Lackieren von Kraftwagen
Autohaus Bruns GmbH
Maschstraße 39, 49565 Bramsche, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Berthold Konjer seit 9.5.2023 | Geschäftsführer |
Philipp Bruns seit 4.1.2016 | Geschäftsführer |
Kornelia Tepe seit 25.7.2011 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Eva Bruns | 50.00% |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Bruns GmbHBramscheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023Autohaus Bruns GmbH, BramscheI. Grundlagen des Unternehmens Die Autohaus Bruns GmbH handelt an den Standorten Bramsche und Quakenbrück mit Neuwagen der Marken Kia und Toyota sowie Gebrauchtwagen aller Marken. Außerdem vertreibt sie Ersatzteile und bietet umfangreiche Werkstattleistungen an. II. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Lage und Branchenentwicklung Laut Pressemitteilung Nr. 1/2024 des KBA vom 04. Januar 2024 wurden 2023 in Deutschland insgesamt 2,84 Millionen PKW-Neuwagen zugelassen, das sind 7,3 % mehr als 2022. Der Anteil benzinbetriebener Pkw (978.660/+ 13,3 %) lag mit 34,4 % über dem Vorjahresniveau (32,6 %); der Anteil dieselbetriebener Pkw (486.581/+ 3,0 %) wies in der Jahresbilanz 17,1 % (Vorjahr: 17,8 %) aus. Bei den alternativen Antriebsarten vielen die Jahresergebnisse unterschiedlich aus. 840.304 hybridangetriebene Fahrzeuge (+1,6 %) erreichten einen Anteil von 29,5 %, darunter befanden sich 175.724 Plug-in-Hybride (- 51,5 %) mit einem Anteil von 6,2 %. 524.219 Elektro-Pkw (BEV) wiesen mit einem Anteil von 18,4 % eine Steigerung von +11,4 % auf. Flüssiggasbetriebene Pkw (13.147 / - 12,4 %) waren mit einem Anteil von 0,5 % und erdgasangetriebene Pkw (1.327 / - 28,1 %) mit 0,0 % im Jahr 2023 vertreten. Die Jahresbilanz des Gebrauchtfahrzeugmarktes schloss mit 7.024.629 (+ 5,7 %) umgeschriebenen Kfz und 414.785 Kfz-Anhängern (- 1,2 %). Mehr als 6,03 Millionen Pkw (+ 6,9 %) wechselten im Laufe des Jahres den Halter beziehungsweise die Halterin. Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens Aufgrund des Wegfalls der staatlichen Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) sind die Umsatzerlöse für Neuwagen insbesondere aus dem gesunkenen Verkauf von Elektro-Neuwagen und durch den krankheits- und elternzeitbedingten Ausfall von Verkäufer:innen insgesamt um 19,1 % gesunken. Entgegen des Wachstums des Gesamtmarktes von 6,9 %, sind die Umsatzerlöse der Autohaus Bruns GmbH aus dem Verkauf von Gebrauchtwagen im Vergleich zum Vorjahr um 3,66 % gesunken. Dies ergibt sich ebenso aus dem Ausfall der Vertriebsmitarbeiter:innen. In den jeweiligen Marktverantwortungsgebieten der Marken Kia und Toyota konnte die Gesellschaft für beide Marken mit 7,82 % (Kia; Vorjahr: 8,2 %) und 3,48 % (Toyota; Vorjahr: 3,69 %) einen immer noch deutlich überdurchschnittlichen Marktanteil erzielen. Deutschlandweit lag der Marktanteil von Kia 2023 bei 3,71 %, der von Toyota bei 2,53 %. Ertragslage Die Autohaus Bruns GmbH konnte 2023 einen Umsatz von 30.547 TEuro erwirtschaften. Das entspricht einem Rückgang von 5,45 % (- 1.762 TEuro) im Vergleich zum Vorjahr. Vorwiegend ergibt sich der Rückgang aus dem geringeren Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen. Die Erlössituation im After Sales hingegen hat sich auf dem Vorjahresniveau gehalten Dem gegenüber stehen ein um 4,26 % (- 1.182 TEuro) gesunkener Materialaufwand von 26.558 TEuro sowie ein Personalaufwand in Höhe von 2.398 TEuro (+ 57 TEuro, 2,2 %). Dieser ist durch Onboardingkosten bei Personalwechseln geprägt. Das Rohergebnis (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) hat sich entsprechend verändert (von 4.569 TEuro auf 3.989 TEuro). Durch den erhöhten Lagerbestand insbesondere an Vorführfahrzeugen haben sich die Abschreibungen entsprechend auf 463 TEuro (+ 33 TEuro, +7,67 %) erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 15,6 % (- 195 TEuro) auf 1.055 TEuro verringert. