Kadex
Domotica GmbH
Meiningen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.127.197,66 |
2.378.855,66 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.931,00 |
92.424,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.125.266,66 |
2.286.431,66 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.304.442,15 |
1.317.343,41 |
| I.
Vorräte |
45.599,66 |
501.027,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.004.966,29 |
716.515,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.936,65 |
13.305,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
253.876,20 |
99.800,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.928,00 |
13.282,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.444.567,81 |
3.709.481,07 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
490.173,13 |
619.757,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
250.500,00 |
250.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.000,00 |
25.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
344.257,10 |
704.409,91 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
129.583,97 |
360.152,81 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
493.786,00 |
529.884,00 |
| C.
Rückstellungen |
61.754,27 |
58.403,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
2.388.665,63 |
2.501.436,97 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.881.348,55 |
1.838.022,33 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.188,78 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.444.567,81 |
3.709.481,07 |
Anhang
I. Wesentliche Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die Kadex Domotica GmbH ist zum Bilanzstichtag eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Die dem Jahresabschluss 2010 zu Grunde liegenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Wesentlichen unverändert zum Vorjahr angewendet.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Für die
Zugänge an beweglichen Anlagegütern werden die
Jahresabschreibungen zeitanteilig angesetzt.
Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bzw. zu den jeweils niedrigeren
beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren
beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den
Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter
Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit der
Bestände ermittelt. Abwertungen für
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und
verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem
und ausreichendem Umfang vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von
0,5 % auf die nicht einzelwertberichtigten
Forderungen gebildet.
Zum Bilanzstichtag waren Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen zum Zwecke der
Periodenabgrenzung als
Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz
einzustellen.
Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse
werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung
in den gesonderten Passivposten (§ 265 Abs. 5 Satz 2
HGB)
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
gemäß der Stellungnahme HFA 1/1984 des IDW
eingestellt. Die Auflösung dieses Postens erfolgt
entsprechend der tatsächlichen Abschreibung der
geförderten Investitionen.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt:
- durchschnittlicher Marktzins für eine Laufzeit
von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank
bekanntgemacht wurde
- Lohn- und Gehaltssteigerungen nach den
Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln
2005 G"
Der Zuführungsbetrag aus der Umbewertung nach
BilMoG wird gem. Art. 67 I EGHGB bis zum 31.12.2024 mit
jährlich mindestens 1/15 zugeführt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Zum Bilanzstichtag waren Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag soweit sie Ertrag für eine bestimmte
Zeit nach diesem Tag darstellen zum Zwecke der
Periodenabgrenzung als
Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz
einzustellen.
II. Angaben zur Bilanz
Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
bezieht sich in voller Höhe auf erhaltene
Investitionszuschüsse für am Bilanzstichtag
bereits durchgeführte Investitionen und wird als
gesonderte Position in der Bilanz ausgewiesen.
Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum
31.12.2010 beträgt EUR 10.629,73 und entspricht den
bis 31.12.2024 noch ergebniswirksam zu
berücksichtigenden Zuführungsbetrag aus der
Umbewertung nach BilMoG.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR
777.238,52 (EUR 194.468,32) enthalten.
III. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
2. Mitglieder der Geschäftsführung und
Aufwendungen für Organe im Geschäftsjahr
Der Geschäftsführung gehörten im
Geschäftsjahr an:
Herr Albertus J. W. Kalkhoven, MV Nijmegen,
Niederlande
Herr Serge Kalkhoven, MV Nijmegen, Niederlande
Herr Marc Hoeijmans, BX Milsbeek, Niederlande
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder
der Geschäftsführung für das
Geschäftsjahr 2010 wird gemäß § 286
Abs. 4 HGB verzichtet.
Meiningen-Dreißigacker, 12. Oktober 2011
gez.
Albertus J. W. Kalkhoven
gez.
Serge Kalkhoven
gez.
Marc Hoeijmans
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.11.2011 festgestellt.
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