Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 8638
Eingetragen
15.12.1983
Branche
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, TapezierereiHerstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenGlasergewerbe
Gegenstand
Verlegung und Verkauf von Fliesen, Bau von offenen Kaminen und Kachelöfen

Historie

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Management

NameRolle
Armin Löhner
seit 22.7.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

86937 Scheuring
26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Peter Löhner GmbH

Scheuring

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz zum 31. Dezember 2011

AKTIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 1.901,00 2.816,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 6.351,60 6.793,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.670,23 19.827,21
III. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 28,36 2.334,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 699,77 525,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 132.159,29 112.527,35
162.810,25 144.823,54

PASSIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag - 138.527,35 - 142.092,77
III. Jahresfehlbetrag (Jahresüberschuss) - 19.631,94 3.565,42
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 132.159,29 112.527,35
B. Rückstellungen 51.106,00 53.107,00
C. Verbindlichkeiten 111.704,25 91.716,54
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 111.704,25
162.810,25 144.823,54

Anhang zum 31. Dezember 2011

1. Erläuterungen zum Jahresabschluss

1.1. Allgemeine Erläuterungen

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden hinsichtlich der Gliederung in Anlehnung an die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt.

Die für große Kapitalgesellschaften geltenden Ausweis-, Bewertungs- und Erläuterungsvorschriften wurden jedoch nur insoweit befolgt, als es für erforderlich und zweckmäßig gehalten wurde.

Im offenzulegenden Jahresabschluss wurden alle für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen angewendet.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

1.2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

1.2.1. Angabe der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Die Bilanzierung der immateriellen Gegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.

Grundlage der Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und auch degressiv abgeschrieben, soweit dies dem tatsächlichen Wertverzehr entspricht.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150 wurden im Geschäftsjahr aus Vereinfachungsgründen sofort als Aufwand behandelt.

Bewegliche und selbständig nutzbare Anlagegüter mit Anschaffungskosten ab EUR 151 bis EUR 1.000, die in den Vorjahren in einem Sammelposten gem. § 6 Abs. 2 EStG i.d.F. 2008 zusammengefasst worden sind, werden aus Vereinfachungsgründen weitergeführt.

Die Bewertung der R-H-B-stoffe/Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Wegen der kontinuierlichen Wiederbeschaffung wurden gewogene Durchschnittspreise zugrunde gelegt.

Soweit dies der tatsächlichen Verbrauchsfolge entspricht, wurde auch die Lifo-Methode angewendet (§ 256 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. unter Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Bei Wegfall der Gründe für eine Wertberichtigung wird eine Zuschreibung bis zur Höhe der Anschaffungskosten vorgenommen.

Der ausgewiesene nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag führt nicht zu einer Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts (siehe Erläuterungen zur Bilanz).

Die Bewertung wurde daher trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs.1 Nr.2 HGB) vorgenommen.

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

1.3. Erläuterungen zur Bilanz

1.3.1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Für Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt.

Die Berechnung basiert auf dem von der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB ermittelten Zinssatz zum Bilanzstichtag in Höhe von 5,14 % für eine Laufzeit von 15 Jahren.

Den Berechnungen liegen die Heubeck Richttafeln 2005 G zu Grunde.

1.3.2. Erläuterungen zum nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag

Der Bilanzverlust entwickelt sich wie folgt:

EUR
Verlustvortrag zum 01. Januar 2011 138.527,35
Jahresfehlbetrag 19.631,94
Bilanzverlust zum 31. Dezember 2011 158.159,29
davon durch Eigenkapital gedeckt 26.000,00
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 132.159,29

Die ausgewiesene bilanzielle Überschuldung führt nach Überzeugung der Geschäftsführung nicht zu einer Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung, da stille Reserven im Anlagevermögen vorhanden sind. Außerdem sind die Gesellschafter bereit, auf ihre gegenüber der Gesellschaft bestehenden Forderungen zu verzichten und gegebenenfalls weiteres Kapital zuzuführen, soweit eine Überschuldung gegeben ist. Von einer Weiterführung des Unternehmens kann ausgegangen werden.

2. Beziehungen zu Unternehmensorganen

2.1. Angabe der Namen und Berufe der Mitglieder des Geschäftführungsorgans und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte durch die folgenden Personen geführt:

 

Herr Armin Löhner, Fliesenlegermeister

2.2. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten: EUR 56.869,46

 

Landsberg, 07.12.2012

Peter Löhner GmbH
Fliesenfachgeschäft

gez. Armin Löhner, Geschäftsführer

Ergänzende Angabe zur Feststellung des Jahresabschlusses

Der vorstehende Jahresabschluss wurde am 07.12.2012 festgestellt.

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