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch verminderte Verwaltungsaufwendungen. Unter Berücksichtigung aller Zinsen und Ertragssteuern ergibt sich ein Ergebnis nach Steuern sowie ein Jahresüberschuss von 173 TEuro (Vorjahr: 604 TEuro). Die Reduzierung ist insbesondere in dem gesunkenen Rohergebnis begründet. Finanz- und Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um + 36,4 % (+ 3.081 TEuro) auf 11.540 TEuro erhöht. Dies ergibt sich vor allem aus den gestiegenen Anlagevermögen (+ 1.550 TEuro) und Vorräten (+ 1.780 TEuro) auf der Aktivseite und insbesondere mit dem damit einhergehenden Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (+ 3.144 TEuro). Durch Erhöhung des Eigenkapitales um 4,7 % (+ 173 TEuro) auf 3.833 TEuro sinkt, bei gleichzeitiger Erhöhung der Verbindlichkeiten um + 70 % (+ 3.039 TEuro) auf 7.404 Teuro, die Eigenkapitalquote auf 33,2 % (Vorjahr: 43,3 %) Der Finanzmittelfond beträgt zum Ende der Periode 887 TEuro. Den Mittelabflüssen aus Investitionstätigkeit von 43 TEuro und aus der laufenden Geschäftstätigkeit von 3.326 TEuro steht der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit von 3.045 TEuro gegenüber. Die Liquidität des Unternehmens war im Jahr 2023 jederzeit ausreichend gegeben. Finanzielle Leistungsindikatoren Das operative Geschäft wird auf der Basis der Umsatzerlöse gesteuert. Insgesamt wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auf Basis der vorhergehenden Erläuterungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als stabil und zukunftssicher eingeschätzt. III. Prognosebericht Das Jahr 2024 wird von der Ende des Jahres 2023 weggefallenen BAFA-Prämie für Elektrofahrzeuge geprägt werden. Die Hersteller weichen nur mäßig von den Einflüssen der daraus resultierenden schwachen Kaufbereitschaft von ihren Jahresplanungen ab und erwarten taktische Zulassungen, die dann auch den Volumenbonus gewährleisten sollen. Die Liefersituation der Elektrofahrzeuge hat sich deutlich entspannt und wird zu weiteren Maßnahmen der Hersteller führen, da diese spätestens im Jahr 2025 der Pflicht zur CO 2 -Reduzierung von 15 % im Flottenverbrauch folgen müssen. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen gehemmt bleibt, solange die Fahrzeugpreise und Finanzierungsraten die realisierbaren Budgets unserer Kunden übersteigen. Die allgemeine volkswirtschaftliche Entwicklung in Abhängigkeit von der Entwicklung der Kriege in der Ukraine und Nahost wird zu weiterer Verunsicherung führen. Die Einkaufsquellen der Autohaus Bruns GmbH für Gebrauchtwagen werden insbesondere für das B2B-Geschäft weiter verstärkt, um Kompensationseffekte für das Neuwagengeschäft zu erwirken. Außerdem wird der Vertrieb im 4. Quartal 2024 wieder mit voller Besetzung stärker den Markt bedienen können. Insgesamt ist aber trotzdem für das kommende Geschäftsjahr nur mit einem geringfügig steigenden Umsatz und mit einem erheblich schwächeren Jahresergebnis im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 zu rechnen. Die Ergebnisprognose ist primär durch den Wegfall der staatlichen Förderung für Elektrofahrzeuge und der dafür unzureichenden Kompensation durch die Hersteller zu erwarten. Das bedeutet für die Gesellschaft, mit mehr Nachlass agieren zu müssen und reduziert somit die Ertragschancen. IV. Chancen- und Risikobericht Die Auswirkungen des Wegfalls bzw. der Änderung der BAFA-Prämien