Gilbert Vermietungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseVermietung von Baumaschinen und -geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Gilbert seit 21.10.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gilbert Energiehandelsgesellschaft mbHButzbach-GriedelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen Sitz der Gilbert Energiehandelsgesellschaft mbH ist Butzbach in Hessen. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Energien wie Heizöl, Holzpellets, Kraft- und Treibstoffe aller Art, feste und flüssige Brennstoffe, Motorenöle sowie die Tank- und Lagerreinigung und der Betrieb einer Tankstelle. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Allgemeine Entwicklungen von Branche und Gesamtwirtschaft Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Geschäftsjahr 2023 konnte die Gilbert Energiehandelsgesellschaft nicht an das überaus positive Vorjahr anknüpfen. Der Gewinn ging im Vergleich zum Vorjahr um 72 % zurück. Dieser Rückgang ist vor allem auf rückläufige Margen im Brennstoffhandel zurückzuführen. Im Zuge der Stabilisierung der Versorgungslage nach dem erheblichen Preisanstieg im Vorjahr gingen die Endverbraucherpreise stärker zurück als die Einkaufspreise an den Beschaffungsmärkten. 2.2. Geschäftsverlauf Die finanzielle Lage des Unternehmens ist stabil. Die Gesellschaft verfügt über eine ausreichende Liquidität und Ertragslage, um zukünftige Investitionen zu tätigen und unerwartete Herausforderungen zu bewältigen. Die Vermögensstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig verändert. Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens ist von 36,2 % im Vorjahr auf 34,0 % im Berichtsjahr zurückgegangen. Das Gesamtvermögen erhöhte sich im Berichtsjahr um T€ 1.650, was sich vor allem durch eine investitionsbedingte Erhöhung des Anlagevermögens und einem stichtagsbedingt hohen Bestand an liquiden Mitteln begründet. Die Eigenkapitalquote ging bei gestiegenem Gesamtkapital von 33,8 % im Vorjahr auf 31,1 % im Berichtsjahr zurück. Das langfristig gebundene Vermögen ist mit 91,4 % (Vorjahr: 93,3 %) durch Eigenkapital finanziert. Der Umsatz ist im abgelaufenen Geschäftsjahr um ca. 12 % zurückgegangen, da sich die Endverbraucherpreise für Energie normalisiert haben. Die Umsatzrentabilität wies in 2023 einen Wert von 0,7 % (Vorjahr: 2,2 %) auf. Die Eigenkapitalrendite lag im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 8,8 % in einem angemessenen Rahmen. Die Materialaufwandsquote erhöhte sich von 92,9 % im Vorjahr auf 93,4 % im Berichtsjahr. Absolut ging der Materialaufwand um T€ 6.808 (d.s. 11,3 %) auf T€ 53.658 zurück. Der Rohertrag reduzierte sich um T€ 784 (d.s. 17,1 %) auf T€ 3.805. Nach Berücksichtigung des Finanzergebnisses sowie der Steuern wird ein Jahresüberschuss von T€ 272 ausgewiesen. 3. Chancen und Risiken Trotz der derzeitigen politischen Ablehnung von fossilen Energieträgern, bietet der zunehmende Markt für nachwachsende Rohstoffe wie Holzpellets und Ähnliches weiterhin große Chancen. Weitere Möglichkeiten bei der derzeitigen Marktlage ist den Kundenbereich in der Sparte Strom auszubauen. Mögliche Risiken durch Preisschwankungen der Bevorratung können durch eine stabile Finanzlage des Unternehmens abgefedert werden. Da die kurzfristige Bevorratung der umsatzstärksten Ware Heizöl nur einen sehr geringen Umsatzanteil ausmacht, ist das Preisänderungsrisiko hier sehr begrenzt. Dadurch, dass das Heizöl für viele Hausbesitzer ein immer noch zwingendes notwendiges Gut darstellt, ist mit größeren mengenmäßig begründeten Umsatzrückgängen derzeit noch nicht zu rechnen. Im Bereich Pellets ist die Umschlagsgeschwindigkeit, gemessen an der Bevorratung deutlich länger, d.h. die Vorratshaltung spielt hier eine größere Rolle und damit verbunden entsteht hierbei auch ein Preisänderungsrisiko. Forderungsausfallrisiken sind durch die überwiegende Anzahl der Geldeingänge durch kurzfristigen Bankeinzug und der vorherigen Liquiditätsprüfung inzwischen sehr begrenzt. 4. Prognosebericht und Ausblick Für die kommenden Geschäftsjahre plant die Gilbert Energiehandelsgesellschaft mbH weitere Investitionen in nachhaltige Technologien, umweltfreundliche Energieträger und den Ausbau des Kundenservice. Das Unternehmen strebt an, seine Marktposition weiter zu festigen und das Produktangebot zu diversifizieren, um den sich ändernden Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Der Umsatz des Unternehmens wird durch Neukundengewinnung und Erweiterung der Liefergebiete zukünftig weiter zulegen. Da das Preisniveau bei Heizöl durch politische Entscheidungen, insbesondere der OPEC bestimmt wird, hat das Unternehmen hierauf keinen Einfluss. Für das Jahr 2024 wird aufgrund höherer Margen ein deutlich verbessertes Betriebsergebnis erwartet.
