Zanias
GmbH
Lörrach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.003,00 |
15.357,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.422,00 |
13.706,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.581,00 |
1.651,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
745.410,96 |
659.936,77 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
185.975,37 |
309.960,39 |
| II.
Wertpapiere |
99.585,60 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
459.849,99 |
349.976,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.526,78 |
3.705,84 |
| Aktiva |
765.940,74 |
678.999,61 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
636.874,58 |
583.927,40 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
30.990,45 |
30.990,45 |
| III.
Bilanzgewinn |
579.884,13 |
526.936,95 |
| davon
Gewinnvortrag |
526.936,95 |
415.184,28 |
| B.
Rückstellungen |
72.537,60 |
38.884,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
56.528,56 |
56.187,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
56.528,56 |
56.187,46 |
| Passiva |
765.940,74 |
678.999,61 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Allgemeine Grundsätze und Methoden
Bei der Firma Zanias GmbH, mit Sitz in Lörrach
handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d.
§ 267 Abs. 1 HGB
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde abweichend zur Verfahrensweise beim
Anhang von den Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften kein Gebrauch gemacht.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontenform aufgestellt. In der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr die
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die im Vorjahr angewandten
Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden.
In den Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauern zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zweitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Zanias GmbH wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlichen Vorschriften, im Geschäftsjahr linear
vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zum einem Wert von 800,00 Euro wurden sofort in voller
Höhe abgeschrieben.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kredit-, Forderungsausfall- und
Zinsverlustrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf
den Forderungsbestand berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen betreffen
Ertragssteuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden
für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Die Höhe der Rückstellungen wurde nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer Herr Dominik Jaworski
vertreten.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. 22.06.2021
Dominik Jaworski
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.03.2021 festgestellt.
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