Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 706293
Eingetragen
10.1.2011
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
IT-Beratung, die Erbringung sonstiger IT-Dienstleistungen sowie der Vertrieb von Hard- und Software.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dominik Jaworski
seit 9.12.2019
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zanias GmbH

Lörrach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 19.003,00 15.357,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.422,00 13.706,00
II. Sachanlagen 7.581,00 1.651,00
B. Umlaufvermögen 745.410,96 659.936,77
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 185.975,37 309.960,39
II. Wertpapiere 99.585,60  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 459.849,99 349.976,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.526,78 3.705,84
Aktiva 765.940,74 678.999,61

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 636.874,58 583.927,40
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Kapitalrücklage 30.990,45 30.990,45
III. Bilanzgewinn 579.884,13 526.936,95
davon Gewinnvortrag 526.936,95 415.184,28
B. Rückstellungen 72.537,60 38.884,75
C. Verbindlichkeiten 56.528,56 56.187,46
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 56.528,56 56.187,46
Passiva 765.940,74 678.999,61

Anhang

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Allgemeine Grundsätze und Methoden

Bei der Firma Zanias GmbH, mit Sitz in Lörrach handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB

Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde abweichend zur Verfahrensweise beim Anhang von den Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften kein Gebrauch gemacht.

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontenform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Die im Vorjahr angewandten Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

In den Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauern zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zweitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Firma Zanias GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften, im Geschäftsjahr linear vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zum einem Wert von 800,00 Euro wurden sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kredit-, Forderungsausfall- und Zinsverlustrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen betreffen Ertragssteuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Höhe der Rückstellungen wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den einzelvertretungsberechtigten

Geschäftsführer Herr Dominik Jaworski vertreten.

sonstige Berichtsbestandteile


gez. 22.06.2021
Dominik Jaworski


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.03.2021 festgestellt.

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