Kreissparkasse Steinfurt

Stammdaten

Register
Amtsgericht Steinfurt HRA 4197
Vorher
Kreissparkasse Steinfurt - Zweckverbandssparkasse des Kreises Steinfurt und der Städte und Gemeinden Altenberge, Greven, Hörstel, Hopsten, Horstmar, Ibbenbüren, Ladbergen, Laer, Lienen, Lotte, Metelen, Mettingen, Neuenkirchen, Nordwalde, Recke, Saerbeck, Steinfurt, Tecklenburg, Westerkappeln und Wettringen
Eingetragen
19.2.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § 1 der Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechts und des Betriebs der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 1995

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Langkamp
seit 2.1.2023
Vorsitzender des Vorstands
Peter Hensmann
seit 2.1.2023
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kreissparkasse Steinfurt (vormals: Kreissparkasse Steinfurt - Zweckverbandssparkasse des Kreises Steinfurt und der Städte und Gemeinden Altenberge, Greven, Hörstel, Hopsten, Horstmar, Ibbenbüren, Ladbergen, Laer, Lienen, Lotte, Metelen, Mettingen, Neuenkirchen, Nordwalde, Recke, Saerbeck, Steinfurt, Tecklenburg, Westerkappeln und Wettringen)

Ibbenbüren

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

Kreissparkasse, Steinfurt

1. Grundlagen der Sparkasse

Die Kreissparkasse Steinfurt ist gemäß § 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Münster und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Steinfurt unter der Nummer A 4197 im Handelsregister eingetragen.

Träger unserer Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband, der von dem Kreis Steinfurt und den Städten und Gemeinden Altenberge, Emsdetten, Greven, Hörstel, Hopsten, Horstmar, Ibbenbüren, Ladbergen, Laer, Lienen, Lotte, Metelen, Mettingen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Recke, Saerbeck, Steinfurt, Tecklenburg, Westerkappeln und Wettringen gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Ibbenbüren. Satzungsgebiet der Kreissparkasse Steinfurt sind das Gebiet des Trägers sowie das Gebiet der angrenzenden Kreise Borken, Coesfeld, Emsland, Osnabrück, Warendorf, Landkreis Grafschaft Bentheim und der kreisfreien Städte Münster und Osnabrück. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Kreissparkasse Steinfurt ist über den Sparkassen-Teilfonds des SVWL dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Unsere Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.

Die Gesamtzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten einschließlich der Aushilfen hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 1,65 % auf 889 verringert, von denen 423 vollzeitbeschäftigt, 408 teilzeitbeschäftigt sowie 58 in Ausbildung sind. Der Rückgang ist zurückzuführen auf das erste Geschäftsjahr nach der Fusion.

Mit der Fusion der Kreissparkasse Steinfurt und der VerbundSparkasse Emsdettem-Ochtrup haben wir zum 31. Dezember 2023 52 Geschäftsstellen. Es handelt sich um 4 Hauptstellen, 15 Beratungs-Center, 9 Filialen und 24 SB-Filialen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Volkswirtschaftliches Umfeld

Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.

Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u. a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.

Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.

Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.

Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 Prozentpunkte. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.

Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.

Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).

Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.

Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %).

Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z. B. 2013: 26.120).

Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.

Gemäß Konjunkturklimaindikator zum Jahresbeginn 2024 der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen zeichnet sich im regionalen Umfeld der Kreissparkasse Steinfurt eine schwache konjunkturelle Erholung ab. Im Dienstleistungsgeschäft hat sich der Lagesaldo aus positiven und negativen Urteilen merklich erholt. Die wirtschaftlichen Aktivitäten konnten offenbar ausgeweitet werden und haben damit zuletzt die Konjunktur gestützt. Dagegen hält die Schwächephase in der Industrie weiter an. Die Produktion reagiert nach wie vor stark auf die Energiepreise, die sich zwar im Laufe des Jahres 2023 stabilisiert hatten, aber auf hohem Niveau geblieben sind. Auch im Handel bleibt die Lage angespannt - die Aufhellung der Konsumstimmung und Belebung der Nachfrage lässt noch auf sich warten. Unter besonderem Druck steht darüber hinaus die nord-westfälische Bauwirtschaft: Hohe Baukosten und verschlechterte Finanzierungsbedingungen belasten auch die nord-westfälischen Unternehmen. Offenbar können Einbrüche im Hoch- und Wohnungsbau durch die Expansion im Tiefbau abgefedert werden. Insgesamt scheint die Talsohle jedoch durchschritten. Vor allem im Münsterland hellt sich das trübe Geschäftsklima leicht auf.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020.

Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.

Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.

Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %).

Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau -viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.

Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.

Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 % im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14 % zu.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %.

Branchenumfeld

Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.

Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %.

Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich -nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.

