Robert
Hartmann Verwaltungs-GmbH
Iphofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
45.857,02 |
45.165,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.406,85 |
40.163,75 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.450,17 |
5.001,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
45.857,02 |
45.165,19 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
43.871,85 |
43.180,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
18.871,85 |
18.180,44 |
| B.
Rückstellungen |
979,76 |
977,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.005,41 |
1.007,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
45.857,02 |
45.165,19 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis
31. Dezember 2019
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Robert Hartmann
Verwaltungs-GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Iphofen
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Würzburg
Register-Nr.: 8672
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach § 267a
Abs.1 HGB um eine Kleinstkapitalgesellschaft.
Eine Prüfung nach § 316 ff HGB war damit
nicht erforderlich. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 Abs. 1 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gem.
§§ 268-274a, 276-278 HGB und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a
HGB aufgestellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Der Jahresabschluss der Robert Hartmann
Verwaltungs-GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen
waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken sind durch pauschale
und individuelle Wertkorrekturen berücksichtigt.
Die Bewertung der
Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle am
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2
HGB wurden nicht gebildet.
Währungsschulden waren am Bilanzstichtag nicht
vorhanden.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
bestehen in Höhe von Euro 41.400,05 (Vorjahr:
Euro 40.157,38).
2. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen in Höhe von Euro 1.005,41 (Vorjahr: Euro
1.007,10).
In diesen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 596,35
(Vorjahr: Euro 589,74) enthalten.
D
. Sonstige Pflichtangaben
1. Angaben zur Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr Herr Robert Hartmann.
2. Sonstige Angaben
Die Robert Hartmann Verwaltungs-GmbH ist
unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Robert
Hartmann Heizung-, Sanitär- und Metallbau GmbH &
Co. KG, mit Sitz in Iphofen-Possenheim.
Iphofen-Possenheim, den 15. Dezember 2020
Robert Hartmann Verwaltungs-GmbH
gez. Robert Hartmann
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2020 festgestellt.
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