Schmaus Formplast GmbHLiquidiert

80799 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 1251
Eingetragen
8.4.1980
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Kunststoffen in PrimärformenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von technischen Weich-PVC-Teilen sowie Wiederaufbereitung von Kunststoffen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Heike Schmaus
seit 8.11.2021
Prokura
Werner Schmaus
seit 20.8.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schmaus Formplast GmbH

Aichach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 225.523,00 382.059,00
I. Sachanlagen 225.523,00 382.059,00
B. Umlaufvermögen 2.414.157,43 1.945.782,17
I. Vorräte 90.526,96 82.665,66
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 556.526,15 569.443,28
III. Wertpapiere 179.973,00 164.430,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.587.131,32 1.129.243,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.057,21
Aktiva 2.639.680,43 2.328.898,38

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.314.260,01 1.016.571,56
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 991.006,97 931.702,63
III. Jahresüberschuss 297.688,45 59.304,34
B. Rückstellungen 1.264.137,02 1.289.806,78
C. Verbindlichkeiten 61.283,40 22.520,04
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 61.283,40 22.520,04
Passiva 2.639.680,43 2.328.898,38

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bi-lanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Soweit vom Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens im Sinne des § 6 IIa EStG für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 Gebrauch gemacht wurde erfolgt die Abschreibung  mit 20%.

Die Bewertung von Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB), soweit keine dauernden Wertminderungen Teilwertabschreibungen erforderlich machten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden, soweit vorhanden, zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).

Vom Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastung nach § 274 I S.2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. ( § 253I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst ( § 253 II 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Angaben zur Bilanz
Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen werden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt ( § 285 Nr. 24 HGB).
· durchschnittlicher Marktzins von 5,15 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
· Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2% nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
· Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln "

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 37.533. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHSG wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2022 beträgt € 5.005,00. ( Art 67 II EGHGB). .
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 III 3 HGB wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden, soweit diese notwendig waren, in der GuV ausgewiesen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Werner Schmaus, Kaufmann

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Das Ergebnis wird, bis auf weiteres, auf neue Rechnung vorgetragen.

München, 09.12.2024

______________________
Schmaus Formplast GmbH
Werner Schmaus
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2024 festgestellt.

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