GLP
Consulting GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.764,00 |
561,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.764,00 |
561,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
468.535,75 |
358.841,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
177.839,96 |
200.657,96 |
| davon
gegen Gesellschafter |
80.000,00 |
80.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
290.695,79 |
158.183,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18,49 |
50,17 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
58.427,75 |
110.329,19 |
| Aktiva |
529.745,99 |
469.782,27 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
135.329,19 |
158.177,05 |
| III.
Jahresüberschuss |
51.901,44 |
22.847,86 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
58.427,75 |
110.329,19 |
| B.
Rückstellungen |
514.596,00 |
452.604,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.149,99 |
17.178,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
15.149,99 |
17.178,27 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
6.208,59 |
5.057,90 |
| Summe
Passiva |
529.745,99 |
469.782,27 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma "GLP Consulting GmbH" mit Sitz in Hamburg
ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB
147200 eingetragen.
Der Jahresabschluss der GLP Consulting GmbH, Hamburg,
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss ist gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB nach dem Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufgestellt worden. Es
besteht jedoch zum Bilanzstichtag eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit
der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können
(bestandsgefährdendes Risiko). Die Gesellschaft ist
möglicherweise nicht in der Lage im gewöhnlichen
Geschäftsverlauf seine Vermögenswerte zu
realisieren sowie seinen finanziellen Verpflichtungen
nachzukommen.
Die Ereignisse oder Gegebenheiten bestehen darin,
dass die Schulden das Vermögen übersteigen und
die Gesellschaft damit buchmäßig
überschuldet ist.
Die gesetzlichen Vertreter gehen von einer positiven
Fortführungsprognose aus.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer
vermindert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, unter
Zugrundelegung der "projected unit credit method", dem nach
internationaler Rechnungslegung angewendeten
Anwartschaftsbarwertverfahren, bewertet. Die Bewertung
erfolgt unter Verwendung der "Heubeck-Richttafeln 2018 G".
Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche
Marktzinssatz der letzten zehn Jahre, bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,82 %
(Vj. 1,78 %) verwendet. Erwartete Rentensteigerungen mit
2,00 % (Vj. 2,00 %) berücksichtigt.
Hiernach ergibt sich ein Erfüllungsbetrag aus
Pensionsverpflichtungen von 547.180,00 €. Bei
Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der
letzten sieben Jahre in Höhe von 1,74 % ergibt
sich ein Erfüllungsbetrag von 555.354,00 €. Der
Unterschiedsbetrag in Höhe von 8.174,00 €
unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 253
Abs. 6 HGB.
Die ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogenen
Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen
i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem
beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den
korrespondierenden Rückstellungen verrechnet (T€
41,4).
Die
sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Soweit
notwendig, werden hierbei die ungewissen Verbindlichkeiten
und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten 80,0 T€
(Vorjahr: 80,0 T€) Forderungen gegen Gesellschafter.
Verbindlichkeiten
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr in Höhe von 15,1 T€ (Vorjahr:
17,2 T€). Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Der Bilanzposten sonstige Verbindlichkeiten
enthält in Höhe von 6,2 T€ (Vorjahr: 5,1
T€) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 7,2 T€
(Vorjahr: 9,4 T€) und Verbindlichkeiten im Rahmen der
sozialen Sicherheit in Höhe von 0,0 T€ (Vorjahr:
0,0 T€).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für
die Beurteilung der Finanzlage wesentlich sind, bestehen
nicht.
Hamburg, den 14. November
2024
gez.
Herr Karsten Lippstock
gez.
Herr Nils-Oliver Gangloff
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.01.2025
festgestellt.
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