Auch die Sparkassen in Westfalen-Lippe verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+1,9 %). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+3,3 %), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-0,6 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (41,2 %), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-31,4 %).

Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 %. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.

In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.

Auch die Entwicklung bei den westfälisch-lippischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.

Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 15 Mrd. Euro und lag damit 20,9 % über dem Vorjahreswert.

Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.

Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die westfälisch-lippischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

2.2 Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.

Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

2.3 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Die Kennziffern Cost-Income-Ratio 1, Betriebsergebnis vor Bewertung 2, Kreditwachstum 3, Geldvermögensbildung-Wertpapiere 4 sowie wirtschaftliche Eigenkapitalquote 5, die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden analog der Institutsziele im Berichtsjahr als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert.

1 Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) in %
2 Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) in EUR
3 Veränderung des Kreditvolumens III in % (Gewi 11.3906; es wird das Kreditvolumen einschließlich der Treuhandkredite (=Kreditvolumen III) in die Betrachtung einbezogen.)
4 Nettoabsatz der Wertpapiere in EUR (Gewi 01.2803)
5 Wirtschaftliches Eigenkapital in Relation zum Gesamtrisikobetrag nach der CRR in %

2.4 Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

2.4.1 Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Das Geschäftsvolumen (Kundenkreditgeschäft zuzüglich Eigenanlagen und sonstige Aktiva vor Abzug von Wertberichtigungen) hat sich von 7.401,3 Mio. EUR auf 7.385,9 Mio. EUR reduziert. Die Bilanzsumme ist von 7.247,8 Mio. EUR auf 7.183,4 Mio. EUR zurückgegangen. Wir hatten aufgrund der geplanten Rückzahlung von GLRG III-Geschäften einen höheren Rückgang erwartet.

2.4.2 Aktivgeschäft

2.4.2.1 Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute sanken um 141,7 Mio. EUR auf 301,7 Mio. EUR. Wir haben diese liquiden Mittel in verstärktem Maß in das Kreditwachstum investiert.

2.4.2.2 Kundenkreditvolumen

Die Forderungen an Kunden (Aktiva 4 und 9) erhöhten sich von 5.237,8 Mio. EUR auf 5.438,1 Mio. EUR.

Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich im Wesentlichen bei langfristigen Investitionskrediten an Geschäftskunden und Wohnungsbaudarlehen.

Insgesamt entwickelte sich das Kreditwachstum in Höhe von 3,8 % unwesentlich geringer als wir geplant hatten.

Die Darlehenszusagen beliefen sich im Jahr 2023 auf 838,2 Mio. EUR (Vorjahr 1.145,0 Mio. EUR). Davon entfielen 405,4 Mio. EUR auf die Finanzierung des Wohnungsbaus. Bei Privatpersonen sanken die Zusagen im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 211,9 Mio. EUR. Das zugesagte Kreditvolumen an private Haushalte weist entsprechend der allgemein rückläufigen Entwicklung im Wohnungsbau somit einen Rückgang von 41,6 % auf 297,9 Mio. EUR auf. Im Kreditgeschäft mit Unternehmen und Selbstständigen ging das zugesagte Kreditvolumen korrespondierend mit der konjunkturellen Entwicklung um insgesamt 178,6 Mio. EUR zurück. Die Darlehenszusagen an Unternehmen und Selbstständige in Höhe von 420,9 Mio. EUR lagen somit um 29,8 % unter dem Vorjahresniveau.

2.4.2.3 Wertpapieranlagen

Zum Bilanzstichtag sank der Bestand an Wertpapiereigenanlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 123,2 Mio. EUR auf 1.245,3 Mio. EUR. Für den Rückgang war insbesondere der Rückgang bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von 154,8 Mio. EUR maßgeblich. Der Rückgang hängt mit der Rückzahlung der GLRG III-Geschäfte zusammen. Die aus der Forderungsrückzahlung gewonnene Liquidität ist in die Rückzahlung der GLRG III-Geschäfte geflossen. Die Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren stiegen hingegen im Rahmen der Umsetzung unserer Eigenanlagestrategie um 31,6 Mio. EUR.

2.4.2.4 Anteilsbesitz

Der Anteilsbesitz stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Mio. EUR auf 64,4 Mio. EUR und entfiel mit 63,3 Mio. EUR auf die Beteiligung am SVWL. Die Veränderung zum Vorjahr ergibt sich im Wesentlichen aus der Beteiligung an der neu gegründeten S-International Westfalen-Lippe GmbH.

2.4.2.5 Sachanlagen

Die Sachanlagen sanken im Wesentlichen über die planmäßigen Abschreibungen von 34,3 Mio. EUR auf 31,5 Mio. EUR.

