Glasergewerbe
Manfred Dornhof GmbHLiquidiert
22045 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas, Dipl.- Kfm. Borszcz seit 28.11.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Manfred Dornhof GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGDieser Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften des HGB und der relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Maßgebend für die Erstellung dieses Jahresabschlusses waren die folgenden, im Vergleich zum Vorjahr im Prinzip gleichbleibenden, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Entgeltlich erworbene Immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu den Anschaffungskosten aktiviert und ent-sprechend ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben, sofern diese der Abnutzung unterliegen. Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungskosten bzw. zu den Herstellungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben, sofern es abnutzbar ist. Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen reduziert. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Anschaffungswert bis € 410,- werden im Jahr des Zugangs sofort voll abgeschrieben. Zugänge des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben. Die Verein-fachungsregel gemäß Abschnitt 44 (2) EStR wird bei den beweglichen Vermögensgegenständen angewendet. Die bilanzierten Ausleihungen bei den Finanzanlagen wurden zum Nennwert bewertet. Vermögensgegenstände bei den Vorräten wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zu einem entsprechend niedrigeren Marktpreis bewertet. Die Aktivierung der Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten nach der FIFO-Methode (first in, first out) bzw. zu den niedrigeren Marktpreisen am Bilanzstichtag. Die gesetzlich zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips ausgenutzt. gez. Andreas Borszcz (Geschäftsführer) Hamburg, 5.10.2012 Hinweis: Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt nach § 328 Abs. 1 Nr. 2 HGB vor der Feststellung, die im 1. Hj. 2013 nachgeholt wird.
Andreas Borszcz (Geschäftsführer) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.10.2012 |
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