Butzbach, den 24.09.2024 Ralf Gilbert, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss 1. Sitz der Gesellschaft ist Butzbach. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Friedberg unter der Nummer HRB 2621 eingetragen. 2. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. 3. Nach den Vorschriften des HGB besteht das Wahlrecht, verschiedene Bilanzpositionen entweder im Anhang oder direkt in der Bilanz zu erläutern. Im vorliegenden Jahresabschluss wurde dieses Wahlrecht in allen zulässigen Fällen zugunsten des Anhangs ausgeübt. I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden4. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert. 5. Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen bei Zugängen pro rata temporis. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (zwischen 3 und 33 Jahren) der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Erworbene geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über € 250,00 bis € 800,00 werden sofort abgeschrieben und im Zugangsjahr sofort als Anlagenabgang gebucht. 6. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. 7. Die Vorräte wurden bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. 8. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand und Bankguthaben werden grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt. Uneinbringliche Forderungen wurden wertberichtigt bzw. abgeschrieben. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen. 9. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag. 10. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der Projected Unit Credit Methode bewertet. Trends wurden nicht berücksichtigt. Die Pensionsrückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 2 HGB unter Ansatz eines Rechnungszinssatzes von 1,83 % per 31. Dezember 2023, durchschnittlicher Marktzins aus den vergangenen zehn Jahren, und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G ermittelt. Der nach § 253 Abs. 6 S. 1 HGB anzugebende Unterschiedsbetrag beträgt € 795. 11. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen führt zu Differenzen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz. Für die daraus resultierenden aktiven latenten Steuern wurde das Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. 12. Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. 13. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 14. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung15. Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den Anlagenspiegel (Blatt 5 und 6) verwiesen.16. Gegenüber dem Geschäftsführer Ralf Gilbert besteht ein Darlehen in Höhe von T€ 263, welches mit 2 % Zinsen p.a. verzinst wird. Gegenüber der Gilbert Projektentwicklungs GmbH, ebenfalls vertreten durch Herrn Ralf Gilbert, bestehen Ausleihungen in Höhe von T€ 490, welche mit 2 % Zinsen p.a. verzinst werden. Des Weiteren besteht ein Darlehen mit dem Geschäftsführer Ralf Gilbert und seiner Frau Susanne Gilbert und der Gilbert Energiehandels GmbH, welches mit 2 % verzinst wird. 17. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Personalkosten (T€ 121), für Aufbewahrung (T€ 11) und für Abschlusskosten (T€ 26). 18. Verbindlichkeitenspiegel 2023
Verbindlichkeitenspiegel Vorjahr
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Steuerverbindlichkeiten von T€ 54 (Vorjahr: T€ 134) enthalten. III. Nicht aus der Bilanz ersichtliche Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen19. Zum Bilanzstichtag waren sonstige finanzielle Verpflichtungen für Leasing-, Miet- und sonstigen Verträgen in Höhe von jährlich T€ 206 (Vorjahr: T€ 171) vorhanden. IV. Sonstige Angaben20. Geschäftsführer war im Berichtsjahr:• Herr Ralf Gilbert, Bankkaufmann Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 21. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich52 (Vorjahr: 38) Arbeitnehmer beschäftigt. 22. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss von € 271.541,83 mit dem Gewinnvortrag von € 2.944.452,99 auf neue Rechnung vorzutragen.
Butzbach, den 24. September 2024 Ralf Gilbert Anlagenspiegel zum 31.12.2023Gilbert Energiehandels GmbH, Butzbach
sonstige Berichtsbestandteile
Butzbach, 11.12.2024 gez. Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 11.12.20244 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Gilbert Energiehandelsgesellschaft mbH, Butzbach: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Gilbert Energiehandelsgesellschaft mbH, Butzbach, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gilbert Energiehandelsgesellschaft mbH, Butzbach, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben, • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft, • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Marburg, den 10. Dezember 2024 GBZ Revisions und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Boller Dr. Rausch |
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