Rheinhessen Sparkasse

Worms

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRA 11366
Vorher
Sparkasse Worms-Alzey-Ried
Eingetragen
16.5.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Geändert, jetzt: Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz und § 1 Abs. 1 KWG.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Jakob Weil
seit 22.2.2022
Vorstandsmitglied
Thorsten Mühl
seit 22.2.2022
Vorsitzender des Vorstands
Vorstandsmitglied
Marcus Dr. Walden
seit 5.4.2011
Vorsitzender des Vorstands

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rheinhessen Sparkasse

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

eingetragen beim Amtsgericht Mainz
Handelsregister-Nr. HRA 11366

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 37.354.198,06 40.670
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 59.346.155,04 367
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zuaelassen sind 96.700.353,10 41.038
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 697.496.144,68 856.551
b) andere Forderungen 38.434.912,76 253.362
735.931.057,44 1.109.913
4. Forderungen an Kunden 4.697.550.024,67 4.531.203
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 1.777.167.925,04 EUR ( 1.715.977 )
Kommunalkredite 336.965.014,15 EUR ( 303.549 )
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR ( 0 )
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 173.379.471,59 171.602
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 172.361.189,29 EUR ( 171.602 )
bb) von anderen Emittenten 322.320.221,45 249.291
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 275.416.467,37 EUR ( 195.855 )
495.699.693,04 420.894
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR ( 0 )
495.699.693,04 420.894
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapier e 366.086.487,49 504.973
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 44.412.363,65 43.995
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 1.891.418,19 EUR ( 1.891 )
an Wertpapierinstituten 417.167,00 EUR ( 0 )
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 5.855.000,00 4.355
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR ( 0 )
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR ( 0 )
9. Treuhandvermögen 9.955.149,37 12.185
darunter:
Treuhandkredite 9.955.149,37 EUR ( 12.185 )
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlaaewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 103.644,00 160
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
103.644,00 160
12. Sachanlagen 36.940.132,88 37.609
13. Sonstige Vermögensgegenstände 15.760.216,52 15.367
14. Rechnungsabgrenzungsposten 10.671.679,59 135
Summe der Aktiva 6.515.665.801,75 6.721.826

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten aeaenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 14.731.257,19 7.635
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 671.881.117,47 827.924
686.612.374,66 835.559
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 626.850.690,28 850.412
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 3.567.628,23 3.635
630.418.318,51 854.047
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 3.738.042.385,68 4.208.232
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 711.488.374,03 122.975
4.449.530.759,71 4.331.207
5.079.949.078,22 5.185.254
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 32.087.747,27 38.514
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR ( 0 )
32.087.747,27 38.514
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 9.955.149,37 12.185
darunter:
Treuhandkredite 9.955.149,37 EUR ( 12.185 )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 5.579.303,89 5.687
6. Rechnungsabgrenzungsposten 893.151,87 657
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 30.653.982,00 30.632
b) Steuerrückstellungen 14.321.976,08 174
c) andere Rückstellungen 18.582.872,81 22.637
63.558.830,89 53.444
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 29.332.992,36 32.403
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR ( 0 )
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 327.000.000,00 276.800
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 5.113
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 276.210.965,37 275.048
276.210.965,37 275.048
d) Bilanzgewinn 4.486.207,85 1.163
280.697.173,22 281.324
Summe der Passiva 6.515.665.801,75 6.721.826
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 104.985.380,09 150.954
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
104.985.380,09 150.954
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 447.672.539,83 405.117
447.672.539,83 405.117

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Gewinn- und Verlustrechnung 1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 153.186.691,33 88.757
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR ( 1.943 )
aus der Abzinsung von Rückstellungen 56.583,76 EUR ( 25 )
b) festverzinslichen Wertpapieren
und Schuldbuchforderungen 8.079.976,37 3.038
161.266.667,70 91.795
2. Zinsaufwendungen 33.674.389,17 12.848
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 7.864,09 EUR ( 4.581 )
aus der Aufzinsuna von Rückstellungen 373.724,23 EUR ( 935 )
127.592.278,53 78.947
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 10.137.128,09 9.062
b) Beteiligungen 3.183.980,78 1.297
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
13.321.108,87 10.359
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 49.591.343,30 43.869
6. Provisionsaufwendungen 4.037.272,02 3.842
45.554.071,28 40.028
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 6.526.964,26 6.588
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 122.267,04 EUR ( 375 )
9. (weggefallen) 192.994.422,94 135.921
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 42.852.147,27 41.260
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 12.731.468,86 15.469
darunter: für Altersversorgung 4.702.433,18 EUR ( 7.747 )
55.583.616,13 56.729
b) andere Verwaltungsaufwendungen 34.665.606,13 31.240
90.249.222,26 87.969
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 2.746.377,61 2.779
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.503.665,63 5.163
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 114.097,51 EUR ( 354 )
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 20.399.152,79 38.206
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
20.399.152,79 38.206
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 1.347
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0
0,00 1.347
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 50.200.000,00 0
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 26.896.004,65 456
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Vorjahr: Erstattete Steuern vom Einkommen und vom Ertrag) 22.163.264,30 898
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewieser 246.532,50 191
22.409.796,80 707
25. Jahresüberschuss 4.486.207,85 1.163
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
27. Bilanzgewinn 4.486.207,85 1.163

ANHANG

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern.

Bei der Fristengliederung nach den Vorschriften der §§ 8 und 9 RechKredV blieben anteilige Zinsen unberücksichtigt (§ 11 Satz 3 RechKredV).

Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 340i Abs. 1 HGB wurde verzichtet, da die Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sind.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Im "Aktivposten 1.a) Kassenbestand" haben wir auch die an zwei Werttransportunternehmen übergebenen Barmittel in Höhe von 11,8 Mio. Euro ausgewiesen (Vorjahr: 7,5 Mio. Euro).

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien wurden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen (Zuordnung Kreditgeschäft) wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt und gegebenenfalls auf den niedrigeren Marktpreis abgeschrieben. Von einer Vereinnahmung von Zinserträgen wird - ungeachtet des Rechtsanspruches - dann abgesehen, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Realisierung der Zinserträge nicht zu erwarten ist. Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir auf Grundlage der zur internen Risikosteuerung verwendeten Methoden Pauschalwertberichtigungen für den latent ausfallgefährdeten Forderungsbestand sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen gebildet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte gemäß den Vorgaben des IDW RS BFA 7 in Höhe des 12-Monats Expected Loss im Sinne der Bewertungsvereinfachung. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute bestehen Vorsorgereserven.

Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (gemildertes Niederstwertprinzip) vorgenommen. Der niedrigere beizulegende Wert wurde grundsätzlich aus dem jeweiligen Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag abgeleitet.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive-Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.05.2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten (insgesamt 436,0 Mio. Euro Nominalvolumen der festverzinslichen Wertpapiere), haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Für einzelne festverzinsliche Wertpapiere wurden zur Absicherung der in diesen Positionen enthaltenen Zinsänderungsrisiken Sicherungsgeschäfte in Form von Zinsswapgeschäften abgeschlossen. In diesen Fällen wurde das jeweilige Grundgeschäft mit dem Sicherungsgeschäft zu einer Bewertungseinheit im Sinne von § 254 HGB zusammengefasst. Soweit sich die Wertveränderungen der abgesicherten Risiken am Abschlussstichtag und voraussichtlich auch künftig weitgehend ausgleichen, haben wir das jeweilige Grund- und Sicherungsgeschäft kompensatorisch bewertet. Die bilanzielle Abbildung der wirksamen Teile dieser Bewertungseinheiten erfolgte unter Anwendung der Einfrierungsmethode. Zur Ermittlung und Beurteilung der prospektiven und retrospektiven Wirksamkeit der Bewertungseinheiten wurde die so genannte Dollar-Offset-Methode herangezogen.

Die Sparkasse hat sich an den "Sparkassen-Kreditbaskets" XVI, XVII, XVIII und XIX beteiligt. Die Abwicklung der Basket-Transaktionen erfolgte über Credit Linked Notes (CLN), deren Bestandteile einzeln bilanziert und bewertet wurden. Die Originatoren-Credit Linked Notes (O-CLN) wurden aufgespalten in variabel verzinsliche Inhaberschuldverschreibungen und Credit Default Swaps (CDS), bei denen die Sparkasse Sicherungsnehmer ist. Die Investoren-Credit Linked Notes (I-CLN) wurden aufgespalten in variabel verzinsliche Wertpapiere und Credit Default Swaps (CDS), bei denen die Sparkasse Sicherungsgeber ist. Alle Kreditbaskets sind der Liquiditätsreserve zugeordnet.

Die getrennt bilanzierten Investoren-Credit-Default-Swaps (I-CDS) wurden aufgrund der durch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V (IDW) ausgegebenen Stellungnahme zur Rechnungslegung des Bankenfachausschusses (IDW RS BFA 1) nach den allgemeinen Grundsätzen über schwebende Geschäfte behandelt.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Bei Einbauten in gemieteten Gebäuden wurde die Vertragsdauer angesetzt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände von geringem Wert, deren Anschaffungskosten 250 Euro nicht übersteigen, wurden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro wurden in einen Sammelposten eingestellt, der jährlich mit einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag wurde unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt. Die Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Für die Berechnungen wurde für das Jahr 2024 bei den Lohn- und Gehaltssteigerungen der bekannte Tarifabschluss und bei den Rentensteigerungen eine einheitliche Erhöhung von 8,0 % berücksichtigt. Ab dem Jahr 2025 wird wieder mit einer Dynamik von jeweils 2,5 % gerechnet. Die zugrunde gelegten biometrischen Daten ergeben sich aus den HEUBECK Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung wird für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen seit 2016 ein Durchschnittszinssatz angewendet, dem ein zehnjähriger Betrachtungszeitraum zugrunde liegt. Gegenüber dem vorher zugrunde gelegten siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt sich ein um 0,4 Mio. Euro niedrigerer Ausweis der Pensionsrückstellungen; dieser Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Aufgrund bereits erfolgter Gewinnthesaurierungen in den Vorjahren resultiert daraus keine Ausschüttungssperre für den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres.

Für Beihilfeverpflichtungen gegenüber den berechtigten Pensionären und deren Hinterbliebenen wurden Rückstellungen, die in Anlehnung an die Berechnung der Pensionsrückstellungen ermittelt wurden, gebildet.

Für eventuelle Zinsansprüche von Kunden aus Prämiensparverträgen haben wir in unserem Jahresabschluss zum 31.12.2023 Rückstellungen gebildet. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen für bereits beendete Verträge die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden, sowie für noch laufende Verträge die voraussichtlichen Belastungen aus Nachberechnungsansprüchen der Kunden am Ende der Vertragslaufzeit geschätzt. Bei der Bewertung dieser Rückstellung haben wir einen Referenzzinssatz für langfristige Spareinlagen zugrunde gelegt, der die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Soweit im Übrigen Rückstellungen erforderlich waren, wurden sie in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Soweit erforderlich wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Für diese (langfristigen) Rückstellungen wurde die Abzinsung im letzten Laufzeitjahr eingestellt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden nicht abgezinst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurden in den Posten 1 und 2 der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31.12.2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Die quantitative Ermittlung von nicht-passivierten mittelbaren Pensionsverpflichtungen erfolgt nach einer auf Basis der Rechtsauffassung des IDW entwickelten Methodik. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV- Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt (ZVK). Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 2,3 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 8,5 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt in 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 37.094 Tsd. Euro betrugen im Geschäftsjahr 2023 2.919 Tsd. Euro.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31.12.2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 118.312 Tsd. Euro.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der HEUBECK Richttafeln 2018G (modifiziert) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.12.2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.

Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Strukturierte Produkte (Forward-Darlehen, variable Darlehen mit Zinsuntergrenze) werden unter Berücksichtigung der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert.

Die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro erfolgte mit den Kassa-Mittelkursen des Bilanzstichtages.

Durch die Vornahme steuerrechtlicher Abschreibungen in früheren Jahren und der daraus resultierenden Beeinflussung unseres Steueraufwandes in diesem Geschäftsjahr liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss um etwa zwei Prozent über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESBILANZ

AKTIVSEITE

31.12.2023 Vorjahr
Tsd. Euro Tsd. Euro
3. FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE
In dieser Position sind enthalten:
• Forderungen an die eigene Girozentrale 13.609
Die Unterposition b) - andere Forderungen - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
• bis drei Monate 0
• mehr als drei Monate bis ein Jahr 10.000
• mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 19.996
• mehr als fünf Jahre 0
4. FORDERUNGEN AN KUNDEN
In dieser Position sind enthalten:
• Forderungen an verbundene Unternehmen In den Forderungen an verbundene Unternehmen sind enthalten: 49.575 32.521
• Nachrangige Forderungen 49.575 32.521
• Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 69.870 71.893
Diese Position gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
• bis drei Monate 208.134
• mehr als drei Monate bis ein Jahr 332.134
• mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 1.156.244
• mehr als fünf Jahre 2.913.857
• mit unbestimmter Restlaufzeit 82.354
Im Rahmen des so genannten Pfandbrief-Poolings wurden grundpfandrechtlich besicherte Kundenforderungen (Hypothekendarlehen) in Höhe von 50.326 Tsd. Euro und Kommunalkredite in Höhe von 109.957 Tsd. Euro an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) veräußert. Der Sparkasse eröffnet sich damit die Möglichkeit einer Refinanzierung über Pfandbriefe, ohne selbst ein eigenes Pfandbriefgeschäft aufbauen zu müssen. Die LBBW kann die Forderungen als Deckungswerte im Rahmen der Emission von Hypothekenpfandbriefen und öffentlichen Pfandbriefen einsetzen. Aufgrund der vertraglichen Rückübertragungsmöglichkeiten verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Sie weist deshalb die Forderungen weiterhin in ihrer Bilanz unter Aktivposten 4. "Forderungen an Kunden" sowie in dem Darunterausweis "durch Grundpfandrechte gesichert" bzw. "Kommunalkredite" aus.
5. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE
Von den in dieser Position enthaltenen Wertpapieren sind
• börsennotiert 435.617
• nicht börsennotiert 60.083
Nicht mit dem Niederstwert bewertet wurden börsenfähige Wertpapiere mit Buchwerten von insgesamt 164.813 Tsd. Euro und beizulegenden Zeitwerten von insgesamt 158.625 Tsd. Euro. Die Wertminderung wird voraussichtlich nicht von Dauer sein, da sie rein zinsinduziert ist und am Ende der Laufzeit die Wertpapiere zum Nominalwert zurückgezahlt werden. Es handelt sich um Wertpapiere, die bis zur Fälligkeit im Portfolio gehalten werden sollen.
Von den in dieser Position enthaltenen Wertpapieren werden im Folgejahr fällig: 127.590
6. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE
Von den in dieser Position enthaltenen Wertpapieren sind
• börsennotiert 0
• nicht börsennotiert 366.086
Die Sparkasse hält zum Jahresende alle Anteile an einem Spezialfonds, der überwiegend in Rentenwerten investiert ist. Dabei entspricht der Buchwert von 348,9 Mio. Euro dem Marktwert (Rücknahmepreis). Die in 2023 erfolgte Ausschüttung beläuft sich auf 5,2 Mio. Euro.
7. BETEILIGUNGEN
Von den Beteiligungen sind 3 Tsd. Euro in Wertpapieren verbrieft, die nicht börsennotiert sind.
9. TREUHANDVERMÖGEN
Das ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar.
12. SACHANLAGEN
In dieser Position sind enthalten:
• im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 13.081 13.487
• Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.992 5.437
13. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
In dieser Position sind enthalten:
• nachrangige Vermögensgegenstände 34 34
14. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
In dieser Position sind enthalten:
• Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten 10.407 10

MEHRERE POSITIONEN DER AKTIVSEITE BETREFFENDE ANGABEN

Von den auf der Aktivseite ausgewiesenen Vermögensgegenständen lauten insgesamt 8.075 Tsd. Euro auf Fremdwährung.

ANLAGENSPIEGEL

Entwicklung des Anlagevermögens

(Angaben in Tsd. Euro)

Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 166.842 0 0 0 166.842
Beteiligungen 59.780 417 0 0 60.197
Anteile an verbundenen Unternehmen 4.355 1.500 0 0 5.855
Immaterielle Anlagewerte 983 18 22 0 979
Sachanlagen 117.621 2.056 277 0 119.400
Sonstige Vermögensgegenstände 34 0 0 0 34
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Abschreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr Umbuchungen Änderungen der gesamten kumulierten Abschreibungen im Zusammenhang mit
Zugängen Abgängen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 2.028 0 0 0 0 0
Beteiligungen 15.785 0 0 0 0 0
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 0 0
Immaterielle Anlagewerte 823 75 0 0 0 22
Sachanlagen 80.013 2.672 0 0 0 225
Sonstige Vermögensgegenstände 0 0 0 0 0 0
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Buchwerte (ohne anteilige Zinsen)
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 31.12. des Vorjahres
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 2.028 164.813 164.813
Beteiligungen 15.785 44.412 43.995
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 5.855 4.355
Immaterielle Anlagewerte 876 104 160
Sachanlagen 82.460 36.940 37.609
Sonstige Vermögensgegenstände 0 34 34

PASSIVSEITE

31.12.2023 Vorjahr
Tsd. Euro Tsd. Euro
1. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN
In dieser Position sind enthalten:
• Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 491.054
Die Unterposition b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
• bis drei Monate 187.681
• mehr als drei Monate bis ein Jahr 23.532
• mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 162.633
• mehr als fünf Jahre 295.714
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit übertragenen Vermögensgegenstände für die in dieser Position enthaltenen Verbindlichkeiten beläuft sich auf insgesamt 481.631
• davon: Aufgenommene Darlehen mit Zweckbindung im Rahmen zentraler Kreditaktionen 321.347
• davon: Aufgenommene Darlehen im Rahmen des Pfandbriefpoolings 160.284
2. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN
In dieser Position sind enthalten:
• Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 6.035 5.257
• Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.970 5.940
Die Unterposition a) ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folgt:
• bis drei Monate 0
• mehr als drei Monate bis ein Jahr 678
• mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 1.848
• mehr als fünf Jahre 1.041
Die Unterposition b) bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - gliedert sich nach Restlaufzeiten wie folat:
• bis drei Monate 147.260
• mehr als drei Monate bis ein Jahr 313.001
• mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 240.749
• mehr als fünf Jahre 4.602
3. VERBRIEFTE VERBINDLICHKEITEN
Von den in Unterposition a) enthaltenen Schuldverschreibungen werden in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig: 11.000
4. TREUHANDVERBINDLICHKEITEN
Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1).
6. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
In dieser Position sind enthalten:
• Unterschiedsbeträge gemäß § 340e Abs. 2 HGB 185 154

9. NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN

Für die in dieser Position ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von 588 Tsd. Euro angefallen. Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 29.191 Tsd. Euro, die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 1,95 % und ursprüngliche Laufzeiten von mindestens zehn Jahren. Innerhalb des nächsten Geschäftsjahres werden 5.490 Tsd. Euro zur Rückzahlung fällig.

Die Bedingungen der im Passivposten "Nachrangige Verbindlichkeiten" enthaltenen Mittelaufnahmen entsprechen § 10 Abs. 5a KWG (in der am 31.12.2013 gültigen Fassung) bzw. Artikel 63 der Capital Requirements Regulation (CRR). Die Umwandlung in Kapital oder eine andere Schuldform ist in keinem Fall vereinbart oder vorgesehen.

Im Bilanzausweis sind 142 Tsd. Euro anteilige Zinsen enthalten.

MEHRERE POSITIONEN DER PASSIVSEITE BETREFFENDE ANGABEN

Von den auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten lauten insgesamt 8.156 Tsd. Euro auf Fremdwährung.

Sonstige Sicherheitenstellungen

Die Sparkasse hat einen Teil der Jahresbeiträge der Bankenabgabe durch eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung erbracht. Hierfür sind Barsicherheiten in Höhe von 457 Tsd. Euro hinterlegt. Diese werden unter "Aktivposten 13. Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.

PASSIVSEITE UNTER DEM STRICH

1. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Soweit aus den hier ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen war, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet (Passivposten 7.c). Für die übrigen Eventualverbindlichkeiten lagen keine Anhaltspunkte für drohende Inanspruchnahmen vor.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

25. JAHRESÜBERSCHUSS

Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses sieht vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

E. SONSTIGE ANGABEN

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Hier werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:

Name, Sitz Höhe des Kapitalanteils Eigenkapital Jahresergebnis
% Tsd. Euro Tsd. Euro
Sparkassenverband Rheinland-Pfalz, Mainz 10,0 - -
VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 1,0 1.330.461 + 12.898
(30.06.2023) (2022/2023)
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,5 3.285.298 + 2.830
(31.12.2022) (2022)
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe 0,4 697.090 + 51.994
(30.09.2022) (2021/2022)
ESW Erschließungsgesellschaft der Rheinhessen Sparkasse mbH, Mainz 100,0 500,7 - 11,2
(31.12.2022) (2022)
S ImmoGut GmbH, Worms 100,0 3.873,5 - 35,9
(31.12.2022) (2022)
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Stadt Worms mbH, Worms 9,6 1.783,7 - 87,6
(31.12.2022) (2022)
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Landkreis Alzey-Worms mbH, Alzey 15,3 367,8 + 2,3
(31.12.2022) (2022)
Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH (WfB), Heppenheim 4,7 996,3 0,5
(31.12.2022) (2022)
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südlicher Wonnegau mbH, Monsheim 14,2 1.937,8 - 40,4
(31.12.2022) (2022)
AG für Kind und Familie, Worms 15,5 11.285,2 + 1.084,7
(31.12.2022) (2022)
Mainzer Aufbaugesellschaft mbH, Mainz 9,9 50.865,3 + 15.213,6
(31.12.2022) (2022)
VBG Versicherungsbeteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, München 1,0 56 + 5
(30.06.2023) (2022/2023)
S-International Südwest GmbH & Co. KG, Stuttgart 6,5 7.992,9 + 2.858,5
(31.12.2022) (2022)

Angaben gemäß § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB

Ein Vorstandsmitglied der Sparkasse ist Mitglied des Aufsichtsrates der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG, Stuttgart.

Derivative Finanzinstrumente

Die Sparkasse hat Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten abgeschlossen. Bei den am Bilanzstichtag 2023 noch nicht abgewickelten Geschäften handelt es sich um Zinsswapgeschäfte und Credit Default Swaps.

Von den Zinsswapgeschäften entfallen nominal 984 Tsd. Euro auf solche, die mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) AdöR, Mainz, zur Absicherung von Zinsgarantien für Festzinsdarlehen der Sparkasse abgeschlossen wurden. Die negativen Zeitwerte beliefen sich Ende 2023 auf insgesamt 19 Tsd. Euro; sie wurden näherungsweise anhand der in 2023 gezahlten Ausgleichsbeträge und der durchschnittlichen Restlaufzeit der Geschäfte ermittelt.

Die restlichen Zinsswapgeschäfte mit einem Nominalwert von insgesamt 979.200 Tsd. Euro hatten Ende 2023 per saldo positive Zeitwerte von insgesamt 74.133 Tsd. Euro. Sie dienen zur Absicherung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos aus dem Kundengeschäft (nominal 949.200 Tsd. Euro, Zeitwerte 72.959 Tsd. Euro) sowie der Absicherung von Eigengeschäften im Rahmen von Bewertungseinheiten (nominal 30.000 Tsd. Euro, Zeitwerte 1.175 Tsd. Euro). Für drohende Verluste aus den Zinsswapgeschäften wurden unter Passivposten 7 Rückstellungen in Höhe von insgesamt 277 Tsd. Euro ausgewiesen. Die jeweiligen Zeitwerte wurden als Barwerte künftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode unter Heranziehung der Swap-Zinskurven zum 31.12.2023 ermittelt. Bei den abgeschlossenen Geschäften handelt es sich ausschließlich um Deckungsgeschäfte.

Die Originatoren- und Investoren-Credit Default Swaps hatten mit einem Nominalvolumen von 29.900 Tsd. Euro und 27.671 Tsd. Euro zum Bilanzstichtag 2023 per saldo positive Zeitwerte von insgesamt 275 Tsd. Euro. Zur Ermittlung dieser Zeitwerte wurden die künftigen Zahlungsströme unter Heranziehung der Swap-Zinskurven und unter Berücksichtigung der ratingbasierten Ausfall- bzw. Überlebenswahrscheinlichkeit abgezinst.

Mehrere Single-Name-Credit-Default-Swaps mit einem Nominalvolumen von insgesamt 19.000 Tsd. Euro hatten per saldo einen positiven Zeitwert in Höhe von 161 Tsd. Euro. Die Zeitwerte wurden aus den Marktwerten gleichartiger Geschäfte abgeleitet.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Neben der Mitgliedschaft im Stützungsfonds der rheinland-pfälzischen Sparkassen sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit kein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme erkennbar.

Organe der Sparkasse

Verwaltungsrat

Vorsitzende(r) Bürgermeisterin Barbara Schader, Bürstadt (bis 31.12.2023) Oberbürgermeister Adolf Kessel (ab 01.01.2024)
1. Stellvertretende(r) Vorsitzende(r) Oberbürgermeister Adolf Kessel, Worms (bis 31.12.2023) Landrätin Dorothea Schäfer, Gau-Bischofsheim (ab 01.01.2024)
2. Stellvertretende(r) Vorsitzende(r) Landrätin Dorothea Schäfer, Gau-Bischofsheim (bis 31.12.2023) Landrat Heiko Sippel, Alzey (ab 01.01.2024)
3. Stellvertretender Vorsitzender Landrat Heiko Sippel, Alzey (bis 31.12.2023) Oberbürgermeister Nino Haase, Mainz (ab 01.01.2024)
4. Stellvertretende(r) Vorsitzende(r) Oberbürgermeister Nino Haase, Mainz (ab 29.06.2023 bis 31.12.2023) Bürgermeisterin Barbara Schader, Bürstadt (ab 01.01.2024)
Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SpkG Kathrin Anklam-Trapp, MdL, OP-Fachkrankenschwester, Monsheim
Günter Beck, Bürgermeister, Mainz
Rainer Bersch. Büraermeister. Groß-Rohrheim
Markus Conrad, Verbandsbürgermeister, Armsheim
Mathias Englert, selbstständiger Finanzplaner, Worms
Josef Fiedler, Förderschulrektor a. D., Biblis
Wolfgang Gfrörer, Ortsvorsteher, Wörrstadt
Jörg Gräf, Leiter Finanzen und Controlling, Budenheim
Ursula Groden-Kranich, Bankkauffrau, Mainz
Jens Guth, MdL, Technischer Betriebswirt, Worms
Nino Haase, Oberbürgermeister, Mainz (ab 22.03.2023 bis 28.06.2023)
Volker Hans, Beigeordneter, Mainz
Michael Hartmann, Regierungsangestellter, Ingelheim-Wackernheim
Christine Jäger, Laborassistentin, Worms
Stephanie Jung, Betriebswirtin B.A. im öffentlichen Dienst, Alzey
Alexander Jungbluth, Referent für Haushalt und Finanzen, Dexheim
Ute Klenk-Kaufmann, Bürgermeisterin, Eppelsheim
Stefan Kneib, Teamleiter für Wartungs- und IT-Serviceleistungen, Zornheim
Daniel Köbler, MdL, Politikwissenschaftler, Mainz
Erwin Malkmus, 3. Kreisbeigeordneter, Nieder-Olm
Dr. Jürgen Neureuther, Landwirtschaftsdirektor, Worms
Dr. Robert Scheurer, Bürgermeister, Lörzweiler
Hannsgeorg Schönig, Bankkaufmann, Mainz
Gottfried Störmer, Bürgermeister, Lampertheim
Andreas Wasilakis, Rechtsanwalt, Worms
Christine Zimmer, Projektsachbearbeiterin, Mainz
Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 SpkG Jutta Bastian, Sachbearbeiterin, Nackenheim (ab 05.12.2023)
Sabine Becker, Sachbearbeiterin, Mainz-Kastel
Cornelia Brinkmann, Kundenberaterin Firmen- und Unternehmenskunden / Kommunen, Lörzweiler
Mareck Dörr. Sachbearbeiter Treasurv. Bad Sobernheim
Michael Forg, Kundenberater, Alzey
Ulrich Fügen, IT-Koordinator, Armsheim
Eva-Katharina Hänsel, Beraterin Digitaler Vertrieb, Flonheim
Uwe Hörner, Personalratsvorsitzender (freigestellt), Ludwigshafen
Christiane Hohmann, Kundenberaterin, Oppenheim
Wolfgang Mathey, Prozessmanager Organisation und Services, Mainz (bis 05.09.2023)
Christina Mattick, stv. Personalratsvorsitzende (freigestellt), Mainz
Hans-Peter Nickoll, Wertpapier-Spezialberater, Ludwigshafen
Claudia Reinfurth, Referentin Öffentlichkeitsarbeit, Alzey
Andrea Schoone, Sachbearbeiterin, Dorn-Dürkheim
Sibel Sünmez, Sachbearbeiterin, Frankenthal
Marion Zeis, Sachbearbeiterin, Eich

Vorstand

Vorsitzender Dr. Marcus Walden, Worms
Stellvertretender Vorsitzender Thorsten Mühl, Harxheim
Weitere Vorstandsmitglieder Frank Belzer, Gundheim Michael Weil, Wackernheim

Gesamtbezüge des Vorstandes

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2.035 Tsd. Euro.

Gesamtbezüge des Verwaltungsrates

An die Verwaltungsratsmitglieder wurden Sitzungsgelder und ähnliche Bezüge in Höhe von 219 Tsd. Euro gezahlt.

Versorgungsbezüge und Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge (einschließlich Beihilfen) in Höhe von 1.007 Tsd. Euro gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis beliefen sich Ende 2023 auf 17.132 Tsd. Euro.

Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat

Am 31.12.2023 hatte die Sparkasse an Mitglieder des Verwaltungsrates Kredite (einschließlich Haftungsverhältnisse) in Höhe von 2.987 Tsd. Euro und an Mitglieder des Vorstandes in Höhe von 771 Tsd. Euro ausgereicht.

Abschlussprüferhonorare

Für Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 261 Tsd. Euro an; davon betrafen 15 Tsd. Euro das Vorjahr. Außerdem sind Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen in Höhe von insgesamt 65 Tsd. Euro entstanden.

Mitarbeiter/-innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 436
Teilzeit- und Ultimokräfte 248
684
Auszubildende 37
Insgesamt 721

 

Mainz, den 27.03.2024

Rheinhessen Sparkasse

Der Vorstand

Dr. Walden

Mühl

Belzer

Weil

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31.12.2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Rheinhessen Sparkasse hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Rheinhessen Sparkasse besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Rheinhessen Sparkasse definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2023 192.994 Tsd. Euro.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt zum Jahresende 579.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 26.896 Tsd. Euro.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 22.163 Tsd. Euro. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Rheinhessen Sparkasse hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Lagebericht 2023

Inhaltsverzeichnis

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1. Barreserve

2.4.2.2. Forderungen an Kreditinstitute

2.4.2.3. Forderungen an Kunden

2.4.2.4. Wertpapieranlagen

2.4.2.5. Beteiligungen / Anteilsbesitz

2.4.2.6. Sachanlagen

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

2.4.5. Derivate

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage

2.5.2. Finanzlage

2.5.3. Ertragslage

2.6 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

3. Nachtragsbericht

4. Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1 Adressenrisiko

4.2.1.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft

4.2.1.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft

4.2.2 Marktpreisrisiko

4.2.2.1 Zinsänderungsrisiko

4.2.2.2 Spreadrisiko

4.2.2.3 Aktienrisiko

4.2.2.4 Immobilienrisiko

4.2.2.5 Beteiligungsrisiko

4.2.3 Liquiditätsrisiko

4.2.4 Operationelles Risiko

4.3 Gesamtbeurteilung der Risikolage

5. Chancen- und Prognosebericht

5.1. Chancenbericht

5.2. Prognosebericht

5.2.1. Rahmenbedingungen

5.2.2. Geschäftsentwicklung

5.2.3. Finanzlage

5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage

5.3. Gesamtaussage

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse

Die Rheinhessen Sparkasse ist gemäß § 1 Abs. 1 Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz (SVRP), Mainz, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Mainz unter der Nummer A 11366 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist der Zweckverband Rheinhessen Sparkasse, der von den Städten Mainz und Worms sowie den Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen und dem Sparkassenzweckverband Mittelzentrum Ried gebildet wird. Der Zweckverband Rheinhessen Sparkasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Mainz und ist ebenfalls Mitglied des SVRP. Ausleihbezirk der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie die benachbarten Landkreise und kreisfreien Städte. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Rheinland-Pfalz und über dessen Sparkassenstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein.

Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und den Mittelstand und die öffentliche Hand nach wirtschaftlichen Grundsätzen und den Anforderungen des Marktes zu erbringen. Sie betreibt im Rahmen des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz alle banküblichen Geschäfte.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 4,3 % auf 762 verringert, von denen 447 vollzeitbeschäftigt, 274 teilzeitbeschäftigt sowie 41 in Ausbildung sind. Der Rückgang ist Folge einer natürlichen Fluktuation.

Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 3 auf 63 reduziert. Die Veränderungen sind im Wesentlichen zurückzuführen auf Anpassungsmaßnahmen an veränderte Kundenbedürfnisse.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Volkswirtschaftliches Umfeld

Das volkswirtschaftliche Umfeld für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.

Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u.a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.

Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.

Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.

Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkte. Während sich sowohl die Bauinvestitionen als auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.

Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.

Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).

Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.

Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %).

Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z.B. 2013: 26.120).

Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26,0 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2023 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020.

Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.

Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.

Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %).

Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.

Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.

Branchenumfeld

Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.

Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %.

Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.

Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 Prozent. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.

In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.

Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditrisikovorsorge zu bilden haben.

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz im Jahr 2023

Im dritten Quartal 2023 ist die rheinland-pfälzische Wirtschaft geschrumpft. Der Wert aller erzeugten Waren und Dienstleistungen (reales Bruttoinlandsprodukt) sank gegenüber dem Vorquartal um 0,8 %. Verglichen mit dem Vorjahresquartal nahm die Wirtschaftsleistung um 5,3 % ab. Das ergaben indikatorgestützte Berechnungen des Statistischen Landesamtes in Bad Ems. Der im Vergleich zum Bund stark überdurchschnittliche Rückgang der Wirtschaftsleistung in Rheinland-Pfalz ist zu einem beträchtlichen Teil auf einzelne Branchen zurückzuführen, die 2021 von der Entwicklung und der Produktion eines Impfstoffes gegen das Coronavirus profitierten.

Das Verarbeitende Gewerbe verzeichnete im dritten Quartal einen realen Rückgang der Bruttowertschöpfung um 15,6 % gegenüber dem Vorjahresquartal. Diese Entwicklung ist auf die Vorleistungs- und Konsumgüterproduzenten zurückzuführen, die nominale Umsatzeinbußen hinnehmen mussten. Die Umsätze der Investitionsgüterproduzenten nahmen hingegen zu.

Auch in den Dienstleistungsbereichen lag die Bruttowertschöpfung im dritten Quartal preis-, kalender- und saisonbereinigt unter dem Niveau des Vorjahresquartals (-2,4 %). Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel und im Gastgewerbe gingen zurück, während sie im Großhandel stiegen.

Im Baugewerbe nahm die Bruttowertschöpfung im Jahr 2023 real um 0,7 % zu. Während die nominalen Umsätze im Tiefbau zulegten, setzte der Hochbau weniger um als im Vorjahr.

Im Gesamtjahr 2023 lagen die Warenwerte der Im- und Exporte im rheinland-pfälzischen Außenhandel unter denen des Vorjahres. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamtes wurden insgesamt Waren im Wert von 59,5 Mrd. Euro exportiert; das waren 3,4 % weniger als im Vorjahr (Deutschland: -2,0 %). Der Warenwert der Importe sank um 5,1 % auf 46,4 Mrd. Euro (Deutschland: -10 %). Die Menge der exportierten Waren reduzierte sich um 11 % und die der Importe um 1,1 %.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Rheinland-Pfalz ist in den ersten drei Quartalen 2023 deutlich gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes stellten in diesem Zeitraum 529 Unternehmen einen Insolvenzantrag - rund 19 % mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (444). Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen lag mit 2.158 um 4,6 % unter dem Niveau des vergleichbaren Vorjahreszeitraums.

Die Inflation zog zum Jahresende wieder an. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, lagen die Verbraucherpreise im Dezember 2023 um 3,5 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Im November hatte die Inflationsrate +3,0 % betragen. Ein wesentlicher Grund für den Anstieg der Inflationsrate ist ein statistischer Basiseffekt im Bereich Haushaltsenergie. Im Dezember 2022 griff die sogenannte "Dezember-Soforthilfe", eine Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung. Dadurch entfiel in diesem Monat für einen Teil der privaten Haushalte die monatliche Abschlagszahlung für Erdgas und Fernwärme, was sich im Dezember 2022 dämpfend auf die Verbraucherpreise auswirkte. Weil die außergewöhnlich niedrigen Vorjahrespreise nun die Vergleichsbasis für die Preisentwicklung bilden, werden bei diesen Energieträgern im Dezember 2023 kräftige Preissteigerungen gegenüber dem Vorjahresmonat ausgewiesen. Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die oft auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, war im Dezember hingegen weiter rückläufig. Sie belief sich auf +3,3 % nach +3,6 % im November. Im Jahresdurchschnitt waren die Verbraucherpreise 2023 um 5,8 % höher als im Vorjahr. Dies ist der zweithöchste Anstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1995. Nur 2022 war die Inflation noch stärker (+6,6 %).

Die schwache Konjunktur ist im vergangenen Jahr nicht spurlos am Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz vorüber gegangen. Gemessen am Ausmaß der Belastungen und Unsicherheiten behauptet sich der Arbeitsmarkt aber nach wie vor gut. Erwerbstätigkeit und Beschäftigung erreichten neue Höchstwerte. Im Durchschnitt des Jahres 2023 hatten 2,06 Millionen Erwerbstätige ihren Arbeitsort in Rheinland-Pfalz. Das waren 8.500 Personen oder 0,4 % mehr als 2022. Die Arbeitslosenquote lag im Dezember 2023 bei 5,0 % - nach 4,9 % im November und 4,6 % im Dezember 2022.

2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.

Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Die Kennziffern Cost-Income-Ratio 1 , Betriebsergebnis vor Bewertung 2 und die Eigenkapitalzuführung 3 , die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden für die Rheinhessen Sparkasse im Berichtsjahr als bedeutsamste finanziellen Leistungsindikatoren definiert. Die erstmals festgelegte Eigenkapitalzuführung ersetzt die Gesamtkapitalquote als bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator.

1 Cost-Income-Ratio = Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 Betriebsergebnis vor Bewertung = Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
3 Eigenkapitalzuführung = Zuführung zu den Reserven nach §§ 340f und 340g HGB, Jahresüberschuss sowie ggfs. Vorwegzuführung zur Sicherheitsrücklage

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

Bestand Anteil in % der Bilanzsumme
2023 2022 Veränderung Veränderung
Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro %
Bilanzsumme 6.515,7 6.721,8 -206,2 -3,1
Durchschnittsbilanzsumme (DBS) 6.522,0 6.748,3 -226,3 -3,4
Geschäftsvolumen 1 6.620,7 6.872,8 -252,1 -3,7
Barreserve 96,7 41,0 55,7 135,6 1,5
Forderungen an Kreditinstitute 735,9 1.109,9 -374,0 -33,7 11,3
Forderungen an Kunden 4.697,6 4.531,2 166,3 3,7 72,1
Wertpapieranlagen 861,8 925,9 -64,1 -6,9 13,2
Beteiligungen / Anteilsbesitz 50,3 48,4 1,9 4,0 0,8
Sachanlagen 36,9 37,6 -0,7 -1,8 0,6
Verbindlichkeiten gegen- über Kreditinstituten 686,6 835,6 -148,9 -17,8 10,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 5.079,9 5.185,3 -105,3 -2,0 78,0
Rückstellungen 63,6 53,4 10,1 18,9 1,0
Nachrangige Verbindlichkeiten 29,3 32,4 -3,1 -9,5 0,4
Fonds für allgmeine Bankrisiken 327,0 276,8 50,2 18,1 5,0
Eigenkapital 280,7 281,3 -0,6 -0,2 4,3

1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) hat sich von 6.872,8 Mio. Euro auf 6.620,7 Mio. Euro vermindert.