Ein Schwerpunkt unserer Investitionen ist der Ausbau unseres Beratungs-Centers in Nordwalde. Daneben wurden unser Kundenservice-Center in der Hauptstelle Steinfurt umgebaut und an mehreren Standorten Photovoltaikanlagen installiert. Außerdem wurde in die (Sicherheits-)Technik unserer Standorte investiert.

2.4.3 Passivgeschäft

2.4.3.1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich um 433,8 Mio. EUR auf 1.584,1 Mio. EUR.

Bei diesen Beständen handelt es sich im Wesentlichen um langfristige Weiterleitungsdarlehen, Termineinlagen und sonstige aufgenommene Gelder.

2.4.3.2 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich von 4.532,3 Mio. EUR auf 4.849,7 Mio. EUR. Dies entspricht einem Wachstum von 7,0 % bzw. 317,4 Mio. EUR. Die deutlich gestiegenen Zinsen in den letzten beiden Jahren haben in 2023 zu einer fortgesetzten Veränderung im Anlageverhalten der Kunden geführt. Spareinlagen haben sich um 23,1 % bzw. 223,1 Mio. EUR reduziert.

Stark nachgefragt wurden Sparkassenbriefe und Termingelder mit einem Volumen von 978,8 Mio. EUR. Dieses Wachstum wurde vor dem Hintergrund des Zinsniveaus auch aus einem erheblichen Rückgang bei den täglich fälligen Sichteinlagen gespeist. Das Volumen an täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ging in der Folge um 438,3 Mio. EUR oder 12,8 % zurück.

Für 2023 wurde ein Zuwachs der Kundeneinlagen i. H. v. 213,7 Mio. EUR erwartet. Dieser Erwartungswert wurde deutlich übertroffen.

2.4.4 Dienstleistungsgeschäft

Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:

Vermittlung von Wertpapieren

Der Umsatz im Wertpapiergeschäft ist im Geschäftsjahr merklich gestiegen. Mit Umsätzen von 518,2 Mio. EUR sind wir deutlich oberhalb des Vorjahreswertes (478,1 Mio. EUR). Wir hatten eine noch höhere Erwartung. Die getätigten Transaktionen entfielen im Wesentlichen auf Investmentfonds und Aktien.

Der Nettoabsatz der Wertpapiere lag mit 122,0 Mio. EUR ebenfalls über dem Vorjahreswert von 118,3 Mio. EUR und unterhalb des erwarteten Wertes von 125,0 Mio. EUR.

Immobilienvermittlung

Die Vermittlung von Immobilien ist angestiegen. Es wurden insgesamt 177 Objekte vermittelt, was einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 4,1 % bedeutet. Das Volumen der vermittelten Verkaufswerte stieg leicht um 0,2 Mio. EUR auf 52,6 Mio. EUR an.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen

Im Geschäftsjahr wurden 3.672 Bausparverträge mit einer Bausparsumme von insgesamt 198,9 Mio. EUR abgeschlossen, was für die Bausparsumme einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 17,4 % entspricht.

Der Absatz von Lebensversicherungen der Westfälischen Provinzial Versicherung AG ist in der Anzahl von 931 auf 945 gestiegen. Das damit verbundene Beitragsvolumen beträgt 41,8 Mio. EUR nach 37,5 Mio. EUR im Vorjahr. An weitere Anbieter konnten 804 Verträge (19,2 Mio. EUR) vermittelt werden. Der Gesamtabsatz bei diesen Anbietern liegt in der Betrachtung des Beitragsvolumens um 27,9 % unterhalb unseres Vorjahreswertes. Im Kompositgeschäft wurden mit insgesamt 3.040 Neuverträgen ein deutliches Wachstum erzielt (Vorjahr 2.732).

So erreichten wir insgesamt nicht die im Vorjahr erwartete kontinuierliche Steigerung in allen Facetten des Dienstleistungsgeschäfts, sondern eine - wie oben beschrieben - nach Produktarten differenzierte Entwicklung.

2.4.5 Derivate

Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.4.6 Sonstige wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr

Zum 01. Januar 2023 haben wir die beiden Althäuser der Kreissparkasse Steinfurt und der VerbundSparkasse Emsdettem-Ochtrup zur "neuen" Kreissparkasse Steinfurt fusioniert. Die technische Fusion wurde am 20. August 2023 erfolgreich abgeschlossen.

2.5 Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1 Vermögenslage

Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil des Kundenkreditvolumens an der Bilanzsumme in Höhe von 75,7 % (im Vorjahr: 72,3 %). Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden an der Bilanzsumme hat sich von 62,5 % auf 67,5 % erhöht.

Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen.

Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 314,0 Mio. EUR (Vorjahr 306,0 Mio. EUR) aus.

Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse mit dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. Dessen Gesamtbestand erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von 310,9 Mio. EUR auf 346,1 Mio. EUR.

