Optiker
Jung GmbH
Ludwigsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
260.872,00 |
284.877,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
21.201,00 |
29.749,00 |
| III.
Finanzanlagen |
239.670,00 |
255.127,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
793.076,46 |
654.830,15 |
| I.
Vorräte |
57.499,83 |
55.901,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.920,16 |
36.595,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
708.656,47 |
562.332,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24.981,26 |
18.731,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.078.929,72 |
958.438,68 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
870,16 |
61.769,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
24.694,43 |
-36.205,19 |
| B.
Rückstellungen |
1.032.648,58 |
874.394,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
45.410,98 |
22.274,53 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
45.410,98 |
22.274,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.078.929,72 |
958.438,68 |
Anhang
Optiker Jung, Ludwigsburg
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019
A. ALLGEMEINE ANGABEN
ZUM UNTERNEHMEN
Die Firma hat ihren Sitz in Ludwigsburg. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 201229
eingetragen.
B. ALLGEMEINE ANGABEN
ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
i.S.d. § 267a HGB auf. Die
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Offenlegung wurden nicht in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften sowie den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages in
EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum 31.
Dezember 2018 aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die
Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften gegenüber
dem Vorjahr grundsätzlich unverändert angewandt
worden.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt
(§§ 265, 266 ff. HGB).
C. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Erstellung erfolgt unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die Bilanzierung des
Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 1 Satz 1,
Abs. 3 i.V.m. § 255 Abs. 1 HGB). Bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen
(§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB).
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, bewertet.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt.
Bei den planmäßigen Abschreibungen
wird für andere Anlagen sowie Betriebs- und
Geschäftsausstattung im Regelfall von einer
Nutzungsdauer von 3 Jahren ausgegangen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 250,00
Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden ab dem 1.
Januar 2018 sofort abgeschrieben. Für die
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten von EUR 251,00 bis EUR 800,00, die ab
dem 1. Januar 2018 zugegangen sind, wird ein Sammelposten
gebildet, der jährlich mit 20 % linear abgeschrieben
wird. Ab dem 1. Januar 2018 werden
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 800,00 sofort
abgeschrieben (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG).
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten,
gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen wegen
vorübergehender oder dauernder Wertminderung angesetzt
(§ 253 Abs. 1
und 3 HGB).
Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet (§§ 255
Abs. 1, § 253 Abs. 1 und 4 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nominalwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und - soweit unverzinslich oder niedrig verzinslich- bei
Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den
Bilanzstichtag abgezinst.
Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 Abs. 1 HGB).
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen
für einen bestimmten Zeitpunkt danach darstellen.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Bewertung erfolgt nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren. Für die Abzinsung wird
der von der Bundesbank veröffentlichte
durchschnittliche Marktzinssatz berücksichtigt, der
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden
mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Die Bewertung
der verrechneten Vermögensgegenstände erfolgt zum
beizulegenden Zeitwert. Aufwendungen und Erträge aus
der Abzinsung werden mit den Aufwendungen und Erträgen
der verrechneten Vermögensgegenstände im
Finanzergebnis saldiert.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich zum
01. Januar 2010 ein zusätzlicher einmaliger
Rückstellungswert in Höhe von EUR 164.650,00. Von
der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB
wurde Gebrauch gemacht. Im Jahr 2016 wurden von diesem
Betrag 1/15, also EUR 10.977,00 den
Pensionsrückstellungen zugeführt und als
sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen. Die
Unterdeckung der Rückstellung für Pensionen und
ähnlichen Verpflichtungen der Gesellschaft
beträgt zum 31. Dezember 2019 EUR 54.880,00
(Art. 67 Abs. 2 EGHGB).
Steuerrückstellungen sind nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ermittelt.
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet (§ 253
Abs. 1 Satz 2, 2. Hs. HGB). Künftige Preis- und
Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der
Verpflichtung werden berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 Satz 1, 4 HGB).
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB).
D. ANGABEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über fünf Jahren.
E. SONSTIGE ANGABEN
Im Geschäftsjahr wurden 7 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 288
HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Stuttgart, den 30.11.2020
Der Geschäftsführer
Andreas Jung
Offenlegungsangaben § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
HGB:
Der Jahresabschluss wurde am 30. November
festgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2020 festgestellt.
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