Gründe für den Rückgang des Geschäftsvolumens sind der Abbau der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie die Verminderung der Eventualverbindlichkeiten. Auf der Aktivseite haben sich die Forderungen an Kreditinstitute reduziert.

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1. Barreserve

Der Anstieg der Barreserve ist vor allem auf den hohen Bestand an Guthaben bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen.

2.4.2.2. Forderungen an Kreditinstitute

Durch das Auslaufen der GLRG III-Geschäfte und den Abfluss von Kundeneinlagen sowie die Ausweitung des Kreditgeschäftes waren weniger Geldanlagen bei Kreditinstituten notwendig.

2.4.2.3. Forderungen an Kunden

In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Insbesondere waren die Baufinanzierungen rückläufig. Dennoch erhöhten sich die Forderungen an Kunden von 4.531,2 Mio. Euro auf 4.697,6 Mio. Euro.

Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich überwiegend im langfristigen Bereich und hier größtenteils bei den gewerblichen Kreditkunden.

Die Darlehenszusagen beliefen sich im Jahr 2023 auf 882,4 Mio. Euro und unterschritten damit den Wert des Vorjahres (913,9 Mio. Euro). Noch deutlicher gingen die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus zurück, die von 449,0 Mio. Euro auf 321,4 Mio. Euro fielen.

2.4.2.4. Wertpapieranlagen

Zum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 64,1 Mio. Euro auf 861,8 Mio. Euro.

Aufgrund einer angepassten Anlagestrategie wurden die Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren um 138,9 Mio. Euro abgebaut, während sich die Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren um 74,8 Mio. Euro erhöhten.

2.4.2.5. Beteiligungen / Anteilsbesitz

Im Geschäftsjahr 2023 stieg das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um 1,9 Mio. Euro auf 50,3 Mio. Euro.

Die Veränderung ergab sich aus der Auffüllung des Stammkapitals der S-ImmoGut GmbH in Höhe von 1,0 Mio. Euro sowie der Einbringung einer Kapitalrücklage von 0,5 Mio. Euro. Weitere 0,4 Mio. Euro resultieren aus der neu eingegangenen Beteiligung an der S-International Südwest GmbH & Co. KG.

2.4.2.6. Sachanlagen

Die Sachanlagen verminderten sich von 37,6 Mio. Euro auf 36,9 Mio. Euro.

Die technischen und baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung unseres Geschäftsstellenkonzepts bildeten einen Schwerpunkt der Investitionen.

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden deutlich abgebaut und sanken um 148,9 Mio. Euro auf 686,6 Mio. Euro. Die Sparkasse hat die langfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) der Deutschen Bundesbank zurückgeführt und daneben im Rahmen des Pfandbriefpooling Gelder aufgenommen, deren Volumen jedoch niedriger war als das der langfristigen Refinanzierungsgeschäfte bei der Deutschen Bundesbank.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 105,3 Mio. Euro auf 5.079,9 Mio. Euro ab.

Rückgänge waren bei den Spareinlagen sowie den Sichteinlagen zu verzeichnen, während Sparkassenbriefe und Termineinlagen wegen der gestiegenen Zinsen deutlich mehr nachgefragt wurden. Der Anteil an diesen Anlageformen an der Bilanzsumme legte von 1,8 % im Vorjahr auf 10,9 % merklich zu. Insgesamt kam es hier zu einem Zuwachs von 588,5 Mio. Euro.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:

Zahlungsverkehr

Der Bestand an Konten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,5 % auf 193.571. Die Anzahl der ausgegebenen Kreditkarten nahm gegenüber dem Vorjahr ebenfalls zu, und zwar um 3,3 % auf 40.099.

Vermittlung von Wertpapieren

Das Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der Dienstleistungen geprägt durch das Wertpapiergeschäft. Die Wertpapierumsätze nahmen gegenüber dem Vorjahr um 40,7 % zu und erreichten einen Wert von 663,1 Mio. Euro. Der Schwerpunkt lag bei den festverzinslichen Wertpapieren. Der Nettoabsatz ging aufgrund des hohen Volumens an fälligen Rentenpapieren im Dezember 2023 um 20,3 % auf 70,4 Mio. Euro zurück.

Immobilienvermittlung

Die Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich auf wohnwirtschaftlich genutzte Objekte. Es wurden insgesamt 156 Objekte vermittelt, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 12,2 % bedeutet.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen

Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 1.037 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 84 Tsd. Euro und einem Volumen von insgesamt 87,0 Mio. Euro abgeschlossen, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 26,3 % bedeutet.

An Lebensversicherungen konnten 1.061 Verträge mit einer Versicherungssumme von 30,0 Mio. Euro vermittelt werden, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 13,5 % bedeutet.

Auslandsgeschäft

Das Auslandsgeschäft wurde in 2023 auf die S-International Südwest GmbH & Co. KG ausgelagert.

2.4.5. Derivate

Die derivativen Finanzinstrumente dienten vorwiegend der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage

Der Anteil des Kundenkreditvolumens an der Bilanzsumme hat sich von 67,4 % auf 72,1 % erhöht. Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stieg trotz Abflüssen aufgrund der niedrigeren Bilanzsumme von 77,1 % auf 78,0 %.

Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen wurden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang des Jahresabschlusses zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen.

Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 280,7 Mio. Euro (Vorjahr 281,3 Mio. Euro) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtsrechtliche Eigenkapitalbestandteile.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 15,14 % (im Vorjahr: 16,11 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer inkl. Systemrisikopuffer).

Seit dem 1. Februar 2022 beträgt der antizyklische Kapitalpuffer 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem gilt ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 3.791,4 Mio. Euro und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 573,9 Mio. Euro.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 14,57 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Der für 2023 prognostizierte Wert für die Gesamtkapitalquote nach CRR konnte aufgrund des über der Planung liegenden Wachstums der anrechnungspflichtigen Positionen nicht erreicht werden.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.Dezember 2023 8,17 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 vom Dezember 2023 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung zu erwarten.

2.5.2. Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag stets oberhalb des Mindestwerts von 100 %. An den Monatsenden betrug die LCR-Quote zwischen 146 % und 192 %. Am 31. Dezember 2023 lag sie bei 174 %. Die strukturelle Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag an den Monatsenden in einer Bandbreite von 116 % bis 133 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % eingehalten. Am 31. Dezember 2023 lag sie bei 133 %. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die gemeldeten Kreditforderungen dienen durch eine generelle Verpfändungserklärung als Sicherheiten für Refinanzierungsgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gesichert.

2.5.3. Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023 2022 Veränderung Veränderung
Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro %
Zinsüberschuss 140,9 89,3 51,6 57,8
Provisionsüberschuss 45,6 40,0 5,5 13,8
Nettoergebnis des Handelsbestands 0,0 0,0 0,0 0,0
Sonstige betriebliche Erträge 6,5 6,6 -0,1 -0,9
Personalaufwand 55,6 56,7 -1,1 -2,0
Anderer Verwaltungsaufwand 34,7 31,2 3,42 11,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 5,3 7,9 -2,7 -33,9
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 97,5 40,1 57,5 > 100
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge 20,4 39,6 -19,2 -48,4
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 50,2 0,0 50,2
Ergebnis vor Steuern 26,9 0,5 26,4 > 100
Steueraufwand 22,4 -0,7 23,1 < -100
Jahresüberschuss 4,5 1,2 3,3 > 100
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die periodische Ertragslage sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

2023 2022
Cost-Income-Ratio (%) 47,9 65,7
Betriebsergebnis vor Bewertung in Mio. Euro 97,8 44,4
Eigenkapitalzuführung in Mio. Euro 66,9 -14,1

Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,50 % (Vorjahr 0,66 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es lag damit über dem Durchschnitt der rheinland-pfälzischen Sparkassen. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 50,2 Mio. Euro wurde vor allem aufgrund höherer Zinserträge und niedrigerer Zinsaufwendungen deutlich übertroffen.

Auch die als weitere bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung definierten Größen Eigenkapitalzuführung und Cost-Income-Ratio fielen besser aus. Im Jahr 2023 haben sich diese wie folgt entwickelt:

Die Zuführung zum Eigenkapital beträgt 66,9 Mio. Euro. Im Vorjahr mussten wegen des außergewöhnlichen Bewertungsbedarfs Eigenmittelreserven aufgelöst werden. Der für das Geschäftsjahr 2023 prognostizierte Wert von 35,6 Mio. Euro wurde vor allem wegen des höheren Zinsüberschusses übertroffen.

Die Cost-Income-Ratio verbesserte sich von 65,7 % auf 47,9 %. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 64,2 % wurde hauptsächlich aufgrund des höheren Zinsüberschusses deutlich übertroffen.

Im Geschäftsjahr 2023 hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Er erhöhte sich um 58,1 % auf 139,8 Mio. Euro. Neben den Zinsaufwendungen, die niedriger als geplant ausfielen, wirkten sich auch die gestiegenen Zinserträge positiv aus. Auch das Ergebnis aus Zinsswapgeschäften entwickelte sich aufgrund der Zinsentwicklung positiv.

Auch der Provisionsüberschuss fiel besser aus als im Lagebericht des Vorjahres erwartet wurde. Insbesondere im Giroverkehr lagen die Erträge über unseren Planungen.

Die Personalaufwendungen erhöhten sich aufgrund einer Sonderzahlung zum organisatorischen Abschluss der Fusion gegenüber den Prognosewerten um 0,7 Mio. Euro auf 53,8 Mio. Euro.

Die Sachaufwendungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 3,7 Mio. Euro auf 36,0 Mio. Euro. Ursächlich hierfür waren insbesondere die verstärkte Inanspruchnahme und Preissteigerungen im Bereich der Dienstleistungen Dritter (+1,6 Mio. Euro), Kostensteigerungen im Kartengeschäft (+1,3 Mio. Euro) sowie höhere Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude (+0,4 Mio. Euro).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen fielen etwas höher aus als erwartet.

Während sich aus dem Kreditgeschäft ein negatives Bewertungsergebnis ergab, das wegen des hohen Wertberichtigungsbedarfs eines Engagements spürbar über dem Vorjahreswert lag, stellte sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen aufgrund hoher Zuschreibungen positiv dar und lag deutlich über dem Vorjahreswert. Gründe hierfür lagen in der positiven Marktentwicklung. Sonstige Bewertungsmaßnahmen waren von untergeordneter Bedeutung.

Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde um 50,2 Mio. Euro aufgestockt.

Für das Geschäftsjahr 2023 war ein Steueraufwand von 22,4 Mio. Euro auszuweisen, nachdem es im vorangegangen Jahr noch zu einer Steuererstattung von 0,7 Mio. Euro kam. Die Entwicklung beruhte in erster Linie auf dem gestiegenen Zinsüberschuss und dem im Vergleich zum Vorjahr deutlich besseren Bewertungsergebnis.

Die Prognosen hinsichtlich des Jahresergebnisses und des damit verbundenen Thesaurierungspotenzials wurden übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als günstig.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme des Vorjahres, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,81 %.

2.6 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Mit der Entwicklung des Jahres 2023 konnten wir an das zufriedenstellende Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres anknüpfen und dies deutlich verbessern. Ursächlich für die positive Entwicklung war in erster Linie die Zinsentwicklung, so dass eine die Prognose überschreitende Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich war.

3. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben.

4. Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ausgehend von der Analyse der Haupteinflussfaktoren auf unsere Risikosituation - Konjunktur und Aufsichtsrecht -, haben wir strategische Ziele festgelegt, welche insbesondere die jederzeitige Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sowie eine angemessene Liquiditätsausstattung sind. Zur Vermeidung von Risikokonzentrationen wird eine ausgewogene Portfoliostruktur angestrebt. Zudem ist keine Ausweitung unseres derzeitigen Exposures in Nachhaltigkeitsrisiken vorgesehen. Auf Basis der allgemeinen Risikostrategie - den Risikogrundsätzen - haben wir Teilstrategien für die wesentlichen Risikoarten erstellt, welche auch Risikotoleranzen, wie z. B. Limite oder zulässige Geschäfte, enthalten. Vervollständigt wird das Strategiewerk für das Risikomanagement durch die mittelfristige Kapitalplanung.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kunden- und Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der monatlichen Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 784,7 Mio. Euro. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 410,0 Mio. Euro wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken - sowie ergänzend das Währungsrisiko - werden monatlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Limit für das operationelle Risiko aufgrund von Parameteranpassungen überschritten. Als Reaktion hierauf wurde die Limitallokation angepasst. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, Aktien und Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. Euro Mio. Euro %
Adressenrisiko Kunden- und Eigengeschäft 58,0 53,1 92 %
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko 192,0 146,7 76 %
Spreadrisiko 30,0 18.2 61 %
Aktienrisiko 20,0 14,1 70 %
Immobilienrisiko 24,0 21,5 90 %
Währungsrisiko 1.0 0,5 47 %
Beteiligungsrisiko 12,5 11,2 90 %
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 43,0 38,4 89 %
Operationelles Risiko 29.5 27,4 93 %
Risikotragfähigkeitslimit/ Gesamtrisiko 410,0 331,1 81 %

Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden - abgeleitet aus der Mittelfristplanung - Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie mehrere adverse Szenarien getroffen. Die Ermittlung der normativen Risikotragfähigkeit erfolgt quartalsweise.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Daneben ist die Sparkasse an Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber gehalten. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps. In überschaubarem Maße hat die Sparkasse Single-CDS im Portfolio. Darüber hinaus wurden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB als Micro-Hedges zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken von Wertpapieren gebildet.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch in den Stress-Szenarien die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Der Stresstest "Immobilienkrise aufgrund eines Zinsanstiegs" stellt dabei das schädlichste Szenario dar.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine ad-hoc Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter der Bereiche "Gesamtbanksteuerung" und "Marktfolge Kredit" wahrgenommen - wobei die Leitung der Risikocontrolling-Funktion dem Bereichsleiter "Gesamtbanksteuerung" übertragen wurde.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu- Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1. Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich daraus ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

4.2.1.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Ein wesentlicher Aspekt des Risikomanagementprozesses umfasst die Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands.

Zur Klassifizierung von Adressenrisiken im Kreditgeschäft und als wichtiger Bestandteil des Risikofrüherkennungssystems setzt die Rheinhessen Sparkasse unterschiedliche, von der S Rating und Risikosysteme GmbH (SR) entwickelte, Bonitätseinstufungsverfahren ein. Die Bonitätseinstufungsverfahren basieren auf statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und sehen 27 unterschiedliche Ratingklassen vor.

Alle Kreditnehmer in den Segmenten Firmenkunden, Gewerbekunden, Freie Berufe, Geschäftskunden, Agrarkunden und Existenzgründer mit einem Gesamtkreditvolumen ab 750 Tsd. Euro je Gruppe verbundener Kunden werden mit dem Sparkassen-StandardRating bewertet.

Gewerbliche Kreditnehmer mit einem Gesamtkreditvolumen auf Basis der Gruppe verbundener Kunden von weniger als 750 Tsd. Euro werden mittels des Sparkassen-KundenKompaktRatings bewertet.

Für Objektfinanzierungen sowie im Zusammenhang mit Krediten an Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger, Investoren und vermögende Privatkunden ab 750 Tsd. Euro Gesamtkreditvolumen wird das Sparkassen-ImmobiliengeschäftsRating angewandt.

Für Projektfinanzierungen im Bereich der erneuerbaren Energien nutzt die Rheinhessen Sparkasse ab 750 Tsd. Euro Gesamtkreditvolumen je Gruppe verbundener Kunden das RSU-ProjektfinanzierungsRating.

Außerdem setzt die Sparkasse im Kreditgeschäft mit Privatkunden das Sparkassen-KundenScoring ein, das vor der Kreditgewährung zur Beurteilung des jeweiligen Schuldners heranzuziehen ist. Gleichzeitig wird mit diesem Instrument die laufende Bonitätsüberwachung im Privatkundengeschäft sichergestellt.

Die Rating- bzw. Scoringnote, als Ergebnis der zuvor beschriebenen Risikoklassifizierungsverfahren, hat zum einen Einfluss auf die Bewilligungskompetenz, zum anderen ist die Bonitätseinstufung Teil unseres Frühwarnverfahrens. Dieses gibt anhand von mehreren Kriterien, wie bspw. Bonitätsnote und Warnsignalen, bei Engagements ab einer bestimmten Größenordnung eine Systemempfehlung für die Normalbetreuung, die Intensiv- oder Problemkreditbetreuung vor, nach der eine Einstufung erfolgt. Ferner basiert die Festlegung der jeweiligen Kundenkondition im gewerblichen Kreditgeschäft ebenfalls auf der Bonitätseinstufung.

Neben dem Einsatz zur kreditnehmerbezogenen Risikoklassifizierung verwendet die Sparkasse die Rating- und Scoringverfahren auch zur gesamtgeschäftsbezogenen Steuerung des Adressenrisikos im Kreditgeschäft. Zu diesem Zweck wird quartalsmäßig in unserem Kreditrisikobericht eine Auswertung der im System erfassten Kreditengagements nach Ratingklassen erstellt und dem Vorstand vorgelegt. Der Vorstand entscheidet auf Basis dieser Informationen, ob weitere Konsequenzen für das Kreditgeschäft zu ziehen sind.

Zusätzlich zu der regelmäßigen Bonitätsbeurteilung erfolgt auch eine Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen sowie eine regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten.

Die Begrenzung des Adressenrisikos im Kreditgeschäft erfolgt bei der Rheinhessen Sparkasse durch die Einräumung kreditnehmerbezogener Limite. Dabei wurde intern sowohl eine Gesamtkredithöchstgrenze als auch eine Blankokredithöchstgrenze auf Basis der Gruppe verbundener Kunden festgelegt und in der Kreditrisikostrategie verankert. Sie dient der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenzen überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung. Des Weiteren hat der Vorstand festgelegt, dass - abweichend von den allgemein gültigen Bewilligungsbefugnissen - bestimmte Kreditgewährungen im Einzelfall nur vom nächsthöheren Kompetenzträger genehmigt werden dürfen.

Die Beurteilung der Branchenrisiken erfolgt seit 2024 mittels eines Limitsystems und wird im Rahmen der Risikoberichterstattung reportet. Hierzu werden für den vierteljährlichen Kreditrisikobericht Auswertungen aller Kreditengagements nach Kreditarten und Branchen erstellt. Soweit danach besondere Risiken erkennbar sind, werden im Einzelfall geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet. Wir achten auf eine ausgewogene Risikostruktur in unserem Kundenkreditportfolio. Bei Bedarf werden Maßnahmen zur Verbesserung der Risikosituation ergriffen.

Ein geeignetes Mittel zur modernen Steuerung der Risiken im Kreditportfolio bilden Transaktionen im Zusammenhang mit den Sparkassen-Kreditbaskets, an denen sich die Rheinhessen Sparkasse beteiligt. Die Teilnahme in der Funktion als Sicherungsnehmer (Originator) und zugleich als Sicherungsgeber (Investor) führt zu einer Risikodiversifikation bei den in unserem Portfolio vorhandenen Bonitätsrisiken. Durch die bundesweite Ausrichtung dieses Risikosteuerungsinstruments wird dieser Effekt noch verstärkt. Nach positiven Erfahrungen aus unseren bisherigen Teilnahmen plant die Rheinhessen Sparkasse auch künftig regelmäßig an Kreditbasket-Transaktionen teilzunehmen. Ende 2023 waren insgesamt 18 Einzelkreditnehmer mit einem Volumen von 29,9 Mio. Euro durch Kreditbaskets abgesichert.

Neben den vorgenannten Maßnahmen erfolgt auch eine barwertige Ermittlung des Adressenrisikos mittels der Software "Credit-Portfolio-View" (CPV). Hierzu wird monatlich der Quantilswert des Kreditportfolios mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einem Planungshorizont von einem Jahr simuliert. Die Ergebnisse sowie hieraus gegebenenfalls abzuleitende Maßnahmen zur Risikosteuerung werden dem Vorstand monatlich reportet. Das Limit für das ökonomische Kreditrisiko wurde 2023 stets eingehalten. Der Quantilswert zum 31.12.2023 betrug 53,1 Mio. Euro.

Der im Zusammenhang mit der Ermittlung der Risikopositionen verwendete aufsichtsrechtliche Ansatz ist der Kreditrisikostandardansatz (KSA).

Zum 31.12.2023 wurden 52,5 % der zum Jahresende ausgelegten Kundenkreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 39,2 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen, 8,3 % entfielen auf die öffentlichen Haushalte.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kundenkreditgeschäft der Sparkasse wider. Der Schwerpunkt der Unternehmenskredite liegt in der Branche "Grundstücks- und Wohnungswesen" mit 24,9 %, gefolgt von "öffentlichen Haushalten" (13,7 %), "Kredit- und Versicherungswesen" (8,1 %), "Dienstleistungen für Unternehmen" (7,5 %), "Gesundheit und Soziales" (6,6 %), "Energie, Wasser, Bergbau" (6,6 %), "Beratung, Planung und Sicherheit" (6,2 %), "Bauträger" (5,4 %) sowie "Baugewerbe" (5,4 %). Alle übrigen Branchen liegen unter 5 %.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens, 37,6 % entfallen auf Kreditengagements mit einem Kundenkreditvolumen bis 0,5 Mio. Euro. Weitere 23,0 % betreffen Kreditengagements mit einem Kundenkreditvolumen von mehr als 0,5 Mio. Euro bis 5,0 Mio. Euro. Auf die Größenklasse über 5,0 Mio. Euro entfallen 39,4 % des Kundenkreditvolumens.

Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten bis mittleren Bonitäten bzw. vertretbaren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt.

Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl Volumen
in % in %
1 bis 9 93,2 95,5
10 bis 15 5,8 3,7
16 bis 18 und ohne Rating 1,0 0,9

Das Länderrisiko ist für die Rheinhessen Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.

Insgesamt ist unser Kundenkreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert. Beim Adressenrisiko werden keine Konzentrationsrisiken gesehen.

Im Sinne einer angemessenen Risikovorsorge bildet die Rheinhessen Sparkasse bei Forderungen, bei denen aufgrund einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners nicht mehr von einer vollständigen Zahlung der Zins- und Tilgungsleistungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen ausgegangen wird, Einzelwertberichtigungen. Die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich am Blankoanteil des Kreditnehmers. Ermittelt wird der Blankoanteil, indem die offene Restforderung um den Realisationswert der Sicherheiten gemindert wird. Somit wird lediglich der unbesicherte Teil des Engagements mit einer Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Kriterien für die Bildung der Risikovorsorge sind in erster Linie die Ertrags- und Vermögenssituation des Kreditnehmers, die Kapitaldienstfähigkeit sowie die Liquiditätssituation. Lässt die Gesamtsituation auf eine Gesundung des Kreditnehmers schließen, wird die gebildete Einzelwertberichtigung wieder aufgelöst. Erkenntnisse über wesentliche Verbesserungen der Bonität des Schuldners oder die Zunahme der Werthaltigkeit der Sicherheiten können auch zur teilweisen Auflösung der Einzelwertberichtigung führen. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023 Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand per 31.12.2023
Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro
Einzelwertberichtigungen 7.915 24.656 1.652 41 30.878
Rückstellungen 102 42 102 0 42
Pauschalwertberichtigungen 6.045 3.617 0 0 9.662
Gesamt 14.062 28.315 1.754 41 40.582

Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.

4.2.1.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche einerseits aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultiert, andererseits aus der Gefahr entsteht, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners innerhalb der Ratingklassen 1 bis 16 (gemäß Sparkassenlogik) ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungsrisiko und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es bei den Eigenanlagen das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Entsprechend der Vorgaben der S Rating und Risikosysteme GmbH werden die Bonitätsrisiken bei Aktien und Immobilienfonds bei der Rheinhessen Sparkasse über das Marktpreisrisiko abgebildet.

Die Steuerung des Adressenrisikos im Eigengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit-Portfolio-View"

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 889,2 Mio. Euro (Buchwerte). Wesentliche Positionen sind dabei die Anleihen und Schuldverschreibungen (491,4 Mio. Euro), ein Wertpapierspezialfonds (348,9 Mio. Euro), sonstige Investmentfonds (17,2 Mio. Euro) sowie Sparkassen-Kreditbaskets (31,7 Mio. Euro).

Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung der Anleihen und Schuldverschreibungen im Direktbestand sowie in den Spezialfonds:

Externes Rating Moody's / Standard & Poor's Aaa bis Baa1 / AAA bis BBB+ Baa2 bis Baa3 / BBB bis BBB- Ba1 bis Ba3 / BB+ bis BB- B1 bis C / B+ bis C Ausfall ungeratet
31.12.2023 609,0 79,5 7,9 0,0 0,0 0,0
31.12.2022 614,1 96,8 11,8 4,4 0,0 0,9

Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Die Sparkassen-Kredit-Baskets verfügen über Bonitätseinschätzungen im Non-Investmentgrade-Bereich (BB+ bis BB). Die Anlagerichtlinien der Spezialfonds sehen einen festgelegten Rahmen für Investitionen im Non-Investment-Bereich vor.

Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Reporting der Adressenrisiken erfolgt monatlich.

4.2.2 Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. Das Reporting der wesentlichen Marktpreisrisiken erfolgt monatlich.

Aktuell sehen wir keine Risikokonzentrationen in den Marktpreisrisiken.

4.2.2.1 Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Ökonomische Perspektive: Die monatliche Ermittlung des Value-at-Risk erfolgt auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR". Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. Das Limit war 2023 jederzeit eingehalten.

Das wertorientierte Zinsänderungsrisiko wird monatlich auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen für ein Konfidenzniveau von 95 % und eine Haltedauer von drei Monaten ermittelt. Dabei verfolgt die Sparkasse einen passiven Managementstil. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen - welche über ein entsprechendes Limit begrenzt werden - zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information. Das Verlust- sowie das Abweichungslimit waren in 2023 jederzeit eingehalten.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Wöchentlich wird der Überwachungs- und Handelsvorstand über das aktuelle sowie das zum Jahresende erwartete Handelsergebnis (Bewertungsergebnis Wertpapiere) unterrichtet. Monatlich werden die mit Handelsgeschäften verbundenen Marktpreisrisiken (Abschreibungsrisiko) erfasst und quantifiziert. Die Ermittlung des Risikofalls basiert auf einer GuV-Szenarioanalyse, welche definierte Annahmen für jedes Asset enthält. Das Limit für den Risikofall war in 2023 jederzeit eingehalten.

Im Rahmen der normativen Perspektive wird quartalsweise das Bewertungsrisiko Wertpapiere und das Zinsspannenrisiko für die jeweiligen Stress-Szenarien simuliert. Zusätzlich wird das Risiko einer Drohverlustrückstellung nach IDW RS BFA 3 n. F. simuliert.

Die Risiken aus Fonds werden jeweils nach dem Durchschauprinzip berücksichtigt.

Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang des Jahresabschlusses). Zudem befanden sich zeitweise Zins-Futures in den Spezialfonds zur Absicherung.

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
Tsd. Euro -103.941 +117.184
in % der Eigenmittel -18,11 20,42

Die Sparkasse hat zum Jahresultimo die "Verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs" gem. IDW RS BFA 3 n.F. durchgeführt. Bei der Gegenüberstellung des Barwertes nach Risiko- und Verwaltungskosten mit dem Netto-Buchwert der Zinspositionen ergab sich ein Barwertüberschuss, so dass keine Drohverlustrückstellung zu bilden war.

4.2.2.2 Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Ökonomische Perspektive: Die monatliche Ermittlung des Value-at-Risk erfolgt auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR". Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. Das Limit war 2023 jederzeit eingehalten.

In der periodischen / normativen Sicht ist das Spreadrisiko im Handelsergebnis enthalten.

Die Risiken aus Fonds werden jeweils nach dem Durchschauprinzip berücksichtigt.

Gemäß den Anlagerichtlinien der Spezialfonds sowie des Limitsystems für den Eigenbestand sind Investitionen in "Investmentgrade"-Anleihen sowie im überschaubaren Rahmen im "Non-Investmentgrade"-Bereich möglich.

4.2.2.3 Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Ökonomische Perspektive: Die monatliche Ermittlung des Value-at-Risk erfolgt auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR". Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. Das Limit war 2023 jederzeit eingehalten.

In der periodischen / normativen Sicht ist das Aktienrisiko im Handelsergebnis enthalten.

Die Risiken aus Fonds werden jeweils nach dem Durchschauprinzip berücksichtigt.

Aktien werden in einem überschaubaren Umfang und zurzeit ausschließlich in den Spezialfonds gehalten. Grundsätzlich investiert die Sparkasse ausschließlich in Indizes, wobei eine begrenzte Abweichung vom Index zulässig ist. Mögliche Marktsegmente und das maximal zulässige Investitionsvolumen wurden den Spezialfonds über die Anlagerichtlinien vorgegeben.

4.2.2.4 Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Ökonomische Perspektive: Die Ermittlung des Value-at-Risk erfolgt auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito". Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. Das Limit war in 2023 jederzeit eingehalten.

In der periodischen / normativen Sicht ist das Immobilienrisiko im Handelsergebnis enthalten.

Immobilien im Eigenbestand und in Immobilienfonds werden in einem überschaubaren und ausreichend diversifizierten Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

4.2.2.5 Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Ökonomische Perspektive: Die Ermittlung des Value-at-Risk erfolgt auf Basis eines Pauschalansatzes mit einer Haltedauer von 250 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Das Limit war in 2023 jederzeit eingehalten.

In der normativen Perspektive wird das Beteiligungsrisiko über pauschale Risikofaktoren in den einzelnen Stress-Szenarien berücksichtigt.

Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die unter Renditegesichtspunkten und zur Diversifizierung gehalten werden. Aktuell sehen wir keine Risikokonzentrationen.

4.2.3 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Ökonomische Perspektive: Die Ermittlung des Value-at-Risk erfolgt auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR". Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. Das Limit war in 2023 jederzeit eingehalten.

In der normativen Perspektive wird das Refinanzierungskostenrisiko in den einzelnen Stress- Szenarien abgebildet.

Zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit greifen wir auf die Kennzahlen Liquidity Coverage Ratio (LCR), Net Stable Funding Ratio (NSFR), Asset Encumbrance (AE) sowie die Survival Period (SVP) zurück.

Für die Limitierung der LCR wurde ein an den aufsichtlichen Mindestanforderungen ausgerichtetes Ampelsystem implementiert, bei dem in den Phasen gelb und rot ein ad-hoc-Bericht erstellt wird. Die Ermittlung der LCR erfolgt dabei täglich. Zu den Monatsultimos befand sich die Sparkasse stets im grünen Bereich. Zum 31.12.2023 lag die LCR bei 174 %. Für die strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) sowie die Verschuldungsquote (AE) wurden interne Schwellenwerte festgelegt.

Quartalsweise wird die Survival Period simuliert und mit dem internen Limit abgeglichen. Zum 31.12.2023 betrug die SVP mehr als fünf Monate und lag damit oberhalb des Limits.

Die Innertagesliquidität ist über die tägliche Disposition sichergestellt.

Zur vorausschauenden Identifikation des kurz- und mittelfristigen Liquiditätsbedarfs erstellt der Handel regelmäßig eine Liquiditätsplanung. Darüber hinaus werden potenzielle Risikokonzentrationen in der aktuellen Liquiditäts- und Refinanzierungsstruktur untersucht.

Die Sparkasse hat einen Refinanzierungsplan aufgestellt, der die Liquiditätsstrategie und den Risikoappetit des Vorstands angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren. Grundlage des Refinanzierungsplans sind die geplanten Entwicklungen im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung, in der Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit, der strategischen Ziele und des wirtschaftlichen Umfelds zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus werden auch adverse Entwicklungen auf Liquiditätsbedarf und -kosten analysiert. Aufgrund des hohen Anteils von kleinteiligem Kundengeschäft sowie des Liquiditätsverbundes der Sparkassen-Finanzgruppe ergaben sich für uns bisher keine Engpässe in der Liquiditätsbeschaffung. Es sollte auch künftig möglich sein, sich über unsere Hauptrefinanzierungsquellen am Geldmarkt - die Bundesbank und der Liquiditätsverbund - zu refinanzieren. Zusätzlich haben wir mit dem Instrument des Pfandbriefpoolings die Möglichkeit geschaffen, Liquidität zu generieren.

Wir haben ein einfaches Liquiditätskostenverrechnungssystem, mit dem direkte Liquiditätskosten und -nutzen auf Einzelgeschäftsebene in der Kalkulation berücksichtigt werden, eingerichtet. Die Refinanzierungsaufschläge werden regelmäßig überprüft.

Zudem haben wir einen Notfallplan für Liquiditätsengpässe erstellt, in welchem festgelegt ist, welche Maßnahmen im Falle eines Liquiditätsengpasses ergriffen werden sollen. Basis der Notfallplanung ist die Festlegung von klar definierten Frühwarn- bzw. Notfallindikatoren.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Aktuell sehen wir keine Risikokonzentrationen.

4.2.4 Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Ökonomische Perspektive: Die monatliche Ermittlung des Value-at-Risk erfolgt auf Basis der IT- Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren". Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. Das Limit war aufgrund von Parameteränderungen einmalig in 2023 überschritten. Es erfolgte eine Anpassung der Limitallokation.

In der normativen Perspektive wird das operationelle Risiko mittels dem OpRisk-Schätzverfahren in den einzelnen Stress-Szenarien berücksichtigt.

Zur Identifizierung operationeller Risiken nutzt die Rheinhessen Sparkasse zwei Instrumentarien. Mit der ex-ante-Methode "Risikolandkarte" erfolgt die systematische Erfassung und Bewertung von wesentlichen operationellen Risiken unter Mitwirkung aller Geschäftsbereiche auf Basis von Szenarien und Verlustpotenzialschätzungen. Die Daten aus der "Risikolandkarte" werden durch eine Schadensfalldatenbank, in der eingetretene Schäden, die auf operationelle Risiken zurückzuführen sind, erfasst und systematisch analysiert werden, ergänzt. Die jährlichen Auswertungen erfolgen auch nach Konzentrationskriterien.

Für Risiken aus Auslagerungen im Sinne der MaRisk haben wir einen gesonderten Prozess "Outsourcing" implementiert. Wesentliche Auslagerungen werden individuell gesteuert. Die Steuerung unwesentlicher Auslagerungen erfolgt im Rahmen des allgemeinen Controllings operationeller Risiken.

Aktuell sehen wir keine Risikokonzentrationen.

4.3 Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Gesamtbanklimits. Eine Anpassung des Gesamtbanklimits erfolgte per 31.10.2023 aufgrund von Änderungen der Risikoparameter. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 81 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik und in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F.). Im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur sind negative Auswirkungen auf unser Kredit- sowie das Beteiligungsportfolio nicht auszuschließen.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

5. Chancen- und Prognosebericht

5.1. Chancenbericht

Die Planung unserer Vermögens-, Finanz- und Ertragsentwicklung dient der abgestimmten Ausrichtung der geschäftlichen Aktivitäten auf die Unternehmensziele der Rheinhessen Sparkasse. Hierbei werden eine Vielzahl von internen und externen Einflussfaktoren berücksichtigt, notwendigerweise basiert das gesamte Konzept auch auf Annahmen über künftig vorherrschende Bedingungen innerhalb der Sparkasse sowie innerhalb ihres Umfeldes. Somit ist unsere Planung ein vielstufiger und revolvierender Prozess.

Diese Planung geht von einigen Grundparametern aus. Sollten diese nicht wie von uns prognostiziert eintreten, so können sich daraus Chancen, aber auch Risiken ergeben. Solche können beispielhaft in einer deutlich anderen Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lage, unentdeckten Potenzialen, etwa in der Betriebsstrategie der Zukunft, oder in von uns nicht beeinflussbaren Ereignissen und Änderungen bei unseren Verbundpartnern liegen und einen wesentlichen Einfluss auf unsere Geschäftstätigkeit und unseren Geschäftsverlauf haben.

Durch regelmäßige Überprüfungen dieses Prozesses sowie aller Detailplanungen im Sinne einer Soll- Ist-Analyse wollen wir frühzeitig Chancen und Risiken erkennen und sachgerecht hierauf reagieren. Gleichwohl sind Planungen und Prognosen immer "Momentaufnahmen". Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von der voraussichtlichen Entwicklung abweichen, welche maßgeblich von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Krieges beeinflusst werden dürfte.

5.2. Prognosebericht

5.2.1. Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftlicher Ausblick 2024

Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %- Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.

Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.

Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.

Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.

Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.

Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).

Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.

Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.

Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).

Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen.

Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.

Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.

Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.

Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen Die Renditen der 10-Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10 % und sind bis Anfang März 2024 auf 2,45 % angestiegen.

Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u.a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.

Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.

Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.

Wirtschaftlicher Ausblick Rheinland-Pfalz 2024

Der IHK-Konjunkturklimaindex, das wirtschaftliche Stimmungsbarometer für die aktuelle Geschäftslage und die Perspektiven der gewerblichen Wirtschaft, liegt nach der jüngsten Konjunkturumfrage der Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz (Befragung rheinland-pfälzischer Unternehmen im Januar 2024) bei 89 Punkten (Herbst 2023: 88 Punkte). Damit verbleibt er weiterhin klar unterhalb der 100-Punkte-Marke, der Grenze zwischen positiver und negativer Gesamtstimmung. Der Abschwung der wirtschaftlichen Entwicklung in Rheinland-Pfalz hält damit seit mehr als eineinhalb Jahren an.

Die aktuelle Geschäftslage der Unternehmen in Rheinland-Pfalz wird stetig schwieriger. Etwa 27 % der Betriebe schätzen ihre Lage als gut ein (Jahresbeginn 2023: 32 %), 26 % als schlecht (Jahresbeginn 2023: 17 %), und 47 % beurteilen ihre Lage als weiterhin gleichbleibend (Jahresbeginn 2023: 51 %). Vor allem die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen bereiten den hiesigen Unternehmen Sorgen. Hinzu kommen eine lahmende Weltkonjunktur sowie zunehmende geopolitische Krisen und Kriege mit ihren Auswirkungen u.a. auf die Energiepreise und den freien internationalen Handel, die für ein überdurchschnittlich exportorientiertes Bundesland wie Rheinland-Pfalz (Exportquote 2022: 54,9 %) von besonderer Bedeutung sind.

Neben den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen wird mit Blick auf die kommenden Monate und Jahre der Fachkräftemangel als belastender Faktor von den rheinland-pfälzischen Unternehmen angegeben. Das Erreichen des Renteneintrittsalters der Baby-Boomer-Generation und der zunehmende Bedarf an Fachkräften im Zuge der Digitalisierung der Arbeitswelt sind zwei wichtige von vielen Treibern, welche diese Problemlage verschärfen.

Entsprechend wenig Bewegung lässt sich auch bei den erwarteten Investitionen und den Beschäftigungsabsichten für die kommenden zwölf Monate verzeichnen: Nur ein Viertel der Betriebe rechnet gemäß dem IHK-Konjunkturklimaindex mit höheren Investitionen und nur 14 % planen neues Personal einzustellen. Dabei sind mit Blick auf die Zukunftsherausforderungen der Transformation und den Fachkräftemangel die Bedarfe eigentlich gegeben.

