister, Abteilung B, unter Nummer 8428 eingetragen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften unter Beachtung der Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 1. Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten aktiviert und zwischen 3 und 5 Jahren linear abgeschrieben. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden planmäßig unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode ermittelt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt bei den technischen Anlagen und Maschinen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 21 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Zu- und Abgang ausgewiesen. 2. Vorräte Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren sind mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu den Herstellungskosten. Die Herstellungskosten beinhalten Materialeinzel- und -gemeinkosten, Fertigungseinzel- und -gemeinkosten sowie angemessene Teile der Abschreibungen, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. 3. Forderungen und andere Gegenstände des Umlaufvermögens Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch einen pauschalen Wertabschlag von 1% ausreichend Rechnung getragen. 4. Liquide Mittel Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt. 5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. 6. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Januar 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Zinssatz beträgt 1,78%. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen von 0% p.a. zugrunde gelegt und eine Fluktuation in Höhe von 0,71% p.a. unterstellt. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung von Garantieleistungen werden entsprechende Rückstellungen unter Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen mit 0,5% des Durchschnittsumsatzes der letzten zwei Jahren gebildet. 7. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 8. Fremdwährungsumrechnung Forderungen oder Verbindlichkeiten in fremder Währung bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 9. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handels- und Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleichen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. III. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 1. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie im Vorjahr nicht. Rückstellungen Bei der Bewertung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurde gem. § 253 HGB der Zeitraum, über den der Durchschnittszinssatz für die handelsrechtliche Abzinsung von Pensionsrückstellungen berechnet wird, mit zehn Jahren zugrunde gelegt. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ergeben sich unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Jahre Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 828.879,--. Diese liegen um EUR 42.817,-- (Unterschiedsbetrag) unter dem Bewertungsansatz für Pensionsrückstellungen, der sich zum 31. Dezember 2022 bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergeben hätte. Der Unterschiedsbetrag zum 31. Dezember 2022 in Höhe von EUR 42.817,-- unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Verbindlichkeiten Die Aufgliederung der in § 285 Nr. 1 und 2 HGB geforderten Angaben ergibt sich aus nachstehendem Verbindlichkeitenspiegel:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von EUR 79.821,65 (2021: EUR 116.284,73) durch Sicherungsübereignung einer Maschine und eine Globalzession gesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von EUR 1.190.444,78 (2021: EUR 1.146.009,57) durch Eigentumsvorbehalte gesichert. 2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 15 (2021: TEUR 18). IV. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Angabepflichtige Haftungsverhältnisse gemäß § 251 und § 268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat am Bilanzstichtag verschiedene Miet- und Leasingverträge abgeschlossen, die sich im Wesentlichen auf das Betriebsgrundstück einschließlich Gebäude, Maschinen, Kraftfahrzeuge und diverse Geschäftsausstattungen beziehen. Die finanziellen Verpflichtungen hieraus belaufen sich für das Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 407, für die Geschäftsjahre 2024 bis einschließlich 2027 auf insgesamt TEUR 849 und ab dem Geschäftsjahr 2028 ff. auf TEUR 0. 3. Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt 68 (Vorjahr: 66) Arbeitnehmer. 4. Ausschüttungsgesperrte Beträge im Sinne des § 253 Abs. 6 HGB Der Unterschiedsbetrag, der sich zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren bzw. sieben Jahren ergibt, beträgt EUR 42.817,-- und unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre.
Augsburg, den 10. März 2023 Jäcklin GmbH Geschäftsführung Jürgen Jäcklin Julia Jäcklin |
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