für Elektrofahrzeuge am Ende des Geschäftsjahres 2023 hat zu dem zu erwartenden Effekt geführt, dass im 4. Quartal 2023 kaum noch Elektroahrzeuge von Kunden bestellt, jedoch vom Hersteller auch bei Kundenstornos weiterhin geliefert wurden. Der damit verbundene Kapitalbedarf für diese und weitere vorgeorderte Lagerfahrzeuge wird bei dem erheblich gestiegenen Zinsniveau deutliche Kapitalbindungskosten mit sich bringen. Auch die taktischen Zulassungen zur Wahrung der Boni bergen das Risiko, nicht schnell genug abverkauft zu werden. Bestandsgefährdende Einzelrisiken sind für die Gesellschaft nach Ansicht der Geschäftsführung nicht erkennbar. Das vierte Quartal des Jahres 2024 wird entscheidend für die Zusammenarbeit mit der Marke Toyota, weil dann die neuen Händler-/Serviceverträge kommuniziert werden und unsere Ausrichtung der nächsten Jahre mitbestimmen werden. Für die Marke Kia tritt der Händlervertrag zum 01. Mai 2024 voll umfassend in Kraft. Das bedeutet die Erfüllung der neuen Standards auf der Personalseite wie auch Investitionen in das neue Schauraumkonzept und in Ladeinfrastruktur. Zur sinnvollen Energiesteuerung ist als erstes geplant eine PV-Anlage am Standort Quakenbrück auf das Dach zu installieren, um diese dann mit den Ladesäulen optimal zu nutzen und eine schnelle Amortisation zu erwirtschaften. Die Investitionsplanung in Bezug auf den Anbau in Quakenbrück wird im Laufe des Jahres seitens der Architekten und ausführenden Unternehmen abgeschlossen sein. Die Umsetzung erfolgt unter wirtschaftlichen Aspekten zu einem optimalen Zeitpunkt. Die Digitalisierung in das neue Dealer-Management-System (DMS), ein Verkaufssteuerungssystem, sowie das Buchhaltungsprogramm DATEV soll Effektivitätssteigerungen mit sich bringen und das Unternehmen zukunftssicher begleiten. Diese IT-Systeme kommen ab dem 01. Januar 2024 zum Einsatz. Die Neuausrichtung der Marke Bruns wird im zweiten Quartal 2024 in Zusammenarbeit mit einer Werbeagentur erfolgen und auch die Arbeitgebermarke positiv prägen. Dafür ist eine Jahresauftaktveranstaltung mit allen Mitarbeiter:innen im Februar 2024 geplant, die aufzeigt, welche Vision, Werte und Strategien die Gesellschaft hat. Insgesamt ergeben sich für das Jahr 2024 Investitionen in Höhe von ca. rund 300 TEuro. Die Herausforderungen werden weiterhin in der starken Veränderung des Geschäftsmodelles Automobilhandel insgesamt liegen. Der immer noch vorherrschende Fachkräftemangel wird die Situation in den nächsten Monaten insbesondere für den produktiven Werkstattbereich weiterhin verschärfen. Hier ist die Abwanderung in Industriebetriebe immer wieder spürbar. Die Hersteller werden an ihren Plänen konsequent festhalten und vom Handel entsprechendes Wachstum erwarten. Zudem werden die Kreditinstitute durch gebotene Vorsicht die Vergabe von Krediten sehr genau prüfen. Das Flottengeschäft in größeren Fuhrparks, die mit den Marken KIA und TOYOTA bisher weniger vertraut sind, wird weiterhin die größte Chance zur Umsatz- und Ertragssteigerung bieten. Insbesondere das Produktportfolio der Marke Kia für 2025 versetzt die Autohaus Bruns GmbH in die Lage immer mehr Kundengruppen zu erschließen. Ganz neue Modelle wie der für das vierte Quartal 2024 angekündigte KIA EV3 und sowie für 2025 die weiteren diversen Elektrofahrzeuge auch im Nutzfahrzeugbereich, werden zusätzlich zu den Neuerscheinungen der Fahrzeuge mit Verbrennermotor ihren Beitrag dazu liefern. Durch die Fortführung und den Ausbau von konsequenten Maßnahmen wird es der Gesellschaft gelingen den Markt zunehmend für sich zu gewinnen und erfolgreich die Zukunft als etablierter Mobilitätsanbieter zu prägen.