Gemäß Prognosen der LBBW (Stand 27. Februar 2024) wird für Rheinland-Pfalz von einer stagnierenden Wirtschaft für das Jahr 2024 (Anstieg des realen BIP um 0,0 %) und einem moderaten Wachstum für 2025 von 0,9 % ausgegangen.

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

5.2.2. Geschäftsentwicklung

Wir rechnen mit einem Kundenkreditgeschäft auf dem Niveau des Jahres 2023, bei leicht sinkendem Darlehensgeschäft mit unseren Privatkunden.

Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2024 ein leichtes Wachstum der Kundeneinlagen.

Bei der Bilanzsumme erwarten wir einen leichten Rückgang. Ursache hierfür sind geringere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute.

Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 aufgrund des in diesem Jahr aufgenommenen Geschäfts der Vermittlung von Krediten von höheren Erträgen aus.

5.2.3. Finanzlage

Aufgrund unserer Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen (Stand Ende Februar 2024) rechnen wir aufgrund von geringeren Konditionsbeiträgen aus dem Kundengeschäft mit einem um 33,5 Mio. Euro sinkenden Zinsüberschuss.

Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das Jahr 2024 von einem Anstieg um 1,8 Mio. Euro aus, wofür insbesondere höhere Erträge aus dem Wertpapier- sowie dem Vermittlungsgeschäft verantwortlich sind.

Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand um bis zu 2,5 % steigen. Die Personalkosten wollen wir durch ein stringentes Personalmanagement in Grenzen halten.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 0,98 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 6,3 Mrd. Euro.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir - nach den hohen Zuführungen zu den Risikovorsorgemaßnahmen im Vorjahr - ein deutlich günstigeres Bewertungsergebnis.

Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Spezialfonds rechnen wir mit einem per Saldo positiven Bewertungsergebnis.

Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung.

Für das Jahr 2024 erwarten wir eine wirtschaftliche Eigenkapitalrentabilität nach Steuern von 6,1 %. Bei der CIR erwarten wir für 2024 ein Verhältnis von 59,6 %.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 15,00 %, die über den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen von 13,09 % liegt, wird nach Zuführung des Jahresüberschusses 2023 zur Sicherheitsrücklage sowie nach der Aufstockung des Fonds für allgemeine Bankrisiken überschritten.

Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen und wird im Planungszeitraum zwischen 8,8 % und 10,1 % prognostiziert.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 folgende Entwicklung unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren:

Für das Betriebsergebnis vor Bewertung (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwarten wir vor allem aufgrund eines rückläufigen Zinsüberschusses einen Rückgang um 36,1 % auf 62,4 Mio. Euro.

Hinsichtlich des Rohertrags (Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Nettoergebnis des Handelsbestands sowie dem Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen) erwarten wir einen Rückgang. Dies führen wir auf einen in Folge rückläufiger Margen zurückgehenden Zinsüberschuss aus dem Kundengeschäft, ein leicht steigendes Provisionsergebnis sowie einen sinkenden Saldo aus sonstigen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen zurück. Der prognostizierte Verwaltungsaufwand für 2024 steigt insgesamt leicht. Er ist durch einen Anstieg des Sachaufwands und einen in Folge der Personaleinsparungen stagnierenden Personalaufwand gekennzeichnet. Insgesamt erwarten wir deshalb eine Verschlechterung der Cost-Income-Ratio gegenüber dem Berichtsjahr.

Wir gehen für 2024 von einer auf rund 39 Mio. Euro fallenden Eigenkapitalzuführung aus. Gründe hierfür sind der zurückgehende Zinsüberschuss sowie die steigenden Verwaltungsaufwendungen. Das rückläufige Ergebnis hieraus kann durch den höheren Provisionsüberschuss und das bessere Bewertungsergebnis nur zu einem geringen Teil kompensiert werden.

Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.

Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel Ill-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

5.3. Gesamtaussage

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und konjunktureller Lage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht.

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst derzeit als günstig.

Aufgrund unserer Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

 

Mainz, 27.03.2024

Rheinhessen Sparkasse

Der Vorstand

Dr. Walden

Mühl

Belzer

Weil

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Rheinhessen Sparkasse

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Rheinhessen Sparkasse, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rheinhessen Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen

Unsere nachfolgende Beschreibung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:

a)

Sachverhalt und Problemstellung

b)

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c)

Verweis auf weitergehende Informationen

Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen

a)

Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023 unter dem Aktivposten 4 Forderungen an Kunden ausgewiesen, die rd. 72 % der Bilanzsumme ausmachen. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat deshalb wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage. Das im Vergleich zum Privatkundengeschäft weniger granulare Firmenkundenkreditgeschäft gehört zu den Kerngeschäftsfeldern der Sparkasse. Für die Bewertung derartiger Kreditforderungen an Firmenkunden mit größeren Blankoanteilen im Rahmen der Rechnungslegung ist neben der Sicherheitenbewertung die zukunftsorientierte Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen kreditnehmenden Firmenkunden von besonderer Bedeutung.

b)

Die relevanten Kreditprozesse (einschließlich Forderungsbewertungsprozess) sowie die Aufbau- und Ablauforganisation (einschließlich interner Kontrollen) der Krediterst- und -weiterbearbeitung haben wir anhand der schriftlich fixierten Organisationsrichtlinien der Sparkasse im Rahmen einer zeitlich vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage beurteilt. Darüber hinaus haben wir im Rahmen dieser Prüfung eine ebenfalls vorgezogene, risikoorientierte Einzelfallprüfung, die sich auf die Firmenkreditengagements mit höheren Kreditvolumina, höheren Blankoanteilen, bedeutenden Überziehungen und schwächeren Ratings erstreckte und auf solche in der Intensiv- und Sanierungsbearbeitung, durchgeführt und dabei insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen Kreditnehmer anhand der der Sparkasse dazu vorliegenden Unterlagen beurteilt sowie die Werthaltigkeit der Sicherheiten und der Kreditforderungen bzw. den Risikovorsorgebedarf untersucht. Bei unserer Prüfung haben wir keine Erkenntnisse gewonnen, die auf nicht vertretbare Bonitätseinschätzungen und Sicherheitenbewertungen der Sparkasse für Zwecke der Forderungsbewertung hindeuten.

c)

Weitere Informationen zu den Beständen und zu dem Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft sind im Jahresabschluss (Aktivposten 4 und Posten 13 der Gewinn- und Verlustrechnung) sowie in dem Anhang enthalten (Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Abschnitt C. Erläuterungen zur Jahresbilanz, Aktivposten 4). Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte Bilanzsumme und Geschäftsvolumen, Forderungen an Kunden und Ertragslage).

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

Den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a HGB zusammen mit dem Lagebericht zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger vorgesehenen nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz ist gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 Sparkassengesetz Rheinland-Pfalz gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse bzw. für die von ihr beherrschten Unternehmen erbracht:

Prüfung gemäß § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der

S Immofinanz Mainz GmbH Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen, Versicherungen, Bausparverträgen und Kapitalanlagen, Mainz

Rheinhessen Sparkasse Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Mainz

ESW Erschließungsgesellschaft der Rheinhessen Sparkasse mbH, Mainz

S ImmoGut GmbH, Worms

Prüfung über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Einbringung von Adressenrisiken in Sparkassen-Kreditbaskets

Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank

Prüfung gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG)

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Markus Roth.

 

Mainz, den 24.05.2024

Sparkassenverband Rheinland-Pfalz

- Prüfungsstelle -

Roth, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Verwaltungsrates der Rheinhessen Sparkasse

Alle nach den sparkassenrechtlichen Bestimmungen für den Verwaltungsrat vorgesehenen Aufgaben wurden durch dieses Gremium wahrgenommen. Der Vorstand der Sparkasse berichtete dem Verwaltungsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse, über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik sowie alle weiteren bedeutsamen Vorhaben der Rheinhessen Sparkasse.

Der Vorstand hat dem Verwaltungsrat den vom Sparkassenverband Rheinland-Pfalz geprüften Jahresabschluss sowie den Lagebericht vorgelegt. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Jahr 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

In seiner Sitzung vom 27. Juni 2024 hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss festgestellt, den Lagebericht gebilligt und den Vorstandsmitgliedern Entlastung erteilt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 4,49 Mio. Euro wird durch Beschluss des Verwaltungsrates in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zugeführt.

 

Worms, 27. Juni 2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Adolf Kessel, Oberbürgermeister

NACHHALTIGKEITSBERICHT 2023

Berichtsparameter

H1 Allgemeine Informationen

Unternehmensdaten

Rheinhessen Sparkasse

Bahnhofstr. 1

55116 Mainz

+49 6241 851-0

info@rheinhessen-sparkasse.de

https://www.rheinhessen-sparkasse.de

Nutzung von Rahmenwerken

Wir orientieren uns bei der nichtfinanziellen Berichterstattung am Berichtsstandard der Sparkassen- Finanzgruppe, der vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) unter Einbindung von Regionalverbänden, Sparkassen und Verbundpartnern als eigenständiges Berichtssystem für die Sparkassen- Finanzgruppe entwickelt wurde. Die Sparkassen-Indikatoren sind anschlussfähig an die international anerkannten Standards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative, an die "GRI- G4 Financial Services Sector Disclosures (GRI-G4 FS)" und an den "Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)". Sie wurden 2013 vom "Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)" anerkannt.

Der Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe umfasst ein mit Blick auf die gesetzlichen Berichtspflichten vor allem nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) juristisch geprüftes Set von 22 Berichtsindikatoren der Gruppe G. Jede Sparkasse kann freiwillig darüber hinaus mithilfe von 18 weiteren Sparkassen-Indikatoren ein qualifiziertes Stakeholder-Reporting zur Gemeinwohlorientierung und zu den Markenkernwerten erstellen.

Referenzen zu Rahmenwerken

Sparkassen-Indikator Haltung Referenzen
H1 Allgemeine Informationen GRI SRS 2021: 2-1, 2-2, 2-3, 2-5, 2-6, 2-7, 2-9, 2-11, 2-14, 2-28
H2 Geschäftsmodell GRI SRS 2021: 2-6, 2-22
H3 Soziale Nachhaltigkeit und Beitrag zum Gemeinwesen GRI SRS 2016: 201-1, 201-4, 203-2, 413-1, 413-2 GRI SRS 2021: 2-25, 3-3
H4 Grundsätze der Unternehmensführung GRI SRS 2016: 405-1 GRI SRS 2021: 2-9, 2-10, 2-15, 2-17, 2-19, 2-20, 2-21
H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement GRI SRS 2016: 413-1 GRI SRS 2021: 2-16, 2-23, 2-29
H6 Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele GRI SRS 2016: 201-2 GRI SRS 2021: 2-9, 2-12, 2-13, 2-22, 2-23, 2-25, 3-1, 3-3
H7 Implementierung in Prozesse und Controlling GRI SRS 2021: 2-13
H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft GRI SRS 2016: 201-2, 412-3, 416-1
H9 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft GRI SRS 2016: 201-2
H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B) GRI SRS 2016: 201-2, 412-3, 416-1
H11 Menschenrechte und Sorgfaltspflichten GRI SRS 2016: 403-1, 407-1, 408-1, 409-1, 412-1, 412-2 GRI SRS 2021: 2-25, 3-3
H12 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung GRI SRS 2016: 308-1, 308-2, 408-1, 409-1, 414-1, 414-2 GRI SRS 2021: 2-6
H13 Umweltbelange GRI SRS 2016: 201-2, 301-1, 302-1, 302-2, 302-4, 302-5, 305-1, 305-2, 305-3, 305-5, 307-1 GRI SRS 2018: 303-5 GRI SRS 2020: 306-3 GRI SRS 2021: 2-25, 2-27, 3-3

Referenzen zu Rahmenwerken

Sparkassen-Indikator Haltung Referenzen
H15 Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit GRI SRS 2016: 202-2, 401-1, 401-2, 405-1, 405-2, 406-1, 413-1
GRI SRS 2021: 2-7, 2-25, 2-30, 3-3
H16 Gesundheit und Wohlergehen GRI SRS 2016: 401-3
GRI SRS 2018: 403-1, 403-5, 403-6
H17 Weiterbildung/lebenslanges Lernen GRI SRS 2016: 404-1, 404-2, 404-3
H18 Verhaltensstandards für Mitarbeitende GRI SRS 2016: 205-2
GRI SRS 2021: 2-23, 2-26
H19 Compliance und Korruptionsbekämpfung GRI SRS 2016: 205-1, 205-2, 205-3, 415-1, 417-2, 417-3, 419-1
GRI SRS 2019: 207-1
GRI SRS 2021: 2-25, 2-27, 3-3
H20 Dialog mit Anspruchsgruppen GRI SRS 2016: 413-1
GRI SRS 2021: 2-25, 2-29, 3-2

Referenzen zu Rahmenwerken

Sparkassen-Indikator Produkte Referenzen
P2 Produkte zur Stärkung sozialer Eigenvorsorge GRI SRS 2016: 203-2
P4 Kredite für soziale Zwecke GRI SRS 2016: 203-1
P5 Zugänge zu Finanzdienstleistungen GRI SRS 2016: 203-2, 413-1
P6 Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen GRI SRS 2016: 203-2, 413-1
P8 Kreditversorgung der regionalen Wirtschaft GRI SRS 2016: 203-1
P9 Förderungen von Unternehmensgründungen GRI SRS 2016: 203-1
P10 Kredite für kommunale Infrastruktur GRI SRS 2016: 203-1

Referenzen zu Rahmenwerken

Sparkassen-Indikator Initiativen Referenzen
I1 Förderung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten GRI SRS 2016: 201-1, 413-1
12 Förderung nachhaltiger Mobilität GRI SRS 2016: 413-1
13 Wirtschafts- und Strukturförderung GRI SRS 2016: 201-1, 203-1, 413-1
16 Förderung von Finanzbildung GRI SRS 2016: 413-1
17 Förderung von Finanzbildung GRI SRS 2016: 201-1, 413-1
18 Förderung sozialer Projekte GRI SRS 2016: 201-1, 203-1, 413-1
19 Förderung regionaler Kulturangebote GRI SRS 2016: 201-1, 203-1, 413-1
110 Förderung regionaler Sportangebote GRI SRS 2016: 201-1, 203-1, 413-1

Berichtsperiode

Die Berichterstattung erfolgt jährlich für das Geschäftsjahr. Berichtszeitraum des vorliegenden Berichts: 1. Januar bis 31. Dezember 2023.

Berichtsinhalte

Mit dem vorliegenden nichtfinanziellen Bericht kommen wir den Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB nach. Die Berichtsinhalte orientieren sich an den oben genannten Sparkassen-Indikatoren.

Der Sparkassen-Standard wird kontinuierlich gemäß den regulatorischen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen aktualisiert und an neue Anforderungen angepasst.

Angaben zu externen Prüfungen

Bei der Erstellung des Berichtes wurde das Vier-Augen-Prinzip angewendet. Vor der Veröffentlichung wurde der nichtfinanzielle Bericht dem Vorstand und dem Verwaltungsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Kontakt

Aleksandra Schlager

Nachhaltigkeitsmanagerin

+49 6241 851-0

aleksandra.schlager@rheinhessen-sparkasse.de

Geschäftsergebnisse und wirtschaftliche Lage

Preise und Hinweise | Rheinhessen Sparkasse (rheinhessen-sparkasse.de)

Wesentliche Daten per 31.12.2023 Wert Vorjahr
Anzahl Beschäftigte in Personeneinheiten gesamt 710 747
Anzahl Beschäftigte in Mitarbeiterkapazitäten (im Jahresdurchschnitt) 622 654
Anzahl Auszubildende und Trainees 41 46
Anzahl Filialen (personenbesetzt) 15 29
Anzahl SB-Filialen 40 45
Anzahl SB-Geräte (Bankautomaten) 203 211
Anzahl Geldausgabeautomaten 50 52
Anzahl Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) 7 8
Anzahl Ein- und Auszahlautomaten 43 44
Anzahl Privatgirokonten 172.149 * 213.693
Anzahl Geschäftsgirokonten 21.422 21.598
Bilanzsumme in T€ 6.515.666 6.721.826
Gesamteinlagen in T€ 5.837.937 6.103.914
Kreditvolumen in T€ 5.433.481 5.641.117
Eigenkapital in T€ 280.697 281.324

* ohne Tagesgeld- und Geldmarkkonten. Die Vorjahreszahlen enthalten Tages- und Geldmarkkonten

Vorstand

Dr. Marcus Walden, Vorstandsvorsitzender

Thorsten Mühl, stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Frank Belzer, Mitglied des Vorstandes

Michael Weil, Mitglied des Vorstandes

Verwaltungsrat
Barbara Schader Vorsitzende des Verwaltungsrates
Adolf Kessel 1. Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates
Dorothea Schäfer 2. Stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates
Heiko Sippel 3. Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates
Nino Haase 4. Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates
Günter Beck Mitglied des Verwaltungsrates
Ursula Groden-Kranich Mitglied des Verwaltungsrates
Volker Hans Mitglied des Verwaltungsrates
Daniel Köbler Mitglied des Verwaltungsrates
Hannsgeorg Schönig Mitglied des Verwaltungsrates
Christine Zimmer Mitglied des Verwaltungsrates
Mathias Englert Mitglied des Verwaltungsrates
Jens Guth Mitglied des Verwaltungsrates
Christine Jäger Mitglied des Verwaltungsrates
Dr. Jürgen Neureuther Mitglied des Verwaltungsrates
Andreas Wasilakis Mitglied des Verwaltungsrates
Kathrin Anklam-Trapp Mitglied des Verwaltungsrates
Markus Conrad Mitglied des Verwaltungsrates
Wolfgang Gfrörer Mitglied des Verwaltungsrates
Stephanie Jung Mitglied des Verwaltungsrates
Ute Klenk-Kaufmann Mitglied des Verwaltungsrates
Jörg Gräf Mitglied des Verwaltungsrates
Michael Hartmann Mitglied des Verwaltungsrates
Alexander Jungbluth Mitglied des Verwaltungsrates
Stefan Kneib Mitglied des Verwaltungsrates
Erwin Malkmus Mitglied des Verwaltungsrates
Dr. Robert Scheurer Mitglied des Verwaltungsrates
Rainer Bersch Mitglied des Verwaltungsrates
Josef Fiedler Mitglied des Verwaltungsrates
Gottfried Störmer Mitglied des Verwaltungsrates
Jutta Bastian Mitglied des Verwaltungsrates (Mitarbeitervertreterin)
Sabine Becker Mitglied des Verwaltungsrates (Mitarbeitervertreterin)
Cornelia Brinkmann Mitglied des Verwaltungsrates (Mitarbeitervertreterin)
Mareck Dörr Mitglied des Verwaltungsrates (Mitarbeitervertreter)
Michael Forg Mitglied des Verwaltungsrates (Mitarbeitervertreter)
Ulrich Fügen Mitglied des Verwaltungsrates (Mitarbeitervertreter)
Eva Katharina Hänsel Mitglied des Verwaltungsrates (Mitarbeitervertreterin)
Uwe Hörner Mitglied des Verwaltungsrates (Mitarbeitervertreter)
Christiane Hohmann Mitglied des Verwaltungsrates (Mitarbeitervertreterin)
Christina Mattick Mitglied des Verwaltungsrates (Mitarbeitervertreterin)
Hans-Peter Nickoll Mitglied des Verwaltungsrates (Mitarbeitervertreter)
Claudia Reinfurth Mitglied des Verwaltungsrates (Mitarbeitervertreterin)
Andrea Schoone Mitglied des Verwaltungsrates (Mitarbeitervertreterin)
Sibel Sünmez Mitglied des Verwaltungsrates (Mitarbeitervertreterin)
Marion Zeis Mitglied des Verwaltungsrates (Mitarbeitervertreterin)

Träger

Zweckverband der Rheinhessen Sparkasse

Rechtsform

Die Rheinhessen Sparkasse ist gemäß § 1 Sparkassengesetz (SpkG) eine Anstalt des öffentlichen Rechts.

Beteiligungen Anteil in % Direkte Beteiligung Indirekte Beteiligung über:
Beteiligungen S-Finanzgruppe
Sparkassenverband Rheinland-Pfalz 10,0 % Ja
VBG Vers.beteiligungsges. mbH & Co. KG 1,0 % Ja
VBG Versicherungsbeteiligungs KG VK Bayern 1,0 % Ja
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG 0,4 % Ja
Landesbank Berlin Holding (LBH) 0,5 % Ja
S-International Baden-Württemberg Nord GmbH & Co. KG 6,5 % Ja
Beteiligungen in der Region
Wirtsch. Förd. Ges. f. die Stadt Worms mbH 9,6 % Ja
Wirtschaftsförderungsges. Landkr. AZ-Worms mbH 15,3 % Ja
Wirtsch. Förderungsges. Mittlere Bergstraße mbH 4,7 % Ja
Wirtsch. Förderungsges. Südl. Wonnegau mbH 14,2 % Ja
AG für Kind und Familie, Worms 15,5 % Ja
Fiducia Mailing Services eG 0,067 % Ja
Sonstige Beteiligungen
ESW Erschließungsgesellschaft der Rheinhessen Sparkasse mbH 100 % Ja
S Immogut GmbH 100 % Ja
Mainzer Aufbaugesellschaft mbH 9,9 % Ja
PG Fort Gonsenheim GmbH 33,33 % Nein Über ESW Erschließungsgesellschaft der Rheinhessen Sparkasse mbH
Niersteiner Schlossgärten GmbH 50,0 % Nein Über ESW Erschließungsgesellschaft der Rheinhessen Sparkasse mbH
Valckenberg-Areal Entwicklungsges. mbH 50,0 % Nein Über S Immogut GmbH
WohnWerte Rheinhessen GmbH 50,0 % Nein Über S Immogut GmbH
EGA GmbH 20,0 % Nein Über ESW Erschließungsgesellschaft der Rheinhessen Sparkasse mbH
EG Rheinhessen GmbH 20,0 % Nein Über ESW Erschließungsgesellschaft der Rheinhessen Sparkasse mbH

Mitgliedschaften in Verbänden und Institutionen

Die Rheinhessen Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Rheinland-Pfalz und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe.

Geschäftsgebiet und wichtige Märkte

Die Rheinhessen Sparkasse ist Teil einer der größten und interessantesten Wirtschaftsräume Deutschlands (Rhein-Neckar und Rhein-Main) und verbindet auf rheinland-pfälzischer Seite diese Regionen. Das Geschäftsgebiet erstreckt sich über die Landeshauptstadt Mainz, die kreisfreie Stadt Worms, Städte und Gemeinden Groß Rohrheim, Biblis, Bürstadt und Lampertheim, Landkreis Alzey-Worms, Teile des Landkreises Mainz-Bingen (Gemeinde Budenheim; VG's Nieder-Olm, Rhein-Selz und Bodenheim), Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim.

Geschäftsbereiche

Vorstandsstab, Personal

Vertriebsmanagement, Digitalisierung/Digitaler Vertrieb/Nachhaltigkeit

Marktfolge Kredit, Recht/Abwicklung/Sanierung, Gesamtbanksteuerung

Organisation/Marktfolge Passiv, Revision

Gewerbliche Kunden Region Nord und Region Süd, Private Banking, Treasury/Beteiligungen

Private Kunden, Immobilien

Wichtige Produkte und Dienstleistungen

Zahlungsverkehr, Finanzierung privater und geschäftlicher Investitionen, Geldanlage, individuelle Vermögensberatung, Bauspargeschäft, Immobiliengeschäft, Leasing, Wertpapiergeschäft, Altersvorsorge, Versicherungsgeschäft, Auslandsgeschäft

Wichtige Kundengruppen

Privatkund/-innen, Firmenkund/-innen und Gewerbekund/-innen, Kommunen und Institutionelle

Geschäftspolitik

H2 Geschäftsmodell

Öffentlicher Auftrag

Die Rheinhessen Sparkasse ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Zum 01.01.2022 fusionierte die Sparkasse Mainz mit der Sparkasse Worms-Alzey-Ried zur Rheinhessen Sparkasse. Die Sparkasse ist im Gebiet ihres kommunalen Trägers vertreten, um die kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft und der öffentlichen Hand zu sichern sowie die finanzielle Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Entwicklung der Region zu fördern. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz des Landes Rheinland-Pfalz niedergelegt und umfasst unter anderem:

die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben

allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen

die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten,

die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie

den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen.

Der öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für unser Handeln.

Aufgrund unseres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist unser Geschäftsmodell nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den uns obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von uns erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden - der Allgemeinheit zugute.

Wir arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für die Zukunft zu stärken. Erträge, die wir nicht zur Stärkung unseres Eigenkapitals verwenden, fließen in die Region zurück zur Finanzierung gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen. Als Sparkasse fördern wir mit unserer Geschäftstätigkeit verlässlich die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in der Region und dienen so dem Gemeinwohl.

Wir verfolgen eine verantwortungs- und risikobewusste Geschäftspolitik. Wir refinanzieren uns hauptsächlich über unsere Einlagen. Wir kennen unsere Kundinnen und Kunden persönlich und betreuen sie langfristig. Deshalb finanzieren wir Investitionen mit Maß und Weitblick. Unsere geschäftspolitischen Ziele machen wir transparent. Wir verhalten uns fair und respektieren die Gesetze.

Wertschöpfung und Lieferkette

Wir verwenden die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden vorrangig zur Refinanzierung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, private Personen und Kommunen in der Region. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger bereit und geben Kleinkredite zu fairen und verlässlichen Konditionen.

Als regional tätige Sparkasse sind wir Mitglied im Sparkassenverband Rheinland-Pfalz und auch Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe wirken in einem starken Verbund zusammen und sind arbeitsteilig spezialisiert. Sie agieren als selbstständige Institute, vernetzen aber gleichzeitig ihre Leistungs- und Produktangebote. Neben den Sparkassen gehören zum Verbund Landesbanken und die DekaBank, die Landesbausparkassen, die BerlinHyp, die öffentlichen Versicherer, Leasing-, Factoring-, Kapitalbeteiligungs- und Beratungsgesellschaften sowie Service- und Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen IT, Wertpapierabwicklung, Zahlungsverkehr und Verlagswesen.

Als regional tätige Sparkasse bieten wir unseren Kundinnen und Kunden in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern eine umfassende Palette an Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen an. Zudem bauen wir unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten, insbesondere für unsere Firmenkunden als Transformationsbegleiter und Finanzierer weiter aus. Unsere wesentlichen Ertragsquellen sind Zinserlöse sowie Erlöse aus dem Provisionsgeschäft mit Kundinnen und Kunden sowie mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe. Nähere Angaben dazu finden sich im Jahresabschluss.

H3 Soziale Nachhaltigkeit und Beitrag zum Gemeinwesen

Bewertung von Risiken und Chancen für das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie im Bereich Sozialbelange

Als Sparkasse sind wir unserem Geschäftsmodell entsprechend Teil des regionalen Wirtschaftskreislaufs. Unsere Beschäftigten sowie Kundinnen und Kunden leben hier in der Region. Durch unseren Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand und zu gesellschaftlicher Entwicklung tragen wir zu wettbewerbsfähigen und gleichwertigen Lebensverhältnissen in unserer Region bei. Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des nachhaltigen Wohlstands und der sozialen Nachhaltigkeit in der Region ist Teil unseres öffentlichen Auftrags. Unser Geschäftsmodell zeichnet daher eine hohe Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der europäischen Sozialtaxonomie aus.

Die Bedarfe unserer Anspruchsgruppen berücksichtigen wir bei der Erbringung unserer Leistungen. Die Megatrends der Urbanisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit betreffen unser gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell und unsere regional ausgerichtete Geschäftsstrategie ganz konkret.

Gute Arbeitsbedingungen für die eigenen Beschäftigten

Als Sparkasse respektieren wir die international anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte. Wir halten uns an alle entsprechend in nationales Recht überführten Vorgaben aus diesem Bereich und berücksichtigen diese in unseren Geschäftsprozessen. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zu Arbeitssicherheit, Tarif- und Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlung und Mitbestimmungsrechte, die Vereinbarkeit von beruflichem und privatem Alltag, die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten. Wir schaffen gute Arbeitsbedingungen und treiben die Förderung von Diversität und Chancengerechtigkeit im Sinne einer nachhaltigen und inklusiven Gemeinschaft an. Als attraktiver Arbeitgeber sichern wir gute Arbeitsplätze.

Angesichts der sich dynamisch wandelnden Arbeitsprozesse wollen wir als Sparkasse unsere Beschäftigten dabei unterstützen, mit neuen Anforderungen konstruktiv, produktiv und für sie persönlich gewinnbringend umzugehen. Die grüne und digitale Transformation der Wirtschaft erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung für unsere Beschäftigten: Im Bereich der Digitalisierung stehen uns als Sparkasse dabei umfassende Unterstützungsinstrumente zur Verfügung, mit denen wir die Kompetenzen unserer Beschäftigten schrittweise und passgenau erweitern. Nachhaltigkeit ist als fester Bestandteil in das Aus- und Weiterbildungscurriculum integriert.

Für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber möchten wir ein exzellenter Arbeitgeber sein, der seine Beschäftigten auch langfristig bei einer erfolgreichen beruflichen Entwicklung unterstützt. Differenzierte fachliche Qualifizierungsangebote für alle Gruppen der Belegschaft sind daher ebenso entscheidend wie Maßnahmen, die eine gute Zusammenarbeit fördern und den Zusammenhalt im Team stärken. Nähere Angaben zu den oben genannten Themen finden sich im Kapitel "Personal".

Finanzielle Grundversorgung und verantwortungsvolles Produktangebot

Unsere Produkte und Dienstleistungen decken die Grundbedürfnisse der finanziellen Daseinsvorsorge ab und stellen eine Basisinfrastruktur für die breite Bevölkerung in der Region sicher. Wir bieten Zugang zu Finanzdienstleistungen und sicheren Anlageformen, ohne uns dabei nur auf hochprofitable Kundengruppen zu konzentrieren.

Die Nutzung von Filialen und digitalen Zugangswegen hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch verändert. Unser Filialnetz passen wir konsequent an diesen Wandel an. Gleichzeitig bieten wir unseren Kundinnen und Kunden mit der Sparkassen-Internetfiliale einen sicheren, bedarfsgerechten digitalen und mobilen Zugang zu allen Finanzdienstleistungen und modernen Bezahlverfahren.

Wir stärken die Finanzbildung in allen Generationen. Wir unterstützen über den unabhängigen Beratungsdienst Geld und Haushalt private Haushalte mit werbe- und kostenfreien Angeboten zur Budget- und Finanzplanung und befähigen sie damit zur selbstverantwortlichen Zukunftsvorsorge. Sparkassen sind außerdem diejenige kreditwirtschaftliche Gruppe in Deutschland, welche die Schuldnerberatungsstellen finanziell unterstützt, obwohl ihre Kundinnen und Kunden diese Leistungen nur unterdurchschnittlich in Anspruch nehmen müssen.

Gewinnverwendung und gesellschaftliche Initiativen für nachhaltige Infrastrukturen und regionale Gemeinschaften

Unsere gesellschaftlichen Initiativen und Förderengagements stehen in Einklang mit den geschäftsstrategischen Zielsetzungen und den Nachhaltigkeitszielen der Sparkasse. Für 2024 ist eine Richtlinie über das gesellschaftliche Engagement in Vorbereitung.

Beitrag zum Gemeinwesen

Durch 754 (2022: 759) gemeinnützig arbeitende Stiftungen von Sparkassen und anderen Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe wird die Förderung dem Gemeinwohl dienender Vorhaben in den Regionen dauerhaft sichergestellt. Die Rheinhessen Sparkasse ist mit ihren Stiftungen "Förderstiftung der Rheinhessen Sparkasse" und "Gut. für die Region" fördernd und operativ tätig.

Beitrag zum Gemeinwesen Volumen Vorjahr
in T€
Ertragsabhängige Steuerzahlungen 22.163 -898
Personalaufwand 53.799 52.514
Sachaufwand 36.022 32.355
Spenden, Sponsoring, Zweckerträge gesamt 2.266 1.811
Davon: Soziales 706 538
Davon: Bildung/Wissenschaft 189 137
Davon: Kultur 541 479
Davon: Sport 441 415
Davon: Wirtschafts- und Strukturförderung 51 29
Davon: Umwelt 14 22
Davon: Sonstiges 324 191
Beitrag zum Gemeinwesen gesamt 114.250 85.782

Handlungsprogramm im Bereich Sozialbelange

Gemeinsam mit den Akteuren aus dem kommunalen, wirtschaftlichen sowie zivilgesellschaftlichen Bereich engagieren wir uns für das Gelingen des Transformationsprozesses und die Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele in der Region. Besonderen Wert legen wir auf die Förderung von Projekten, die den sozialen Zusammenhalt stärken, das Auseinanderdriften der Gesellschaft verhindern und ökologische Aspekte fördern.

Zudem engagieren wir uns für eine moderne Wirtschafts- und Finanzbildung für alle Schichten der Bevölkerung.

Im Bereich Sozialbelange besteht zurzeit kein konkretes Handlungsprogramm. Wir sind jedoch bestrebt, unser gesellschaftliches und soziales Engagement über Spenden und Sponsoring mindestens auf dem bisherigen Niveau zu halten und künftig weiterzuentwickeln.

H4 Grundsätze der Unternehmensführung

Bericht zur Unternehmensführung

Grundlagen der Unternehmensführung

Die Sparkasse ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts, die von ihrem kommunalen Träger zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben errichtet wurde.

Die Sparkasse hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (Gesetz über das Kreditwesen (KWG), Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG), Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz, GwG), etc.), gelten für uns als öffentlich-rechtliches Institut zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen (Sparkassengesetz des Landes Rheinland-Pfalz, Sparkassensatzung). Darin sind unter anderem unsere Rechtsform, unsere Aufgaben und die Verfassung der Sparkasse einschließlich zentraler Aspekte der Unternehmensführung (Corporate Governance) festgeschrieben.

Die Sparkasse unterliegt wie jedes andere Kreditinstitut der Aufsicht der BaFin und der Bundesbank. Darüber hinaus unterliegt die Sparkasse nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land Rheinland- Pfalz.

"Verantwortungsvolle Unternehmensführung" in der Sparkasse

Die Unternehmensführung in der Sparkasse orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:

Öffentlich-rechtliche Sparkassen haben den öffentlichen Auftrag, im Gebiet ihres kommunalen Trägers eine angemessene Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Unternehmen und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen.

Dieser im Landes-Sparkassengesetz niedergelegte öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für ihr Handeln.

Aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist das Geschäftsmodell öffentlich-rechtlicher Sparkassen nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den ihnen obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von öffentlich-rechtlichen Sparkassen erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden - der Allgemeinheit zugute.

Auch wenn die Sparkasse eine kommunale Einrichtung darstellt, so haftet ihr Träger grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkasse.

Die Sparkasse ist aufgrund der sparkassenrechtlichen Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter Geschäfte ausschließt oder Restriktionen unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet.

Führungsstruktur in der Sparkasse

Die Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand. Ferner beschließt der Verwaltungsrat zusammen mit dem Zweckverband unter anderem über die Bestellung der Mitglieder des Vorstands. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Bestimmte Geschäfte bedürfen aber der Zustimmung des Verwaltungsrats (zum Beispiel der Verkauf von Grundstücken).

Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und das Landes-Sparkassengesetz, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf.

Vergütung

Das Vergütungssystem der Sparkasse steht in Einklang mit dem Management der Nachhaltigkeitsrisiken sowie der Nachhaltigkeitsstrategie der Sparkasse. Die Sparkasse stellt im Rahmen ihrer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Vergütung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ein nachhaltiges, verantwortungs- und risikobewusstes Wirtschaften zur langfristigen Sicherung des gemeinwohlfördernden Sparkassengeschäfts ausgerichtet ist. Zudem stellt die Sparkasse sicher, dass die Leistung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die Vergütungsstruktur richtet sich nach dem Tarifvertrag, ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

Die Rheinhessen Sparkasse ist ein anderes, nicht börsennotiertes Institut im Sinne von Art. 433c CRR. Daher besteht gemäß Art. 433c Abs. 2 Buchst. f CRR i. V. m. Art. 450 Abs. 1 Buchstaben a bis d und h bis k CRR eine Offenlegungspflicht. Darüber hinaus besteht auch eine Offenlegungspflicht nach § 16 der Institutsvergütungsverordnung. Eine genaue Darstellung zu den Vergütungsstrukturen der Rheinhessen Sparkasse ist dem Offenlegungsbericht nach CRR zu entnehmen, der auf der Website der Sparkasse veröffentlicht wird

→ Offenlegungsbericht nach CRR

Diversität im Vorstand

Die Altersstruktur des Vorstands ist wie bei allen Kreditinstituten durch gesetzliche Anforderungen geprägt, die eine Zulassung als Vorstand von beruflichen Qualifikationsnachweisen abhängig machen und eine Mindestzahl von Berufsjahren voraussetzen. Insofern sind keine unter 30-Jährigen in diesem Organ vertreten.

Die Sparkasse hat am 28.01.2022 eine Diversitätsrichtlinie für den Vorstand der Rheinhessen Sparkasse verabschiedet und darin die nachfolgenden Zielsetzungen definiert. Die Erreichung dieser Ziele wird im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung jährlich transparent gemacht.

Die Sparkasse sieht insbesondere in leistungsbereiten und -starken Frauen einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Zukunft. Durch entsprechende Personalgewinnung, Ausbildung und Fortbildung soll perspektivisch mindestens eine Frau unter den Vorstandsmitgliedern zuzüglich den Verhinderungsvertreterinnen und - vertretern in der Sparkasse sein. Dadurch trägt die Sparkasse dazu bei, dass gruppenweit mindestens 30 Prozent der obersten Managementebene aus Frauen bestehen wird.

Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit und angemessene Einbindung der Geschäftsleitung

Die strategische Gesamtverantwortung für das Thema Nachhaltigkeit trägt der Vorstand. Die operative Umsetzung liegt bei der Nachhaltigkeitsmanagerin. Sie ist im Bereich Digitalisierung / Digitaler Verrieb / Nachhaltigkeit angesiedelt und berichtet über den Bereichsdirektor an den Vorstand.

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsprojektes im Jahr 2022 wurde ein Zusammenarbeitsmodell entwickelt, um eine strukturierte und ganzheitliche Umsetzung der Nachhaltigkeitsthemen in der Rheinhessen Sparkasse zu ermöglichen. Dabei wurden folgende Rollen definiert:

ESG-Managementkreis - fachübergreifendes Entscheidungsgremium besetzt von Bereichsdirektoren (2 Führungsebene) für die ESG-Maßnahmen und das künftige Vorgehen

Nachhaltigkeitsmanagerin - Koordinierung und Steuerung der Nachhaltigkeitsthemen

ESG-Themenverantwortlichen - fachübergreifender ESG-Arbeitskreis zur inhaltlichen Erarbeitung der ESG-Maßnahmenpakete.

Einmal jährlich wird der nichtfinanzielle Bericht dem Verwaltungsrat vorgelegt.

Corporate-Governance-Kodex und Compliance

Der Verhaltenskodex der Rheinhessen Sparkasse bündelt die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien, ethischen Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln für alle Organe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse. Er ist Leitfaden für die tägliche berufliche Praxis sowie konkrete Orientierungshilfe für gute Unternehmensführung und in Konfliktsituationen. Der Verhaltenskodex trägt zugleich zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die Bedeutung von Rechtstreue und Nachhaltigkeit für den Geschäftserfolg bei und ist ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliancekultur in der Sparkasse. Zudem hat die Rheinhessen Sparkasse ein internes Hinweisgebersystem installiert.