Die Eigenkapitalanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR; Kapitaladäquanzverordnung) wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote nach CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken)) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 14,58 % (im Vorjahr: 14,14 %) den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich des SREP-Zuschlags, der kombinierten Kapitalpuffer sowie der Eigenmittelempfehlung. Zum 1. Februar 2022 wurde der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte erhöht. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für die Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Der Gesamtrisikobetrag stieg aufgrund des allgemeinen Geschäftswachstums von 3.976,1 Mio. EUR auf 4.120,3 Mio. EUR.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte.

Die wirtschaftliche Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 14,58 % entwickelte sich wie geplant.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 8,41 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,00 %.

Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine gute Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist eine gute Kapitalbasis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie vorhanden.

2.5.2 Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 147,7 % bis 210,9 % oberhalb des Mindestwerts von 100 %. Die LCR lag zum 31. Dezember 2023 bei 159,2 %. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 124,3 % bis 13o,7 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gesichert. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als gut.

2.5.3 Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023
Mio. EUR
2022
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Veränderung
%
Zinsüberschuss 113,1 96,6 +16,5 +17,1
Provisionsüberschuss 49,8 47,9 +1,9 +4,0
Nettoergebnis des Handelsbestands 0,0 0,0 0,0 -
Sonstige betriebliche Erträge 5,3 5,8 -0,5 -8,6
Personalaufwand 66,7 59,2 +7,4 +12,7
Anderer Verwaltungsaufwand 26,7 28,0 -1,3 - 4,6
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6,4 5,7 +0,7 +12,3
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 68,4 57,3 +11,1 +19,4
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge 3,3 13,0 -9,7 -74,6
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 35,2 22,9 +12,3 +53,7
Ergebnis vor Steuern 30,0 21,4 +8,6 +40,2
Steueraufwand 22,0 14,4 +7,6 +52,8
Jahresüberschuss 8,0 6,9 +1,1 +15,9
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 74,2 Mio. EUR bzw. 1,02 % (Vorjahr 55,0 Mio. EUR bzw. 0,78 %) der DBS des Jahres 2023. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert für das Betriebsergebnis vor Bewertung von 0,83 % der DBS wurde im Vergleich zur Erwartung deutlich übertroffen.

Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung definierte Größe Cost-Income-Ratio hat sich im Jahr 2023 von 61,8 % auf 55,0 % deutlich verbessert. Sie entwickelte sich damit deutlich besser als der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 61,4 %.

Im Geschäftsjahr 2023 hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Er verbesserte sich um 19,1 % auf 113,3 Mio. EUR. Er beträgt damit 1,56 % der DBS.

Der Provisionsüberschuss lag bei 49,8 Mio. EUR und konnte im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Mio. EUR gesteigert werden. Die Steigerung fiel damit stärker aus als erwartet.

Die Personalaufwendungen sind nach den Werten des Betriebsvergleichs gegenüber dem Vorjahr (58,1 Mio. EUR) auf 61,3 Mio. EUR angewachsen. In Relation zur DBS ergibt sich trotz durchschnittlich niedriger Kapazitäten unter anderem aufgrund des neuen Tarifabschlusses ein Anstieg von 0,82 % auf 0,85 %.

Die Sachaufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,1 % von 31,1 Mio. EUR auf 29,2 Mio. EUR reduziert. In Relation zur DBS entspricht dies einem im Vergleich zum Vorjahr leicht niedrigeren Wert von 0,40 % (0,44 %).

Der Verwaltungsaufwand stieg mit 1,3 Mio. EUR auf 90,5 Mio. EUR deutlich geringer als im Vorjahr erwartet an (95,1 Mio. EUR). Die geringeren Aufwendungen sind unter anderem auf die noch nicht begonnene Umbaumaßnahme der Hauptstelle Emsdetten zurückzuführen.

Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) nach handelsrechtlicher Sicht ergaben einen Aufwand in Höhe von 3,3 Mio. EUR (Vorjahr 13,0 Mio. EUR Aufwand). Aus dem Kreditgeschäft ergab sich ein Bewertungsaufwand von 3,7 Mio. EUR. Das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich. Es entstand ein positives Bewertungsergebnis von 0,5 Mio. EUR (Vorjahr Aufwand von 17,6 Mio. EUR). Sonstige Bewertungsmaßnahmen waren von untergeordneter Bedeutung.

Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde um 35,2 Mio. EUR aufgestockt. Der Jahresüberschuss beträgt 8,0 Mio. EUR (Vorjahr 6,9 Mio. EUR).

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und den herausfordernden Rahmenbedingungen ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Ertragslage als günstig beurteilt.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,11 % (Vorjahr 0,10 %).

2.6 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als erfreulich. Mit dem die Prognose deutlich überschreitenden Ergebnis war eine deutliche Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich.

3. Nachtragsbericht

Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.

