RESINENCE
GmbH
Eschborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.144,00 |
11.079,00 |
| I.
Sachanlagen |
35.144,00 |
11.079,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.308.809,41 |
1.123.564,71 |
| I.
Vorräte |
576.486,38 |
307.044,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
618.774,05 |
676.357,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
113.548,98 |
140.163,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.259,19 |
10.226,12 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
606.938,75 |
370.684,20 |
| Summe
Aktiva |
1.968.151,35 |
1.515.554,03 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
400.684,20 |
463.664,71 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
236.254,55 |
-62.980,51 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
606.938,75 |
370.684,20 |
| B.
Rückstellungen |
32.937,58 |
35.245,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.935.213,77 |
1.480.308,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.840.213,77 |
1.385.308,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
95.000,00 |
95.000,00 |
| Summe
Passiva |
1.968.151,35 |
1.515.554,03 |
Anhang
Resinence GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr 2021
I. Allgemeine Angaben
Die Resinence GmbH ist zum Bilanzstichtag 31.
Dezember 2021 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesell-schaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG), des Körperschafts-
und Einkommensteuergesetz sowie der Regelungen des
Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
1. Allgemeine Angaben
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermö-gens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer ent-sprechend linear, im
Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden
entgeltlich erworbe-ne EDV-Programme über eine
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren
abgeschrie-ben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit
Anschaffungskosten unter 150; diese wer-den sofort in
voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die
beizulegenden Werte einzelner immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminde-rung vorgenommen.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linea-rer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wurde im Wirtschaftsjahr 2008
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6
Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, wurden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne
Wirtschaftsgut € 250 nicht übersteigen. Für
geringwertige Wirtschaftsgüter, de-ren Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin
enthaltenen Vorsteuer-betrag, mehr als € 250 und bis
zu € 1.000 betragen, wurde ein jährlicher
Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet.
Der jährliche Sammelposten wird über fünf
Jahre gewinnmin-dernd aufgelöst. Scheidet ein
Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus,
wird der Sammelposten nicht vermindert.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird seit 1. Januar 2009
han-delsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des §
6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstel-lung oder Einlage
in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne
Wirtschaftsgut € 800 nicht übersteigen.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
über-durchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und/oder niedrigeren
Wiederbeschaf-fungskosten ergeben, sind durch angemessene
Wertabschläge berücksichtigt. In allen
Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die
voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum
Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren
beizulegenden Wert führen, wurden ent-sprechende
Abwertungen vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren Ein-bringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorge-nommen; uneinbringliche
Forderungen werden abgeschrieben.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwen-digen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zu Bilanzposten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig.
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene und voll
eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt 30.000,00
€.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2021 waren 14 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Geschäftsführung
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
2021
Herr Yves Algan, Bad-Soden - Deutschland
Herr Moktar Mejladi, Cepoy - Frankreich
Gewinnverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzverlust von T€ 636, der sich aus dem
Jahresfehl-betrag von T€ 236 und dem Verlustvortag von
T€ 400 ergibt, auf neue Rechnung vorzutragen.
Resinence GmbH
Eschborn, den 21. Juni 2022
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Yves Algan Moktar Mejladi
sonstige Berichtsbestandteile
Eschborn, 21.06.2022
gez. Yves Algan, Geschäftsführer gez. Moktar
Mejladi, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2022
festgestellt.
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