Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 10487
Eingetragen
3.1.2012
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Übernahme der Stellung als Komplementärin der TARA Immobilien GmbH & Co. KG.

Historie

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Management

NameRolle
Gernot Sonnek
seit 10.4.2012
Geschäftsführer
Ramona Scherer
seit 3.1.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Salzkotten
12.500 €
50.00%
Paderborn
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TARA Verwaltungs GmbH

Salzkotten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 03.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

2012

2011

A. Umlaufvermögen

28.573,27

0,00

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

28.193,59

0,00

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

379,68

0,00

Summe Aktiva

28.573,27

0,00



PASSIVA

2012

2011

A. Eigenkapital

26.783,72

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

0,00

II. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-)

1.783,72

0,00

B. Rückstellungen

834,43

0,00

C. Verbindlichkeiten

955,12

0,00

Summe Passiva

28.573,27

0,00

ANHANG

Gliederung

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. 1. Vorbemerkung

1. 2. Gliederung des Jahresabschlusses

1. 3. Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften

1. 4. Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. 5. Grundlagen der Währungsumrechnung

1. 6. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2. Sonstige Ausführungen

2. 1. sonstige finanzielle Verpflichtungen

2. 2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen

2. 3. Angaben zu Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist

2. 4. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

2. 5. Angaben zu den Arbeitnehmern

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. 1. Vorbemerkung

Nachstehender Anhang zur Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung per 31.12.2012 der TARA Verwaltungs GmbH wurde als Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 264 (1) S.1 HGB unter Berücksichtigung der maßgeblichen Vorschriften des HGB, des GmbHG sowie des EGHGB erstellt.

Entsprechend handelsrechtlicher Vorschriften besteht die Möglichkeit, bestimmte Angaben zu Einzelposten wahlweise in der der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorzunehmen.

Bei der Ausübung dieses Wahlrechtes wurde einer Erläuterung im Anhang der Vorzug gegeben.

Sämtliche Angaben im Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) erfolgten in €. Die Angaben der Vorjahreswerte erfolgten ebenfalls in €.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden im Rahmen der Ausführungen die jeweiligen Rechtsnormen aufgeführt.

Die Gliederung, der Aufbau und der Umfang des Anhangs wurde so gestaltet, dass die (im Rahmen einer funktionalen Betrachtung) dem Anhang beigemessenen Aufgaben

a) Interpretationsfunktion

b) Entlastungsfunktion

c) Ergänzungsfunktion

erfüllt sind, um den Adressaten einen besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GmbH zu gewährleisten.

Insofern notwendig, wird der Anhang aus Gründen der Übersichtlichkeit um weiter ausführende Anlagen zum Anhang ergänzt. Entsprechende Verweise auf diese Anlagen finden sich in den Ausführungen zum Anhang.

1. 2. Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung.

Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Für die Gliederung und Bewertung wurden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet; wobei grundsätzlich die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften angewandt wurden.

[§ 284 HGB i.V.m. §265(4) HGB]

Die Notwendigkeit, unterschiedliche Geschäftszweige nach verschiedenen Gliederungsvorschriften darzustellen, war nicht erkennbar.

1. 3. Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften

Bezugnehmend auf § 284 (2) Nr.1 HGB werden im folgenden die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt.

a) Bilanzierungsmethoden

1. Inanspruchnahme von Ansatzwahlrechten

[255 (4) HGB]

Ein Geschäfts- oder Firmenwert war nicht zu aktivieren.

2. Inanspruchnahme von Bilanzierungshilfen

Bilanzierungshilfen i.S.v. §§269; 274(2) HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

3. Inanspruchnahme von Ausweiswahlrechten

[§275 (1) S.1 HGB]

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. §275 (2) HGB gegliedert.

b) Bewertungsmethoden

1. Inanspruchnahme von Methodenwahlrechten

Rückstellungen

[§249 HGB]

Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird.

Art und Höhe der einzelnen Rückstellungen ergeben sich aus folgender Übersicht:

- Rückstellungen für Körperschaftsteuern 317,- €

- Rückstellungen für Solidaritätszuschlag 17,43 €

Die ausgewiesenen Werte stimmen mit den Steuererklärungen des Berichtsjahres überein.

- Rückstellungen für Abschluss und Prüfung 500,- €

Hierbei handelt es sich um die zu erwartenden Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie eventuelle Prüfungsarbeiten.

Weitere Rückstellungen waren nicht erkennbar.

c) Ausweis des Unterschiedsbetrages bei Inanspruchnahme von Bewertungsvereinfachungsverfahren

[§284 (2) Nr.4 HGB]

Im Falle der Inanspruchnahme von Vereinfachungsverfahren nach der Gruppen- und Verbrauchsfolgebewertung ergaben sich keinerlei wesentliche Unterschiede gegenüber einer Bewertung auf Basis des letzten Börsen- oder Marktpreises.

1. 4. Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

[§§252 (1)Nr.6; 284 (2) Nr.3 HGB]

Von den in der Eröffnungsbilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht abgewichen.

1. 5. Grundlagen der Währungsumrechnung

[§284 (2) Nr.2 HGB

Währungsumrechnungen waren nicht vorzunehmen.

1. 6. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

[§264 (2) S.2 HGB]

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen der Betrachtungsweise eines "Average Prudent Investors". Auf weitere Angaben wurde daher in diesem Zusammenhang verzichtet.

2. Sonstige Ausführungen

2. 1. sonstige finanzielle Verpflichtungen

[§285 Nr.3 HGB]

Neben den in der Bilanz ersichtlichen sowie den nach § 251 HGB aufgeführten finanziellen Verpflichtungen waren unter Berücksichtigung der Befreiungsvorschrift des §288 keine weiteren finanzielle Verpflichtungen zu nennen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

2. 2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen

[§285 Nr.11 HGB]

Das Berichtsunternehmen war zum Bilanzstichtag unmittelbar oder mittelbar an keinem Unternehmen mit mehr als 20% beteiligt.

2. 3. Angaben zu Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist [§285 Nr.11a HGB]

Die Kapitalgesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Tara Immobilien GmbH & Co KG, Paderborn

2. 4. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

[§285 Nr.9 HGB; §42(3) GmbHG]

Die Geschäftsführung im Berichtsjahr bestand aus 2 Personen. Im Berichtsjahr waren dies:

- Frau Ramona Scherer

- Herr Gernot Sonnek

2. 5. Angaben zu den Arbeitnehmern

[§285 Nr.7 HGB]

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführung) betrug im Berichtsjahr 0

 

Salzkotten, den 01. März 2013

gez. Gernot Sonnek

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.03.2013

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