4. Risikobericht

4.1 Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
  Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
  Spreadrisiko
  Aktienrisiko
  Immobilien- und Infrastrukturrisiko
Beteiligungsrisiko  
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
  Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko  

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 796,6 Mio. EUR. Das im Rahmen der Einführung der ökonomischen Risikotragfähigkeit abgeleitete Gesamtlimit von 460,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und initial so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurde für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, Aktien und Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte. Hinsichtlich der Ermittlung des Immobilien- und Infrastrukturrisikos werden im Zusammenspiel zu den übrigen Risikokategorien des Marktpreisrisikos keine risikomindernde Diversifikationseffekte berücksichtigt.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko   77,0 56,7 73,7
  Kundengeschäft      
  Eigengeschäft      
  Beteiligungen      
Marktpreisrisiko   258,0 228,8 88,7
  Zinsänderungsrisiko      
  Spreadrisiko      
  Aktienrisiko      
  Währungsrisiko      
  Immobilien- und Infrastrukturrisiko      
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 90,0 80,2 89,1
Operationelles Risiko   35,0 25,9 74,1
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko   460,0 391,7 85,1

Die zuständigen Bereiche steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditobergrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass die Risikotragfähigkeit sowohl im Falle aller drei Standardstressszenarien ("Schwerer konjunktureller Abschwung", "Markt- und Liquiditätskrise" und "Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg") als auch im Rahmen der Betrachtung zweier Nachhaltigkeitsszenarien ("Physisches Nachhaltigkeitsszenario" und "Transitorisches Nachhaltigkeitsszenario") gegeben ist.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation auf der Grundlage des Gesamtrisikoberichts informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen die Einrichtung von Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen sowie insbesondere die Tätigkeit der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der funktionsfähigen Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Funktion, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch den Bereichsleiter der Gesamtbanksteuerung wahrgenommen. Dieser ist dem Überwachungsvorstand unterstellt.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1 Adressenrisiken

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

4.2.1.1 Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das auf der Grundlage der internen Risikoberichterstattung ermittelte Kundenkreditvolumen zeigt eine ausgewogene Verteilung auf die Kundengruppen. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Anteile nur unwesentlich verändert.

Kundenkreditvolumen (einschließlich nicht in Anspruch genommener Kreditzusagen und außerbilanzieller Geschäfte) in Mio. EUR
31.12.2023 31.12.2022
Unternehmen 3.267,7 3.203,7
Privatkunden 3.133,9 3.158,7
Öffentliche Haushalte 299,3 216,3
Sonstige 1,4 0,4
Gesamt 6.702,3 6.579,1

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Die Schwerpunkte im Unternehmenskundengeschäft mit den höchsten Anteilen am Kundenkreditvolumen der Unternehmen liegen in den Branchen Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (25,8 %), verarbeitendes Gewerbe (10,8 %) und Energie, Wasser und Bergbau (11,5 %). Bemerkenswerte Risikokonzentrationen in Branchen sind nicht erkennbar.

Die Größenklassenstruktur des Kundenkreditgeschäfts nach Gruppe verbundener Kunden (GvK) zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts.

Größenklasse 1 2 3 4
in Mio. EUR bis 1,0 1,0 bis 5,0 5,0 bis 10,0 ab 10,0
Volumen in % 55,9 20,1 8,9 15,1

Die Leitlinien zum Kreditgeschäft sind ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Die Struktur des gerateten Kundenkreditgeschäfts auf Einzelkundenbasis stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Ratingklasse Volumen
in %
1 bis 5 82,1
6 bis 10 15,1
11 bis 15 2,3
16 bis 18 0,5

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Die Adressenausfallrisiken entwickelten sich im Jahr 2023 annähernd konstant. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft fiel besser aus als geplant.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand haben wir Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2023
TEUR
Einzelwertberichtigungen 13.747 7.231 2.097 5.192 13.689
Rückstellungen 249 --- 249   ---
Pauschalwertberichtigungen 8.064 1 589 --- 7.476
Pauschale Rückstellungen * 1.719 215 235 --- 1.699
Gesamt 23.779 7.447 3.170 5.192 22.864

* Für nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert.

Die Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine rückläufige Entwicklung.

4.2.1.2 Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten für Emittenten / Emittentengruppen

Festlegung von Limiten für Kontrahenten

Festlegung von externen Mindestratings für direkt gehaltene Eigenanlagen

-Festlegung von Anlagerichtlinien für die Spezialfonds

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 1.245,3 Mio. EUR (Buchwerte). Wesentliche Positionen sind dabei direkt gehaltene Anleihen und Schuldverschreibungen (337,7 Mio. EUR) und zwei Wertpapierspezialfonds (893,2 Mio. EUR).