Bramsche 31.03.2024 gez. Philipp Bruns, Geschäftsführer gez. Berthold Konjer, Geschäftsführer BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AUTOHAUS BRUNS GMBH, BRAMSCHEAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023Autohaus Bruns GmbH, BramscheI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Autohaus Bruns GmbH hat ihren Sitz in Bramsche und ist eingetragen in das Handelsregister des Amtsgericht Osnabrück (HRB 19697). Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Autohaus Bruns GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt und wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten ist aus dem Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) zu entnehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Rückstellungen Wesentliche Positionen unter den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für Gewährleistungen und für Personalkosten sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Betrag der besicherten Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden und Sicherungsübereignungen von Fahrzeugen besichert. Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben in Höhe von TEuro 6.335 (Vj.: TEuro 3.150) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, in Höhe von TEuro 168 (Vj.: TEuro 208) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und in Höhe von TEuro 0 (Vj.: 43 TEuro) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten haben TEuro 523 (Vj. TEuro 540) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und TEuro 35 (Vj.: TEuro 73) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Verbindlichkeiten die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen Leasinggesellschaften werden Rechte zum Rückverkauf eines Fahrzeugs eingeräumt. Für den Teil des Gesamtkaufpreises, der auf die Rückkaufoption entfällt, wurde eine Verbindlichkeit in Höhe von Euro 36.645,00 passiviert. IV. Sonstige Pflichtangaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf TEuro 70. Durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: - Herrn Dipl.-Ing. Philipp Bruns, Bramsche, - Herrn Berthold Konjer, Georgsmarienhütte (ab dem 01.04.2023). Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleiben die Angaben über die Bezüge der in § 285 Nr. 9 HGB bezeichneten Personen. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Das Jahr 2024 dürfte weiter von großer politischer Unsicherheit geprägt sein. Die Unsicherheit der Verbraucher und auch der Unternehmen durch die instabile wirtschaftliche Lage sowie durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine werden voraussichtlich bestehen bleiben. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt Euro 173.387,76. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von Euro 3.732.980,86, der zu verwenden ist. Dieser Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Unterschrift der Geschäftsleitung
Bramsche 31.03.2024 gez. Philipp Bruns, Geschäftsführer gez. Berthold Konjer, Geschäftsführer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 07.10.2024 festgestellt. In der gleichen Gesellschafterversammlung wurde beschlossen, den Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Autohaus Bruns GmbH, Bramsche Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Autohaus Bruns GmbH, Bramsche, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Autohaus Bruns GmbH, Bramsche, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/1-v2-hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.
Osnabrück, den 19. Dezember 2024 Dr.
Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft gezeichnet Esmann, Wirtschaftsprüfer gezeichnet Dr. Niemann, Wirtschaftsprüfer |
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