IMSC
GmbH
Hoyerswerda
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
AKTIVA
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Gesamtjahr/Stand |
Vorjahr |
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Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
| A.
Anlagevermögen |
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| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
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6.338,00 |
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5.663,00 |
| II. Sachanlagen |
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276.946,00 |
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36.093,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
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| I. Vorräte |
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109.839,48 |
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41.247,80 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
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70.585,97 |
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18.425,54 |
| III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
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37.307,95 |
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39.091,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
8.965,87 |
|
2.477,53 |
| Summe Aktiva |
|
509.983,27 |
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142.998,38 |
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PASSIVA
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Gesamtjahr/Stand |
Vorjahr |
| |
Euro |
Euro |
Euro |
Euro |
| A. Eigenkapital |
|
25.000,00 |
|
25.000,00 |
| I. Bilanzgewinn |
|
54.291,65 |
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17.578,43 |
| B.
Rückstellungen |
|
34.452,53 |
|
11.916,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
396.239,09 |
|
88.503,20 |
| Summe Passiva |
|
509.983,27 |
|
142.998,38 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Ein Jahresabschluss der IMSC GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes
(GmbHG) zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die GmbH eine "kleine
Kapitalgesellschaft".
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte
nach dem Gesamtkostenverfahren unter Aufnahme von weiteren
Unterpositionen, soweit dies die Aussagekraft
verbesserte.
| § 264 Ia) HGB |
Die Gesellschaft mit
Sitz in Hoyerswerda ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Dresden unter der HR-Nr. B 29196
eingetragen. |
| § 264 II HGB |
Besondere Umstände,
die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein
den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, liegen nicht
vor. |
| § 265 I HGB |
Die Form der
Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz
sowie Gewinn- und Verlustrechnung, wurde
beibehalten. |
| § 265 II HGB |
Zu jedem Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde der
entsprechende Vorjahresvergleichswert angegeben. |
| Art. 67 VIII 2
EGHGB |
Eine Anpassung der
Vorjahresvergleichszahlen erfolgte bei erstmaliger
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) nicht. |
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige,
nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige
Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemein:
Von Bilanzierungswahlrechten wurde kein Gebrauch
gemacht. Sämtliche zu bilanzierenden
Vermögenswerte und Schulden werden im Abschluss
ausgewiesen.
Steuerliche Ansätze und Wahlrechte wurden für
Handels- und Steuerbilanz, soweit zulässig,
einheitlich ausgeübt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen gemindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter
sowie unter Beachtung der von der Finanzverwaltung
aufgestellten Abschreibungstabellen angesetzt.
Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen
wurden linear vorgenommen.
Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter wurden,
soweit zulässig, im Jahr der Anschaffung in voller
Höhe abgeschrieben. Ansonsten erfolgte eine
Einstellung in einen auf fünf Jahre zu verteilenden
Sammelposten.
Gem. § 7 I 4 EStG wurden bei Zugängen im Laufe
des Geschäftsjahres nur zeitanteilige Abschreibungen
gebucht.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Tageswerten angesetzt. Sofern der beizulegende
Wert gem. § 253 III HGB niedriger ist, wurde dieser
angesetzt.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren
Risiken durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Pauschale Wertberichtigungen auf Forderungen wurden
nicht vorgenommen (Vorjahr: EUR 0,00).
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Berichts- und das Vorjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und sind so
bemessen, dass allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen
wird.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
| § 284 II 2 HGB |
Forderungen und
Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit
dem Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalles
bewertet, soweit nicht ein gesunkener bzw.