Auf der Grundlage des Sparkassen-Betriebsvergleichs zeigen die Tageswerte der verzinslichen Wertpapiere (einschließlich der in den Wertpapierspezialfonds gehaltenen Positionen gemäß Durchschau) nachfolgende Ratingverteilung:

Bonität Moody's Standard & Poor's auf Basis von Tageswerten 31.12.2023
in %
auf Basis von Tageswerten 31.12.2022
in %
exzellent, praktisch kein Ausfallrisiko Aaa AAA 10,6 9,1
sehr gut bis gut Aa1 - Aa3 AA+ - AA- 21,9 22,1
gut bis befriedigend A1 - A3 A+ - A- 36,1 43,1
befriedigend bis ausreichend Baa1 - Baa3 BBB+-BBB- 16,0 13,3
Mangelhaft, anfällig für Zahlungsverzug Ba1 - Ba3 BB+-BB- 4,9 4,4
Mangelhaft, stark anfällig für Zahlungsverzug B1 - B3 B+ - B- 10,3 7,8
Zahlungsverzug Caa1 - D CCC+ - D 0,2 0,0
ohne Rating     0,0 0,2
      100,0 100,0

Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen verzinslichen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich Investment Grade.

Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen in Form von Wertpapieren betrug am 31. Dezember 2023 729,3 Mio. EUR und ist über Anlagen in den Spezialfonds breit gestreut. Sie entfallen überwiegend auf Länder mit guten Ratingeinstufungen.

4.2.1.3 Beteiligungsrisiken

Das Risiko aus einer Beteiligung (Beteiligungsrisiko) umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer Beteiligung. Diese negative Abweichung setzt sich zusammen aus den Wertänderungen einer Beteiligung an sich sowie der negativen Abweichung zum erwarteten Ertrag (Ausschüttung).

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.

Die Steuerung der Beteiligungsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Verbands für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive werden Beteiligungen im Planszenario und adversen Szenario berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

Unser Beteiligungsvermögen besteht im Wesentlichen aus der strategischen Beteiligung am SVWL mit einem Buchwert von 63,3 Mio. EUR. Hier besteht eine Konzentration, die sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation ergibt und bei der die Wirkungsweise des Haftungsverbundes zu berücksichtigen ist. Die übrigen Beteiligungen sind von untergeordneter Bedeutung.

Aus der Beteiligung am SVWL resultieren Risiken hinsichtlich der weiteren Wertentwicklungen der Beteiligungen des SVWL, die wir in unser Risikomanagement einbeziehen. Außerdem haftet die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Stammkapital des SVWL für unerwartete Risiken aus dem Auslagerungsportfolio "Erste Abwicklungsanstalt" (EAA), in das strategisch nicht notwendige Vermögenswerte der ehemaligen WestLB AG zwecks Abwicklung übertragen wurden.

4.2.2 Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für die beiden Spezialfonds. Darüber hinaus sind in einem der Spezialfonds hinsichtlich möglicher marktpreisinduzierter Kursrückgänge Wertsicherungsstrategien implementiert. Das in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellte Risikokapital wird vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit festgelegt und überwacht.

4.2.2.1 Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung oder Erhöhung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 63 Handelstage (Haltedauer) von diesem statistisch erwarteten Wert wird mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Geschäfte.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten auch Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Währung Zinsschock (+200 / -200 BP)
Vermögensrückgang Vermögenszuwachs
TEUR -91.931 + 95.902
in % der Eigenmittel 15,3 % 16,0 %

4.2.2.2 Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread der Aufschlag auf eine risikolose Zinskurve verstanden.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berücksichtigung auf Basis von Bewertungsszenarien zum Marktpreisrisiko

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

4.2.2.3 Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berücksichtigung auf Basis von Bewertungsszenarien zum Marktpreisrisiko

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Aktien werden zurzeit ausschließlich in dem Spezialfonds mit implementierten Wertsicherungsstrategien gehalten.

4.2.2.4 Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Miet-Ertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Im Rahmen des Immobilienrisikos betrachten wir auch die Risiken aus einer Veränderung der Marktwerte aus Anlagen in Infrastrukturfonds.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berücksichtigung auf Basis von Bewertungsszenarien zum Marktpreisrisiko

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels eines Property Return Modells

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Immobilien im Eigenbestand werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken aus den Anlagen in Immobilien- und Infrastrukturfonds sind derzeit nicht erkennbar.

4.2.3 Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden nachfolgend definierten Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. In der letzten Risikoinventur wurde das Refinanzierungskostenrisiko erstmals als wesentlich für die Sparkasse eingestuft.

Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der Liquiditätsdeckungsquote (LCR) und Festlegung einer Risikotoleranz

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der Strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) und Festlegung einer Risikotoleranz

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. An liquiditätsmäßig engen Märkten ist die Sparkasse weitestgehend nicht investiert.

