OpHoSo GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Keichel seit 3.5.2018 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
JgenCy Project GmbHAschheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2011I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses (§§ 267, 274 a, 276 und 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 Abs. 2 und 3 und 275 Abs. 2 HGB sowie § 42 GmbHG; die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Der Anlagespiegel sowie der Kontennachweis sind beigefügt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB). Der Anhang wird nach den Bestimmungen der §§ 284 ff. HGB auf der Basis der für "Kleine Kapitalgesellschaften" geltenden Vorschriften gefertigt. Der Jahresabschluss ist gem. §§ 325 ff. HGB offen zu legen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB sowie - soweit zutreffend - unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 270 - 274 HGB) aufgestellt. Die Bewertung erfolgt unter der Prämisse der Unternehmensfortführung (going concern). Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet, wobei das Vorsichtsprinzip beachtet ist. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über € 410 entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Ausfallrisiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Pauschalwertberichtigung beträgt 1% der Netto - Forderungen aus dem Inland. Fremdwährungsforderungen und - verbindlichkeiten werden im Entstehungszeitpunkt mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Im Zahlungszeitpunkt wird der Zahlungseingang oder -ausgang in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs in EURO umgerechnet (§ 256 a HGB). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gem. § 256 a HGB bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Die flüssigen Mittel (Bank- und Kassenguthaben) sind mit den Nominalwerten ausgewiesen (§ 253 Abs. 1 HGB). III. Angaben zur Bilanz 1. Aktiva Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel) ist beigefügt (Anlage IV). Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 100.000,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: € 100.000,00). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind antizipative Forderungen in Höhe von EURO 421,60 (Vj. 251,10 €) enthalten, diese betreffen erst im Folgejahr abzugsfähige Vorsteuer. Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 106.168,19 (Vorjahr: € 101.176,75). Bei der Bewertung der sonstigen Wertpapiere wurde das strenge Niederstwertprinzip sowie das Wertaufholungsgebot beachtet. 2. Passiva Das gezeichnete Kapital entspricht den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen bzw. den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung. Alle Verbindlichkeiten sind somit kurzfristig (Restlaufzeit bis 1 Jahr) und nicht durch Grundpfandrechte gesichert. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EURO 0,00. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EURO 0,00. Haftungsverhältnisse (Eventualverbindlichkeiten) bestanden für Bankavale in Höhe von 0,00 Euro. V. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Herrn Stefan Keichel, Diplom - Informatiker Herrn Dr. Rainer Burkhardt, Diplom - Informatiker Beide Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Kredite wurden an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans in Höhe von 100.000 EURO gewährt, der Zinssatz beträgt 6,0 % p.a.:
Empfänger war Dr. Rainer Burkhardt. Die Laufzeit ist unbestimmt. Sicherheiten wurden der Gesellschaft nicht gewährt. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2011 - 31.12.2011 Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 106.168,19 EUR. 1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 101.176,75 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2012 festgestellt. |
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