gestiegener Wechselkurs eine Abbewertung der
Forderung oder eine Höherbewertung der
Verbindlichkeit erfordert. Kursdifferenzen werden in
den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen
ausgewiesen. |
| § 284 II 3 HGB |
Ein grundlegender
Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurde nicht vorgenommen, es sei denn, dies erfolgte
durch die erstmalige Anwendung der durch das BilMoG
geänderten Vorschriften. |
| § 284 II 5 HGB |
In die
Herstellungskosten wurden keine Zinsen für
Fremdkapital einbezogen. |
| § 285, 5 HGB |
Abschreibungen aufgrund
rein steuerlicher Vorschriften wurden nicht
vorgenommen. |
| § 280 III HGB |
Aus steuerlichen
Gründen unterlassene Zuschreibungen wurden nicht
vorgenommen. |
III. Erläuterungen zur Bilanz
| Art. 44 I 4 EGHGB |
Aktivierte Aufwendungen
für Währungsumstellung auf Euro sind nicht
vorhanden. |
| § 268 II 1 HGB |
Aufwendungen für
die Ingangsetzung oder Erweiterung des
Geschäftsbetriebes wurden nicht aktiviert. |
| § 285, 13 HGB |
Ein Geschäfts- oder
Firmenwert wird nicht aktiviert und somit nicht
abgeschrieben. |
| § 285, 28 HGB |
Selbst erstellte
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden nicht aktiviert. |
| § 265 III 1
HGB |
Eine
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten
entfällt. |
| § 265 VII 2
HGB |
Eine Zusammenfassung von
Posten im Sinne dieser Vorschrift ist nicht
erfolgt. |
| § 285, 19 HGB |
Angaben zu Buchwerten
oder beizulegenden Werten für Finanzinstrumente
im Anlagevermögen sind nicht zu machen. |
| § 285, 25 HGB |
Anteile oder
Anlageaktien an Investmentvermögen i.S.v. §
285 Nr. 25 waren nicht vorhanden. |
| § 268 IV 1 HGB |
Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden i.H.v.
EUR 1.400,00 (Vorjahr: EUR 0,00). |
| § 42 III GmbHG |
Forderungen
gegenüber Gesellschaftern bestanden nicht
(Vorjahr: EUR 0,00). |
| § 274 II 2 HGB |
Eine als
Bilanzierungshilfe ausgewiesene aktive
Steuerabgrenzung ist nicht vorhanden. |
| § 268 VI HGB |
In die aktive
Rechnungsabgrenzung einbezogene Disagien gem. §
255 III HGB bestanden nicht. |
| § 285, 28 HGB |
Eine Aktivierung von
Vermögensgegenständen mit dem beizulegenden
Wert, die einer Ausschüttungssperre nach §
268 VIII HGB unterliegen, wurde nicht
vorgenommen. |
| § 285, 28 HGB |
Latente Steuern, die der
Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB
unterliegen, wurden nicht aktiviert. |
| § 264c II 9
HGB |
Ausstehende Einlagen auf
das gezeichnete Kapital sind nicht auszuweisen. |
| § 29 IV 2
GmbHG |
Einstellungen in andere
Gewinnrücklagen von Eigenkapitalanteilen durch
Wertaufholungen sind nicht erfolgt. |
| § 268 I 2 HGB |
Die Bilanz wurde nicht
unter Berücksichtigung einer Ergebnisverwendung
aufgestellt. |
| §§ 273 S. 2,
281 I 2 HGB |
Ein Sonderposten mit
Rücklageanteil wurde nicht gebildet. |
| § 274 I 1 HGB |
Eine Rückstellung
für latente Steuern wurde nicht gebildet. |
| Art. 28 II, 48 VI
EGHGB |
Angaben zu
Fehlbeträgen zu Rückstellungen für
laufende Pensionen sind nicht zu machen. |
| § 268 V 1 HGB |
Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden i.H.v.
EUR 139.973,19 (Vorjahr: EUR 49.531,17). |
| § 285, 1 a HGB |
Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
bestanden i.H.v. TEUR 31,1 (Vorjahr: TEUR 4,6). |
| § 285, 1 b HGB |
Verbindlichkeiten, die
durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert
sind, bestanden nicht. |
| § 42 III GmbHG |
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestanden nicht
(Vorjahr: EUR 0,00). |
| § 268 VII HGB |
Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB
(Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten)
bestanden auf den Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: EUR
0,00). |
IV. Sonstige Angaben
| § 285, 10 HGB |
Geschäftsführerin der Gesellschaft war im
Berichtsjahr Frau Wendy-Ann Brown. |
| § 285, 9 c HGB |
Vorschüsse, Kredite
und Haftungsverhältnisse zugunsten der
Geschäftsführung bestanden auf den
Bilanzstichtag nicht. |
| § 285, 11 HGB |
Die Gesellschaft
hält keine Beteiligungen von mindestens 20 % an
anderen Unternehmen. |
| § 285, 11 c
HGB |
Die Gesellschaft ist
nicht unbeschränkt haftender Gesellschafter
anderer Unternehmen. |
| § 285, 9-11
HGB |
Gem. § 286 III und
IV HGB können Angaben zu § 285, 9 a, 9 b, 9
c, 11 und 11 a HGB unterbleiben. |
| § 268 VII HGB |
Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB
bestanden nicht. |
Hoyerswerda, den 20. Juli
2018
gez.
Wendy Ann Brown
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 20. Juli 2018
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