Im Risikofall beträgt die Survival Period der Sparkasse zum Bilanzstichtag 5 Monate.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.4 Operationelle Risiken

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

Systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Normative Perspektive: Abbildung im Plan- und im adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Einsatz von Organisationsrichtlinien, automatisierten Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollsystemen, deren Funktionsfähigkeit laufend überwacht und von der Internen Revision geprüft wird

Abdeckung von Schadensfällen durch Versicherungen

Konzentrationen bestehen innerhalb der erkannten operationellen Risiken (Intrarisiken) hinsichtlich der Ursachenkategorie "Gesetze/Rechtssprechung". Diese Konzentrationen ergeben sich aus dem Geschäftsmodell der Sparkasse (geschäftsimmanent) und werden durch z.B. die weitgehende Verwendung zentraler Vertragsmuster der Deutschen Sparkassenorganisation begrenzt.

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

4.3 Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Im Jahr 2023 bewegten sich die Risiken jederzeit innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen in Form von Umstrukturierungen im Rahmen des fortgeführten Gesamtrisikolimits ergaben sich zum 21. November 2023 lediglich aufgrund der Überschreitungen der Frühwarnschwelle des Limits für Marktpreisrisiken. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 85,1 % ausgelastet. Die Auslastung des Risikodeckungspotenzials der ökonomischen Perspektive betrug am Bilanzstichtag 49,2 %. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist per letzter Erhebung vom 30. September 2023 der besten Bewertungsstufe zugeordnet.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Würdigung und Abschirmung aller Risiken als ausgewogen.

5. Chancen- und Prognosebericht

5.1 Chancenbericht

Im Rahmen unseres jährlichen Strategieüberprüfungsprozesses beschäftigen wir uns unter anderem mit Chancen, die sich positiv auf unsere Geschäftsentwicklung auswirken können. In einzelnen Strategiefeldern unserer Geschäfts- und Risikostrategie sehen wir Chancen in Wachstum und Ertrag, Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung sowie Optionen zur Kostenoptimierung.

Die Chance auf eine Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir nutzen, indem wir auch künftig insbesondere die Geschäftsfelder intensivieren, in denen wir besondere Potenziale sehen. Hierzu gehört vor allem das Provisionsgeschäft.

Auch aus den Themenfeldern Nachhaltigkeit und Transformation zu klimafreundlichem Wirtschaften wollen wir durch die Partizipation am vorhandenen Investitionsbedarf zur Transformationsfinanzierung Chancen zur Steigerung unserer Ertragskraft nutzen.

Aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien sowie dem weiteren Ausbau des Multikanalbankings durch Erweiterung unserer Internetbanking-Angebote und digitalen Vertriebskanäle erwarten wir weitere Chancen.

Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu optimieren.

5.2 Prognosebericht

5.2.1 Rahmenbedingungen

Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.

Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.

Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.

Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.

Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.

Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).

Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.

Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.

Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).

Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen.

Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.

Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.

Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.

Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt nur wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen Die Renditen der 10-Jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,10 % und bis zum 23. April 2024 bei 2,49 %.

Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.

Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.

Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.

Die vorstehenden Ausführungen sind nach den Einschätzungen der IHK Nord Westfalen auch auf das Geschäftsgebiet der Sparkasse übertragbar.

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

5.2.2 Geschäftsentwicklung

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir mit einem weiteren Kreditwachstum um etwa 2,3 %, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden, insbesondere aus dem Wohnungsbaukreditgeschäft.

Wir gehen wie im Vorjahr von spürbaren Einlagenzuwächsen aus. Unter Berücksichtigung des anhaltenden Zinsumfeldes liegt unser Fokus im Einlagengeschäft weiterhin auf granularen Zuflüssen. Insgesamt erwarten wir einen Zuwachs von 120,0 Mio. EUR.

Wir unterstützen mit unserer Beratungsleistung, wie auch im vergangenen Geschäftsjahr, die Veredelung des Geldvermögens durch Wertpapieranlagen unserer Kunden. Wir planen einen Nettoabsatz der Wertpapiere von 106,4 Mio. EUR.

Bei der Bilanzsumme erwarten wir einen geringfügigen Anstieg der Bilanzsumme um 34,0 Mio. EUR.

Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 aufgrund der nicht eindeutigen konjunkturellen Voraussetzungen von divergierenden Rahmenbedingungen aus und haben daher einzelne Erwartungen z. B. zum Bauspargeschäft zurückgenommen (erwartetes Absatzvolumen 160,0 Mio. EUR) und zu anderen Positionen vorsichtig angehoben (z. B. Vermitteltes Volumen Lebensversicherungen 66,6 Mio. EUR).

5.2.3 Finanzlage

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

Weiterhin besteht die Absicht, in den kommenden Jahren in die Standorte Hauptstelle Emsdetten und das Beratungscenter in Ochtrup in größerem Umfang zu investieren.