Grundlagen der Unternehmensführung Status
Bericht zur Unternehmensführung keine Berichterstattung
Corporate Governance Kodex nicht vorhanden
Diversitätsrichtlinie für den Vorstand vorhanden
Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit Funktion
Bereich
Gesamtverantwortung auf Vorstandsebene Vorstandsvorsitzender
Operative Verantwortung Bereichsleiter Digitalisierung / Digitaler Vertrieb / Nachhaltigkeit

H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement

Qualitätsstandards für Kunden und Verbraucher

In 15 Geschäftsstellen in unserem Geschäftsgebiet bieten wir unseren Kundinnen und Kunden qualifizierte Beratung in allen Finanzfragen an. Qualität ist unser oberstes Unternehmensziel in der Kundenberatung. Wir wollen unsere Kundinnen und Kunden durch unsere Beratung in die Lage versetzen, selbstbestimmte Finanzentscheidungen zu treffen. Grundlage für unser Qualitätsversprechen ist eine hochwertige, an den Kundeninteressen ausgerichtete Beratung durch gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir betreuen unsere Kundinnen und Kunden kontinuierlich und aktiv durch eine persönliche Beraterin bzw. einen persönlichen Berater. Unser ganzheitlicher Beratungsansatz nach dem Sparkassen-Finanzkonzept ermöglicht es uns, individuell auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden einzugehen und sie bei der Auswahl der richtigen Produkte, die zu ihrer persönlichen Lebensplanung passen, zu unterstützen. Dabei erfasst die Beraterin bzw. der Berater die Lebens- und Finanzsituation, die persönlichen Ziele und bei Bedarf die Risikoneigung sowie die Erfahrungen und Kenntnisse der Kundin bzw. des Kunden. Im vergangenen Jahr führten wir ungefähr 7.000 ganzheitliche Beratungen durch.

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung unserer Gesellschaft nehmen unsere Kunden seit vielen Jahren verstärkt unsere Digitalen Service- und Beratungsangebote in Anspruch. Diese bieten wir sowohl online über unsere Homepage/Internetfiliale wie auch im persönlichen Kontakt über unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im digitalen Vertrieb (z.B. Business-Center, Multimedia-Center, Kundenservice-Center) an.

Unser Qualitätsversprechen

1.

Wir betreuen unsere Kundinnen und Kunden kontinuierlich und aktiv durch eine persönliche Beraterin bzw. einen persönlichen Berater.

2.

Wir stellen die Ziele und Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden in den Mittelpunkt unserer Beratung.

3.

Wir beraten unsere Kundinnen und Kunden kompetent und bieten hochwertige Produkte zu fairen Konditionen.

4.

Wir sind überall und immer für unsere Kundinnen und Kunden erreichbar.

5.

Wir sind freundlich, professionell und sprechen so mit unseren Kundinnen und Kunden, dass sie uns verstehen.

6.

Wir bearbeiten die Wünsche unserer Kundinnen und Kunden zügig und sorgfältig

7.

Die Meinung unserer Kundinnen und Kunden ist uns wichtig.

Produktverantwortung

Derzeit keine formelle Richtlinie vorhanden; Erstellung ist geplant im Jahresverlauf.

Kundenzufriedenheit als Orientierungsmaßstab

Aufgrund unseres öffentlichen Auftrags sind die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region sowie die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden zentrale Anliegen der Sparkasse.

Der reine Produktverkauf steht bei uns nicht im Vordergrund. Bei der Umsetzung unserer Qualitätsvorgaben setzen wir auf die Eigenverantwortung der Beschäftigten und die Unterstützung durch die Führungskräfte. Variable Vergütungsbestandteile in Ergänzung zur festen Grundvergütung nach dem Tarifvertrag zielen darauf ab, unsere Beschäftigten zu einer qualitativ hochwertigen Beratung und zu einem für die Kundin bzw. den Kunden passenden Produktabschluss zu motivieren. Bei der Leistungsbemessung werden qualitative Erfolgsziele wie Kundenzufriedenheit und Kundenbindung mit einbezogen.

Unterstützt durch den Sparkassenverband Rheinland-Pfalz führen wir im jährlichen Wechsel im Privatkundenmarkt den sogenannten "SOKD" (Sparkassen-Online-Kundendialog) und im Firmenkundenbereich den "SFKD" (Sparkassen-Online-Firmenkundendialog) durch.

Im Nachgang zur Fusion wurde im Jahr 2023 eine umfangreiche Neuordnung der Kundensegmente im Privatkundenbereich sowie eine Anpassung der Filialstruktur vorgenommen. Dadurch bedingt wurden im Berichtsjahr keine Kundenzufriedenheitsbefragungen im Privatkundenmarkt durchgeführt. Im Firmenkundenbereich stand turnusgemäß die Durchführung des "SFKD" an. Die Ergebnisse sind in den Kennzahlen ersichtlich.

Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept Anzahl Vorjahr
Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept gesamt 6.979 24.900
Davon:
Privatkundinnen/-kunden 4.426 22.432
Firmenkunden 2.553 2.468

Die Anzahl der Beratungen nach dem Sparkassen-Finanzkonzept weist gegenüber dem Vorjahr eine deutlich negative Abweichung auf. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Insbesondere war das Jahr 2023 durch die Folgen der Fusion und damit viele Änderungen in den Prozess- und Arbeitsabläufen geprägt. Gleichzeitig gab es viele überschneidende Themen wie z.B. die Einführung des Versicherungsmanagers, die Kundensegmentierung und vor allem die Einführung des neuen Finanzkonzepts. Gerade durch Letzteres müssen sich unsere Berater:innen zunächst wieder in die neue Beratungssystematik einfinden, was Schulungsmaßnahmen und Coachings erforerlich macht und einige Zeit in Anspruch nimmt.

Indexwerte Kundenzufriedenheit und Kundenbindung Punkte
Kundenzufriedenheitsindex Firmenkunden 71
Kundenbindungsindex Firmenkunden 82

Befragung im Privatkundenmarkt erfolgt in 2024

Top-3-Box-Werte Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung In %
Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung Firmenkunden 96
Top-3-Box-Werte Kundenzufriedenheit und Kundenbindung In %
Kundenzufriedenheit Firmenkunden 94
Weiterempfehlungsbereitschaft Firmenkunden 94

Befragung im Privatkundenmarkt erfolgt in 2024

Impuls- und Beschwerdemanagement

Auch Kundenimpulse und -beschwerden sehen wir als Chance, uns zu verbessern. Wir haben eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen.

Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen. Auf unserer Website sind die "Beschwerdemanagement-Grundsätze der Rheinhessen Sparkasse" veröffentlicht. Darin geben wir auch einen Überblick zu dem Prozess der Bearbeitung von Beschwerden.

Im vergangenen Jahr wurden 755 Beschwerden / Impulse im Beschwerdemanagement registriert. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Verringerung um 46,68 Prozent, die im Zusammenhang steht mit dem im Vorjahr erhöhten Beschwerdeaufkommen aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichts zum AGB- Änderungsmechanismus.

→ Beschwerdemanagement-Grundsätze

Beschwerdemanagement Anzahl Vorjahr
Erfasste Kundenbeschwerden insgesamt 755 1.416

Wesentliche Inhalte/Themen der Beschwerden

1.

Urteil des BGH Grundverzinsung von langfristigen Ratensparverträgen

2.

Neuzuordnung Berater

3.

BGH-Urteil AGB-Änderungsmechanismus und daraus resultierende Erstattungsansprüche

4.

Änderungen unseres Geschäftsstellennetzes

Schlichtungsverfahren

Kundinnen und Kunden, die in einem Konflikt mit der Sparkasse keine für sie zufriedenstellende Lösung erreichen konnten, haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für unsere Sparkasse ist die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV). Ihr Ziel ist die außergerichtliche und somit kostengünstige und schnelle Streitbeilegung zwischen Kundin bzw. Kunde und Sparkasse. Das Schlichtungsverfahren wird von einer Schlichterin bzw. einem Schlichter, der sogenannten Ombudsfrau bzw. dem Ombudsmann, durchgeführt.

Die Ombudsfrauen bzw. Ombudsmänner müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Ombudsfrauen bzw. Ombudsmänner werden - nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Justiz und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. - durch die Verbandsleitung des DSGV für die Dauer von drei Jahren bestellt. Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor ihrer Bestellung nicht beim DSGV, einem Regionalverband der Sparkassen-Finanzgruppe oder einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe tätig gewesen sein.

Schlichtungsverfahren Anzahl Vorjahr
Kundeneingaben bei der zuständigen Schlichtungsstelle gesamt 11 8
Davon zu:
Zahlungsverkehr und Kontoführung 6 2
Kreditgeschäft 1 0
Wertpapiergeschäft 0 1
Spargeschäft 1 4
Sonstiges 3 1
Verfahrensausgänge (der abgeschlossenen Verfahren) Anzahl Vorjahr
Zurückgenommene Schlichtungsanträge 5 4
Abgelehnte Anträge (z. B. wegen Gerichtsanhängigkeit, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung oder Beweiserheblichkeit) 0 0
Ergebnis zugunsten der Kundinnen/Kunden 1 0
Entscheidungen zugunsten der Sparkasse 2 2
Einigungen und von der/dem Schlichter/-in angeregte Vergleiche 0 0

Nachhaltigkeitsmanagement

H6 Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele

Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit

Der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse bemisst sich an der umfassenden Gestaltungskraft, die wir als kommunal verankertes Kreditinstitut in unserem Geschäftsgebiet entwickeln. Betriebswirtschaftliche Solidität, gesellschaftliche bzw. soziale Teilhabe und eine gesunde, funktionsfähige Umwelt sind die Fundamente für unseren wirtschaftlichen Erfolg - hier in der Region und überall in Deutschland.

Der fortschreitende Klimawandel und der abnehmende soziale Zusammenhalt gefährden dieses Gleichgewicht.

Die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit spielt eine herausragende Rolle bei der Sicherung wirtschaftlicher Stabilität und Leistungsfähigkeit. Die Anpassung an den globalen Temperaturanstieg entscheidet vielfach über die Zukunftsfähigkeit einzelner Geschäftsmodelle mit. Folgerichtig stehen die Abschwächung des Klimawandels und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft im Blickpunkt der deutschen und europäischen Wirtschaftspolitik.

Als gemeinwohlorientierte und kommunal verankerte Kreditinstitute haben die Sparkassen in dem sich gegenwärtig vollziehenden, tiefgreifenden Transformationsprozess eine herausgestellte Bedeutung: Nur sie können die nachhaltige Transformation in die Breite der Realwirtschaft tragen und zugleich die gesellschaftliche Akzeptanz in den Regionen fördern. Gemeinsam mit den Instituten der Sparkassen- Finanzgruppe wollen die Sparkassen gezielt zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland und Europa beitragen.

Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte als Risikotreiber für das Geschäftsmodell der Sparkasse

Nachhaltigkeitsrisiken wirken als Risikotreiber auf die bekannten Risikoarten: Adressenrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken. Sie stellen somit keine eigenständige Risikoart dar.

Als Kreditinstitut sind wir gefordert, die Auswirkungen, die der Klimawandel und die Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise auf unsere Geschäftstätigkeit haben können, zu bewerten und zu steuern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert Nachhaltigkeitsrisiken im "Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" als "Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben kann".

Nachhaltigkeitsaspekte aus dem Bereich Umwelt wirken bei Finanzierungen durch den Eintritt physischer und/oder transitorischer Risiken auf den Wert der Vermögensgegenstände oder auf die Kreditwürdigkeit (Outside-in-Perspektive). Physische Risiken betreffen die Auswirkungen des Klimawandels, zum Beispiel infolge extremer Wetterereignisse, die direkt und indirekt über die Kundinnen und Kunden auf die Sparkasse wirken und sich beispielsweise in Form von Sachschäden und Kreditausfällen materialisieren.

Transitionsrisiken bzw. Übergangsrisiken ergeben sich aus den Auswirkungen von (politischen) Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Gestaltung des Übergangs in eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Transitionsrisiken können die Sparkasse indirekt betreffen, wenn etwa Geschäftsmodelle unserer Kundinnen und Kunden aufgrund stark steigender CO 2 -Preise in ihrer Existenz bedroht sind.

Die Sparkasse wirkt über ihre finanzierten Wirtschaftsaktivitäten ihrerseits auf den Klimawandel und auf andere Nachhaltigkeitsaspekte, wenn zum Beispiel bestimmte Branchen von Finanzierungen ausgeschlossen werden oder die Sparkasse im Dialog mit den Kundinnen und Kunden die nachhaltige Weiterentwicklung auf Ebene einzelner Engagements thematisiert (Inside-out-Perspektive).

Potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken werden jährlich im Rahmen der Nachhaltigkeitsinventur identifiziert. Zukünftig werden im Rahmen der jährlichen Risikoinventur Nachhaltigkeitsrisiken analysiert und bewertet. Um den besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen, werden Nachhaltigkeitsrisiken zukünftig sowohl für kurz- und mittelfristige Zeiträume im Rahmen der bestehenden (operativen) Risikoinventur und zusätzlich für längerfristige Zeiträume im Rahmen der strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur bewertet.

Auf Basis einer intern durchgeführten Top-Down-Analyse der möglichen Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Teilbereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung stufen wir aktuell lediglich den Klimawandel aus dem Bereich Umwelt als ein potentiell relevantes Nachhaltigkeitsrisiko ein. Damit sehen wir die Umweltrisiken als mögliche Risikotreiber, welche die Geschäftstätigkeit der Sparkasse beeinflussen könnten, indem diese bspw. einen negativen Einfluss auf die Vermögensgegenstände haben (Outside-in-Perspektive). Eine über die allgemeine Entwicklung hinausgehenden Besonderheit für unser Geschäftsgebiet konnten wir allerdings nicht feststellen. In den beiden anderen Teilbereichen Soziales und Unternehmensführung sieht die Rheinhessen Sparkasse hingegen momentan grundsätzlich keine relevanten Einflussfaktoren auf die eigene Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage.

Für kurzfristige Zeiträume konnten wir im Rahmen der operativen Risikoinventur derzeit keine, durch Nachhaltigkeitsrisiken implizierte Anhaltspunkte identifizieren, dass unsere Risikomessung nicht ausreichend konservativ wäre.

Neben der Analyse der Auswirkung der Nachhaltigkeitsrisiken auf die Marktpreis-, Liquiditäts- und Adressrisiken sowie auf die operationellen Risiken und zwar jeweils für einen kurzen, operativen Betrachtungshorizont von einem Jahr sowie für einen langen, strategischen Betrachtungshorizont von zehn Jahren wurde auch das Geschäftsmodell vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeitsrisiken betrachtet. Im Ergebnis können wir festhalten, dass im Hinblick auf die bestehende Geschäftsstruktur keine unmittelbaren negativen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Ertragslage aus dem Kunden- und Eigengeschäft identifiziert werden konnten. Es könnten sich jedoch indirekte potentielle negative Auswirkungen ergeben, wenn man sich als Institut dem immer mehr an Bedeutung gewinnenden Thema Nachhaltigkeit nicht adäquat widmet. Eine solche mangelnde Positionierung würde zu Reputationsrisiken führen (Inside-out-Perspektive).

Neue Geschäftschancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit

Die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und Transformation verändern nicht nur die Wirtschaft, sie eröffnen ihr auch bedeutende Marktchancen durch neue Technologien, innovative Ideen und neue Arbeitsweisen.

Mit Produkten und Dienstleistungen, die einen positiven Nachhaltigkeitsbeitrag leisten, können sich Unternehmen aller Branchen und Größenklassen neue Geschäftschancen erschließen. In dem damit einhergehenden Bedarf an Finanzdienstleistungen liegen für uns als Sparkasse wichtige Entwicklungspotenziale, die wir auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags nutzen wollen.

Dabei verstehen wir uns als Transformationsbegleiter, der konkrete und passgenaue Lösungen für die Kundinnen und Kunden entwickelt. Auf der Grundlage einer individuellen Bewertung der ESG-Risiken eines Firmenkunden und unter Berücksichtigung der nachhaltigen Unternehmensaktivitäten der EU-Taxonomie können wir die Kundinnen und Kunden beispielsweise durch die Vergabe entsprechender Kredite als Finanzierungspartner beim Transformationsprozess hin zum emissionsarmen Wirtschaften begleiten.

Die Transformationsbegleitung und die Nutzung der neuen Geschäftschancen sind nur mit qualifiziertem Personal möglich. Mit speziellen Qualifizierungsmaßnahmen, wie dem "Zertifizierungsprogramm Sustainable Finance" bilden wir unsere Beraterinnen und Berater im Firmenkundenbereich weiter, um den Firmenkunden ganzheitliche, ESG-konforme Beratung und die Transformationsbegleitung anbieten zu können. Zusätzlich wollen wir unsere gewerbliche Kunden auf den Weg zur ökologischer Transformation unterstützen und planen im Jahr 2024 die Einführung eines S-Transformationskredites, welcher eine zweckgebundene, nachhaltige Finanzierungen ermöglicht.

Nachhaltigkeitsmanagement

Die Sparkasse ist gefordert ökologische, soziale und Governance-bezogene Aspekte (ESG-Aspekte) in die Management- und Steuerungssysteme sowie in die Prozesse und Produkte des Bankgeschäfts zu integrieren. Die Grundlagen unseres Nachhaltigkeitsmanagements stellen wir nachfolgend dar.

Nachhaltigkeitsverständnis

Der Vorstand der Rheinhessen Sparkasse hat sich klar zum Leitbild der Nachhaltigkeit bekannt und das nachfolgende Nachhaltigkeitsverständnis verabschiedet:

Als Rheinhessen Sparkasse bekennen wir uns zum Prinzip der Nachhaltigkeit. Es verbindet wirtschaftlichen Fortschritt mit sozialer Gerechtigkeit und mit dem Schutz der natürlichen Umwelt. Zukünftige Generationen sollen überall dieselben Chancen auf ein gutes Leben haben. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Unternehmen und Selbstständige, Kommunen, private Personen und die Menschen in unserem Geschäftsgebiet bei der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit, bei der Erreichung der Klimaziele und bei der Verbesserung der Lebensqualität durch unsere Geschäftspolitik und unternehmerische Haltung, durch nachhaltige Produkte und Finanzdienstleistungen sowie durch zielgerichtete gesellschaftliche Initiativen zu unterstützen.

Nachhaltigkeitsverständnis Status
Bekenntnis des/der Vorstandsvorsitzenden unterzeichnet
Bekenntnis des Gesamtvorstands unterzeichnet
Bekenntnis des Verwaltungsrats unterzeichnet

Nachhaltigkeitsstrategie

Unser Geschäftsmodell zielt auf eine Bereitstellung von Angeboten, die den Menschen Möglichkeiten zur persönlichen finanziellen Absicherung eröffnen, Teilhabe an sozialer und gesellschaftlicher Entwicklung ermöglichen und zum Erhalt tragfähiger wirtschaftlicher Strukturen in unserem Geschäftsgebiet beitragen.

Wesentliche Aspekte der sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit sind daher integraler Bestandteil unserer Geschäftsstrategie. Eine gesunde, funktionsfähige Umwelt ist darüber hinaus das Fundament unseres Wirtschaftssystems.

Die strategische Bedeutung sowie die gesamtgesellschaftliche Verantwortung von Nachhaltigkeit wurde in der Rheinessen Sparkasse in den Zügen des Fusionsprozesses erkannt und somit zum Teil der strategischen Stoßrichtungen der Rheinhessen Sparkasse aufgenommen. Mit der Unterzeichnung der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" haben bereits die Vorgängerinstitute (Sparkasse Worms-Alzey-Ried und Sparkasse Mainz) ihren verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit unterstrichen sowie die Intensivierung der damit verbundenen Aktivitäten veranlasst.

Um die systematische und ganzheitlich nachhaltige Ausrichtung der Rheinhessen Sparkasse gewährleisten zu können, wurde im Jahr 2022 ein Nachhaltigkeitsprojekt ins Leben gerufen. Ziel des Projektes war die Ambition festzulegen sowie wichtige Handlungsfelder und Maßnahmen zu identifizieren. Das Projektteam bestand aus Bereichsdirektorinnen und Bereichsdirektoren der wesentlichen Fachbereiche. Die Ergebnisse aus dem Projekt wurden vom Vorstand genehmigt und fließen somit in die Geschäftsstrategie ein.

Das aktuelle Ambitionsniveau zur Nachhaltigkeit wollen wir schrittweise erhöhen. Neben der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen, wollen wir aktiv die Chancen der Nachhaltigkeit nutzen, unsere Kunden bei der Transformation begleiten und ein breites Spektrum an sozialökologischen Produkten anbieten.

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsprojekts wurde eine Nachhaltigkeitslandkarte entwickelt und fünf strategische Handlungsfelder festgelegt:

1.

Vision und Strategie

2.

Geschäftsmodell

3.

Finanz- und Risikomodell

4.

Betriebs-, IT-, HR-Modell

5.

Kommunikation und Kultur

→ Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften

Strategische Implementierung von Nachhaltigkeit Status
Verankerung von Nachhaltigkeit in der Geschäftsstrategie implementiert
Gesonderte Nachhaltigkeitsstrategie nicht geplant
Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften unterzeichnet
Orientierung an den "Principles for Responsible Banking" des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP FI) implementiert
Operative Implementierung von Nachhaltigkeit Status
Definition von strategischen Nachhaltigkeitszielen in Planung
Definition von operativen Nachhaltigkeitszielen implementiert
Prozess zur Maßnahmenentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit implementiert
Jährliches Monitoring der Zielerreichung implementiert

Nachhaltigkeitsziele

Bei der Entwicklung von strategischen Nachhaltigkeitszielen orientieren wir uns am "Zielbild 2025-Leitfaden zur Nachhaltigkeit in Sparkassen" des DSGV.

Auf Basis der Geschäftsstrategie und des Nachhaltigkeitsverständnisses wurden im Rahmen des Projektes entlang der Nachhaltigkeitslandkarte konkrete Maßnahmenpakete entwickelt und werden sukzessiv umgesetzt.

Im Jahr 2023 haben wir unter anderem folgendes umgesetzt:

Für unsere Kund:innen:

Mit der Einführung eines kostenlosen ECO3 Sanierungsrechners profitieren unsere Kund:innen bei der Umsetzung von energieeffizienten Maßnahmen. Mit dem Sanierungsrechner lässt sich das Sanierungspotential ermitteln und ein Sanierungsplan mit konkreten Maßnahmen erstellen. Zusätzlich wird ein Kontakt zu den regionalen Fachleuten hergestellt.

Auflage eines Institutsfonds S-Multi Asset ESG Ausgewogen Rheinhessen Sparkasse

Angebot Kombiprodukt Sparkassenbrief verbunden mit dem Erwerb eines Institutsfonds S-Multi Asset ESG Ausgewogen Rheinhessen Sparkasse

Für unser Mitarbeiter:innen:

Einführung des Programms "Redezeit für dich" im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Auszubildende der Rheinhessen Sparkasse können ein kostenloses Deutschlandticket nutzen und somit zur klimafreundlichen Mobilität beitragen

Diverse Schulungsmaßnahmen zum Thema Digitalisierung und Nachhaltigkeit wurden angeboten, wie digital.now, Sustainable Finance und ESG im Fokus der Wertpapierberatung, Grundlagenwissen Nachhaltigkeit

Ein Mentorenprogramm "Reinhessen Mentoring" wurde aufgesetzt, um bereichsübergreifende Vernetzung zu stärken, wechselseitige persönliche Weiterentwicklung zu fördern und einen fachlichen Austausch zu ermöglichen

In unserem Geschäftsbetrieb:

Einkauf von ausschließlich zertifizierter Ökoenergie seit Januar 2024

Umzug des Beratungscenter Bürstadt in ein energetisch optimierten Neubau

Strategische Nachhaltigkeitsziele

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Vision und Strategie Verankerung von Nachhaltigkeit in der Geschäftsstrategie und deren Teilstrategien Anpassung Organisationsstrukturen
Formulierung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie als integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie.
seit 2022 laufender Prozess
Geschäftsmodell Erweiterung des Geschäftsmodells um Nachhaltigkeitsaspekte Konzept und Implementierung ESG-konforme Beratung im Firmenkundenbereich
Ergänzung und Erweiterung des Angebotes von ESG-Produkten
Definition Zielbild ESG-Kriterien im Eigenhandel und Beteiligungsmanagement
seit 2022 laufender Prozess
Finanz- und Risikomodell Aufnahme und Bewertung von ESG-Risiken in das Risikomanagement
Aufnahme Nachhaltigkeitsaspekte im Kreditgeschäft
Aufbau ESG-Controlling und Reporting
Erstellung Risikoinventur
Einführung ESG-Rating
Umsetzung der EBA-Leitlinie
Ergänzung der bestehenden Prozesse
seit 2022 laufender Prozess
Betriebs- IT, HR-Modell Klimaneutralität des Betriebes bis 2035
Förderung ESG-konforme Arbeitsbedingungen
Gleichstellung und Vielfalt
Erhöhung der ESG-Mitarbeiterkompetenzen
Erstellung der Klimabilanz und Ableitung von Maßnahmen zur Reduktion des CO 2 - Fußabdruckes
Konzept zur Ressourcenschonung
Diverse Maßnahmen zu Förderung von digitalen Arbeitsformen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Förderung von Gleichstellung und Vielfalt
Diverse Schulungsmaßnahmen
seit 2022 laufender Prozess
Kommunikation und Kultur Werteverständnis und Erhöhung der Transparenz von ESG-Aktivitäten
Dialog mit Stakeholdern
Förderung gesellschaftliches und soziales Engagement
Bewusstseinschaffung in der Organisation
Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die interne und externe Kommunikation
Weiterentwicklung soziales Engagement
Diverse Maßnahmen zum Stakeholderdialog
seit 2022 laufender Prozess

H7 Implementierung in Prozesse und Controlling

Implementierung von Nachhaltigkeit in Prozesse

Die Implementierung von Nachhaltigkeit in den Geschäftsbetrieb und in das Kerngeschäft erfolgt über die etablierten Unternehmenssteuerungsinstrumente bzw. den Management-Regelkreis in der Sparkasse.

Die Prüfung der Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt regelmäßig und gegebenenfalls anlassbezogen im Rahmen der Risikoinventur und ist in der zugehörigen Organisationsrichtlinie fixiert. Im Jahr 2022 wurde erstmalig eine strategische Risikoinventur durchgeführt. Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden internen Organisationsrichtlinien zu den Prozessen Kreditvergabe, Zeichnung, Anlageentscheidung, Risikosteuerung und -controlling erfolgt sukzessive.

Darüber hinaus werden Nachhaltigkeitsfaktoren im Neue-Produkte-Prozess (NPP-Prozess) berücksichtigt, um unerwünschte Nachhaltigkeitsrisiken auszuschließen.

Instrumente zur Steuerung von Nachhaltigkeit

In Finanzierungs- und Anlagestandards hat die Sparkasse Leitlinien zur Nachhaltigkeit definiert, die in alle relevanten Prozesse integriert werden.

Nachhaltigkeit ist ein Themenbereich, der als zusätzliches Kriterium in den Planungs-, Steuerungs- und Controllingprozessen in der Sparkasse verankert werden soll.

Alle nachfolgenden Handlungsanforderungen werden im Rahmen der Regelprozesse in der Sparkasse umgesetzt. Überall dort, wo einzelne Aspekte der Nachhaltigkeit zusätzlichen Planungs-, Steuerungs- und Controllingbedarf erforderlich machen, werden die notwendigen Prozesse und Verfahren aufgesetzt.

Kontrolle

Unsere Nachhaltigkeitsleistung machen wir seit dem Geschäftsjahr 2022 im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung anhand des Sparkassen-Standards in den Bereichen Haltung, Produkte und Initiativen transparent.

Die Erhebung der Berichtsdaten anhand des Sparkassen-Standards stellt eine konsistente Datenqualität sicher und macht unsere Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Die Zuverlässigkeit der Berichtsdaten wird durch die Einbindung der Fachabteilungen in die Berichterstellung sichergestellt.

Status der Implementierung von Nachhaltigkeit Status
Verankerung von Nachhaltigkeit in Prozessen in Arbeit
Nachhaltigkeits-Reporting nach Sparkassen-Standard implementiert

H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft

Nachhaltigkeitsaspekte im Kundenkreditgeschäft

Die Sparkasse ist als Finanzdienstleisterin ein zentrales Element des regionalen Wirtschaftskreislaufs und arbeitet zum Wohle der Region. Unsere Wertschöpfung erbringen wir im Wesentlichen in unserem Geschäftsgebiet und wir richten unser Produktangebot an regionalen Bedürfnissen aus. Auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags ist es unsere Kernaufgabe, die Bevölkerung, die Unternehmen und die kommunalen Institutionen in unserem Geschäftsgebiet mit Krediten zu versorgen.

Kundenkreditportfolio der Sparkasse

Die tabellarische Übersicht zeigt die Aufteilung des Kundenkreditportfolios der Sparkasse auf Kundensystematik-Branchenebene. Das Kundenkreditportfolio im Obligo der Sparkasse belief sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 6.209.316 T€.

Der Schwerpunkt des Kreditportfolios liegt im Bereich "Private Haushalte" mit einem Obligoanteil von 39,2 Prozent gefolgt von den Bereichen "Grundstücks- und Wohnungswesen" (15,1 Prozent), "öffentliche Haushalte" (8,3 Prozent) und "Baugewerbe" (6,6 Prozent). Alle übrigen Branchen liegen unter 5 Prozent des Kundenkreditportfolios.

Kundenkreditportfolio (KUSY/WZ-Code)

Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Kundenkreditgeschäft

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir im Berichtsjahr 2023 Nachhaltigkeitsrisiken für das Kundenkreditgeschäft anhand des Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) qualitativ bewertet.

Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score)

Der Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) wurde 2021 vom Branchendienst des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e. V. (DSGV) und der S-Rating und Risikosysteme, dem zentralen Sparkassen-Dienstleister für Risikomanagement-Verfahren, entwickelt. Er bietet ein Modell, mit dem sich mögliche Risiken in den Bereichen Umwelt und Klima (E: Environment), Soziales (S: Social) und Governance (G: Governance) identifizieren und analysieren lassen.Der S-ESG-Score ermittelt anhand von zwölf Indikatoren in den Bereichen Environment (E: Umwelt und Klima), Soziales (S) und Governance (G) den jeweiligen ESG-Score einer Branche gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ 2008).

Environment (E)

Treibhausgasemissionen

Wassereinsatz

Gefährlicher Abfall

Akute physische Risiken / Hochwasser

Chronische physische Risiken/Verlust der Biodiversität

Wandlungsfähigkeit/Plan zur Erreichung der Klimaneutralität

Social (S)

Geringfügige Beschäftigung

Leiharbeit

Gender Pay Gap

Soziale Standards/Verstöße gegen Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette

Governance (G)

Verstöße gegen eine ordnungsgemäße Unternehmensführung

Organisatorische Integration Nachhaltigkeit

Die Ergebnisse aus den Bereichen werden regelmäßig ermittelt und anschließend zum S-ESG-Score zusammengefasst, der so das aktuelle Ausmaß der Nachhaltigkeitsrisiken aller erfassten Branchen beschreibt.

Der Score arbeitet mit einer Skala von null (sehr geringe Risiken) bis 100 (hohe Risiken). Der DSGV- Branchendienst hat diesem Punktespektrum entsprechend fünf Noten von A bis E zugewiesen.

Gerade im Mengengeschäft, bei dem eine individuelle kundenspezifische Nachhaltigkeitsbewertung nicht umsetzbar wäre, ist der Einsatz des branchenbasierten S-ESG-Score sinnvoll und effizient. Er ermöglicht direkte Branchenvergleiche, da übergreifend signifikante Unterschiede bei den Nachhaltigkeitsrisiken bestehen.

Für schnelle Ergebnisse hat der DSGV-Branchendienst den Sparkassen zusätzlich ein Programm zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe sich die branchenspezifischen Nachhaltigkeitsrisiken mit dem eigenen Firmenkreditportfolio zusammenführen lassen. Qualitative Beurteilungen des DSGV-Branchendienstes komplettieren das Modell.

Der S-ESG-Score kann zusätzlich auch als Basis für die individuelle Bewertung der ESG-Risiken eines Firmenkunden herangezogen werden. Mit Bezug auf die Branche lässt sich mit ihm die individuelle Positionierung des Kunden anhand jedes Indikators bewerten.

Darüber hinaus hat die S-Rating den Sparkassen ab Juli 2022 den S-ESG-Score für die Risikobewertung von gewerblichen Immobilienfinanzierungen sowohl auf Portfolio- als auch auf Einzelkundenebene zur Verfügung gestellt und im November 2023 erfolgte die Implementierung des S-ESG-Scores in das OSPlus Portal.

Ergebnisse der S-ESG-Score-Analyse (gewerbliche Kreditnehmer und gewerbliche Immobilienkunden):

Zum Stichtag wurden gewerbliche Kreditnehmer und gewerbliche Immobilienkunden mit dem S-ESG- Branchenscore bewertet.

Der obligogewichtete mittlere Branchenscore ergab zum Stichtag mit einem Scorewert von 39,8 ein geringes ESG-Branchenrisiko in der Rheinhessen Sparkasse.

Lediglich 6,7 % unserer Kunden zeigen erhöhte Nachhaltigkeitsrisiken.

Oben aufgeführte Daten wurden der ESG-Portfolio-Analyse Stichtag 03.01.2024 entnommen. Gesamtkreditvolumen: 3.153.235 T€.

Finanzierte Emissionen im Firmenkreditgeschäft nach S-ESG-Score

Aktuell liegen in der Rheinhessen Sparkasse noch keine Werte bzgl. unserer finanzierten Emissionen vor

ESG-Richtlinien im Kundenkreditgeschäft

Neben den bestehenden Finanzierungstandards und der Arbeitsanweisung 3.1.2.972 "Sparkassen ESG-Score" berücksichtigt die Rheinhessen Sparkasse die nachfolgenden ESG-Richtlinien im Kundenkreditgeschäft:

Aufnahme nachfolgenden Text in der Kreditrisikostrategie 2023:

Im aktuellen Kreditportfolio sind nach Einschätzung der Sparkasse keine wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken vorhanden. Die Nachhaltigkeitsrisiken werden im Gewerbekundenportfolio erhoben und nach Branchenzuordnungen der Kreditnehmer beurteilt. Im risikorelevanten Geschäft und bei Kreditnehmern mit einem Branchenscore ab "E" ist eine Ermittlung des individuellen ESG-Scores vorgesehen. Die Würdigung der Nachhaltigkeitsrisiken wird im Rahmen der Kreditvergabe durch die Marktfolge Kredit im Rahmen der Erstellung des Zweitvotums sichergestellt. Weiterhin erfolgen Analysen auf Institutsbasis.

Ziele und Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Kundenkreditgeschäft

Unser Ziel ist es, unser Kreditportfolio im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens auszurichten und durch die Finanzierung der Transformation hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft und Gesellschaft die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen und das 1,5 Grad-Ziel anzustreben.

Die Klimaziel der Bundesrepublik Deutschland, wie sie im Klimaschutzgesetz und im Klimaschutzplan beschrieben sind, samt den jeweils gültigen Zwischenzielen und eine Klimaneutralität bis 2045 sind dabei zentrale Orientierungspunkte.

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Konzeption ESG-Produkte Privatkunden und Firmenkunden ESG-Produkte in allen Segmenten des Produktportfolios vorhanden.
Entwicklung und Einführung von ESG-Produkten.
Marktanalyse zu ESG-Produkten im Bereich Privat- und Firmenkunden.
Bestimmung Marktpotentiale ergänzt durch entsprechende Kundenbefragung.
Bestandsaufnahme bestehender eigener ESG-Produkte.
Entwicklung einer um die gewonnenen Erkenntnisse angepasste Produkt- und Pricing- Strategie.
Betrachtung von Möglichkeiten von ESG-Cross-Selling (insbesondere Verbundunternehmen).
seit 2023 fortlaufender Prozess
Konzeption ESG-Beratung im gewerblichen Kreditgeschäft Absatz von ESG- Verbundprodukten.
Erhöhung Anteil ESG- Finanzierungen.
Schulung Berater und im Anschluss Erhöhung Anzahl geschulter Berater.
Entwicklung eines Beratungs- und Vertriebsansatzes für ESG in der Beratung (Identifikation von Zielgruppen, Einbettung in bestehende Beratungssystematiken, Erhebung notwendiger Schulungsbedarf Mitarbeiter).
Langfristiges Qualifizierungskonzept erarbeiten Intensivierung von ESG-Cross- Selling (insbesondere Verbundunternehmen).
Aufnahme von Nachhaltigkeitsaspekten in regelmäßige Kundenbefragungen.
seit 2023 fortlaufender Prozess
Integration von ESG in das Risikomanagement Integration ESG in Risikostrategie. Einführung ESG-Rating und Anpassung Immobilienbewertung (für Analyse ESG-Risiken auf Ebene Kreditnehmer).
Umsetzung der EBA / MaRisk- Anforderungen an die Analyse der ESG-Risiken im Rahmen der Kreditvergabe.
Überarbeitung Kreditrisikostrategie.
seit 2023 fortlaufender Prozess

Angaben gemäß Risikobericht

H9 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft

Die Umwandlung von Spareinlagen in Kredite für die Region ist der Kern unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse. Wir refinanzieren die Investitionen von Unternehmen, Selbstständigen, Privatpersonen und Kommunen über die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden.

Für den Klimaschutz sowie die Ausrichtung der regionalen Infrastruktur auf eine kohlenstoffneutrale Wirtschafts- und Lebensweise sind enorme Investitionsanstrengungen erforderlich. Ohne die Mobilisierung privaten Kapitals ist diese Transformation nicht zu finanzieren. Als Vermittlerin zwischen Anlegerinnen und Anlegern sowie Kapitalsuchenden kann die Sparkasse hier in der Region finanzielle Ressourcen für den Klimaschutz sowie auch für soziale Aufgaben erschließen. Über die interne Refinanzierung verbinden wir die Erlöse aus den nachhaltigen Passivprodukten mit der Finanzierung von Investitionen mit einem ökologischen und/oder sozialen Nutzen verbinden.

Unser Ziel ist es, unser Angebot an Sparprodukten, mit denen Investitionen und Innovationen für die nachhaltige Weiterentwicklung der Region finanziert werden, auszubauen.

Handlungsprogramm zur Umsetzung von Nachhaltigkeit im Passivgeschäft

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Nachhaltige Produktangebote Angebot nachhaltiger Passivprodukte Definition spezieller Produkte, z.B. Nachhaltiger Sparkassenbrief mit mittel- bis längerfristiger Laufzeit; Nachweis der Nachhaltigkeit über interne Refinanzierung in nachhaltige Kredite bzw. durch Spenden an nachhaltige Institutionen. In 2024 *

* Umsetzungsmaßnahme wurde aus 2023 übernommen, da sich die Umsetzung aufgrund von Auswirkungen der Taxonomieverordnung verschiebt.

H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)

Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)

Das Volumen der Finanzanlagen umfasste zum 31. Dezember 2023 insgesamt 2.683 Mio. Euro, von denen 855 Mio. Euro auf die Eigenanlage der Sparkasse (Depot A) entfallen und 1.828 Mio. Euro auf die Finanzanlagen unserer Kundinnen und Kunden (Depot B).

Nachhaltigkeitsaspekte in der Eigenanlage (Depot A)

Als Sparkasse erfolgt unsere Refinanzierung vorrangig über Kundeneinlagen oder Förderbanken. Für die Eigenanlage werden Vermögenstitel ausgewählt, die unseren Liquiditäts-, Risiko- und Ertragsanforderungen am besten entsprechen.

