Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 201229
Vorher
Optiker Jung GmbH
Eingetragen
30.12.1977
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen und der Betrieb einer Bildagentur.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Jung
seit 9.3.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Alexander Jung
45.00%
Franziska Jung
45.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Alexander Jung
22.500 DM
45.00%
Franziska Jung
22.500 DM
45.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Optiker Jung GmbH

Ludwigsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 260.872,00 284.877,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 21.201,00 29.749,00
III. Finanzanlagen 239.670,00 255.127,50
B. Umlaufvermögen 793.076,46 654.830,15
I. Vorräte 57.499,83 55.901,55
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.920,16 36.595,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 708.656,47 562.332,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 24.981,26 18.731,03
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.078.929,72 958.438,68

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 870,16 61.769,78
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 24.694,43 -36.205,19
B. Rückstellungen 1.032.648,58 874.394,37
C. Verbindlichkeiten 45.410,98 22.274,53
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 45.410,98 22.274,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.078.929,72 958.438,68

Anhang

Optiker Jung, Ludwigsburg

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die Firma hat ihren Sitz in Ludwigsburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 201229 eingetragen.

B. ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft i.S.d. § 267a HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Offenlegung wurden nicht in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages in EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2018 aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert angewandt worden.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt
(§§ 265, 266 ff. HGB).

C. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Erstellung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 i.V.m. § 255 Abs. 1 HGB). Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB).

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt.

 Bei den planmäßigen Abschreibungen wird für andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung im Regelfall von einer Nutzungsdauer von 3 Jahren ausgegangen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 250,00 Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden ab dem 1. Januar 2018 sofort abgeschrieben. Für die Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von EUR 251,00 bis EUR 800,00, die ab dem 1. Januar 2018 zugegangen sind, wird ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit 20 % linear abgeschrieben wird. Ab dem 1. Januar 2018 werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR  800,00 sofort abgeschrieben (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG).

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen wegen vorübergehender oder dauernder Wertminderung angesetzt (§ 253 Abs. 1
und 3 HGB).

Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet (§§ 255 Abs. 1, § 253 Abs. 1 und 4 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich oder niedrig verzinslich- bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst.

Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitpunkt danach darstellen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Bewertung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Für die Abzinsung wird der von der Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Die Bewertung der verrechneten Vermögensgegenstände erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung werden mit den Aufwendungen und Erträgen der verrechneten Vermögensgegenstände im Finanzergebnis saldiert.

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich zum 01. Januar 2010 ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungswert in Höhe von EUR 164.650,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Im Jahr 2016 wurden von diesem Betrag 1/15, also EUR 10.977,00 den Pensionsrückstellungen zugeführt und als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Rückstellung für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2019 EUR 54.880,00 (Art. 67 Abs. 2 EGHGB).

Steuerrückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.

Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 2, 2. Hs. HGB). Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1, 4 HGB).

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

D. ANGABEN ZUR BILANZ

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren.

E. SONSTIGE ANGABEN

Im Geschäftsjahr wurden 7 Arbeitnehmer beschäftigt.

Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Stuttgart, den 30.11.2020

Der Geschäftsführer
Andreas Jung

Offenlegungsangaben § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB:
Der Jahresabschluss wurde am 30. November festgestellt.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2020 festgestellt.

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