Kronacher
Gastrobetrieb GmbH
Ansbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 16.08.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.720,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.720,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
60.034,61 |
| I.
Vorräte |
3.900,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.359,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
53.775,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.620,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
72.374,61 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
51.735,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
1.735,18 |
| B.
Rückstellungen |
2.784,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.854,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
72.374,61 |
Anhang
1. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
vom 16. August bis 31. Dezember 2010 wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß § 267 Abs. 1 HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Für den Jahresabschluss fanden die generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie die
besonderen Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§ 268 - 274a, 276 - 278
HGB, Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung
der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252
- 256a HGB erstellt.
Im Einzelnen wurden folgende Ansatz- und
Bewertungsgrundsätze und -methoden angewandt:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis EUR 410,00 wurden im
Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller
Höhe abgeschrieben (§6 Abs. 2 EStG analog
für Handelsbilanz).
Die Vorräte wurden unter Beachtung des
Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurde diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
bewertet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zu
Anschaffungskosten bewertet.
Rückstellungen berücksichtigen die
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
2. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2010 bestehen keine
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten.
3. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr durch
Herrn Thomas Ramold, Küchen-Chef, Ansbach und
Frau Kristina Dollack, Restaurant-Leiterin, Ansbach,
vertreten.
Die beiden Geschäftsführer sind
gemeinschaftlich vertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB nicht befreit.
gez. Thomas Ramold
gez. Kristina Dollack
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2011 festgestellt.
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