ESG-Risikoscreening der Eigenanlage

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir im Berichtsjahr 2023 Nachhaltigkeitsrisiken für das Depot A qualitativ bewertet. Die Rheinhessen Sparkasse nutzt ein Tool mit integriertem ESG-Research der Firma imug. Die individuellen Anlageentscheidungen der Rheinhessen Sparkasse berücksichtigen die Daten und Einschätzungen dieses Researchs.

Die Nachhaltigkeitsrisikoinventur ergab kein großes Exposure bzw. kein Klumpenrisiko in den einzelnen ESG- Kriterien. In die Portfolioanalyse wurden die Direktbestände, Aktien und Spezialfonds einbezogen. Eine Ausweitung des Nachhaltigkeitsrisikos ist nicht vorgesehen.

ESG-Richtlinien für die Eigenanlage

Die Rheinhessen Sparkasse überwacht ihre Anlagen hinsichtlich ESG-Risiken und stellt sicher, dass der Anteil der Anlagen in der Kategorie "Weak" (0-29) und ohne ESG-Score möglichst gering gehalten wird. Die ESG-Notenskala reicht von 0 bis 100 und ist in die folgenden Kategorien unterteilt:

Weak (0-29)

Limited (30-49)

Robust (50-59)

Advanced (60-100)

Handlungsprogramm zur Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A)

Ein Handlungsprogramm zur Umsetzung von Nachhaltigkeit in der Eigenanlage wurde aufgrund der Umstrukturierung der Spezial- und Masterfonds noch nicht definiert.

Nachhaltigkeitsaspekte in der Kundenanlage (Depot B)

Als ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe haben wir Nachhaltigkeitsaspekte in die Anlageberatung eingebunden. Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktauswahl entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Finanzinstrumente in unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Durch die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir unseren Kundinnen und Kunden in der Anlageberatung als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken und die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der Anlageberatung ein.

Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum einen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berücksichtigen.

Zum anderen berücksichtigen bestimmte Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z.B. Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten Branchenstandards.

Von den Mindestausschlüssen erfasst sind Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb zu mehr als 10 Prozent aus Rüstungsgütern (geächtete Waffen > 0 Prozent), zu mehr als 5 Prozent aus der Tabakproduktion oder zu mehr als 30 Prozent aus der Gewinnung und/oder der Verstromung von Kohle besteht oder Unternehmen, die schwere Verstöße gegen den UN Global Compact begehen (ohne positive Perspektive). Dies bedeutet zugleich, dass bei Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt. Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen für die Anlageberatung aus, die in (ökologisch) nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten investieren. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess dazu bei, dass Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und verstärkt Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen bzw. die möglichst geringe wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen haben.

Die Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für die Anlageberatung, für die Vermögensverwaltung und für die Versicherungsvermittlung veröffentlichen wir auf unserer Website unter folgendem Link:

Nachhaltigkeit | Rheinhessen Sparkasse (rheinhessen-sparkasse.de)

Nachhaltige Anlageberatung

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat bei der Einführung der nachhaltigen Anlageberatung eine Führungsrolle übernommen. Kommende gesetzliche Anforderungen haben wir gemeinsam mit unseren Verbundpartnern proaktiv und frühzeitig umgesetzt. Seit November 2020 wird die nachhaltige Anlageberatung in unserer Sparkasse umgesetzt. Jede Kundin und jeder Kunde wird verpflichtend in jeder Anlageberatung gefragt, ob sie oder er Interesse an Finanzinstrumenten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen hat. Bei einer positiven Antwort und entsprechender Geeignetheit werden in der Beratung ein oder mehrere Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen empfohlen. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen werden seit Juni 2022 - entsprechend der regulatorischen Vorgaben - drei Produkttypen als Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen ausgewiesen.

Produkt mit Auswirkungsbezug Nachhaltigkeit (ESG): Hier handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten (bei Fonds) bzw. die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten (bei Anleihen bzw. Zertifikaten), die zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele oder sozialer Ziele im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung beitragen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Investitionen keinem anderen der ökologischen oder sozialen Ziele erheblich schaden und die Prinzipien einer guten Unternehmensführung beachtet werden. Die gute Unternehmensführung bezieht sich insbesondere auf solide Managementstrukturen, die Beziehung zu und die Vergütung von Arbeitnehmern sowie die Einhaltung von Steuervorschriften der Unternehmen.

ESG-Strategieprodukt mit Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialthemen (PAI): Bei diesem Produkttyp sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft reduziert oder sogar vermieden werden. Gemessen und berücksichtigt werden die nachteiligen Auswirkungen mit Hilfe von "Principle Adverse Impacts" (PAI). Beispielsweise können damit je nach Produkt der CO 2 -Fußabdruck eines Unternehmens oder Verstöße gegen anerkannte Normen wie die des UN Global Compact berücksichtigt werden. Relevant ist das bei Unternehmen, in die investiert wird (bei Fonds) bzw. bei der Kreditvergabe (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Dabei werden gewisse Mindestausschlüsse berücksichtigt. Die Mindestausschlüsse beziehen sich bei Fonds auf die Auswahl der Investments und bei Zertifikaten auf die Auswahl des Basiswerts: Ein Unternehmen, das den Mindestausschlüssen nicht entspricht, kommt nicht als Investment bei Fonds bzw. als Basiswert bei Zertifikaten in Betracht. Bei Fonds wird die Fondsgesellschaft parallel Einfluss auf die investierten Unternehmen ausüben, größere Anstrengungen in Sachen Nachhaltigkeit zu unternehmen (z. B. über die Stimmrechtsausübung als Aktionärin).

Produkt mit Auswirkungsbezug Ökologie (E): Hier wird in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie investiert (bei Fonds) bzw. werden diese durch Kredite finanziert (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, Investitionen zugunsten klimafreundlicher Projekte und Unternehmen spezifisch zu fördern. Zu diesem Zweck wird mit Hilfe eines Kriterienkatalogs für Unternehmen definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten bzw. Umsätze zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen und kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigen. Anhand dieser Kriterien kann bestimmt werden, ob Wirtschaftsaktivitäten ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie sind oder nicht. Die Taxonomie befindet sich noch in der Entwicklung. Unter anderem aus diesem Grund gibt es derzeit kaum Produkte, die Taxonomie-konform investieren.

Bei den beiden Produkten mit Auswirkungsbezug kann zudem die Kundin und der Kunde bestimmen, wie hoch der Mindestanteil in ökologisch nachhaltige bzw. in nachhaltige Investitionen sein soll.

Auch die Schulungen der Wertpapierberaterinnen und -berater haben wir als Sparkasse intensiviert. Ziel ist es, dass alle Wertpapierberaterinnen und -berater die jeweils von ihnen empfohlenen Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot kontinuierlich vermittelt.

H11 Menschenrechte und Sorgfaltspflichten

Bewertung von Risiken im Bereich Achtung der Menschenrechte

Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Unsere Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister kommen überwiegend aus dem Geschäftsgebiet.

Marktdynamiken, veränderte Betriebsbedingungen, neue Geschäftsbeziehungen etc. können jedoch immer wieder potenziell oder tatsächlich Auswirkung auf die Risikosituation im Bereich der Menschenrechte haben.

Daher handeln wir stets im Bewusstsein, dass die Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten eine kontinuierliche Aufmerksamkeit auf den verschiedenen Ebenen des Unternehmens erfordert.

Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer Geschäftstätigkeit. Alle relevanten Geschäftsprozesse werden durch die Compliance-Funktion in unserer Sparkasse überwacht. Für die Beschreibung und Bewertung möglicher Risiken ist der Bereich Gesamtbanksteuerung zuständig. Eingebunden in die Identifikation und Analyse von Risiken bei den Menschenrechten sind die für die jeweiligen Risiken relevanten Bereiche z.B. die Organisationsabteilung oder der Personalbereich. So wird sichergestellt, dass die relevanten Unternehmensbereiche in die Verantwortung für den Umgang mit Menschenrechten eingebunden sind.

Für alle Beschäftigten der Sparkasse werden die Kernarbeitsnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" eingehalten. Wir erfüllen alle gesetzlichen und tariflichen Anforderungen an Mitbestimmung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung.

Mit den geschilderten Regelungen und Prozessen können menschenrechtliche Risiken frühzeitig identifiziert und falls notwendig mit geeigneten Maßnahmen minimiert oder verhindert werden oder, im Falle einer unmittelbar bevorstehenden oder tatsächlichen Verletzung, kann Abhilfe ergriffen werden.

Einzelheiten zu materiellen Risiken legen wir im Risikobericht im Rahmen des Lageberichts offen. Es liegen keine auf Menschenrechtsverletzungen bezogenen Risiken vor.

Alle Mitarbeitenden in den in diesem Zusammenhang relevanten Geschäftsbereichen werden regelmäßig durch Informationen und Schulungen speziell auf die Anforderungen in ihrem Bereich geschult und sensibilisiert.

Achtung der Menschenrechte

Die Sparkasse und ihr Vorstand bekennen sich zur Achtung der allgemeinen, international anerkannten Menschenrechte. Dieses Bekenntnis schließt unsere Verpflichtung mit ein, im Geschäftsbetrieb, beim Produkt- und Dienstleistungsangebot im Kerngeschäft sowie in eigenen Liefer- und Wertschöpfungsketten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen mit größtmöglicher Sorgfalt nachzukommen. Entsprechende Regelungen haben wir u.a. in unser Nachhaltigkeitsstrategie, in der Geschäftsstrategie oder auch in einer Grundsatzerklärung gegen Gewalt niedergeschrieben.

Die Achtung der Menschenrechte und die Wahrnehmung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten stehen im Einklang mit unseren Grundwerten als Sparkasse. Unser Gründungsprinzip fußt auf Respekt, Fairness und Rücksichtnahme gegenüber benachteiligten Personen. Diese Werteorientierungen schließen heute das Bekenntnis zu Demokratie, Toleranz, Vielfalt und Chancengleichheit mit ein und sind unerlässlich für eine verantwortliche und kundenorientierte Unternehmensführung.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Sparkasse sind dazu angehalten, bei allen unternehmensinternen sowie bei allen externen geschäftlichen Aktivitäten aufrichtig, ethisch einwandfrei, fair, verlässlich und nachhaltig zu handeln und die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen. Dies erwarten wir auch von unseren Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und Dienstleistern. Eine Missachtung oder Verletzung der Menschenrechte wird nicht geduldet.

Bei der Beachtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten und ihrer Vorkehrungen zu deren Einhaltung befolgen wir deutsches und europäisches Recht. Wir orientieren uns darüber hinaus an z. B. den Vorgaben der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Erklärungen und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO- Kernarbeitsnormen), der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, den Prinzipien des UN Global Compact, der Charta der Vielfalt der Vereinten Nationen sowie den Prinzipien der Vereinten Nationen für verantwortungsvolles Bankwesen (PRB).

Die Sparkasse hat eine eigene Grundsatzerklärung gegen Gewalt am Arbeitsplatz sowohl intern als auch in den Filialen veröffentlicht.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

In Richtlinien, internen Arbeitsanweisungen sowie in Betriebsvereinbarungen sind alle wesentlichen Regelungen festgehalten, die den Beschäftigten als Orientierung dienen können, um die Prinzipien und Werte der Rheinhessen Sparkasse im täglichen Handeln umzusetzen.

Die Rheinhessen Sparkasse erkennt das Recht der Mitarbeitenden auf den Schutz ihrer persönlichen Daten an und geht mit allen mitarbeiterbezogenen Daten gesetzeskonform um.

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten.

Die Rheinhessen Sparkasse hat in einer Dienstvereinbarung Regelungen zur variablen Arbeitszeit getroffen. Dadurch haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit ihre Arbeit optimal mit weiteren Verpflichtungen wie Familie, Bildung oder Hobbys in Einklang zu bringen. Gleichzeitig hat die variable Arbeitszeit auch Vorteile für die Rheinhessen Sparkasse, indem sie eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit und -produktivität fördert.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist in der Rheinhessen Sparkasse bereits etabliert und dient dazu die Mitarbeitenden bei gesundheitlichen Problemen oder nach längeren krankheitsbedingten Fehlzeiten wieder in das Arbeitsleben zu integrieren. In gemeinsamen Gesprächen werden die Arbeitsbedingungen sowie sonstige durch den Arbeitgeber zu gestaltenden Rahmenbedingungen analysiert, ggf. Maßnahmenpläne zur Verbesserung erstellt und nachgehalten.

Der Bereich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung ist durch eine Fülle gesetzlicher Bestimmungen, Richtlinien und Empfehlungen geregelt. Die Rheinhessen Sparkasse achtet auf sicherheitsgerecht eingerichtete Arbeitsplätze, hält die Mitarbeitenden an, sich sicherheitsbewusst zu verhalten und wird durch Beauftragte des Arbeitsschutzes in diesen Maßnahmen überwacht und beraten.

Zur Gesundheitsprävention wurde ein umfassendes System von Sensibilisierungs-, Motivations- und Umsetzungshilfen etabliert, welche das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeitenden fördern und stärken.

Die Rheinhessen Sparkasse bietet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleiche Beschäftigungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten entsprechend ihren Zielen und Fähigkeiten. Für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern hat die Rheinhessen Sparkasse zwei Gleichstellungsbeauftragte als Ansprechpartner für die Umsetzung und Förderung des Gleichstellungsgrundsatzes.

Um den Mitarbeitenden den Einstieg nach der Elternzeit, Pflegezeit oder sonstigen privaten Auszeiten zu erleichtern, gibt es in der Sparkasse das Programm Wiedereinstieg pro. In vorangestellten Gesprächen wird geklärt, in welchem zeitlichen Rahmen die Auszeit stattfinden wird. Kann bereits ein zeitlicher Rahmen fixiert werden, so besteht die Möglichkeit die freiwerdende Stelle befristet bis zum Wiedereinstieg zu besetzen oder neu zu besetzen. Im Fall der Neubesetzung ist dem Mitarbeitenden nach der Rückkehr entsprechend der Gehaltsgruppe möglichst eine vergleichbare Stelle anzubieten.

Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden beachtet.

Die Rheinhessen Sparkasse entlohnt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair, leistungsbezogen und angemessen. Bei uns finden die Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken Anwendung. Entsprechend den Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes wird in der Rheinhessen Sparkasse die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern gewährleistet.

Wir bekennen uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen und zu streiken. Entsprechend den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.

In der Rheinhessen Sparkasse bestehen über Befragungen sowie bestehende Beschwerderechte Möglichkeiten zur Kommunikation von Verbesserungs- oder Veränderungswünschen.

Die Rheinhessen Sparkasse bekennt sich nachdrücklich uneingeschränkt zum Verbot jeglicher Form von Zwangsarbeit, sexueller Ausbeutung, Menschenhandel und moderner Sklaverei. Die Rheinhessen Sparkasse duldet keine Form ausbeuterischer Kinderarbeit.

Die gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz werden von der Rheinhessen Sparkasse strikt eingehalten.

Wir vermeiden alle Handlungen, die eine negative Auswirkung auf die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Beschäftigten, unserer Kundinnen und Kunden und Geschäftspartner sowie aller anderen Anspruchsgruppen haben könnten.

Kundinnen und Kunden

Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes strategisches Geschäftsziel. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die Menschen und Unternehmen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen.

Wir haben daher den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu unserem Internetauftritt, zu den Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot ausgebaut. Die Rheinhessen Sparkasse verfügt auch über ein umfassendes internes und externes Beschwerdemanagement, in dem wir sämtliche Impulse und Anliegen unserer Kundinnen und Kunden systematisch analysieren.

Unser Ziel ist es, mögliche negative Auswirkungen einer Kreditvergabe oder Finanzierung durch die Rheinhessen Sparkasse möglichst gering zu halten.

Lieferanten und Dienstleister

Die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte findet, ebenso wie umweltbezogene Sorgfaltspflichten, auch im Einkaufs- und Beschaffungs- bzw. Lieferantenmanagement der Rheinhessen Sparkasse Berücksichtigung.

In der noch zu erarbeitenden Einkaufsrichtlinie wird dies festgeschrieben werden, ebenso wie die Verankerung des Regionalprinzipst, bei dem Wert auf die Einbindung ortsansässiger oder regionaler kleiner und mittlerer Unternehmen gelegt wird.

Beschwerde- und Meldemöglichkeiten, Sensibilisierung

In Fällen, in denen Mitarbeitende oder Dritte eine Missachtung von Rechten empfinden, ist ein Hinweisgebersystem installiert. Es sind dabei auch anonyme Meldungen über einen externen Dienstleister möglich. Darüber hinaus stehen unseren Kunden und Mitarbeitenden Ansprechpersonen und Meldewege des Beschwerdemanagements in der Sparkasse zur Verfügung.

H12 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung

Als Sparkasse sind wir gemäß unserer Satzung dem Regionalprinzip verpflichtet - unser Geschäftsgebiet ist ein Großteil der Region Rheinhessen. Wo immer es möglich ist, arbeiten wir mit Produzenten und Dienstleistungsunternehmen aus unserer Region zusammen.

Vor Ort oder in der Region verfügbare Produkte und Dienstleistungen beziehen wir möglichst unter Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Anbietern aus der Region. Darüber hinaus beschränken wir unseren Einkauf im Wesentlichen auf Produkte und Dienstleistungen von Anbietern aus Deutschland oder kaufen bei Partnerunternehmen in der Sparkassen-Finanzgruppe.

Die Rheinhessen Sparkasse hat sich zu dem Prinzip der Nachhaltigkeit bekannt und engagiert sich für eine nachhaltige Entwicklung in der Region. Bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen kommen daher immer häufiger nicht nur wirtschaftliche und geografische, sondern auch soziale, ethische und ökologische Aspekte zur Geltung.

In diesem Zusammenhang erwarten wir auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern, dass sie ökonomische, ökologische, ethische und soziale Mindestanforderungen erfüllen.

Als Sparkasse arbeiten wir präferiert mit Lieferanten und Dienstleistern zusammen, die selbst umfassende Richtlinien zur verantwortlichen Produktion und Beschaffung eingeführt haben und in der Lage sind, verbindliche Zusagen in ihrer eigenen Lieferkette zu machen.

Mit größeren oder für die Rheinhessen Sparkasse besonders wichtigen Lieferanten und Dienstleistern finden Jahresgespräche statt. Dabei werden mit ihnen zu allen relevanten Belangen unsere internen Einschätzungen und Bewertungen sowie neue Anforderungen diskutiert und mögliche und/oder notwendige Veränderungen erörtert.

Alle unsere Mitarbeitenden in Einkauf und Beschaffung werden regelmäßig, meist jährlich, durch Informationen und Schulungen speziell auf die Anforderungen in ihrem Bereich geschult und sensibilisiert.

Die Rheinhessen Sparkasse behält sich vor, durch Stichproben bzw. bei begründeten Verdachtsfällen, die Einhaltung getroffener Vereinbarungen durch ihre Lieferanten und Dienstleister zu überprüfen. Liegt ein besonders schwerwiegender oder anhaltender Verstoß gegen menschenrechtliche und/oder umweltbezogene Pflichten oder ein vergleichbar schwerwiegender Sachverhalt in diesem Zusammenhang vor, können wir die Geschäftsbeziehung außerordentlich kündigen.

In der noch zu erarbeitenden Einkaufsrichtlinie wird zudem das Regionalprinzip verankert werden, bei dem Wert auf die Einbindung ortsansässiger oder regionaler kleiner und mittlerer Unternehmen gelegt wird.

Übersicht über wesentliche Vorgaben für Einkauf und Beschaffung

Die Rheinhessen Sparkasse betreibt ihren Einkauf und die Beschaffung zum überwiegenden Teil über große Sparkassen-Finanzgruppen-Verbund-Partner (Sparkassen-Einkaufgesellschaft, Deutscher Sparkassenverlag, PROSERVICE) die durch ihre Marktkompetenz und Einkaufsgewicht die Umsetzung der ESG-Richtlinien sicherstellen können.

Bei Einkaufs- bzw. Beschaffungsentscheidungen wird den ESG-Richtlinien mindestens die gleiche Gewichtung zu Teil, wie den ökonomischen Faktoren. In der noch zu erarbeitendenen Einkaufsrichtlinie wird dies enthalten sein.

Umwelt

H13 Umweltbelange

Bewertung von Risiken im Bereich Umweltbelange

Risiken aufgrund von Klima- und Umweltveränderungen sind ein möglicher Treiber bekannter Risikoarten, die im Rahmen der regelmäßigen Nachhaltigkeitsinventur in Bezug auf die Geschäftsstrategie analysiert werden. Die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsinventur werden im Kapitel "Nachhaltigkeitsmanagement", Indikator "H6 Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele", erläutert. Zusätzlich zu dieser Nachhaltigkeitsinventur werden zwei Instrumente zur Ermittlung der potenziellen negativen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Sparkasse betrachtet. In der "Operativen Risikoinventur" findet dabei eine Relevanzbeurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der Risikokategorie für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren statt; dem besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken wird daneben in der "Strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur" Rechnung getragen. Beide Instrumente ergänzen die Analyse potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken der Nachhaltigkeitsinventur um eine Bewertung für unterschiedliche Zeiträume und dienen der Erfüllung der Erwartungen des BaFin-Merkblatts zu Nachhaltigkeitsrisiken bzw. den Anforderungen der 7. MaRisk-Novelle.

Inside-out-Risiken

Bei der Betrachtung der "Inside-out-Perspektive" analysieren wir, welche Auswirkungen unsere Geschäftstätigkeit auf das Klima hat und wie der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden kann.

Direkte Auswirkungen auf Klima und Umwelt ergeben sich in folgenden Bereichen unserer Wertschöpfung:

Operativer Geschäftsbetrieb in den stationären Filialen und Verwaltungsgebäuden: Diese Auswirkungen machen wir nachfolgend in der VfU-Klimabilanz transparent. Im Geschäftsbetrieb halten wir alle gesetzlichen Umweltvorgaben ein, z. B. in den Bereichen Trinkwasser, Energie und Entsorgung (Gewerbeabfallverordnung). Wir führen die vorgeschriebenen Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) durch und halten bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen die Vorgaben gemäß EEWärmeG und EnEV ein.

Finanzierte Wirtschaftstätigkeiten, insbesondere finanzierte Emissionen im Kundenkreditportfolio: Nähere Angaben hierzu finden sich im Kapitel "Kerngeschäft" in Sparkassen-Indikator "H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft".

Vermögenswerte in der Eigenanlage (Depot A) und im Vermögensmanagement (Depot B) der Sparkasse haben ebenfalls einen Carbon Footprint. Nähere Angaben dazu finden sich im Kapitel "Kerngeschäft" in Sparkassen-Indikator "H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)".

Outside-in-Risiken

Bei der Betrachtung der "Outside-in-Perspektive" analysieren wir, welche potenziellen physischen und/oder transitorischen Risiken auf unsere Finanzierungen und Anlagen und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation unseres Instituts hinwirken können.

Operativer Geschäftsbetrieb: Mögliche physische Risiken für den Geschäftsbetrieb durch Naturgewalten/Unfälle werden im Rahmen unseres Risikomanagements unter den "operationellen Risiken" analysiert. Dabei bewerten wir die Auswirkungen derartiger externer Ereignisse auf die Ertrags- und Risikosituation der Sparkasse. Im Rahmen des OpRisk-Managements werden diese Szenarien in der Risikolandkarte (RLK) berücksichtigt.

Finanzierte Wirtschaftstätigkeiten: Im Kerngeschäft führen wir allgemeine Screenings zu ESG-Risiken anhand des Sparkassen-ESG-Scores durch. Dabei wird untersucht, ob und wie sich physische oder transitorische Klimarisiken auf die Risikopositionen der Sparkasse auswirken. Physische Klimarisiken sind beispielsweise Schäden an Gebäuden oder Infrastruktur insbesondere unserer Kreditnehmerinnen und -nehmer, die durch Folgen des veränderten Klimas wie Überschwemmungen, Stürme oder Trockenperioden entstehen. Transitorische Klimarisiken ergeben sich dagegen aus dem Übergang von den heute vorherrschenden Wirtschaftsformen, die noch zu einem großen Teil auf fossilen Energien (Erdöl, Kohle, Erdgas) basieren, hin zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft. Auch transitorische Risiken können Auswirkungen auf unsere Kreditnehmerinnen und -nehmer und damit auf unsere Kreditrisiken haben (wenn im vorliegenden Bericht von Kreditrisiken die Rede ist, schließt das immer auch Beteiligungsrisiken ein). Beide Risikoformen betrachten daher primär nicht die Schäden durch die Umwelt- und Klimaveränderung, sondern deren finanzielle Auswirkungen für die Sparkasse. Nähere Informationen dazu finden sich in der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit im Kerngeschäft (s. auch Indikator H8). Künftig streben wir auch die Messung der finanzierten Emission aus dem Kreditgeschäft an. Allerdings bestehen hier aktuell noch keine abschließenden Methoden.

Seit dem Jahr 2020 steht mit dem "Global GHG Accounting and Reporting Standard for the Financial Industry" von der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) ein Standard zur Messung von Treibhausgasemissionen von Portfolios zur Verfügung. Dieser Standard ist kompatibel mit global anerkannten Standards und Initiativen wie dem "Greenhouse Gas Protocol", dem "Carbon Disclosure Project (CDP)" sowie der "Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)" und wird in den jüngsten Leitfäden von der "Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)" und der "Europäischen Zentralbank (EZB)" zu Nachhaltigkeit und klimabezogenen Risiken referenziert.

Umweltleistung und Ressourcenverbrauch

VfU-Klimabilanz für den Geschäftsbetrieb der Sparkasse

Die Klimabilanz für den Geschäftsbetrieb der Rheinhessen Sparkasse wird mithilfe des Kennzahlen-Tools des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (nachfolgend "VfU-Tool") jährlich erstellt. Die "VfU Kennzahlen" und das zugehörige Berechnungstool sind ein weltweit anerkannter Standard für die Bilanzierung der betrieblichen Umweltkennzahlen bei Finanzinstituten und damit ein wichtiger Baustein im Umweltmanagement der Sparkasse.

Die Klimabilanz 2023 wurde mit dem VfU-Tool Version 1.1 des Updates 2022 erstellt. Die im VfU-Tool integrierten Emissionsfaktoren entstammen Ecoinvent 3.7.1.

Datenqualität

Der überwiegende Teil der verwendeten Daten (Strom, Wärme, Wasser, teilweise Verkehr, Papier, Kühl- und Löschmittel, Abfall) basiert auf einer exakten Messung, i. d. R. in Form der letzten vorliegenden Abrechnung. Wenn nur Teildaten vorlagen, wurden fehlende Daten hochgerechnet.

Strom: Überwiegend basierend auf der letzten vorliegenden Abrechnung. Fehlende Werte wurden auf Basis vergleichbarer Standorte geschätzt.

Wärme: Überwiegend basierend auf der letzten vorliegenden Abrechnung. Fehlende Werte wurden auf Basis vergleichbarer Standorte geschätzt.

Geschäftsverkehr: Ermittlung auf Basis vorliegenden Reisekosten- und Tankrechnungen. Fehlende Angaben, insbesondere externer Dienstleister wurden grob geschätzt.

Papier: Schätzung auf der Basis der Vorjahre.

Wasser: Überwiegend basierend auf der letzten vorliegenden Abrechnung. Fehlende Werte wurden auf Basis vergleichbarer Standorte geschätzt.

Abfall: Spezifische Angaben lagen nicht vor. Hilfsweise wurde unter Zuhilfenahme von Umrechnungstabellen von Entsorgungsbetrieben eine Schätzung vorgenommen

Kühl- und Löschmittel: Konnten aufgrund fehlender Angaben nicht ermittelt werden. Zukünftig sollen die Wartungsfirmen entsprechende Angaben liefern.

VfU-Kennzahlen Absolute Zahlen pro Jahr gemäß Erhebung Datenqualität Relative Zahlen pro Mitarbeiter oder in Prozent THG - Emissionen in Tonnen CO 2 - Äquivalente
Gebäudeenergie
Gesamter Gebäudeenergieverbrauch in kWh (kWh pro Mitarbeiter) 5.776.407 9.287 1.122
davon in % Anteil aus erneuerbaren Energien 35%
Stromverbrauch in kWh (kWh pro Mitarbeiter) 2.710.201 4.357 436
Strom aus Laufwasserkraftwerken 938.873 2 3
Strom aus Windkraftwerken 1.075.416 2 18
Strom aus Photovoltaikkraftwerken - Eigenproduktion 17.429 2 2
Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung 434.472 2 300
Strom aus markttypischem Mix 212.378 2 100
Strom aus Home Office 31.633 1 13
Wärmeverbrauch in den Gebäuden (kWh pro Mitarbeiter) 3.066.206 4.930 686
Verbrauch fossiler Brennstoffe in kWh 1.534.429 399
Erdgas 1.475.270 2 379
Heizöl EL 59.159 2 19
Verbrauch von Fernwärme in kWh 1.390.275 285
Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung 619.915 2 70
Fernwärme aus Durchschnittsmix - Deutschland 770.360 2 214
Erneuerbarer Gebäudeenergieverbrauch in kWh 141.502 2
Biogas 141.502 2 2
Geschäftsreisen
Geschäftsreiseverkehr insgesamt in km (km pro Mitarbeiter/-in) 937.650 1.507 334
Fahrten mit öffentl. Verkehr: Bus in km: 3.818 0 % 0
Schienenverkehr in km 8.820 1 1 % 0
Bahnfahrten in Deutschland mit 100 % Ökostrom in km: 16.380 1 2 % 0
Fahrleistungen in km aus Benzinverbrauch (Scope 1) 444.225 1 47 % 140
Fahrleistung in km aus Dieselverbrauch (Scope1) 184.077 1 20 % 55
Fahrten mit Elektro-Fahrzeugen (Scope 2) 15.282 1 2 % 0
Indirekter Straßenverkehr in km (Scope 3) 231.628 1 25 % 76
Indirekter Straßenverkehr in tkm (Scope 3) 33.420 1 4 % 61
Papier
Papierverbrauch insgesamt in t (kg pro Mitarbeiter/in) 33 54 26
Recyclingpapier aus "Post-Consumer"-Altpapier 33,4 1 100 % 26
Wasser
Wasserverbrauch insgesamt in m 3 (Liter pro Mitarbeiter/-in) 8.818,0 14.177 5
Trinkwasser 8.818,0 2 100 % 5
Abfälle
Gesamtes Abfallaufkommen in t (kg pro Mitarbeiter/in) 580 932 77
Abfälle zur Verwertung/zum Recycling 456 1 79 % 0
Abfälle zur Deponie 124 1 21 % 77
2023 Vorjahr
VfU-Kennzahlen Absolute Zahlen extrapoliert auf 100 % pro Jahr Relative Zahlen pro Mitarbeiter/-in oder in % Absolute Zahlen extrapoliert auf 100 % pro Jahr Relative Zahlen pro Mitarbeiter/-in oder in %
Treibhausgasemissionen (Daten extrapoliert auf 100 %-System)
Direkte und indirekte THG-Emissionen brutto in t = Carbon Footprint des Betriebs mit Scope 2 Location Based (kg pro Mitarbeiter/-in) 2.372 3.814 2.683 4.179
Direkte und indirekte THG-Emissionen brutto in t = Carbon Footprint des Betriebs mit Scope 2 Market Based (kg pro Mitarbeiter/-in) 1.563 2.514 2.328 3.627
Direkte Emissionen Scope 1 426 684 482 751
indirekte Emissionen Scope 2 Location-based method 1.340 2.155 1.530 2.383
indirekte Emissionen Scope 2 Market-based method 531 854 1.175 1.830
indirekte THG-Emissionen aus Scope 3 606 975 671 1.046
THG-Reduktionszertifikate zur Kompensation in Tonnen: 0 0 % 0 0 %
Verbleibende Netto-THG-Emissionen in Tonnen nach Kompensation/Offsetting durch Zertifikate (Anteil der Brutto-Emissionen in %): 1.563 100 % 2.328 100 %

Datenqualität

3 Daten basieren auf exakten Messungen, z. B. Zuliefererrechnungen, Zählerwert

2 Daten basieren auf einer Berechnung oder genauen Schätzung

1 Daten basieren auf einer groben Schätzung

0 Daten nicht angegeben

Umweltauswirkung des Geschäftsbetriebs

Die Umweltauswirkung unseres direkten Geschäftsbetriebs ergibt sich im Wesentlichen aus Verbräuchen bei Gebäudeenergie, Geschäftsverkehr, Papier und Wasser sowie darüber hinaus durch Abfälle. Der größte Hebel zur Senkung der pro Kopf-Emissionen liegt in den Bereichen Strom und Wärme. Hier wurden in 2023 erste Maßnahmen umgesetzt (z. B. Abschluss der Verträge zum Einkauf von Öko-Strom und Öko-Gas für die Folgejahre) bzw. befinden sich in der Planung für die Folgejahre (z. B. Photovoltaikanlagen).

Im Jahr 2023 betrugen die THG-Emissionen für den Geschäftsbetrieb 1.563 Tonnen CO 2 -Äquivalente. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Reduzierung um 766 Tonnen.

Begründung: Wesentlicher Faktor für diese deutliche Reduzierung zum Vorjahr ist die Umstellung der Lieferverträge für das Gesamthaus auf Ökostrom, sowie teilweise auch auf Öko-Gas. Die angestrebte vollständige Umstellung war durch die Situation am Energiemarkt (Gas-Krise) noch nicht möglich, konnte aber für die Folgejahre umgesetzt werden. Ergänzend konnten auch die tatsächlichen Verbräuche von Strom und Heizenergie weiter reduziert werden.

Klima- und Umweltziele

Als Sparkasse setzen wir uns aktiv dafür ein, die Ziele des Pariser Klimaabkommens für die gesamte Volkswirtschaft zu erreichen. Wir wollen dazu beitragen, die Wirtschaft mit dem Ziel eines besseren Klimaschutzes zu verändern. Ziel ist es, unsere CO 2 -Emissionen um mindestens 3 Prozent pro Jahr im Durchschnitt zu vermindern und unseren Geschäftsbetrieb bis spätestens 2035 CO 2 -neutral zu gestalten. Dieses Ziel haben wir mit der Unterzeichnung der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" im Jahr 2021 öffentlich dokumentiert und in die Geschäftsstrategie aufgenommen.

Die CO 2 -Neutralität des Geschäftsbetriebes bis 2035 zu erreichen, wird als Mindestziel erachtet. Wann immer sich künftig Chancen ergegeben, eine vorzeitige Zielerreichung zu ermöglichen, sollen diese konsequent genutzt werden.

Die Verbesserung unserer Klimabilanz richten wir am übergeordneten Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau aus.

Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung

Die Rheinhessen Sparkasse hat in 2023 ein Energieaudit durchgeführt. Die hierbei aufgezeigten Optimierungsvorschläge werden geprüft und nach positiver Bewertung und Priorisierung in die Umsetzung gebracht.

Darüber hinaus sind weitere objektspezifische Maßnahmen vorgesehen, so wurden z. B. in 2023 dauerhaft im Bestand der Rheinhessen Sparkasse verbleibende Liegenschaften auf die Möglichkeit zur Installation von Photovoltaik-Anlagen geprüft. Für drei Standorte ergab sich hierbei eine positive Bewertung, so dass die Umsetzung für 2024 vorgesehen wurde.

Des Weiteren konnten für alle in der Hoheit der Rheinhessen Sparkasse stehenden Verbrauchsstellen von Strom und Gas im Rahmen einer Ausschreibung mittelfristige Verträge zum Einkauf von Öko-Strom und Öko- Gas ab dem Lieferjahr 2024 abgeschlossen werden.

H14 Ökologische EU-Taxonomie

Qualitative Angaben 1

Allgemeine Informationen zur Taxonomie und zur Umsetzung im Institut

Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung

Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Rheinhessen Sparkasse verpflichtet, die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität, umzusetzen. Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Rheinhessen Sparkasse

Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gemäß Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden. Sie umfassen die gesamten Vermögenswerte der Rheinhessen Sparkasse. Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können, sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß der Anforderung aus der EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der Taxonomiekonformität (für Geschäftsjahresende 2023) können keine Vergleichsangaben veröffentlicht werden.

Für die Identifikation der nach EU-Taxonomie nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher nicht vorliegenden Informationen benötigt.

Die Analyse der Vermögenswerte der Rheinhessen Sparkasse erfordert neben allgemein veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern bereitzustellenden Informationen.

Aufgrund der Neuartigkeit der Datenanforderung und der Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hat die Rheinhessen Sparkasse umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung unternommen, insbesondere der Datennacherfassungen bei Bestandspositionen. Anpassungen relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur sowie der Mitarbeiterweiterbildung wurden unternommen, um insbesondere im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im Kreditprozess zu erheben und technisch zu erfassen.

Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert.

Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier zusätzlichen Umweltziele, die neuen Wirtschaftstätigkeiten aus dem Sustainable-Finance-Paket und der Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer Unterstützung beschränkt. [1]

Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden Green Asset Ratios.

Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.

Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung der Europäischen Union (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger Risikopositionen.

[1] Details zu den Beschränkungen finden sich in Abschnitt 10 dieses Kapitels.

Meldebogen 0 - Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI

Green Asset Ratio

Die Green Asset Ratio der Rheinhessen Sparkasse auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,29 Prozent (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI"). Die Green Asset Ratio der Rheinhessen Sparkasse auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,29 Prozent (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI"). Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und dürften im Branchenvergleich üblich sein.

Es wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen , die regulatorischen Anforderungen zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) in die Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen.

Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da:

Ein großer Teil der Aktiva der Rheinhessen Sparkasse gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage.

Es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nach zu erfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung, z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen, nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit den Kunden generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Es wurden umfangreiche Anstrengungen unternommen, die erforderlichen Daten nach zu erheben. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger Zeit ohnehin eingesammelt.

Ein größerer Anteil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A besteht gegenüber Emittenten, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Dabei handelt es sich z. B. auch um Unternehmen aus Drittstaaten. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden.

Meldebogen 1 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR

Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite gegenüber privaten Haushalten

Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Rheinhessen Sparkasse ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 2.371 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") begeben. Dies entspricht ca. 37,2 Prozent (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die Rheinhessen Sparkasse finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 0,32 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz""). Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden dabei über die Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die große Herausforderung bestand und besteht darin, Energieeffizienzklassen für den Altbestand nach zu erfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich, Energieausweise systematisch zu erheben. Es wurden in den vergangenen zwei Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, um diese Energieausweise von den Kunden nachträglich einzuholen. Nicht alle entsprechenden Anfragen an Kunden führten jedoch zu einer Verbesserung der Datenlage. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.

Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität von Baufinanzierungen pauschal nach der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes. Eine Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen:

Erstens bei einem Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist.

Zweitens bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist. Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023 berücksichtigt.

Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht taxonomiekonform klassifiziert.

Gebäudesanierungskredite

Die Rheinhessen Sparkasse weist zum Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 99 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") aus. Davon wurden 99 Mio. Euro als taxonomiefähig klassifiziert. 2 Mio. Euro konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung/Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweisen zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.

Kfz-Kredite

Kreditinstitute sollen Auskunft über taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offenlegen. Derzeit vergibt die Rheinhessen Sparkasse keine in der eigenen Bilanz erfassten Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten. Kreditwünsche dieser Kundengruppe werden durch das Institut an die S- Kreditpartner GmbH vermittelt.

Nicht-Finanzunternehmen

Die Rheinhessen Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 66 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht abgebildet werden. Diese sind derzeit noch im Meldebogen 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GARin den Zellen a 38 und a 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichte wird angestrebt.

