BOA
Recycling GmbH
Besigheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.081,00 |
5.145,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.081,00 |
5.145,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.609,80 |
22.504,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.207,91 |
17.190,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.251,16 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.401,89 |
5.314,09 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
277.191,28 |
340.741,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
288.882,08 |
368.391,66 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
5.973,93 |
5.973,93 |
| III.
Verlustvortrag |
372.280,30 |
432.642,70 |
| IV.
Jahresüberschuss |
63.550,50 |
60.362,40 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
277.191,28 |
340.741,78 |
| B.
Rückstellungen |
9.990,55 |
3.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
278.891,53 |
364.691,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.494,19 |
39.164,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
288.882,08 |
368.391,66 |
Anhang
Der Jahresabschluss der BOA Recycling GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2012 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2011. Sie sind
unverändert übernommen worden. Beim
Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Zugänge des Sachanlagevermögens werden
grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen sind
grundsätzlich bei der Ermittlung der
Herstellungskosten nicht einbezogen worden.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
wurden größere Beträge für noch nicht
vereinnahmte Steuererstattungsansprüche erfasst.
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 15.494,19
(Vorjahr: Euro 39.164,09).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 258.972,93.
In den Verbindlichkeiten sind größere
Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag
rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge,
die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen,
aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung
bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfasst wurden.
Im Einzelnen waren im Wesentlichen
Steuernachzahlungen als antizipative Sachverhalte zu
berücksichtigen.
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt,
soweit die Forderungen oder Verbindlichkeiten eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausweisen. Bei einer
Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger bleibt es
gemäß § 256a HGB bei der Bewertung zum
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag.
In die Rechnungsabgrenzungsposten wurde ein
Disagiobetrag in Höhe von Euro 0,00 eingestellt.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten: 258.972,93 Euro
Forderungen: 0,00 Euro
Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.564,59
war am Bilanzstichtag eingezahlt.
Der Geschäftsjahr 2012 erzielte
Jahresüberschuss von Euro 63.550,50 stimmt mit dem
Ansatz in der Gewinn- und Verlustrechnung überein.
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor: Die Gesellschaft schloss das
Geschäftsjahr 2012 mit einem Jahresüberschuss von
Euro 63.550,50 (Vorjahr: Euro 60.362,40) ab. Davon werden
in den Gewinn- bzw. Verlustvortrag eingestellt: Euro
63.550,50. Zur Ausschüttung ist ein Betrag von Euro
0,00 vorgesehen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Philip Godfried Stibbe
Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB sowie die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB werden angewandt.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Besigheim, 16.04.2014
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Unterschrift: gez. Herr
Philip Godfried Stibbe
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.04.2014 festgestellt.
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