Derzeit sind 0,0 Prozent bzw. 6,06 Prozent (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx") der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Rheinhessen Sparkasse zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten: Für die Ermittlung der Kennzahlen und die Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von deutlich über 1.200 Finanz- und Nichtfinanz-Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die potentiell der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022 unterlagen.

Die Liste enthält zahlreiche taxonomie- relevante Kennzahlen. Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier); Taxonomiefähig- keits- und Taxonomiekonformitätsquote, Quote der Übergangstätigkeiten sowie Quote der ermöglichenden Tätigkeiten für die Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover- (Umsatz-) und CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der Nicht-Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich enthält diese Liste noch Informationen von mehreren Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022. Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von Finanzunternehmen, die über die Taxonomiefähigkeits- quoten hinaus gehen, liegen für 2022 nicht vor.

Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war für die Rheinhessen Sparkasse die Ableitung der Taxonomie-KPIs der allgemeinen Risikoposition gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen vergleichsweise einfach möglich. Im Datenhaushalt der Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwendige Anpassungen händisch vorgenommen werden. Das betraf die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe. Dies betraf auch die datentechnische Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik - FI) in den Datenhaushalt überführt werden.

Finanzunternehmen

Die Rheinhessen Sparkasse weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 36 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") auf. Davon sind 0 Prozent taxonomiefähig und 0 Prozent taxonomiekonform (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx").

Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten. Die Grundlage für die Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor) und die bewerteten zweckgebundenen Finanzierungen gegenüber Finanzunternehmen. Die von den Finanzunternehmen für deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen für das Geschäftsjahresende 2023 können daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese Finanzunternehmen determiniert werden.

Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") vor. Daher beträgt die Taxonomiekonformitätsquote 0 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz").

Kreditinstitute

Die Rheinhessen Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 0 Mio. Euro (Bogen 1. "Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden 0 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"), davon 0 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz") taxonomiekonform, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien 0 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"), davon 0 Prozent taxonomiekonform in dieser Kategorie.

Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") vor. Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand der üblichen FINREP- Kategorisierung und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden. Diese sind derzeit noch der Meldeposition laufende Nummer 38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten dürfen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden, dürfen aber auch nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerren damit die GAR. Die den Kennzahlen der Rheinhessen Sparkasse zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022 und betragen grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst später einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Versicherungsunternehmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Wertpapierfirmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Verwaltungsgesellschaften

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften

Die Rheinhessen Sparkasse ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Die meisten Forderungen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite dar. Mit diesen unterstützt die Rheinhessen Sparkasse die jederzeitige Liquiditätssicherung der Kommunen/Städte im Geschäftsgebiet. Es konnten 171 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") taxonomierelevante Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften liegen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") vor.

Ein wichtiger Anteil an der Bilanzsumme der Rheinhessen Sparkasse machen die Kassenkredite aus. Diese können nicht positiv auf den Zähler der erfassten Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen werden. Damit lässt sich ein Teil der geringen GAR i. H. v. 0,29 Prozent (Basis Turnover) bzw. 0,29 Prozent (Basis CapEx) erklären (Bogen (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI").

Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B. kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen 1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.

Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien

Die Rheinhessen Sparkasse hat derzeit keine derartigen Vermögenwerte.

Meldebogen 1 - Vermögenswerte die nicht in den Zähler für die GAR Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften

Die Rheinhessen Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 3.018 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU

Bei den 3.018 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der Unternehmensfinanzierungen der Rheinhessen Sparkasse betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils an der Gesamtaktiva von 45,80 Prozent (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z.B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ verzerrt. Da die Rheinhessen Sparkasse besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU

Bei den 3.018 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") der Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an größeren und großen Unternehmen, die z. B. aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder aufgrund einer von der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu zählen auch Kredite an Unternehmen, die Tochtergesellschaften von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen verzerren die GAR der Rheinhessen Sparkasse zusätzlich negativ.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile

Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z.B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die Taxonomiekennzahlen der Rheinhessen Sparkasse. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind IT-technisch für 2023 größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx oder Turnover der Sparkasse wird dadurch für das Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise unterzeichnet.

Derzeit sind 0,00 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx") der Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Rheinhessen Sparkasse zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Drittstaaten

Die Rheinhessen Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 91 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der Green- Asset-Ratio einbezogen werden. Eine Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen veröffentlichen.

Meldebogen 1 - Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte

Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte

Die Vermögenswerte der Rheinhessen Sparkasse, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 223 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Dies entspricht ca. 3,38 Prozent der gesamten Aktiva (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen existieren nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz").

Zentralstaaten und Supranationale Emittenten

Die Rheinhessen Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 223 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Dies entspricht ca.3,38 Prozent der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten, welche traditionell einen höheren Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse ausmachen.

Risikopositionen gegenüber Zentralbanken

Die Rheinhessen Sparkasse hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 0 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz"). Dies entspricht ca. 0,00 Prozent der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.

Meldebogen 2 - GAR-Sektorinformationen

Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des vierstelligen NACE-Codes, welches dem Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch die Rheinhessen Sparkasse.

Eine qualitative Datenaufbereitung des am meisten zutreffenden NACE-Codes erfolgte mit Blick auf die vollumfängliche Taxonomieberichterstattungspflicht im Vorfeld. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und die jeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden aufgrund von neuen Erkenntnissen über die Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder aufgrund von Portfolioveränderungen verändern.

Die zwei bedeutendsten NACE-Codes waren dabei M70.1 (Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben) mit 5 Mio. Euro; N77 (Vermietung von beweglichen Sachen) mit 2 Mio. Euro. in keiner der Branchen, noch auf der Gesamtebene, werden Taxonomiekonforme Risikopositionen für das Umweltziel 1 (Bogen "2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx / Basis Turnover) ausgewiesen. Für das Umweltziel 2 hatten nur sehr wenige Nicht- Finanzunternehmen entsprechende Informationen veröffentlicht. Das die Gesamtkennzahl determinierende Umweltziel ist daher für 2023 noch das Umweltziel 1 (Klimaschutz).

Ein Vergleich zwischen dem Meldebogen auf Basis CapEx mit dem Meldebogen auf Basis Turnover zeigt, dass tendenziell die Quote der ökologisch nachhaltigen Investitionsausgaben systematisch höher ist als die Quoten der ökologisch nachhaltigen Unternehmensumsätze. Dies könnte darauf hindeuten, dass bei Neuinvestitionen Nicht-Finanzunternehmen eher in neue ökologisch nachhaltige Projekte investieren, während der Gesamtinvestitionsbestand (alte und neue Investitionen), welcher ursächlich für die erzielbaren Unternehmensumsätze ist, auch noch große Anteile von nicht ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten enthält.

Berichtsbogen 1 - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert. Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen. Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums- oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, das Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.

Die Rheinhessen Sparkasse verneint alle sechs Fragen zu den Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie und des fossilen Gases.

Für die Ermittlung der JA-Angaben auf Basis der Unternehmensangaben wurde auf die zuvor bereits erwähnte zentrale Stammdatenliste zurückgegriffen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass für die aktuellsten zugrunde liegenden Zahlen (2022) erst wenige Dutzend Unternehmen Angaben in ihren eigenen Meldebögen gemacht haben. Im Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von 2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der Rheinhessen Sparkasse begebenen zweckgebundenen Finanzierung, ist für das Geschäftsjahresende 2023 keine Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas möglich. In den kommenden Berichtsperioden wird sich die Datenlage verbessern und die einzelnen Meldebögen können voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt durch die Rheinhessen Sparkasse veröffentlicht werden.

Qualitative Angaben 2

Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten

Die Risikopositionen der Rheinhessen Sparkasse mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt.

Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Rheinhessen Sparkasse. Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen ausschließlich die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Rheinhessen Sparkasse nehmen.

Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit

Für das Geschäftsjahr 2022 veröffentlichte die Rheinhessen Sparkasse aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz / Basis CapEx" des Geschäftsjahres 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich von der des Vorjahres erheblich.

Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen. Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlich.

Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.

Qualitative Angaben 3

Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien

Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie der Rheinhessen Sparkasse. In ihrer Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln bekennt sie sich zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik.

Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen haben für die Rheinhessen Sparkasse eine sehr hohe Bedeutung. Denn EU-Taxonomie betrifft wesentliche Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und ein kleiner Teil der Unternehmenskunden.

Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen finden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die Rheinhessen Sparkasse besonders wichtig, das Regelwerk in der Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu beachten. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen die EU-Taxonomie anzuwenden.

Qualitative Angaben 4

Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien

Die Rheinhessen Sparkasse hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition.

Qualitative Angaben 5

Zusätzliche oder ergänzende Angaben

Diese Anforderungen sind abgedeckt mit den Ausführungen in 1. und 3.

Personal

H15 Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit

Bewertung von Risiken im Hinblick auf eigene Beschäftigte

Motivierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kundinnen und Kunden ruht.

Die Arbeitgeberattraktivität ist für uns von höchster personalstrategischer Relevanz. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, denn unsere Beschäftigten prägen die Wahrnehmung unserer Werte und Kompetenzen als Sparkasse. Angesichts des demografischen Wandels ist die Gewinnung und Bindung motivierter und qualifizierter Nachwuchs- und Fachkräfte eine zentrale Aufgabe. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist dabei ebenso wichtig wie die Möglichkeit, persönliche Anliegen der Beschäftigten mit den Interessen der Sparkasse zu vereinbaren.

Die Transformation der Arbeitswelt erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung. Als ein Handlungsfeld sehen wir unter anderem den Aufbau und die Weiterentwicklung entsprechender Nachhaltigkeitskompetenz in der Anlageberatung, im Kreditgeschäft sowie in den Marktfolgebereichen.

Grundlagen der Beschäftigung und Tariftreue

Die Rheinhessen Sparkasse beschäftigte zum 31. Dezember 2023 insgesamt 710 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Vorjahr lag die Beschäftigtenzahl bei 747 Personen.

Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen", in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt Für alle Beschäftigten der Rheinhessen Sparkasse werden die Kernnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" eingehalten.

Die Rheinhessen Sparkasse ist eine attraktive Arbeitgeberin, für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger wie für bereits im Beruf stehende Personen. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie Führungskräfte lebt auch im Geschäftsgebiet. Hier vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich in der Sparkasse weiter. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in der Rheinhessen Sparkasse beträgt 23,1 Jahre. 91,54 Prozent aller Beschäftigten sind auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsvertrags angestellt, 8,45 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben befristete Arbeitsverträge. Befristungen kommen v. a. zum Tragen bei Ausbildungsverträgen, auf Ebene des Vorstands und bei Arbeitsverträgen für Quereinsteiger.

Unsere Ausbildungsquote betrug 5,77 Prozent im Jahr 2023. Die Mehrzahl unserer Auszubildenden hat eine duale Berufsausbildung gewählt, bei der sich praxisnahes Lernen in der Sparkasse und im Berufsschulunterricht ergänzen. Die meisten Auszubildenden streben einen Abschluss als Bankkauffrau oder Bankkaufmann an. Unser Ziel ist es, geeignete Auszubildende nach dem Abschluss ihrer Berufsausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis in der Sparkasse zu übernehmen. Neben der Ausbildung besteht auch die Möglichkeit zur Absolvierung eines Dualen Studiums im Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Finanzdienstleistungen oder Bank. Im Jahr 2023 wird zudem erstmals ein Auszubildender im Ausbildungsberuf Kaufmann für Digitalisierungsmanagement ausgebildet. Hier begründet sich vor allem das Ziel dem Fachkräftemangel im Bereich der Digitalisierung vorzubeugen, neue Sichtweisen zu gewinnen und die Bindung an die Rheinhessen Sparkasse nach der Ausbildung zu stärken.

Erstmals bietet die Rheinhessen Sparkasse auch Werkstudenten die Möglichkeit während ihres Vollzeitstudiums bereits in die Berufswelt zu starten. Auch hier bietet sich die Möglichkeit frühzeitig neue mögliche Mitarbeitende zu gewinnen.

Uns als Sparkasse ist es wichtig, unseren jungen Kolleginnen und Kollegen bereits während der Berufsausbildung Sicherheit und Perspektive, aber auch interessante und flexible Arbeitsfelder zu bieten. Wir sind überzeugt, dass die wirkliche Anerkennung und Wertschätzung eigener Ideen das "Ankommen" im Unternehmen fördert. Im Rahmen der Ausbildung stärken wir daher durch selbst organisierte oder projektbezogene Arbeitsformen die Eigenverantwortlichkeit und die Kreativität unserer Auszubildenden. In jährlichen Azubi-Projekten haben die Auszubildenden die Möglichkeit eigene Ideen zu erarbeiten und vorzustellen.

Gleichbehandlung und Entgelttransparenz

Für die Sparkasse als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften eine Selbstverständlichkeit.

Wir halten die Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes ein. Unsere Beschäftigten werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen unabhängig vom Geschlecht für gleiche Tätigkeiten gleich vergütet.

Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfassend und haben die dazu erforderlichen Strukturen und Abläufe in der Sparkasse etabliert.

Unsere Ziele sind die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Wir wollen den Frauenanteil in den durch sie aktuell noch unterrepräsentierten Führungspositionen und den höher dotierten Stellen mit Verantwortung erhöhen.

Ebenso verbessern wir stetig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In enger Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten erfolgt eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Maßnahmeninitiierung.

Die Berichterstattung hierzu erfolgt im Lagebericht.

Beteiligung und Mitarbeitendenzufriedenheit

Entsprechend den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz sowie des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.

Als Sparkasse bekennen wir uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen. Wir unterstützen die Sicherstellung von freier Meinungsäußerung, von Organisationsfreiheit und die Einrichtung von Beschäftigtenvertretungen im Unternehmen. Wir sind der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und ihren Vertreterinnen und Vertretern verpflichtet, insbesondere dann, wenn es um Menschenrechte, Diversität, Inklusion und einen fairen Interessenausgleich im konstruktiven sozialen Dialog geht.

Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens können Beschäftigte Ideen, Impulse sowie Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Sparkasse beteiligen.

In regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen wird die Zufriedenheit unserer Beschäftigten erfasst. Diese Kennzahlen verschaffen uns einen grundlegenden Überblick über die Qualität unserer Beschäftigungspolitik. Als Befragungstool hat die Rheinhessen Sparkasse auf den standardisierten Umfrageprozess des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz zum Sparkassenklimaindex zurückgegriffen. Die daraus resultierenden Ergebnisse waren Anlass zur Gründung eines Gestaltungsteams besetzt mit den Bereichsdirektoren und 32 Mitarbeitenden aus unterschiedlichen Bereichen. Die Projektgruppen befassen sich hierbei mit den Themenfeldern: Vernetzen, Prozesse, Ansprechpartner, Benefits, alles rund um den Kunden, Kultur, Mitarbeiterthemen und Schnittstellen. Erste Erfolge konnten aus den Projektteams bereits erzielt werden. Darunter zählt zum Beispiel die Gesundheitspartnerschaft mit der AOK und die daraus resultierenden Maßnahmen (s. Handlungsprogramm).

2023 Vorjahr
Beschäftigungsstruktur Anzahl gesamt Männer Frauen Divers Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 710 304 406 0 747 316 431 0
Auszubildende und Trainees 41 21 20 0 46 23 23 0
Beschäftigte aus der Region 564 237 327 0 540 216 324 0
Führungskräfte aus der Region 42 32 10 0 39 29 10 0
2023 Vorjahr
Gleichbehandlung und Tarifverträge Anzahl gesamt Männer Frauen Divers Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte mit Tarifvertrag 648 265 383 0 697 289 408 0
Gleichstellungsbeauftragte 2 0 2 0 2 0 2 0
Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten - - - - - - - -

Die Zahl der Beschäftigten mit Tarifvertrag wurde für das Jahr 2022 nachträglich korrigiert. Hier war fälschlicherweise die Anzahl der Auszubildenden enthalten.

Beschäftigungsverhältnisse Wert Vorjahr
Anteil Beschäftigte mit Tarifvertrag 91,27 % 99,5
Anteil Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag 97,22 % 88,5
Anteil Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag 2,78 % 0,7
Betriebszugehörigkeit und Nachwuchskräfte Wert Vorjahr
Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit 23,09 Jahre 22,8
Ausbildungsquote 5,77 % 6,7
Übernahmequote 100 % 100

Diversität und Chancengerechtigkeit

In der Sparkasse arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Generationen, mit unterschiedlichen Qualifikationen, Lebensentwürfen oder kulturellen Hintergründen. Von ihren breit gefächerten Potenzialen können wir als Sparkasse profitieren. Die Anerkennung und Förderung unterschiedlicher Talente und Qualifikationen ist eine wichtige Ressource für innovatives und zukunftsgerichtetes unternehmerisches Handeln.

Vielfalt hilft uns auch, attraktiv zu bleiben für die junge Generation und für digitale Talente. Wir fördern die Möglichkeit zum Austausch zwischen jungen und etablierten Beschäftigten, schaffen gezielte Anlässe, sie miteinander ins Gespräch zu bringen. Um dieses Ziel zu erreichen haben wir das sog. "Rheinhessen Mentoring" gestartet, in dem erfahrene Mentoren Mentees in den unterschiedlichesten Themengebieten von Persönlichkeit bis hin zur Führung unterstützen.

Als ein vordringliches Entwicklungsfeld im Bereich der Diversität sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten sind sie in Führungspositionen über alle Ebenen nicht entsprechend vertreten. Die stetige Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen der Sparkasse hat für uns daher hohe Priorität.

Um den Mitarbeitenden den Einstieg nach der Elternzeit zu erleichtern, gibt es in der Sparkasse das Programm Wiedereinstieg pro. In vorangestellten Gesprächen wird geklärt, in welchem zeitlichen Rahmen die Auszeit stattfinden wird. Kann bereits ein zeitlicher Rahmen fixiert werden, so besteht die Möglichkeit die freiwerdende Stelle befristet bis zum Wiedereinstieg zu besetzen oder neu zu besetzen. In diesem Fall ist dem Mitarbeitenden nach der Rückkehr entsprechend der Gehaltsgruppe möglichst eine vergleichbare Stelle anzubieten. Durch das Programm besteht auch die Möglichkeit zum Führen in Teilzeit - auch während der Elternzeit.

Geschlecht Alter
Diversität bei Beschäftigten und Führungskräften Anzahl gesamt männlich weiblich divers <30 Jahre 30-50 Jahre > 50 Jahre
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 710 304 406 0 111 250 349
Vorstandsmitglieder 4 4 0 0 1 3
Führungskräfte 59 48 11 0 0 33 26
Vorjahr
Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) 747 316 431 0 114 254 379
Vorstandsmitglieder 4 4 0 0 0 1 3
Führungskräfte 60 48 12 0 0 32 28
Geschlecht Alter
Kontrollorgane und Eigentümer Anzahl gesamt männlich weiblich divers < 30 Jahre 30-50 Jahre > 50 Jahre
Verwaltungsrat 85 56 29 0 1 25 59
Zweckverband 65 47 18 0 2 18 43
Vorjahr
Verwaltungsrat 84 55 29 0 1 26 57
Zweckverband 64 46 18 0 2 19 41
Frauenanteil nach Hierarchieebene Prozent Vorjahr
Weibliche Beschäftigte 57,18 58
Weibliche Führungskräfte 18,64 20
Weibliche Vorstandsmitglieder 0 0
Weibliche Verwaltungsratsmitglieder 34,11 35
Weibliche Zweckverbandsmitglieder 27,69 18

Handlungsprogramm im Bereich Arbeitnehmerbelange

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Betriebliches Gesundheitsmanagement Arbeitsbedingungen schaffen, die gesundheitserhaltend sind Aktive Pause Sommer 2024
Betriebliches Gesundheitsmanagement Ernährungsberatung Workshop für Auszubildende Herbst 2024
Betriebliches Gesundheitsmanagement Förderung der physischen Gesundheit und Fitness Schrittzähl-Challange für das Gesamthaus ("Schritt for Fit") Herbst 2024
Betriebliches Gesundheitsmanagement Präventionsangebote Lunch & Learn zur Gesundheitsprävention Frühjahr 2024
Betriebliches Gesundheitsmanagement Förderung der physischen Gesundheit und Fitness Kooperationen in Fitnessstudios laufend in 2024
Betriebliches Gesundheitsmanagement Förderung der mentalen Gesundheit Angebot "Redezeit für dich" umgesetzt
Schulung der Mitarbeitenden Förderung von Nachhaltigkeitsqualifizierungen für Mitarbeitende Diverse Seminar- und Schulungsangebote laufend in 2024
Schulung der Mitarbeitenden Förderung von Nachhaltigkeitsqualifizierungen für Mitarbeitende im Firmenkundenbereich Seminarreihe Sustainable Finance Firmenkunden laufend in 2024
Mitarbeiterzufriedenheit Mitarbeiterzufriedenheit steigern Sparkassenklimaindex laufend in 2024
Anpassung der Mobilitätsbedürfnisse der Mitarbeitenden Förderung von umweltfreundlichem Verhalten Vergünstigtes Deutschlandticket für alle Mitarbeitenden umgesetzt
Anpassung der Mobilitätsbedürfnisse der Mitarbeitenden Förderung von umweltfreundlichem Verhalten kostenloses Deutschlandticket für Auszubildende umgesetzt

H16 Gesundheit und Wohlergehen

Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Mit einem umfassenden Angebot fördert die Rheinhessen Sparkasse die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Dazu gehören neben anderen Maßnahmen eine betriebsärztliche Betreuung, eine angetrebte Gesundheitspartnerschaft mit einer Krankenkasse, belastungsarme ergonomische Arbeitsplätze und vieles mehr.

Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist in der Rheinhessen Sparkasse bereits etabliert und dient dazu, die Mitarbeitenden bei gesundheitlichen Problemen oder nach längeren krankheitsbedingten Fehlzeiten wieder in das Arbeitsleben zu integrieren. In gemeinsamen Gesprächen werden die Arbeitsbedingungen sowie sonstige durch den Arbeitgeber zu gestaltenden Rahmenbedingungen analysiert, ggf. Maßnahmenpläne zur Verbesserung erstellt und nachgehalten.

Der Bereich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung ist durch eine Fülle gesetzlicher Bestimmungen, Richtlinien und Empfehlungen geregelt. Die Rheinhessen Sparkasse achtet auf sicherheitsgerecht eingerichtete Arbeitsplätze, hält die Mitarbeitenden an, sich sicherheitsbewusst zu verhalten und wird durch Beauftragte des Arbeitsschutzes in diesen Maßnahmen überwacht und beraten.

Zum Schutz der Mitarbeitenden werden auch Schulungen zum Thema Bedrohungsmanagement angeboten und diverse E-Learnings wie bspw. Stressbewältigung am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt.

Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote Prozent Vorjahr
Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote 6,51 6,4
Gesundheitsförderung Maßnahmen Anzahl
Organisatorische Verankerung der Gesundheitsförderung Gesundheitspartnerschaft in Umsetzung
Betriebsärztliche Betreuung Vertrag mit der IAS AG
Arbeitsplätze mit ergonomischer Ausstattung Ca. 400
Kantine mit biologischem und vegetarischem Angebot 1

Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die Sparkasse fühlt sich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verpflichtet. Für familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns umfassend und mit großer Überzeugung. Dazu gehört auch, dass wir in der Sparkasse eine Kultur der Kollegialität fördern, in der die Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein Teil einer teamorientierten Arbeitsorganisation ist.

Wir möchten außerdem für Frauen bessere Voraussetzungen schaffen, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Ebenso wollen wir Männer stärker ermutigen, Zeit für die Familie zu investieren. Auch die Pflege von Angehörigen fördern wir mit spezifischen Maßnahmen.

Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Angeboten hat die Rheinhessen Sparkasse die notwendigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass ihre Beschäftigten die unterschiedlichen Anforderungen von Beruf und Familie gut oder besser in Einklang bringen können.

Neben der Möglichkeit während der Elternzeit bereits in Teilzeit zu arbeiten, wird der Einstieg nach der Elternzeit durch das Programm Wiedereinstieg pro allen Beteiligten erleichtert. Je nach Funktion besteht auch die Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten, kombiniert mit der variablen Arbeitszeit können Eltern so ihre Arbeitszeiten individueller gestalten und mit der Familie in Einklang bringen.

2023 Vorjahr
Inanspruchnahme von Elternzeit Anzahl gesamt Männer Frauen Divers Anzahl gesamt Männer Frauen Divers
Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen (ohne Altersteilzeit) 254 15 239 0 253 10 243 0
Beschäftigte in Elternzeit 34 1 33 0 29 12 17 0
Rückkehr nach Elternzeit 22 10 12 0 31 13 18 0

Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Möglichkeit zur Teilzeit während Elternzeit

Variable Arbeitszeit sowie Nutzung von hybridem Arbeiten

Job-Sharing sowie Führen in Teilzeit

H17 Weiterbildung/lebenslanges Lernen

Grundlagen der Aus- und Weiterbildung

Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte und fördern das lebenslange Lernen sowie die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten. Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel, die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und die Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat für uns als Sparkasse oberste Priorität. Die Rheinhessen Sparkasse bietet in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe und weiteren externen Partnern ein breites und vielfältiges Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Beschäftigten langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses.

Menschliche Nähe unterscheidet uns von unseren Mitbewerbern - diesen persönlichen Kontakt wollen wir trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation unserer Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung. Damit dies gelingt, nutzen wir das Qualifizierungsangebot der regionalen Sparkassenakademie.

Nach der Ausbildung bietet die Rheinhessen Sparkasse den Beschäftigten folgende Möglichkeiten zur Aufstiegsweiterbildung an:

Sparkassenfachwirt/in und Bankfachwirt/in an der Sparkassenakademie Rheinland-Pfalz

Sparkassenbetriebswirt/in in Kooperation mit den Sparkassenakademien

Bankfachwirt/in, Betriebswirt/in und diplomierte/r (Bank-)Betriebswirt/in an der Frankfurt School of Finance and Management

Bachelor Finance (B.Sc.) und Master Banking & Finance (M.Sc.) an der Hochschule für Finanzwirtschaft und Management (S-Hochschule)

Bachelor BWL (B.Sc.) und Master Management (M.Sc.) an der Hochschule Mainz sowie

Bachelor BWL, Schwerpunkt Finanzwirtschaft (B.A.) und Master Finance & Accounting (M.A.) an der Hochschule Ludwigshafen

Das Qualifizierungsprogramm zur oberen Führungsebene umschließt neben fachbezogenen Seminaren den Besuch des Lehrinstituts an der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management in Bonn mit dem Abschluss zur "diplomierten Sparkassenbetriebswirtin" bzw. zum "diplomierten Sparkassenbetriebswirt". Zudem werden diverse Masterstudiengänge an der S-Hochschule, der Hochschule Mainz und der Hochschule Ludwigshafen angeboten sowie den diplomierten (Bank-) Betriebswirt an der Frankfurt School.

Die Aufstiegsweiterbildung wird überwiegend von Mitarbeitenden, die in den letzten fünf Jahren ausgelernt haben, in Anspruch genommen. Im Jahr 2023 haben sich insgesamt 32 Mitarbeitende in einer Aufstiegsweiterbildung befunden.

Weiterbildungsmaßnahmen

Der Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von uns vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen, die sich zum Beispiel aus der Digitalisierung, aus Änderungen des Produkt- und Dienstleistungsangebots sowie aus regulatorischen Anforderungen ergeben, laufend analysiert. Daraus resultiert die kontinuierliche Fortschreibung der Weiterbildungsziele für einzelne Beschäftigte, Teams oder die gesamte Sparkasse, welche durch interne und externe Schulungen verfolgt werden.

In die Weiterbildung von 710 Beschäftigten haben wir im Berichtsjahr mehr als 481 TEuro investiert. Im Durchschnitt hat jede bzw. jeder Beschäftigte knapp 6 Weiterbildungstage im Jahr zur Verfügung. An den Weiterbildungsmaßnahmen zur Anpassungsweiterbildung haben insgesamt 541 Mitarbeitende über alle Bereiche inweg Seminare besucht.

Die Rheinhessen Sparkasse setzte in Jahr 2023 die Onlineschulung digital.now ein. In 15 Modulen geht es um den Einfluss von digitalen Technologien auf unsere Gesellschaft und Wirtschaft sowie die damit einhergehenden Veränderungen in der Sparkassen-Finanzgruppe. Neben der Förderung von Methodenkompetenz mit dem Produkt- und Service-Portfolio der Sparkassen zeigt sie außerdem auf, wie Sparkassen ihre digitale Kompetenz ausbauen und wie sich das Arbeitsumfeld der Mitarbeitenden durch die Digitalisierung verändert.

Neben Grundlagen für den kulturellen Wandel in der Rheinhessen Sparkasse werden auch wichtige Fragen rund um den Arbeitsalltag und den Umgang mit digitalen Dienstleistungen beantwortet:

Welche digitalen Produkte und Tools stehen Sparkassenkunden zur Verfügung und welchen Nutzen bringen sie?

Wie kommen diese praktisch zum Einsatz und was muss ich bei der Bedienung beachten?

Welches Wissen muss ich zu digitalen Dienstleistungen und Produkten aufbauen, um Kunden kompetent und selbstsicher zu beraten und zu betreuen?

Im Berichtsjahr 2023 haben 70,14 Prozent aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Feedbackgespräch zur Beurteilung ihrer Leistung und beruflichen Entwicklung erhalten. Von ihnen waren 64,25 Prozent Frauen und 35,74 Prozent Männer sowie 5,62 Prozent der Führungskräfte. Die Mitarbeiterbeurteilungen werden über das Modul Mitarbeitergespräche von OSPlus-Personalsysteme durchgeführt. Der Beurteilungsprozess befasst sich sowohl mit der Leistungsbewertung als auch mit der Potentialbeurteilung des Mitarbeitenden durch den Vorgesetzten. Damit deckt der Prozess den aktuellen Leistungsstand des Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Bewertung und das Potential, das der Vorgesetzte im Mitarbeiter sieht, für die weitere Personalentwicklung ab. Die Leistungsbewertungen finden in einem 2-jährigen Rhythmus statt. Die Ergebnisse aus den Beurteilungen werden bei Höhergruppierungen, Arbeitszeugnissen sowie Weiterbildungswünschen hinzugezogen.

Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen Anzahl gesamt
Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen 547
Personentage für Fortbildung 4.257
Vorjahr
Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen 534
Personentage für Fortbildung 2.469
Investitionen in Fort- und Weiterbildung Wert Vorjahr
Ausgaben für Fort- und Weiterbildung gesamt (in T€) 481 Euro 343
Durchschnittliche jährliche Anzahl Tage für Aus- und Weiterbildung pro Beschäftigten 5,99 Tage 3,3

Art der Weiterbildungsangebote

Möglichkeit zur finanzierten Aufstiegsweiterbildung (Bankfachwirt, Betriebswirt, Bachelor, etc.)

Möglichkeit zur finanzierten Anpassungsweiterbildung (Fachseminare)

Passgenaue Inhouse-Schulungen

Corporate Governance

H18 Verhaltensstandards für Mitarbeitende

Rechtlicher Rahmen

Die gesellschaftlichen und politischen Anforderungen an Finanzinstitute in Bezug auf Transparenz und Mitwirkung bei der Verhinderung von Geldwäsche und Korruption haben sich in den letzten Jahren weiter erhöht. Sie führen auch zu strikteren regulatorischen Vorgaben, in deren Mittelpunkt neben der effizienten Überwachung aller Finanztransaktionen und Intensivierung des internen Risikomanagements auch der kontinuierliche Dialog mit und zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Aufsichtsorgane, Eigentümer, Vorstand, Beschäftigte, Kundinnen und Kunden und Dienstleister, breite Öffentlichkeit) einem systematischen Verbesserungsprozess unterliegt.

Die entsprechenden Anforderungen an Finanzdienstleister sind unter anderem in folgenden Gesetzen und Richtlinien formuliert:

Capital Requirements Regulation (CRR)

Gesetz über das Kreditwesen (KWG)

Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG)

Gesetz über Geldwäsche (GwG)

Handelsgesetzbuch (HGB)

Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Der "Risikokultur und Verhaltenskodex" der Rheinhessen Sparkasse enthält auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Sparkassengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz, eine Vielzahl konkreter Vorgaben für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung sowie für das verbindliche, verlässliche und gesetzeskonforme Verhalten der Beschäftigten nach innen und außen.

Der Kodex beschreibt die Verpflichtung von Vorstand und Verwaltungsrat, im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und dem Unternehmensinteresse, die Geschäftstätigkeit und die nachhaltige Erfüllung des öffentlichen Auftrags langfristig zu gewährleisten und alle unternehmerischen Entscheidungen an dieser Aufgabe auszurichten.

Zu diesem Zweck arbeiten beide Organe vertrauensvoll und eng zusammen. Der Verwaltungsrat legt die geschäftspolitischen Richtlinien fest. Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung und bestimmt in Rücksprache mit dem Verwaltungsrat die geschäfts- und risikostrategische Ausrichtung. Er trägt ebenfalls Sorge für die Beachtung und Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und internen Richtlinien (Compliance), während der Verwaltungsrat zuständig für die Überwachung der Geschäftsführung ist. Dazu ist der Vorstand verpflichtet, regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Unternehmensführung relevanten Informationen insbesondere der Geschäftsentwicklung, der Strategie, der Risikolage und der Compliance zu berichten.

Werte und Handlungsrichtlinien

Verantwortungsvolle Unternehmensführung verlangt nicht nur rechtskonformes, sondern auch ethisch fundiertes Handeln. Die Führungsorgane sollen sich der Bedeutung der gesellschaftlichen Rolle der Sparkasse und der Berücksichtigung der Belange ihrer Anspruchsgruppen sowie der Wechselwirkung von der Geschäftstätigkeit mit sozialen und ökologischen Aspekten bewusst sein und diese Faktoren bei der Führung und Überwachung im Rahmen des Unternehmensinteresses berücksichtigen. Zu diesem Zweck sollen in der Unternehmensstrategie, im Risikomanagement und im internen Kontrollsystem neben wirtschaftlichen Zielen auch nachhaltigkeitsbezogene Aspekte integriert werden.

Alle Mitglieder der Organe sind den Interessen der Rheinhessen Sparkasse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Absichten verfolgen. Der Vorstand nimmt eine wichtige Vorbildfunktion ein und hält die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gesetzeskonformem und fairem Verhalten an. Es gehört zu den Aufgaben der Unternehmensführung adäquate Verhaltensregeln für die Beschäftigten zu kodifizieren.

Im Sinne der Gemeinwohlorientierung und des Selbstverständnisses der Rheinhessen Sparkasse liegen auch den Verhaltensstandards für die Mitarbeitenden zentrale Werte zugrunde. Verantwortung, Verlässlichkeit, Vertrauenswürdigkeit sowie Transparenz und Integrität sind fest in unserer Haltung verankert. Zudem sind die Achtung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit sowie Kooperationsbereitschaft, Respekt und Toleranz in das Werteverständnis der Rheinhessen Sparkasse eingebunden.

Die Rheinhessen Sparkasse duldet kein belästigendes oder diskriminierendes Verhalten und keine Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften. Damit verbunden sind die Achtung und der Schutz von Menschenrechten. Diese Haltung prägt sowohl das interne Miteinander als auch den Umgang mit Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und weiteren Anspruchsgruppen. Damit verbunden ist ein klares Bekenntnis zur europäischen Wertegemeinschaft und zur demokratischen Grundordnung.

In diesem Sinne sind auch alle Mitarbeitenden dazu verpflichtet, persönliche und unternehmensbezogene Daten hochsensibel zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Geschäftsgeheimnisse werden in der Rheinhessen Sparkasse gewahrt und streng vertraulich behandelt. Es wird sichergestellt, dass entsprechende Informationen nur den damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht werden.

Zudem sind alle Mitarbeitenden zur Beachtung der einschlägigen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften insbesondere des Insiderhandelsverbots verpflichtet. Auch unlautere Wettbewerbsmethoden wie Boykottaufrufe oder Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten und sonstigen Unternehmen mit Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation sind ausdrücklich untersagt. Unlautere Vorteilsgewährung, Bestechung und Marktmanipulation sind verboten und entsprechende Prozesse und Richtlinien zu deren Verhinderung sind implementiert. Dazu gehört auch der sachgerechte und transparente Umgang mit Geschenken und Zuwendungen. Interessenkonflikte sind in diesem Sinne dringend zu vermeiden, zumindest aber, wenn sie im Geschäftsalltag dennoch auftreten, transparent offenzulegen. Verfahren zur Handlungsorientierung in entsprechenden Situationen sind in den Richtlinien der Rheinhessen Sparkasse festgelegt und werden regelmäßig geschult.

Der "Risikokultur und Verhaltenskodex" der Rheinhessen Sparkasse ist Teil eines umfassenden Arbeits- und Dienstanweisungswesens (PPS_neo), das die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen, freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen, unternehmensinternen Richtlinien, ethische Grundsätze und Wertmaßstäbe sowie Verhaltensregeln für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bündelt. Darin enthalten sind alle relevanten Leitfäden für die tägliche berufliche Praxis und konkrete Orientierungshilfen in Konfliktsituationen. Der "Risikokultur und Verhaltenskodex" trägt zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die Bedeutung der Rechtstreue für den Geschäftserfolg bei und ist ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliancekultur in der Rheinhessen Sparkasse.

Verhaltensstandards für Mitarbeitende Status
Dienstanweisung für die Mitarbeiter der Rheinhessen Sparkasse implementiert
Social Media Guidelines implementiert

H19 Compliance und Korruptionsbekämpfung

Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften / Finanzsanktionen einzuhalten. Die Rheinhessen Sparkasse bekennt sich ausdrücklich zum Ziel, illegale Tätigkeiten zu bekämpfen.

Der Bereich Beauftragtenwesen stellt über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird, um Vermögens- und Reputationsschäden für die Rheinhessen Sparkasse und ihre Kundinnen und Kunden zu verhindern. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.

Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Wir erwarten von unseren Beschäftigten, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist in unserem Haus u.a. der Bereich Beauftragtenwesen verantwortlich. Sie ist unabhängig vom operativen Geschäft, hat umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang.

Der Bereich Beauftragtenwesen identifiziert zudem mögliche Interessenkonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln von diesem Bereich geprüft. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Geschäftsanweisung.

Weiter unterstützt und berät die Stelle den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die Beauftragte erstattet sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden an die Interne Revision und an den Verwaltungsrat weitergeleitet.

In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Sämtliche Beschäftigte werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Beschäftigten bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet.

Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Beschäftigten aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, die Fachbereiche oder die Compliance-Beauftragte zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Beschäftigten die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem).

Die Rheinhessen Sparkasse trägt dafür Sorge, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch externe Dritte die Möglichkeit haben, auf Auffälligkeiten und Verstöße gegen Richtlinien und Gesetze innerhalb der Sparkasse sowie durch Geschäftspartner und Kundinnen bzw. Kunden hinzuweisen. Hierfür bietet die Rheinhessen Sparkasse geschützte schriftliche und mündliche Meldekanäle an. Eine strikt vertrauliche Behandlung der Hinweise wird zugesichert. Zur Wahrung von Neutralität und Sicherheit der Person kann die Meldung auch anonym erfolgen.

Umsetzung von Compliance Status
Abteilung Compliance nicht vorhanden
Compliance-Beauftragter vorhanden
Kommunikation und Schulungen zur Korruptionsbekämpfung regelmäßig
Compliance-Bericht an Vorstand und Verwaltungsrat jährlich
Externer Compliance-Bericht keine Berichterstattung

Politische Interessenvertretung

Die Rheinhessen Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Rheinland-Pfalz und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe.

Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte für eine erfolgreiche Marktbearbeitung. Der DSGV ist Träger der zentralen Bildungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe, der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel die Stiftung für die Wissenschaft, die Eberle-Butschkau-Stiftung sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Wir spenden nicht an Parteien und Politikerinnen und Politiker. Weiterhin erfolgen keine Spenden an verfassungsfeindliche, demokratiegefährdende oder menschenverachtende Organisationen oder Vereinigungen jeder Art.

Steuern

Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle eines Staates für die Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben, insbesondere der umfassenden Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Steuern dienen damit auch der Erfüllung der Aufgaben, die mit einer nachhaltigen Entwicklung der Staaten verbunden sind.

Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut berücksichtigt die Sparkasse umfassend und bei allen relevanten Geschäftstätigkeiten sowie in allen ihren Gesellschaften die jeweils gültigen steuerrechtlichen Anforderungen.

Die Sparkasse hält die jeweils geltenden Steuergesetze und -vorschriften in Bezug auf ihre eigenen Steuerverbindlichkeiten ein. Wir kommunizieren anlassbezogen aktiv, transparent und konstruktiv mit den jeweils zuständigen Steuerbehörden. Steuerhinterziehung ist illegal und steht im Widerspruch zu unserer Unternehmenskultur sowie zu unseren Werten und Überzeugungen.

Handlungsprogramm im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Handlungsfeld Ziel Umsetzungsmaßnahme(n) Termin
Einhaltung von gesetzlichen und internen Vorgaben Sensibilisierung der Mitarbeitenden Webbasierte Schulungen zu Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen, Informationssicherheit, Datenschutz laufend

Kommunikation

H20 Dialog mit Anspruchsgruppen

Anspruchsgruppen der Sparkasse

Sparkassen sind aus der bürgerschaftlichen Motivation heraus gegründet worden, möglichst vielen Menschen wirtschaftliche und damit soziale Teilhabe zu ermöglichen. Damit gehört die Gemeinwohlorientierung seit ihrer Gründung vor mehr als 200 Jahren zum Selbstverständnis dieser Institute. Aus ihrem gesellschaftlichen Auftrag ergeben sich die Anspruchsgruppen der Sparkasse. Menschen, Unternehmen und Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sollen von der Geschäftstätigkeit der Sparkasse profitieren. Als nicht kapitalmarktorientierte Finanzinstitute sind die Sparkassen denjenigen verpflichtet, die in der Region tätig sind. Die für Sparkassen relevanten Anspruchsgruppen wurden 2012 in einer wissenschaftlichen Studie vom Institut für Kreditwesen der Universität Münster erarbeitet. Auf dieser Grundlage definieren wir die Anspruchsgruppen für unser Institut wie folgt:

Anspruchsgruppen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner

Träger (Verwaltungsrat, kommunalpolitische Entscheiderinnen und Entscheider)

Breite Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger)

Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft)

Zivilgesellschaftliche Akteure, Nichtregierungsorganisationen

Kommunikation mit Anspruchsgruppen

Die Sparkasse ebenso wie die Mehrzahl ihrer Beschäftigten sind in der Region verwurzelt. Als kommunal verankertes Kreditinstitut stehen wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres gesellschaftlichen Engagements in einem kontinuierlichen Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden, den Trägern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürgern in der Region.

Diese Dialoge stellen die regelmäßige Interaktion und den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen in den lokalen Gemeinschaften sicher. Sie waren bislang häufig nicht im Sinne der Nachhaltigkeit formalisiert, umfassen aber ein breites Spektrum an Themen, die für die zukunftsfähige, wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung der Region wesentlich sind.

Im Folgenden sind einige Dialogformate und ihre Themen aufgeführt:

Diese konkreten Dialoge dienen oft der Kommunikation, dem Informationsaustausch oder als Impuls für die Ableitung konkreter Handlungsmaßnahmen. So haben wir z.B. aus den Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung ein Gestaltungsteam gegründet, um Optimierung bzw. Verbesserung sämtlicher Themenfelder voranzutreiben.

Unsere digitale Gesamthausmeetings haben einen informativen Charakter, dabei werden aktuelle Themen angesprochen oder neue Projekte vorgestellt. In unserem Programm Lunch&Learn informieren wir zu speziellen Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Social Media oder Kommunikation und bieten unseren Kolleg:innen bei leckeren Snacks eine Plattform zum informellen Austausch.

Übersicht über Dialoge mit Anspruchsgruppen

Art des Dialogs Wesentliche Themen/Inhalte Wesentliche Ergebnisse
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Jahresauftaktveranstaltung, Personalversammlungen Geschäftsentwicklung, Ausblick, aktuelle Themen, Projektvorstellugen Informationsaustausch zu aktuellen Themen
Lunch und Learn diverse Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Social Media Informationsaustausch, Weiterbildung, Innovationonen
digitale Gesamthaus-Meetings aktuelle Themen, Geschäftsentwicklungen, Verbesserung der Kommunikation
Intranet Beiträge diverse Themen Informationsaustausch
Mitarbeiterbefragungen Ermittlung Sparkassenklimaindex, Digitalisierungsindex Mitarbeiterzufridenheit, Sensibilisierung für das Thema, Digitalisierung
Kundinnen und Kunden
Privatkunden, Firmenkunden, Immobillien Newsletter Informationen über Produkte und aktuelle Themen, Sparhacks Kundenbindung, Informationsaustausch
Kundenbefragungen Ermittlung der Kundenzufriedenheit (Firmenkunden) Kundenzufriedenheit, Service-Beratungsqualität
Unternehmer Frühstück innovative Risikomanagementlösung für Bauprojekte, Immobilien Markt Informationsaustausch, Kundenbindung
Klima Messe Faire Finanzierung, Sanierungsrechner Informationsaustausch
Träger (Verwaltungsrat, kommunalpolitische Entscheider/-innen)
Verwaltungsrats-, Zweckverbandssitzungen Geschäftstätigkeit der Rheinhessen Sparkasse / Strategien Transparenz
Breite Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger)
Social Media Informationen rund um die Sparkasse, Produkte, Aktionen, Geschäftliches Engagement Informationsaustausch, Dialog mit Kund:innen und Nichtkund:innen, Kundenbindung, Neukundengewinnung
Planspiel Börse Wertpapierkenntnisse Bildung
Bürgerdialog Aufzeigen von Lösungen für zum Beispiel barrierefreien Zugang
Berufsinformationsmesse BIM Worms Informationen zu Karriere bei der Rheinhessen Sparkasse Informationsaustausch
Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft)
Pressegespräche, Behörden Medienanfragen, Abstimmungen zu Abläufen Erläuterungen wurden gegeben
Treffen bei lokalen Arbeitskreisen / Lokale Wirtschaftsförderung wie digital Hub Unterstützung Gründungsinitiativen
Wirtschaftsförderung
Expo Real (Internationale Fachmesse) Zukunft mit Immobilien Austausch
Vorstandsmandat bei Mainz City Management e. V. Förderung, Aufwertung, attraktive Gestaltung der Stadt Mainz Austausch
Zivilgesellschaftliche Akteure, Nichtregierungsorganisationen
Vereine, Kulturtreibende, Bildungseinrichtungen Spenden und Sponsoring Unterstützung der Realisierbarkeit von Projekten

Wesentlichkeitsprüfung

Im Rahmen dieser Dialoge möchte die Rheinhessen Sparkasse tatsächliche und potenzielle, positive und negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf ihre Anspruchsgruppen erfassen. Die Ergebnisse der Dialoge werden in regelmäßigen Prozessen analysiert und in wesentliche Entscheidungen mit einbezogen, um die Auswirkungen auf die Anspruchsgruppen zu steuern. Wir nutzen den Austausch auch, um unsere Geschäftspolitik, unser Produktangebot und unsere gesellschaftlichen Initiativen weiterzuentwickeln.

Neben den Dialogen mit Anspruchsgruppen nutzt die Rheinhessen Sparkasse die Ergebnisse aus der zentralen Befragung der Sparkassen-Finanzgruppe Ende Juli bis Mitte August 2021 wurde darüber hinaus im Auftrag des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) eine bundesweite "Stakeholderbefragung Privatkunden und Nichtkunden" durchgeführt. Diese hatte den Zweck, die Nachhaltigkeitsleistungen der Sparkassen insgesamt und die Wichtigkeit einzelner Nachhaltigkeitsthemen zu beurteilen. In die deutschlandweite Onlinebefragung (Panel) mit einer quotenbasierten Zufallsauswahl wurden eine repräsentative Auswahl von 2.000 Kundinnen und Kunden der Sparkassen (davon 500 Kundinnen bzw. Kunden mit Wertpapierbesitz) und weitere 1.000 Nichtkundinnen bzw. -kunden einbezogen. Die Quoten wurden nach den Regionen Nord, Ost, Süd und West in Deutschland gebildet, eine weitere Aufteilung innerhalb der vier Regionen erfolgte nicht. Die Rheinhessen Sparkasse befindet sich in der Region West (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland) mit einer Quote von 35 Prozent.

Mit der "Stakeholderbefragung" des DSGV liegt ein bundesweit repräsentatives und belastbares Feedback vor, welche Nachhaltigkeitsthemen für Kundinnen und Kunden sowie Nichtkundinnen und -kunden aktuell am wichtigsten sind und welchen Beitrag Sparkassen zu diesen Themen konkret leisten können.

Aus diesen Erkenntnissen lassen sich für die Rheinhessen Sparkasse folgende Aspekte für die Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie ableiten:

Zu den wichtigsten Nachhaltigkeitsaspekten für die Kundinnen und Kunden gehören in erster Linie faire Kundenbeziehungen, strikter Datenschutz sowie Engagement vor Ort.

Danach folgen auch solche Themen wie eigene Mitarbeitende weiterbilden und fördern, gute Unternehmensführung unter Beachtung sozialer und ökologischer Aspekte, nachhaltige Kredite und Finanzierungsangebote bei Immobilien, Beratung zu nachhaltigen Spar- und Anlagemöglichkeiten, sowie eigenen Bankbetrieb klimaneutral gestalten.

Viele dieser Themen haben wir in unsere Strategie verankert und gehören somit zu unserer Handlungsagenda.

Um jedoch mehr Erkenntnisse für die Rheinhessen Sparkasse auf lokaler bzw. regionaler Ebene zu gewinnen und die Nachhaltigkeitsleistung sowie die Wichtigkeit einzelner Nachhaltigkeitsthemen aus Sicht unserer Anspruchsgruppen zu beurteilen, sind Befragungen einzelner Anspruchsgruppen geplant.

Nachhaltige Anlageprodukte

P1 Nachhaltigkeitsorientierte Anlageprodukte

Als regionales Kreditinstitut bieten wir allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu modernen Finanzdienstleistungen. Dazu gehört auch das Angebot von Anlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen.

Mit den Anlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen der DekaBank und der Landesbanken verfügt die Sparkasse über ein Sortiment von Investmentfonds (zum Beispiel Renten-, Aktien- und Mischfonds, ETFs) und Anleihen sowie Zertifikaten, das für alle Kundinnen und Kunden passende Produkte je nach Risikoneigung und Liquiditätsbedarf bietet. Im Rahmen der Anlageberatung werden die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden abgefragt. Kundinnen und Kunden mit entsprechenden Präferenzen beraten wir im Rahmen der Wertpapierberatung über entsprechende Investitionsmöglichkeiten und empfehlen ihnen geeignete Anlageprodukte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen.

Wir, die Rheinhessen Sparkasse, haben die Auflage unseres Institutsfonds "S-Multi Asset ESG Ausgewogen Rheinhessen Sparkasse" zusammen mit der Deka initiiert. Bei diesem Produkt handelt es sich nach aktuellem Stand der Deutschen Kreditwirtschaft um ein Produkt, welches sich an unsere Kundinnen und Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen richtet. Das Produkt verfolgt eine Deka-eigene ESG-Strategie, mit der die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren (ESG- Faktoren) berücksichtigt werden. Diese Strategie sieht eine Kombination aus wertebasierenden Ausschlüssen und weiteren Maßnahmen zum Umgang mit negativen Nachhaltigkeitswirkungen im Portfoliomanagement vor.

Die Bewertung von Emittenten oder Investmentanteilen erfolgt zusätzlich auf Basis ausgewählter PAI- Indikatoren mit festen Grenzwerten, bei deren Überschreitung weitere Titel vom Anlageuniversum ausgeschlossen werden können oder ein aktiver Dialog mit den Emittenten zur Reduzierung der PAIs gestartet wird. Als Ergebnis der ESG-Strategie mit Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialfaktoren tätigt der Fonds ein Mindestmaß an nachhaltigen Investitionen nach der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation). Darüber hinaus hat sich die Deka zur Einhaltung der Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) verpflichtet.

P2 Produkte zur Stärkung sozialer Eigenvorsorge

Die Förderung der Ersparnisbildung in der Bevölkerung gehört zu unseren zentralen Aufgaben als Sparkasse.

Herausfordernde Zinsszenarien und die Inflation erschweren die finanzielle Zukunftsvorsorge erheblich und bringen vor allem Menschen mit geringeren Einkommen unter Druck. Die Anpassung der Eigenvorsorge unserer Kundinnen und Kunden an die veränderten Rahmenbedingungen ist und bleibt eine vordringliche Aufgabe für uns als Sparkasse.

Die Menschen in der Region sind zunehmend bereit, für die eigene (Alters-)Vorsorge selbst einzustehen. Jüngere fangen früher an, aus eigener Kraft Kapital aufzubauen, der Anteil der Nichtsparerinnen und - sparer geht generell zurück. Die steigende Bereitschaft zur Eigeninitiative spüren wir auch als Sparkasse. Durch regelmäßiges Sparen sorgt die breite Mehrheit unserer Kundinnen und Kunden vor: Über 88.274 T€ waren im Berichtsjahr bei der Sparkasse in rund 6.200 mittel- und langfristigen Sparprodukten angelegt, die regelmäßig bespart werden. Darüber hinaus waren Mittel in Höhe von 214.520 T€ in Produkte zur Altersvorsorge investiert, wie zum Beispiel Riester-Verträge, Basisrentenverträge (Rürup) oder die betriebliche Altersvorsorge bei unseren Verbundpartnern DekaBank, LBS Südwest und SV Sparkassen Versicherung.

Insgesamt wurden bis Ende 2023 22.257 Wertpapiersparverträge bespart. Angesichts fehlender Zinsen für die klassischen Geldanlagen nutzen private Kundinnen und Kunden seit einigen Jahren vermehrt auch Fondssparpläne für die Altersvorsorge oder den langfristigen Vermögensaufbau. In Zusammenarbeit mit der DekaBank und der Landesbank Baden-Württemberg bieten wir privaten Kundinnen und Kunden ein breites Spektrum an Investmentfonds und Vorsorgeprodukten.

Je nach persönlichen Wünschen, Zielen und Risikoneigung haben sie die Möglichkeit, bereits mit Sparbeträgen ab 25 Euro monatlich langfristig Kapital aufzubauen. Hierzu bieten wir auch den Vermögensaufbau mit Produkten an, die über Nachhaltigkeitsmerkmale verfügen. Diese private (Alters-)Vorsorge ergänzt das Einkommen im Rentenalter und verringert die Rentenlücke.

Während der Coronapandemie, verstärkt durch die Energiekrise und politische Unsicherheiten haben viele Menschen auch 2023 ihren Konsum eingeschränkt und weiterhin Rücklagen gebildet. Entsprechend sind die Sichteinlagen unserer Kundinnen und Kunden auf hohem Niveau wieder leicht gewachsen. Insgesamt flossen im Berichtsjahr 53.400 T€ in Geldmarktkonten und Termineinlagen.

Produkte zur Stärkung sozialer Eigenvorsorge Volumen Vorjahr
in T€
Anlagevolumen gesamt 1.218.198 956.402

Nachhaltige Kreditprodukte

P3 Kredite für ökologische Zwecke

Energieunabhängigkeit ist ein wesentlicher Schlüssel für den Erhalt des Wohlstands in Deutschland und Europa. Der Ukraine-Krieg und die mit ihm verbundene Energiekrise machen deutlich, dass Klimaschutz und wirtschaftliche Stabilität zusammengehören. Die Umstellung unserer Energieversorgung auf erneuerbare Energien und die parallele Senkung des Energieverbrauchs schützen unsere industrielle Basis und die damit verbundenen Arbeitsplätze.

Nach der Coronapandemie stellt uns der nachhaltige Umbau der Wirtschaft vor die nächste große Herausforderung. Die Transformation zu mehr Nachhaltigkeit erfordert das wahrscheinlich größte Investitionsprogramm dieser Dekade.

Wir verstehen es als wichtigen Teil unseres öffentlichen Auftrags, diese Transformation hin zu einer CO 2 -neutralen und damit auch unabhängigen, krisensicheren Kreislaufwirtschaft zu begleiten. Für unsere gewerblichen und privaten Kundinnen und Kunden hier in der Region stellen wir dazu passende Produkte und Lösungen bereit.

Insgesamt stellte die Sparkasse im Berichtsjahr Kredite für ökologische Zwecke in Höhe von 58.746 T€ zur Verfügung. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken oder über Eigenmittel der Sparkasse.

Kredite für Umweltschutz, Energie- und Ressourceneffizienz

Die energetische Modernisierung sowie die Senkung der Emissionen in privaten und gewerblichen Gebäuden und die CO 2 -Reduzierung im Bereich der produzierenden Unternehmen fördern wir als Sparkasse aktiv im Sinne unserer Kundinnen und Kunden und der Gemeinschaft. Wir stellten im Berichtsjahr Kredite in Höhe von 50.602 T€ für die Finanzierung von Umweltschutz, Energie- und Ressourceneffizienz in der Region bereit.

Als führender Partner für die Finanzierung von Wohnimmobilien engagiert sich die Rheinhessen Sparkasse umfassend für ökologisch verträgliches Bauen und Wohnen. Insgesamt stellten wir im Jahr 2022 Kredite in Höhe von 27.538 T€ für energieeffizientes Sanieren und Bauen bereit. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken oder über Eigenmittel der Sparkasse.

Transformationsfinanzierung für mittelständische Unternehmen

Unternehmerisches Handeln und Klimaschutz gehen künftig nur zusammen. Die am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie definieren die Standards für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Ihre Einhaltung wird in den kommenden Jahren zu einem entscheidenden Faktor für den Zugang zu Kapital und für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

Viele Mittelständlerinnen und Mittelständler in unserer Region treiben den Umbau in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise bereits engagiert voran. Sie sehen darin auch die Chance, ihre Vorreiterrolle in den europäischen und internationalen Märkten auszubauen und einen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele zu leisten.

Als Finanzpartner beraten wir unsere mittelständischen Kundinnen und Kunden zu diesen wesentlichen Zukunftsfragen im Bereich der Unternehmensfinanzierung. Ein wichtiger Baustein sind dabei ökologische Förderprogramme. Hierzu zählt beispielsweise das Förderprogramm "Klimaschutzoffensive für Unternehmen" der KfW, das sich als zinsgünstiges Darlehen für Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, zur Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften anlehnt. Oder das Programm "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" der KfW, dessen sehr günstige Refinanzierungsmöglichkeiten wir als Sparkasse im Sinne unserer Kundinnen und Kunden nutzen.

Im Berichtsjahr hat die Sparkasse Kredite in Höhe von 23.064 T€ für ökologische Investitionen von Unternehmen, darunter auch landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der verarbeitenden Industrie, bereitgestellt. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken oder über Eigenmittel der Sparkasse.

Kredite für Umweltschutz, Energie- und Ressourceneffizienz Neuzusagen Volumen Vorjahr
in T€
Förderkredite 50.602 519
Eigenmittelkredite 0 0
Gesamt 50.602 519

Summe Bewilligungen (gewerblich und wohnwirtschaftlich). Die 50.602 T€ ökologische Investitionen resultieren aus wohnwirtschaftlichen Investitionen in Höhe 27.538 T€ (KfW), aus ökologische Investitionen von Unternehmen in Höhe von 17.478 T€ (KfW) und aus Fördermitteln der ISB oder LR in Höhe von 5.586 T€.

Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien

Als Sparkasse finanzieren wir Investitionen, die sowohl die Erzeugung als auch die Infrastruktur für die Nutzung von Wärme und Strom aus regenerativen Energien verbessern. Ob Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, Biogasleitungen, Wärmespeicher, Wärmepumpen, Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung - das Spektrum an technologischen Verfahren und wirtschaftlichen Einsatzmöglichkeiten ist sehr breit gefächert, ihr Einsatz braucht passgenaue Finanzierungslösungen.

Das Umsteuern auf diese Form der Energieerzeugung muss jetzt in sehr kurzer Zeit erfolgen. Als Hausbank beraten wir unsere Kundinnen und Kunden bei der tragfähigen Finanzierung erneuerbarer Energien. Dabei ist es uns ein Anliegen, private Kundinnen und Kunden, Sparerinnen und Sparer, Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und Institutionen vor Ort in die ökologische Weiterentwicklung unserer Region einzubeziehen.

Für den Ausbau der erneuerbaren Energien stellte die Sparkasse im Berichtsjahr Kredite in Höhe von 8.144 T€ bereit. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken oder über Eigenmittel der Sparkasse.

Kredite für erneuerbare Energien Neuzusagen Volumen Vorjahr
in T€
Förderkredite 8.144 2.006
Eigenmittelkredite 0 0
Gesamt 8.144 2.006

Summe Bewilligungen (gewerblich und wohnwirtschaftlich) gemäß Aufstellung KfW und Aufstellung Fördermittel.

P4 Kredite für soziale Zwecke

Finanzierung kommunaler und sozialer öffentlicher Einrichtungen

Grundlage für Lebensqualität und wirtschaftliche Prosperität ist eine moderne Infrastruktur in der Region. Neben einer guten Verkehrsanbindung und schnellem Internet gehören dazu öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Bibliotheken, Museen, Sportstätten, Krankenhäuser sowie auch die Möglichkeit, sich Wohnraum leisten zu können.

Im Berichtsjahr hat die Sparkasse Kredite in Höhe von 9.339 T€ für soziale Investitionen bereitgestellt. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken oder über Eigenmittel der Sparkasse.

Die Mittel kommen einem breiten Spektrum von kommunalen und sozialen Vorhaben zugute, wie beispielsweise der Schaffung bezahlbaren Wohnraums, dem Ausbau der Infrastruktur für Breitband und Kommunikation, der Sanierung von öffentlichen Gebäuden, Schulen und Bildungseinrichtungen sowie dem Bau von Kitas und Krankenhäusern.

Finanzierung von Wohnraum

Insbesondere die Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen stellt die Bezahlbarkeit von Wohnraum vor Herausforderungen. Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum gehört auch in unserer Region zu den vordringlichen Aufgaben. Als Sparkasse beraten und unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden beim Kauf, Bau oder auch Umbau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Dabei binden wir auch zinsgünstige öffentliche Förderprogramme wie das KfW-Wohneigentumsprogramm, das Baukindergeld oder KfW-Kredite für altersgerechtes Umbauen ein.

Der demografische Wandel macht weiterhin große Anstrengungen im Wohnungsbau, aber auch bei der Investition in öffentliche und private Gebäude notwendig, um die Barrierefreiheit zu verbessern und generationengerechtes Wohnen zu erleichtern. Die Sparkasse ist eine verlässliche Partnerin für private Kundinnen und Kunden, die ihr Haus oder ihre Wohnung altersgerecht umbauen möchten. Kredite mit einem Volumen von 6.339 T€ wurden dafür bereitgestellt. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken oder über Eigenmittel der Sparkasse.

Finanzierung digitaler Infrastruktur

Die dynamische Digitalisierung der Industrie, der Arbeitswelt und des privaten Lebensbereichs macht den schnellen Ausbau der digitalen Infrastruktur in der Region notwendig. Flächendeckende und leistungsstarke Netz- und Übertragungskapazitäten sind die Grundlage für die Teilhabe der Region an Chancen der digitalen Transformation, die auch zum Erhalt gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen beiträgt. Im Berichtsjahr wurden Kredite mit einem Volumen von 103 T€ zur Finanzierung digitaler Infrastruktur bereitgestellt. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken oder über Eigenmittel der Sparkasse.

Kredite für soziale Zwecke Neuzusagen Volumen Vorjahr
in T€
Förderkredite 9.339 8.886
Eigenmittelkredite 0 0
Gesamt 9.339 8.886

Beratung/Service mit Nachhaltigkeitsbezug

P5 Zugänge zu Finanzdienstleistungen

Als öffentlich-rechtliche Sparkasse ist es unsere gesetzliche Aufgabe, allen Bevölkerungskreisen den Zugang zu modernen Bankdienstleistungen zu eröffnen. Diesen Auftrag erfüllen wir umfassend und verlässlich. Wir beleben so auch den kreditwirtschaftlichen Wettbewerb in der Region.

Unser Filialnetz und die persönliche Beratung sind verknüpft mit der Sparkassen-Internetfiliale, mit mobilen Anwendungen und kontaktlosen Bezahlverfahren.

Unsere Beschäftigten bleiben ein wichtiger Erfolgsfaktor und bringen neben ihrer digitalen auch ihre soziale Kompetenz im Kontakt mit den Kundinnen und Kunden ein.

Finanzwirtschaftliche Grundversorgung für wirtschaftlich schwächere Privatpersonen

Mit der Führung von Basiskonten ermöglichen wir es jeder Verbraucherin und jedem Verbraucher (mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU), unabhängig von der persönlichen Situation, dem Einkommen, dem Alter oder der Nationalität ein Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.

Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, sodass keine Verschuldung möglich ist. Der Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags kann nur unter bestimmten Bedingungen verweigert werden: zum einen, wenn bereits ein Zahlungskonto vorhanden ist, bei strafbarem Verhalten bzw. beim Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder bei einer früheren Kündigung wegen Zahlungsverzuges. Dann bei Vereinbarung eines Kündigungsrechtes: hier ist die Kündigung des Basiskontovertrags beispielsweise möglich, wenn 24 Monate lang keine Zahlungsvorgänge stattgefunden haben oder die Verbraucherin bzw. der Verbraucher keinen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU mehr hat. Schließlich kann ohne die Vereinbarung eines solchen Kündigungsrechtes ein Basiskontovertrag nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden, etwa weil Dienstleistungen missbraucht oder vereinbarte Kontoführungsentgelte nicht bezahlt wurden, weil die Verbraucherin bzw. der Verbraucher bei der Nutzung des Basiskontos gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder weil bei Abschluss des Basiskontovertrags unzutreffende Angaben gemacht wurden. Im Berichtsjahr haben wir 172.149 Privatgirokonten geführt, 4.555 davon waren Basiskonten.

Filialnetz und digitale Zugangswege

Wir bieten hochwertige Leistungen zu marktgerechten Preisen und sind mit 15 Filialen (Vorjahr: 29) überall im Geschäftsgebiet persönlich erreichbar. Wer in die Geschäftsstelle kommt, sucht dort vor allem qualifizierte Beratung. Wir passen deshalb unser Geschäftsstellennetz diesen veränderten Kundenbedürfnissen an und schaffen in Hinblick auf Beratungsmöglichkeiten und -qualität deutlich aufgewertete Standorte.

An insgesamt 70 Standorten (Vorjahr: 74) stehen modernste Geräte wie Geldausgabeautomaten, Einzahlungs- und Auszahlungsautomaten sowie weitere SB-Geräte zur Verfügung.

Als Sparkasse sind wir in der analogen wie auch in der digitalen Welt die Lebens- und Geschäftsbegleiterin unserer Kundinnen und Kunden. Mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie mit weiteren Software-Anwendungen bieten wir unseren Kundinnen und Kunden eine digitale Basis für alle Finanzgeschäfte.

Aufgrund veränderter Kundenbedürfnisse und verstärkt durch den seit der Coronapandemie stärker digitalisierten Alltag verzeichneten wir auch 2023 eine deutliche Zunahme der digitalen Kontakte. So erledigten 107.916 Kundinnen und Kunden (Vorjahr: 101.718) ihre Bankgeschäfte auch per Online- bzw. Mobile Banking. Die Nutzung der digitalen und mobilen Bezahlangebote der Sparkasse wächst kontinuierlich. In 19.492.559 Fällen nutzten Kundinnen und Kunden im vergangenen Jahr ihre Girocard für Zahlungen im Handel - das sind 2.613.871 Zahlungen mehr als im Vorjahr. Vor allem die kontaktlosen Zahlungen haben dabei überdurchschnittlich zugelegt: Im 4. Quartal 2023 waren 87,0 Prozent der Girocard-Zahlungen kontaktlos. Dazu zählen kontaktlose Zahlungen mit physischer Karte und mit der digitalen Girocard im Smartphone. Die Anzahl der Zahlungen mit der App "Mobiles Bezahlen" ist im Berichtsjahr weiter im Trend gestiegen. Apple Pay nutzen immer mehr Sparkassen-Kundinnen und -kunden.

Mit den Sparkassen-Apps bieten wir unseren Kundinnen und Kunden leistungsfähige und vor allem sichere Lösungen an, die wir durch die persönliche Beratung über digitale Kanäle ergänzen. Die App "Sparkasse" hat sich für viele Kundinnen und Kunden zum wichtigsten Zugang zu ihrer Sparkasse entwickelt.

Darüber hinaus stehen mobile Beraterinnen und Berater zur Verfügung, die unsere Kundinnen und Kunden flexibel vor Ort beraten.

Uns ist wichtig, die menschliche Nähe, die uns von unseren Wettbewerbern unterscheidet, trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation der Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung.

Als Sparkasse sind wir eine Daten-nutzende Organisation. Die IT-Sicherheit unserer Systeme hat höchste Priorität. Nähere Informationen dazu stellen wir in der Sparkassen-Internetfiliale bereit:

→ Sicherheit im Internet

Finanzwirtschaftliche Grundversorgung wirtschaftlich schwächerer

Privatpersonen Anzahl Vorjahr
Privatgirokonten gesamt 172.149 * 213.693
Davon: Basiskonten 4.555 4.360

* ohne Tagesgeld- und Geldmarkkonten. Die Vorjahreszahlen enthalten Tages- und Geldmarkkonten

Filialnetz und digitale Zugangswege Anzahl Vorjahr
Filialen (personenbesetzt) 15 29
Fahrbare Filialen 0 0
SB-Filialen 40 45
SB-Geräte (Bankautomaten) 203 211
Geldausgabeautomaten 50 52
Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) 7 8
Ein- und Auszahlungsautomaten 43 44
Nutzer/-innen Online-/Mobile Banking 107.916 101.718
Installationen der Sparkassen-Apps 67.498 57.387

P6 Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen

Die Sparkasse bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen.

Sprachservices

Wir stellen besondere Angebote für benachteiligte Zielgruppen bereit. Wir bieten auch Beratung in englischer, türkischer und italienischer Sprache an, um die erfolgreiche Einbindung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in unsere Gesellschaft und in das Wirtschaftsleben zu unterstützen.

Darüber hinaus steht die App "Sparkasse" auf Deutsch, Englisch, Tschechisch und Polnisch zur Verfügung, sowie seit 2022 auch auf Ukrainisch.

Barrierefreiheit

Schritt für Schritt bauen wir auch den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu den Selbstbedienungsgeräten, zu unserem Internetauftritt und zu unserem gesamten Beratungsangebot aus. 36 unserer Filialen sind weitgehend rollstuhlgerecht. An 59 Standorten befinden sich vollkommen oder teilweise barrierefreie Geldautomaten bzw. SB-Terminals.

Den nächstgelegenen Standort - inklusive Angaben zur barrierefreien Ausstattung und eventuelle Öffnungszeiten - zeigen die Filialsuche auf sparkasse.de bzw. die Sparkassen-Apps an.

Wir bieten ein weitgehend barrierefreies Onlinebanking für Smartphone und PC an, das sich durch einfache Bedienbarkeit auszeichnet und zum Beispiel auch Vorleseprogramme ("Screen Reader") unterstützt. Darüber hinaus stellen wir Informationsmaterialien zu den angebotenen Finanzdienstleistungen als barrierefreie Dokumente in leichter Sprache sowie als Videos in Gebärdensprache bereit. (s. Link Download Beratungsdienst Geld- und Haushalt).

Auch Menschen, die nicht in der Lage sind, in eine Filiale zu kommen, werden von der Rheinhessen Sparkasse betreut. Für ältere Menschen oder für langfristig erkrankte Kundinnen und Kunden bieten wir bei Bedarf auch Hausbesuche an. Es gibt für den Bedarf an liquiden Mitteln für immobile Kundinnen und Kunden des Service des Bargeldtaxis der Rheinhessen Sparkasse.Die Nähe unserer Beschäftigten zu unseren Kundinnen und Kunden hilft dabei, Barrieren zu überwinden. Deshalb schulen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen.

Barrierefreiheit in der Sparkasse Anzahl Vorjahr
Ganz oder teilweise barrierefreie Standorte mit Geldausgabeautomaten 59 63
Davon: rollstuhlgerecht 36 28
Davon: sehbehindertenunterstützend 59 28
Davon: rollstuhlgerecht und sehbehindertenunterstützend 34 8

Produkte mit regionaler und kommunaler Wirkung

P7 Kreditversorgung der regionalen Bevölkerung

Wir sind der verlässliche Finanzpartner für alle Menschen in der Region, unabhängig von Einkommen und Status. Für Privatpersonen haben wir im Berichtsjahr ein Kreditvolumen in Höhe von 213.250 T€ bereitgestellt. Das Neugeschäft mit Privatpersonen, welches stark von Wohnimmobilienfinanzierungen geprägt ist, zeigt einen signifikanten Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 47 % bzw. 189.000 T€. Der Abwärtstrend bestand im gesamten Jahr 2023 und eine Trendwende ist aktuell noch nicht abzusehen. Die Auslagerung der Konsumentenkredite an die S-Kreditpartner GmbH hat das Privatkundengeschäft zusätzlich beeinflusst.

Wir sind dabei nicht nur der Finanzpartner für größere Investitionen wie den Erwerb eines Eigenheims, auch für kleinere private Ausgaben stellen wir Kredite zu fairen und verlässlichen Konditionen bereit.

Unsere Verantwortung bei der Vergabe von Kleinkrediten nehmen wir sehr ernst und beraten unsere Kundinnen und Kunden so, dass eine für sie tragfähige Einnahmen- und Ausgabensituation gewährleistet bleibt. Wenn Kundinnen und Kunden etwa durch eine unvorhersehbare Notlage in Zahlungsschwierigkeiten geraten, begleiten wir sie umsichtig und verantwortungsvoll. Wichtig ist in einer solchen Lage, kurzfristig den Kontakt mit der Beraterin oder dem Berater in der Sparkasse aufzunehmen, um zu prüfen, welche Möglichkeiten zum Aufschub von Zins- und Tilgungszahlungen bestehen.

Kredite an Privatpersonen einschl. Kleinkrediten Volumen Vorjahr
in T€
Kredite an private Personen 213.250 433.515
Davon: Kleinkredite bis 5.000 Euro 50

Summe Bewilligungen gem. Angabe im Kreditrisikobericht 31.12.2023 und aus dem MaRisk-Report 414 (Neugeschäft 2023 AZ 6).

P8 Kreditversorgung der regionalen Wirtschaft

Im Berichtsjahr haben wir gewerbliche Kredite in Höhe von 988.199 T€ für kleine und mittlere Unternehmen sowie auch für Selbstständige in der Region bereitgestellt. Die Unternehmenskredite weisen für das Gesamtjahr einen Rückgang von 18.000 T€ aus. Die negativen Einflüss des wirtschaftlichen Umfelds spiegeln sich deutlich in der Entwicklung der Neugeschäftszahlen wider. Von einer kurzfristigen Verbesserung ist aktuell nicht auszugehen. Ursache hierfür ist u.a. das gestiegene Zinsumfeld. Wie bereits im Rahmen der Pandemie war die Sicherung der Liquidität im krisengeprägten Jahr 2023 eine entscheidende Voraussetzung, um die weitere Auftragsabwicklung für Unternehmen und die Selbstständigen sicherzustellen. Die Sparkasse sicherte die Handlungsfähigkeit der Unternehmen und Selbstständigen durch die Bereitstellung von Betriebsmittelkrediten in Höhe von 84.867 T€. Die Unternehmen nutzten dieses Instrument, um kurzfristig fälligen Verpflichtungen nachzukommen. Damit leistet die Sparkasse auch einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen in ihrem Geschäftsgebiet.

Kredite an Unternehmen und Selbstständige Volumen Vorjahr
in T€
Kredite an Unternehmen und Selbstständige 988.199 802.407
Davon: bewilligte Betriebsmittelkredite 84.867 166.424

Summe Bewilligungen gem. Angabe im Kreditrisikobericht 31.12.2023 und MaRisk-Report 414 (Neugeschäft gewerbliche Risikoverfahrensschalter und Kontoart 0).

Förderung von Innovationen im Mittelstand

Die Stärkung von Innovationsfähigkeit und Resilienz ist eine wichtige Grundlage für das Gelingen der nachhaltigen Transformation. Als Sparkasse unterstützen wir mittelständische Unternehmen gezielt bei der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und Dienstleistungen ebenso wie bei der Realisierung von größeren Innovationsvorhaben. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Unternehmen. Im Berichtsjahr erfolgte keine Finanzierung von Innovationsvorhaben.

Förderung des Auslandsgeschäfts

Auch als regional verankertes Kreditinstitut unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden beim Auslandsgeschäft. Mithilfe des EuropaService der Sparkassen-Finanzgruppe informieren und beraten wir unsere mittelständischen Kunden über wichtige Fragen rund um den europäischen Binnenmarkt, über dessen wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen sowie über die Umsetzung von EU-Förderprogrammen. Exporteuren und Importeuren helfen wir, ausländische Geschäftspartner zu finden. Firmenkunden mit intensiveren Auslandsgeschäften erhalten Beratung zu den Bedingungen für Investitionen in mehr als 40 Ländern.

Das S-CountryDesk unterstützt Unternehmenskunden der Sparkassen beim Auslandsgeschäft und stellt Auslandskontakte, Finanzierungspartner und Anlaufstellen zur Verfügung. Dank dieser persönlichen Beziehungen zu den Partnern im Ausland können Anfragen von Unternehmen unbürokratisch und ergebnisorientiert bearbeitet werden.

Im Berichtsjahr wurde keine Beratung für/über den EuropaService und S-CountryDesk durchgeführt.

P9 Förderung von Unternehmensgründungen

Die Förderung von Unternehmensgründungen gehört zu unserem gesellschaftlichen Auftrag. Durch die Begleitung von Existenzgründungen als Hausbank leisten wir einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wirtschaftsentwicklung, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zu einer nachhaltigen Entwicklung in der Region. Auch im Berichtsjahr haben wir Gründungsberatungen durchgeführt. Insgesamt finanzierten wir 11 Existenzgründungen mit 893 T€ über die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Aus Eigenmittel haben wir 4 Existenzgründungen mit 120 T€ begleitet.

Als Sparkasse beraten wir Gründerinnen und Gründer ganzheitlich und langfristig. Eine persönliche Existenzgründungsberaterin bzw. ein persönlicher Existenzgründungsberater begleitet die ersten Schritte von der Geschäftsidee bis zum Businessplan und weiter bis zur Gründungsfinanzierung. Auch die späteren Entwicklungsphasen des Unternehmens begleitet die Sparkasse durch eine persönliche Beraterin oder einen persönlichen Berater sowie mit passenden Finanzierungen. Wir unterstützen Gründerinnen und Gründer darüber hinaus mit Marktinformationen sowie durch unsere Netzwerke und Partnerschaften in der Region.

Die Rheinhessen Sparkasse beteiligt sich auch am "Deutschen Gründerpreis", der von den Sparkassen gemeinsam mit stern, ZDF und Porsche ausgelobt wird. Mit der bedeutendsten Auszeichnung für herausragende Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland werden unternehmerische Vorbilder in unterschiedlichen Unternehmensphasen - vom Existenzgründer-Planspiel für Schülerinnen und Schüler bis zur Auszeichnung in der Kategorie Lebenswerk - gewürdigt. Der Deutsche Gründerpreis wird für vorbildhafte Leistungen bei der Entwicklung von innovativen und tragfähigen Geschäftsideen und beim Aufbau neuer Unternehmen verliehen. Ziel ist es, erfolgreiche Gründerinnen und Gründer sowie ihre Unternehmen sichtbar und durch unsere vielfältige Unterstützung noch erfolgreicher zu machen. Damit stärken wir den Unternehmergeist und die Innovationskraft in Deutschland.

Existenzgründungskredite Neuzusagen Volumen Vorjahr
in T€
Förderkredite 893 3.209
Eigenmittelkredite 120 102
Gesamt 1.013 3.311

Basis bildet die vorliegende Übersicht der Bewilligungen und Restkapital KfW für die Rheinhessen Sparkasse. Sowie der bearbeitete MaRisk-Report 414 (Neugeschäft zum Stichtag 31.12.2023).

Gründungsberatungen Anzahl Vorjahr
Gründungsberatungen gesamt 15 50

Addition von Eigenmittel und Förderkredite der KfW (= bewilligte Existenzgründungsberatungen). Weiter Aufgliederungen sind nicht möglich, da bei der Aufstellung für Fördermittel die Branchen nicht aufgeführt sind.

P10 Kredite für kommunale Infrastruktur

Finanzpartner für Kommunen und kommunale Unternehmen

Die Sparkassen mit ihren Verbundpartnern in der Sparkassen-Finanzgruppe sind im Kommunalkreditgeschäft ein aktiver, verlässlicher und fachlich kompetenter Finanzpartner für die Entwicklung tragfähiger Lösungsmodelle zur Finanzierung von Infrastruktur und von Investitionen in die Daseinsvorsorge. Wichtige kommunale Investitionsprojekte im Bereich von Krankenhäusern, Kindertagesstätten, Schulen, Erweiterung der Pflegekapazitäten und Erschließung neuer Wohngebiete müssen in den kommenden Jahren in unserer Region finanziert werden. Im Berichtsjahr stellte die Sparkasse dafür Kommunalkredite in Höhe von 77.095 T€ bereit.

Liquiditätsmanagement

Die Rheinhessen Sparkasse unterstützt die Kreise und Kommunen in ihrem Ausleihbezirk nach Kräften bei allen Aktivitäten und Vorhaben, die eine Rückgewinnung und Stärkung kommunaler Handlungsautonomie zum Ziel haben. Gerade die oftmals strukturell bedingten Haushaltsdefizite erschweren es den Kommunen, ihre vielfältigen Leistungen für die Menschen zu erbringen. Zusätzlich stellen die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise Städte und Gemeinden weiterhin vor große Herausforderungen.

Als verlässliche Finanzpartnerin unterstützt die Sparkasse ihre kommunalen Kunden mit einem differenzierten Instrumentarium bei der Optimierung der Liquidität. Eine wichtige Säule sind dabei weiterhin die Kassenkredite, auf die im Berichtsjahr ein Neugeschäfts-Volumen von 21.500 T€ entfiel. Auch die Steuerung der kurzfristigen Geldanlagen leistet einen wichtigen Beitrag zu einem erfolgreichen Liquiditätsmanagement. So verwaltete die Sparkasse im Berichtsjahr ein Volumen von 188.953 T€ an Einlagen für Kommunen in der Region.

Beratung und Schulung für Kommunen und kommunale Unternehmen

Als Sparkasse beraten wir unsere kommunalen Kunden ganzheitlich nach dem Sparkassen-Finanzkonzept für Kommunen. Dabei berücksichtigen wir langfristige Zielsetzungen für die Region. Erfahrene Kommunalberaterinnen bzw. -berater betreuen die Kommunen persönlich und kontinuierlich. Im Rahmen der Beratung wird zunächst die Ausgangslage der Kommune, der kommunalnahen Unternehmen und der Institutionen gemeinsam analysiert. Bereits fixierte Maßnahmen und Planungen werden in einen vorläufigen Umsetzungsplan überführt. Auf dieser Grundlage ermitteln wir dann systematisch den Bedarf einer Kommune in den Bereichen Liquidität, Anlage, Investitionen, Risikomanagement, Immobilien und Liegenschaften ebenso wie ihren Bedarf an strategischer Begleitung.

Kredite für kommunale Infrastruktur und Daseinsvorsorge Volumen Vorjahr
in T€
Kassenkredite 21.500 47.650
Kommunaldarlehen 77.095 31.979

Summe Bewilligungen gem. Angabe im Kreditrisikobericht 31.12.2023 und aus dem MaRisk-Report 414_Neugeschäft zum Stichtag 31.12.2023.

Klimaschutz

I1 Förderung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten

Die Rheinhessen Sparkasse gehört zu den Unterzeichnern der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften". Auf dieser Grundlage setzen wir uns aktiv dafür ein, die Ziele des "Pariser Klimaabkommens" für die gesamte Volkswirtschaft zu erreichen. Als Sparkasse wollen wir dazu beitragen, die Wirtschaft mit dem Ziel eines besseren Klimaschutzes zu verändern. Im Berichtsjahr 2023 haben wir zahlreiche regionale Initiativen und Projekte für Umwelt- und Naturschutz gefördert, verstärkt auch solche, die der Bindung von CO 2 dienen, beispielweise in der Moderisierung von Filialen (Eröffnung Beratungscenter Bürstadt)

Förderung von Umweltprojekten

Als Sparkasse setzen wir uns für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen ein. Die Förderung von Projekten für den Umwelt- und Naturschutz sowie zum Erhalt der Artenvielfalt ist ein fester Bestandteil dieses Engagements. Unser übergeordnetes Ziel ist es dabei, einen dauerhaften Bewusstseinswandel in der Region zu unterstützen.Den Umwelt- und Naturschutz fördern wir über Spenden und Sponsoring. 2023 haben wir insgesamt mehr als 14.000 Euro für umweltbezogene Maßnahmen in der Region bereitgestellt. Für die Erreichung der langfristigen Umwelt- und Naturschutzziele, wie sie beispielsweise in den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen verankert sind, arbeitet die Rheinhessen Sparkasse vertrauensvoll mit örtlichen Natur- und Umweltschutzorganisationen wie dem BUND, NABU etc. zusammen.

Förderung der Energieeffizienz in Privathaushalten

Für eine Senkung des privaten Energieverbrauchs und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien besteht jedoch weiterhin in breiten Teilen der Bevölkerung großer Aufklärungsbedarf. Deshalb will die Rheinhessen Sparkasse mit der Initiative "Sanierungsrechner" seit 2023 das Bewusstsein dafür schärfen, dass jede Person durch ihr persönliches Verhalten zum Klimaschutz beitragen kann - und beitragen sollte. Zum Beispiel durch das sinnvolle Sanieren der eigenen Immobilie. Gemeinsam mit Fachleuten aus der Region hat die Sparkasse ein umfassendes Informationspaket zusammengestellt, das alle Aspekte der Energieeffizienz im privaten Haushalt beleuchtet - von Orientierungshilfen über Onlineratgeber und Energiesparkonten bis zur KfW-Datenbank mit zertifizierten Expertinnen und Experten für die technische Umsetzung. Mit diesem Informationsangebot wollen wir ergänzend zur Finanzierungsberatung aufzeigen, wie man einen persönlichen Beitrag zu mehr Klimaschutz leisten und einen persönlichen Nutzen in Form von Kosteneinsparungen realisieren kann.

Förderung von erneuerbaren Energien

Als Sparkasse sind wir ein kompetenter und verlässlicher Partner für den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Auch über Finanzierungen hinaus leisten wir einen erheblichen Beitrag zur Förderung regenerativer Energiekonzepte. So vernetzen wir Fachleute, Unternehmen sowie private Kundinnen und Kunden in verschiedenen Projekten mit dem Ziel, fachliche Kompetenz zusammenzubringen und diese zielgerichtet für die Umsetzung der Energiewende nutzbar zu machen. Auf diese Weise konnte ein umfassendes Beratungsangebot für Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen geschaffen werden. Eine Vielzahl gemeinsamer Veranstaltungen von Sparkassen und Energieexperten stehen für ein eindeutiges Bekenntnis zu einer nachhaltigen Energiepolitik und die Bereitschaft, Verantwortung in diesem zunehmend wichtiger werdenden regionalen Handlungsfeld zu übernehmen. Die Rheinhessen Sparkasse war 2023 auf der Immobilienmesse Expo Real in München vertreten, um sich mit wesentlichen Akteuren zu vernetzen.

2023 Fördervolumen Vorjahr Fördervolumen
Förderleistungen der Sparkasse in € in €
Geförderte Initiativen 14.000 22.000

Beispielhafte Förderprojekte der Sparkasse

Nabu Alzey, Bürstadt, Lampertheim, Mainz

Arbeitskreis Umwelt Mombach e. V.

12 Förderung nachhaltiger Mobilität

Mobilität und Erreichbarkeit sind zentrale Voraussetzungen für Teilhabe, wirtschaftlichen Austausch, Beschäftigung und Wohlstand in unserer Gesellschaft. Gleichzeitig ist das derzeitige Verkehrssystem mit starken Umweltbelastungen verbunden. Es schadet vielfach durch Lärm und Abgase der Gesundheit und beeinträchtigt die Lebensqualität in den unterschiedlichsten Bereichen. Eine nachhaltige Entwicklung der Region ist daher auch eng mit der Frage verknüpft, wie wir unsere Mobilität hier vor Ort sicherstellen und zugleich emissionsärmer ausgestalten wollen.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einer seit der Coronapandemie vielfach mobileren Arbeitsweise ist die Entwicklung einer bedarfsgerechten, ressourcenschonenden und dennoch bezahlbaren Mobilität eine Grundlage für den Fortbestand einer funktionierenden Infrastruktur in der Region geworden. Ziel ist es dabei, allen Menschen eine hohe Mobilität zu ermöglichen und gleichzeitig Verkehrsaufkommen zu vermeiden, zu verlagern oder zu verbessern. Digitale Technologien bieten eine große Chance, Mobilität neu und umweltverträglich zu organisieren. Das Bike- und das Carsharing sind beispielsweise in Städten bereits eine Alternative zum eigenen Auto. Digitale Fahrplaninformationen und Buchungsmöglichkeiten von Mitfahrgelegenheiten per App sorgen dafür, dass es in ländlichen Räumen bequemer wird, den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen und verschiedene Verkehrsmittel zu kombinieren.

Zukunftsfähige Konzepte für die Region

An vielen Stellen wird in unserer Region bereits an zukunftsfähigen Verkehrskonzepten, an der Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, der Reduzierung des Individualverkehrs und der praktischen Nutzung alternativer Antriebe, wie zum Beispiel Elektromobilität, gearbeitet. Die Erfahrungen mit dem Neun-Euro-Ticket haben gezeigt, dass - insbesondere auch preisgünstigere - Alternativen eine positive Resonanz in der Bevölkerung finden. Die Sparkasse unterstützt zukunftsorientiert Aktivitäten in vielfältiger Weise.

Als Sparkasse fördern wir auch die umweltfreundliche Mobilität unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, indem wir zum Beispiel die Nutzung des ÖPNV, Job-Fahrräder, Carsharing und Mitfahrgemeinschaften ermöglichen sowie verstärkt auch digitale Arbeitsformen in unsere Arbeitsabläufe integrieren.

Beispielhafte Förderprojekte der Sparkasse

Fuhrpark mit E-Mobilität und E-Bike ausgestattet

DA weist Fahrgemeinschaften und Nutzung öffenlicher Verkehrsmittel an

Blockheizkraftwerk im Einsatz

Photovoltaik in einigen Filialen im Einsatz

Neubau und Ertüchtigung von Bestandsommobilien über eigene Immobiliengesellschaft

Keine Förderprojekte, sondern beispielhafte Initiativen unserer SK

Infrastruktur

13 Wirtschafts- und Strukturförderung

Nur wenn es der Region gut geht, können wir als regional verankertes Kreditinstitut erfolgreich sein und qualitativ hochwertige Leistungen zu fairen Preisen für Menschen und Wirtschaft bereitstellen. Das gilt umso mehr, als dass wir in einer Zeit multipler Krisen und Herausforderungen leben. Umso wichtiger ist es, mit einer nachhaltigen Wirtschafts- und Strukturförderung die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen vor Ort zu fördern. Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit Kommunen, Unternehmen, Institutionen und Bürgerinnen bzw. Bürgern an einer nachhaltigen Weiterentwicklung unserer Region. Im Jahr 2023 stellten wir insgesamt 51.000 Euro für die Wirtschafts- und Strukturförderung bereit. Zugleich setzen wir Impulse für eine Kultur der Nachhaltigkeit. Dazu bringen wir unsere Kompetenz und unsere Erfahrungen in verschiedene Gremien, Projekte und Netzwerke der Region ein. Durch finanzielles und personelles Engagement unterstützen wir die Etablierung von Strukturen, die für eine zukunftsfähige Perspektive notwendig sind.

Förderung regionaler Aus- und Weiterbildungsinitiativen

Kleine und mittlere Unternehmen benötigen gut ausgebildete Fachkräfte für eine erfolgreiche Zukunftsentwicklung. Als Partner der Wirtschaft engagieren wir uns daher für die Erschließung von Potenzialen für den regionalen Arbeitsmarkt. Die Sparkassen tragen so dazu bei, dass die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Perspektiven der Regionen dauerhaft erhalten und verbessert werden. Zu diesem Engagement gehört unter anderem die Qualifizierung von Jugendlichen mit verschiedenen Bildungshintergründen als künftige Auszubildende. Hierzu fördert die Rheinhessen Sparkasse und ihre Stiftungengezielt Aktivitäten, durch die auch junge Menschen mit schulischen Problemen eine Chance auf eine gute Ausbildung in der Region erhalten; wie zum Beispiel das Projekt "Maker Space" Mithilfe der Sparkasse konnten so eine Vielzahl von Vorhaben realisiert werden, wie zum Beispiel die Vermittlung von Jugendlichen in Qualifizierungsprogramme oder Offensiven zur Gewinnung von Auszubildenden.

Förderung unternehmerischer Tätigkeit

Die Förderung der Innovationskraft in der Region ist eine wesentliche Aufgabe der Sparkasse. Die Aktivitäten der Sparkasse zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der regionalen Wirtschaft reichen von der Finanzierung einzelner Vorhaben über die kontinuierliche Unterstützung kapitalintensiver Innovationsvorhaben bis hin zur Übernahme größerer, langfristig geplanter Innovations- und Strukturvorhaben, welche die Sparkasse gemeinsam mit Konsortialpartnern realisiert. Mit folgendem Projekt hat die Sparkasse 2023 die Innovationsförderung für die Wirtschaft und die Region unterstützt: Mitgliedschaft als Fördermitglied des Digital Hub in Worms. Mit der Gründung des Zentrums sollen Start- Ups und etablierte Unternehmen in der Region die Möglichkeit zu Kollaboration und Kommunikation erhalten.

2023 Fördervolumen Vorjahr Fördervolumen
Förderleistungen der Sparkasse in € in €
Geförderte Initiativen 51.000 29.000

Beispielhafte Förderprojekte der Sparkasse

Maker Space

Kreishandwerkerschaft Alzzey-Worms

Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V.

Verkehrsverein Alzey, Guntersblum, Mainz, Südl. Wonnegau

IHK Rheinhessen; Wirtschaftsförderung Bergstraße

Förderung unternehmerischer Tätigkeit

Angebot/Maßnahme Themen/Inhalte
Digital Hub Worms e.V. Start-Up Förderung

Bildung

16 Förderung von Finanzbildung

Zur dauerhaften Sicherung des Wohlstands für alle Bevölkerungsschichten brauchen die Menschen neben einem verlässlichen, einfachen Zugang zu Finanzdienstleistungen vor allem ausreichende Finanzkenntnisse für alltägliche Konsumentscheidungen und für ihre persönliche finanzielle Zukunftsgestaltung. Finanzielle Bildung ist längst zu einer Schlüsselkompetenz für Verbraucherinnen und Verbraucher geworden.

Förderung von Finanzkompetenz

Die Förderung von Finanzbildung und Sparsinn ist Teil unseres gesellschaftlichen Auftrags. Als Sparkasse fördern wir die Finanzkompetenz von Menschen aller Altersgruppen und bieten für alle Lebensphasen passende Informationsangebote, Services und Beratung an. So führen wir für Kinder und Jugendliche ein kostenfreies Taschengeldkonto, damit sie früh den verantwortungsvollen Umgang mit Geld erlernen. Auch die kostenfreie App "Finanzchecker" trägt mit ihrem Fokus auf die Kontrolle von Einnahmen und Ausgaben zur Sensibilisierung für den eigenen Finanzstatus bei.

Mit den kostenfreien Angeboten des Beratungsdienstes Geld und Haushalt unterstützen wir private Haushalte bei ihrer Budget- und Finanzplanung. Dazu stellen wir ein umfangreiches, abgestuftes Instrumentarium zur Verfügung, um den sicheren Umgang mit Geld und den persönlichen finanziellen Gestaltungsspielraum zu verbessern. Ein wesentliches damit verbundenes Ziel ist es, ungeplante Verschuldung zu vermeiden. Unser Vortragsangebot steht allen nicht kommerziellen Organisationen wie Vereinen, Bildungsreinrichtungen, sozialen Organisationen und anderen offen. Für den Beratungsdienst Geld und Haushalt gelten bei der Vermittlung von Finanzbildung die Prinzipien der Neutralität, Werbefreiheit und Transparenz.

Neben Broschüren und Vorträgen steht eine Vielzahl von Onlineangeboten für alle Verbraucherinnen und Verbraucher bereit. Darüber hinaus setzt sich Geld und Haushalt für "Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)" und damit für die Umsetzung des Sustainable Development Goal (SDG) 4.7 ein. In Fortführung der im Rahmen der UN-Dekade erhaltenen Auszeichnung der Deutschen UNESCO-Kommission als dauerhafte Maßnahme engagiert sich Geld und Haushalt nun ebenfalls im BNE-Weltaktionsprogramm. Die Bildungsangebote des Beratungsdienstes zielen auf die Befähigung der Menschen, im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu handeln.

Beiträge zur Wirtschaftserziehung

Die Sparkasse ist seit Jahrzehnten eine engagierte und erfolgreiche Bildungspartnerin der Schulen in der Region. Wir bekennen uns zu unserem Bildungsauftrag und unterstützen Schulen und andere Bildungsträger in unserem Geschäftsgebiet bei der Wirtschaftserziehung. Dabei ist unser Engagement pädagogisch geprägt und erfolgt unter Berücksichtigung von Neutralität, Werbefreiheit, Transparenz und des Kontroversitätsgebots.

Für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende bietet die Rheinhessen Sparkasse ein breites Bildungsangebot im Bereich der Wirtschaftskunde, in das wir in den vergangenen Jahren zunehmend Fragen zum nachhaltigen Wirtschaften und zur nachhaltigen Geldanlage aufgenommen haben. Die Sparkasse stellt dazu nicht nur Unterrichtsmaterialien bereit, sondern geht mit "Schülerbanking" aktiv in einzelne Klassen und führt diese Stunden in Kooperation mit der jeweiligen Schule durch. Auch im Jahr 2023 wurden neue Kooperationen gebildet, sodass im Jahr 2024 weitere Schulen das Thema Finanzbildung mit Unterrichtseinheiten der Rheinhessen Sparkasse platzieren.

Über den Sparkassen-SchulService stellten wir Publikationen bzw. Bildungsmaterialien für Schulen in der Region bereit.

Um junge Menschen handlungsorientiert mit der Funktionsweise der Wirtschaft vertraut zu machen, bieten wir zudem die Möglichkeit zur Teilnahme am Planspiel Börse. Das Spiel wurde von Börsenfachleuten in enger Zusammenarbeit mit Pädagoginnen und Pädagogen entwickelt. Anschaulich und spielerisch bekommen die Teilnehmenden Antworten auf wichtige Fragen zum Wirtschaftsgeschehen:

Wie hängen Konjunkturentwicklung und Kapitalmärkte zusammen? Was sind nachhaltig orientierte Geldanlagen? Warum ist Nachhaltigkeit so wichtig? Für die Ausrichtung auf nachhaltig orientierte Geldanlagen erhielt das Planspiel Börse von der Deutschen UNESCO-Kommission die Auszeichnung als offizielles Projekt der UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung".

230 Teilnehmende aus 21 Bildungseinrichtungen der Region waren 2023 dabei. Davon waren 221 Schülerinnen und Schüler sowie 9 Studierende. Außer Konkurrenz beteiligten sich 28 Teams mit 11 Azubis und 17 Lehrenden.

Beispielhafte Förderprojekte der Sparkasse

Schüler Banking

Kinder- und Jugendkonten

Bezeichnung des Kontos Anzahl gesamt Vorjahr
Mitwachsendeskonto 2.647 2.775
Giro Intro 3.434 1.505
Giro Mainz Young 6.044 6.503

17 Förderung von Bildung und Wissenschaft

Gute Bildung ist nicht nur die Grundlage für persönliche Entwicklungsperspektiven und wirtschaftlichen Wohlstand. Ein leichter Zugang zu Bildungsangeboten, gut ausgestattete Bildungseinrichtungen sowie Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen sind vielmehr auch die Basis für gute Zukunftsperspektiven in der Wissensgesellschaft von morgen.

Bildungsförderung in der Region

Als gemeinwohlorientiertes Kreditinstitut fördern wir deshalb Aktivitäten, die zur Stärkung von wirtschaftlicher und sozialer Teilhabe befähigen. Dazu gehören auch Bildungs- und Fortbildungsangebote in der Region, die Menschen aller Altersgruppen und Einkommensbereiche zugutekommen. Mithilfe der Sparkasse konnten im Berichtsjahr zahlreiche Kindergärten und Schulen und weitere Bildungseinrichtungen unterstützt werden. Insgesamt haben wir als Sparkasse diese Projekte mit 189.000 Euro gefördert. Viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben diese Angebote genutzt.

2023 Fördervolumen Vorjahr Fördervolumen
Förderleistungen der Sparkasse in € in €
Geförderte Initiativen 189.000 137.000

Beispielhafte Förderprojekte der Sparkasse

Deutschland-Stipendium der Hochschule Worms, Hochschule Mainz, Johannes Gutenberg Universität Mainz

Trägerstiftung Maria Ward Gymnasium

Stiftung Gauß-Gymnasium

Stiftung Mainzer Herz

2023 Fördervolumen Vorjahr Fördervolumen
Förderleistungen der Stiftung der Sparkasse in € in €
Geförderte Initiativen 142.000 k.A

Beispielhafte Förderprojekte der Stiftung der Sparkasse

Förderstiftung: 33.000 Euro für die Förderung von Schulabschlusskursen (Kreisvolkshochschule))

Stiftung Gut Für die Region: 109.000 Euro

Soziales

18 Förderung sozialer Projekte

Der Erfolg unserer auf die Region konzentrierten Geschäftstätigkeit ermöglicht die umfangreiche Unterstützung regionaler sozialer Einrichtungen.

Förderung sozialer Angebote und Strukturen in der Region

Als Sparkasse unterstützen wir wichtige Institutionen wie Wohlfahrtsverbände, Vereine mit sozialen Aufgaben, andere Einrichtungen etc. in der Region. Diese stellen mit den von uns zur Verfügung gestellten Mitteln eine Vielzahl von Angeboten bereit, die zur Stärkung des gemeinschaftlichen Miteinanders und sozialen Zusammenhalts beitragen.

Viele Menschen können so in Notlagen dringend benötigte Hilfe in ihrer unmittelbaren Nähe in Anspruch nehmen.

Insgesamt wurden im Berichtsjahr 706.000 Euro für soziale Zwecke in der Region bereitgestellt. Mit diesem Engagement für den Erhalt und die Weiterentwicklung sozialer Strukturen bzw. Angebote unterstützen wir zugleich die Kommunen bei der Bewältigung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben.

Unterstützung der Schuldnerberatungsstellen

Darüber hinaus haben Sparkassen auch 2023 zur Vermeidung von Überschuldung bzw. Beseitigung von Überschuldungssituationen, die meist mit erheblichen sozialen Folgen für die betroffenen Personen oder Familien einhergehen, Schuldnerberatungsstellen in ihren Regionen gefördert. Als Sparkasse engagieren wir uns in diesem für die Betroffenen sehr elementaren Bereich, obwohl wir selbst nicht zu Überschuldungsfällen beitragen. Wir leisten auf diesem Weg einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Vorsorge, der gerade in Krisenzeiten eine hohe Bedeutung zukommt. Die Rheinhessen Sparkasse unterstützte in 2023 die Schuldnerberatungsstelle Bingen des Cariatsverbands Mainz e. V. mit einem Betrag von 50.000 Euro.

2023 Fördervolumen Vorjahr Fördervolumen
Förderleistungen der Sparkasse in € in €
Geförderte Initiativen 706.000 538.000

Beispielhafte Förderprojekte der Sparkasse

Tafeln unserer Region

Hospizverein Dasein; Mainzer Hospiz, Hospizverein Bergstraße, Ökum. Hospizhilfe Worms

Sozialverbände, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt

Kultur

19 Förderung regionaler Kulturangebote

Als gemeinwohlorientiertes Kreditinstitut setzen wir uns engagiert und mit erheblichen finanziellen Ressourcen dafür ein, dass allen Bürgerinnen und Bürgern in der Region ein vielfältiges kulturelles Angebot sowie ein breites Freizeitangebot offenstehen.

So fördern und unterstützen wir als Sparkasse regelmäßig regionale Kulturangebote wie z. B. Kulturvereine, Bildungsangebote im künstlerischen Bereich, Museen, Kulturveranstaltungen, Ausstellungen regionale Künstlerinnen und Künstler. Zahlreiche Veranstaltungen haben 2023 das kulturelle Leben wieder bereichert und neue Akzente für die künstlerische Auseinandersetzung mit Fragen unserer Zeit gesetzt.

Im Berichtsjahr stellten wir 541.000 Euro für den Kulturbereich zur Verfügung. Mit diesem Engagement konnte sich die Sparkasse als verlässliche Fördergeberin beweisen, da sie auch in diesen herausfordernden Zeiten an der Seite ihrer Kulturpartner stand - entsprechend ihrem Selbstverständnis.

Zu den von der Sparkasse geförderten kulturellen Höhepunkten zählten 2023 das DaCapo-Festival in Alzey, die Nibelungenfestspiele in Worms oder Jazz&Joy in Worms wie auch die traditionsreiche Fastnacht in Mainz.

2023 Fördervolumen Vorjahr Fördervolumen
Förderleistungen der Sparkasse in € in €
Geförderte Initiativen 541.000 479.000

Beispielhafte Förderprojekte der Sparkasse

DaCapo Festival

Nibelungenfestpiele

Jazz&Joy

Mainzer Fastnacht

Sport

I10 Förderung regionaler Sportangebote

Förderung von Gesundheit und sozialem Zusammenhalt

Sport fördert eine gesunde Lebensführung und ein verantwortungsvolles Miteinander, stiftet Gemeinschaft, vermittelt gesellschaftliche Werte wie Leidenschaft und Vielfalt, Engagement, Verlässlichkeit, Teamgeist, Fair Play und Toleranz.

Aus diesem Grund engagiert sich die Sparkassen-Finanzgruppe mit unterschiedlichen Förderansätzen und - konzepten für den Breitensport in allen Regionen Deutschlands. In Rheinhessen und im hessischen Ried kann man in zahlreichen Vereinen ein großes Spektrum an Sportarten ausüben. Viele dieser Vereine werden von der Sparkasse gefördert. Außerdem unterstützen wir Programme und Initiativen für mehr Bewegung, beispielsweise Volksläufe. Die Sparkassen sind bundesweit offizielle Partnerin des Deutschen Sportabzeichens.

Stärkung der Vorbildfunktion

Für Jugendliche, Familien mit Kindern und auch für ältere Menschen ist der Sport ein wichtiger Teil des sozialen Lebens und er dient der Integration von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Deshalb ist es uns als Sparkasse ein Anliegen, in der Region ein breites Angebot an sportlichen Aktivitäten für Menschen aller Altersgruppen sicherzustellen.

Jeder Mensch braucht Vorbilder, auch im Sport. Als Sparkasse unterstützen wir daher den Spitzensport in der Region. Mit verschiedenen Maßnahmen haben wir uns auch für mehr Inklusion im Sport eingesetzt. Die Sparkassen sind auch Partnerin des Deutschen Behindertensportverbandes e. V. und "Top Partner" des Team Deutschland Paralympics.

Insgesamt hat die Sparkasse 2023 Fördermittel in Höhe von 441.000 Euro für den regionalen Sport zur Verfügung gestellt. Viele Menschen konnten durch die damit geförderten Angebote erreicht werden. Damit ist die Sparkasse eine der größten Sportförderinnen in der Region.

2023 Fördervolumen Vorjahr Fördervolumen
Förderleistungen der Sparkasse in € in €
Geförderte Initiativen 441.000 415.000

Beispielhafte Förderprojekte der Sparkasse

Minigolfclub Mainz

ASV 1888 Mainz // Ringer-Bundesliga

TG Osthofen Handball

VFR Wormatia Worms, Mainz 05

Taxonomie - Berichterstattung nach DelVO (EU) 2021/2178 und DelVO (EU) 2022/1214 (Kernenergie und fossiles Gas)

Stand: 15. Dezember 2023

lfd. Nummer Meldebogen Meldebogen regulatorische Basis DelVO (EU) ... Erstmalige Veröffentlichung für GJE
1 0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI 2021/2178 2023
2 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
3 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Basis CapEx) * 2021/2178 2023
4 2. GAR-Sektorinformationen (Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
5 2. GAR-Sektorinformationen (Basis CapEx) * 2021/2178 2023
6 3. GAR KPI Bestand (Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
7 3. GAR KPI Bestand (Basis CapEx) * 2021/2178 2023
8 4. GAR KPI-Zuflüsse (Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
9 4. GAR KPI-Zuflüsse (Basis CapEx) * 2021/2178 2023
10 5.KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand - Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
11 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse - Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
12 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand - Basis CapEx) * 2021/2178 2023
13 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse - Basis CapEx) * 2021/2178 2023
14 6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung (Basis Umsatz) * 2021/2178 2025
15 6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung (Basis CapEx) * 2021/2178 2025
16 7. KPI Handelsbuchbestand (Basis Umsatz) * 2021/2178 2025
17 7. KPI Handelsbuchbestand (Basis CapEx) * 2021/2178 2025
18 Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas 2022/1214 2023
19 Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) (Basis Umsatz) * 2022/1214 k.a.
20 Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) (Basis CapEx) * 2022/1214 k.a.
21 Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) (Basis Umsatz) * 2022/1214 k.a.
22 Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) (Basis CapEx) * 2022/1214 k.a.
23 Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Basis Umsatz) * 2022/1214 k.a.
24 Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Basis CapEx) * 2022/1214 k.a.
25 Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Basis Umsatz) * 2022/1214 k.a.
26 Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Basis CapEx) * 2022/1214 k.a.

* Zu Erläuterungszwecken ergänzt

Anmerkungen:

1. Die Meldebögen sind in der konsolidierten Fassung der DelVO 2021/2178 zu finden. Diese wurde zuletzte durch die DelVO 2023/2486 vom 27. Juni 2023 geändert.

2. Zu den Meldebögen der lfd. Nr. 19-26 liegen keine Daten vor. Daher sind diese in dem Bericht 2023 nicht enthalten.

3. Zu den Umweltzielen 3-6 (Wasser- und Merresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Verschmutzung, Biologische Vielfalt und Ökosysteme) liegen keine Daten für 2023 vor. Die entsprechenden Spalten in den Tabellen sind daher nicht gefüllt.

4. Vorjahreswerte (Geschäftsjahr 2022) liegen nicht vor. Die entsprechenden Tabellen sowie Vorjahresvergleiche sind daher nicht enthalten.

5. Für alle Meldebögen gilt: Weiße Felder müssen nicht ausgefüllt werden.

0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte KPI (****) KPI (*****)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 19 0,29 0,29
% Erfassung (an den Gesamtaktiva) (***) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Haupt-KPI 0,28 48,34 3,38
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten KPI KPI
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 3 0,34 0,34
Handelsbuch (*) 0 0 0
Finanzgarantien 0 0 0
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0
Gebühren- und Provisionserträge (**)
% Erfassung (an den Gesamtaktiva) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Zusätzliche KPI 32,15 58,96 13,1

(*) Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen
(**) Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
Die Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten Methodik.

(***) % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken
(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei
(*****) basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet

Anmerkung 1: Für alle Meldebögen gilt: Schwarze Felder müssen nicht ausgefüllt werden.

Anmerkung 2: Die KPI "Gebühren- und Provisionserträge" (Bogen 6) und "Handelsbuchbestand" (Bogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach positivem Ergebnis einer entsprechenden Folgenabschätzung in diese KPI einbezogen.

In der Tabelle "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen CapEx-basiert XY. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten betragen für GAR (Zuflüsse) XY, für Finanzgarantien XY, für Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) XY. Die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) beträgt XY und für GAR (Zuflüsse) XY.

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz

a b c d e f
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Gesamt[brutto]buchwert Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 3181 523 19 0 0 0
2 Finanzunternehmen 36 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 36 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 66 2 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 66 2 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 2909 521 19 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 2371 421 16 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 99 99 2 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 171 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 171 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 3186 0 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 3018
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 2927
35 Darlehen und Kredite 2222
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 635
37 davon Gebäudesanierungskredite 34
38 Schuldverschreibungen 339
39 Eigenkapitalinstrumente 366
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 91
41 Darlehen und Kredite 73
42 Schuldverschreibungen 18
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 6
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 38
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 124
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 6367 523 19 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 223
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 223
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 6590 523 19 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die 0 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 87 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
ab ac ad ae af
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 523 19 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 2 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 2 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 o 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 521 19 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 421 16 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 99 2 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 523 19 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 523 19 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0

1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).

2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.

3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.

4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx

a b c d e f
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Gesamt[brutto]buchwert Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 3181 525 19 0 0 0
2 Finanzunternehmen 36 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 36 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0 0
Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 66 4 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 66 4 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 2909 521 19 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 2371 421 16 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 99 99 2 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 171 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 171 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 3186 0 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 3018
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 2927
35 Darlehen und Kredite 2222
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen 635
37 davon Gebäudesanierungskredite 34
38 Schuldverschreibungen 339
39 Eigenkapitalinstrumente 366
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen 91
41 Darlehen und Kredite 73
42 Schuldverschreibungen 18
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 6
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 38
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 124
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 6367 525 19 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 223
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 223
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 6590 525 19 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An 0 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 87 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
ab ac ad ae af
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 525 19 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 4 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 4 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 521 19 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 421 16 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 99 2 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 525 19 0 0 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 525 19 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die An 0 0 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0

1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).

2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.

3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU- Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.

4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.

2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz

a b c d
Klimaschutz (CCM)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
1 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 5 0
2 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 2 0
3
4
...
y z aa ab
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
1 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 5 0
2 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 2 0
3
4
...

1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden

2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.

2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx

a b c d
Klimaschutz (CCM)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
1 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 5 0
2 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 2 0
3
4
...
y z aa ab
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) [Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
1 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben 5 0
2 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 2 0
3
4
...

1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden

2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.

3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.

3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf

4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 8,21 0,29 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 O
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,03 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0,03 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 8,18 0,29 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 6,61 0,25 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,55 0,02 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 O 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,21 0,29 0 0 0
aa ab ac ad ae af
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögens werte
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 8,21 0,29 0 0 0 49,97
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0 0 0,56
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0 0,56
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,03 0 0 0 0 1,03
21 Darlehen und Kredite 0,03 0 0 0 0 1,03
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 8,18 0,29 0 0 0 45,69
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 6,61 0,25 0 0 0 37,24
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,55 0,02 0 0 0 1,55
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 2,68
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 2,68
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,21 0,29 0 0 0 100

3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.

3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf

4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 8,24 0,29 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,07 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0,07 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 8,18 0,29 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 6,61 0,25 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,55 0,02 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,24 0,29 0 0 0
aa ab ac ad ae af
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten erfassten Vermögens werte
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 8,24 0,29 0 0 0 49,97
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0 0 0,56
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0 0,56
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,07 0 0 0 0 1,03
21 Darlehen und Kredite 0,07 0 0 0 0 1,03
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 8,18 0,29 0 0 0 45,69
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 6,61 0,25 0 0 0 37,24
26 davon Gebäudesanierungskredite 1,55 0,02 0 0 0 1,55
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 2,68
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 2,68
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,24 0,29 0 0 0 100

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden

2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapExbasierte Offenlegungen

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 17,15 0,34 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14. Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 O 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,22 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0,22 0 q 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 16,94 0,34 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 16,06 0,32 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,87 0,02 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 17,15 0,34 0 0 0
aa ab ac ad ae af
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 17,15 0,34 0 0 0 32,15
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0 0 1,53
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0 1,53
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
14. Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,22 0 0 0 0 0,44
21 Darlehen und Kredite 0,22 0 0 q 0 0,44
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 16,94 0,34 0 0 0 24,17
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 16,06 0,32 0 0 0 18,42
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,87 0,02 0 0 0 0,87
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 6,02
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 6,02
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 17,15 0,34 0 0 0 100

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden

2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapExbasierte Offenlegungen

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 17,16 0,34 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,22 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0,22 0 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 16,94 0,34 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 16,06 0,32 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,87 0,02 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 17,16 0,34 0 0 0
aa ab ac ad ae af
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind 17,16 0,34 0 0 0 32,15
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0 0 1,53
3 Kreditinstitute 0 0 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0 0 1,53
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0,22 0 0 0 0 0,44
21 Darlehen und Kredite 0,22 0 0 0 0 0,44
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 0
24 Private Haushalte 16,94 0,34 0 0 0 24,17
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 16,06 0,32 0 0 0 18,42
26 davon Gebäudesanierungskredite 0,87 0,02 0 0 0 0,87
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 6,02
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0 0 6,02
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 17,16 0,34 0 0 0 100

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx

a b c d e
Offenlegungsstichtag T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.

2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.

Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein

Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis Umsatz

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt

Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis CapEx

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt

Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis Umsatz

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 100%

Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis CapEx

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI 0
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI 100%

Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz

Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx

Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
(CCM + CCA) Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Qualitative Angaben vom Kreditinstitut zu den veröffentlichten taxonomierelevanten Leistungsindikatoren

Zusätzlich zu den quantitativen KPI werden die folgenden qualitativen Angaben geliefert, um die Erläuterungen der Finanzunternehmen und das Verständnis der Märkte in Bezug auf diese KPI zu untermauern:

Nr. Qualitative Angabe Qualitative Angaben vom Kreditinstitut
1 Hintergrundinformationen zur Untermauerung der quantitativen Indikatoren, einschließlich des Umfangs der für den KPI erfassten Vermögenswerte und Tätigkeiten, Informationen über Datenquellen und Beschränkungen;
2 Erläuterungen zu Art, Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und zur ihrer Entwicklung im Laufe der Zeit, beginnend mit dem zweiten Jahr der Implementierung, wobei zwischen geschäftsbezogenen, methodischen und datenbezogenen Aspekten unterschieden wird;
3 Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien;
4 Für Kreditinstitute, die keine quantitativen Angaben zu Handelskrediten offenlegen müssen, qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien;
5 Zusätzliche oder ergänzende Angaben zur Untermauerung der Strategien des Finanzunternehmens

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

6 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
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