5.2.4 Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund einer noch inversen Zinsstrukturkurve in Verbindung mit einem sinkenden Zinsniveau am kurzen Ende insbesondere aufgrund steigender Konditionsbeiträge auch aus einem steigenden Kundengeschäftsvolumen mit einen um 5,1 Mio. EUR steigenden Zinsüberschuss.

Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem Anstieg um 1,2 Mio. EUR aus. Diese Annahme fußt insbesondere auf unserer ambitionierten Vertriebsplanung, aber auch auf der Hebung von Preispotentialen im Zahlungsverkehr.

Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand auf 96,2 Mio. EUR steigen. Ursächlich ist der erwartete Anstieg bei den Personalaufwendungen. Trotz sinkender durchschnittlicher Kapazitäten steigen diese Aufwendungen über tarifliche Steigerungen um 3,6 Mio. EUR. Der Sachaufwand wird aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen in verschiedenen Bereichen um 1,8 Mio. EUR steigen.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein gegenüber dem Vorjahr steigendes Betriebsergebnis vor Bewertung von 74,9 Mio. EUR. Dies entspricht rund 1,04 % der DBS, die in Höhe von ca. 7,2 Mrd. EUR erwartet wird.

Das Bewertungsergebnis aus dem Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Es ist nie auszuschließen, dass es in einem Geschäftsjahr zu einem tendenziell höheren Bewertungsaufwand kommt. Für das Jahr 2024 haben wir im Vergleich zum geringen Aufwand im Jahre 2023 zunächst einen ungünstigeren Verlauf - unter Berücksichtigung statistisch zu erwartender Werte - angenommen. Mittels eines aktiven Kreditrisikomanagements sind wir bestrebt, erkannte Risiken zu mindern und neue Risiken zu vermeiden.

Für das Bewertungsergebnis auf unseren Wertpapierbestand dürfen wir von einem positiven Ergebnisbeitrag im Jahr 2024 ausgehen. Dieser begründet sich aus im Jahr 2024 fälligen Wertpapieren, die zu höheren Werten zurückgezahlt werden als sie bei uns in den Büchern stehen.

Bei der Cost-Income-Ratio erwarten wir für das Jahr 2024 ein im Vergleich zum Vorjahr (55,0 %) leicht ungünstigeres Verhältnis von 55,2 %.

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage ist eine angemessene Eigenkapitalzuführung gesichert. Das geplante Wachstum kann mit einer weiterhin ausreichenden Eigenkapitalausstattung dargestellt werden. Unsere Kennziffer zur Ertrags- und Risikolage im Risikomonitoring des SVWL sollte weiterhin in der besten Bewertungsstufe liegen.

Insbesondere aus einem deutlich anderen Zinsniveau könnten sich gleichwohl zusätzliche Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.

Wir planen eine annähernd konstante wirtschaftliche Eigenkapitalquote in Höhe von 15,47 %.

Aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) können sich Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

5.3 Gesamtaussage

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung des Eigenkapitals gesichert sein.

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als günstig.

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

Im Dezember 2023 haben sich die Verwaltungsräte der Kreissparkasse Steinfurt und der Sparkasse Westmünsterland verständigt, gemeinsam einen mittelfristigen Blick auf die Herausforderungen für beide Sparkassen zu werfen. Als Entscheidungsgrundlage für erweiterte Formen der Zusammenarbeit bis hin zur Fusion sind sorgfältige Voruntersuchungen hinsichtlich des künftigen Leistungsangebotes und der Mehrwerte für Kunden, Wirtschaft, Träger, Mitarbeitende und damit für die gesamte Region erforderlich. Die Beratungen sollen im Sommer 2024 mit der Präsentation der Arbeitsergebnisse im Verwaltungsrat abgeschlossen sein.

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

der Kreissparkasse Steinfurt
Sitz Ibbenbüren
eingetragen beim Amtsgericht Steinfurt
Handelsregister-Nr. A 4197

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR 1)
31.12.2022
TEUR 2)
1. Barreserve            
a) Kassenbestand     39.125.515,28   39.608 31.760
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank     52.022.669,07   48.361 38.622
        91.148.184,35 87.969 70.382
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind            
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen     -,--   - -
b) Wechsel     -,--   - -
        -,-- - -
3. Forderungen an Kreditinstitute            
a) täglich fällig     290.390.227,45   412.311 331.675
b) andere Forderungen     11.293.961,91   31.045 26.816
        301.684.189,36 443.356 358.491
4. Forderungen an Kunden       5.410.785.552,55 5.206.745 4.230.151
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert 2.360.105.315,17 EUR       (2.266.953) (1.791.737)
Kommunalkredite 251.525.538,55 EUR       (191.237) (146.310)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere            
a) Geldmarktpapiere            
aa) von öffentlichen Emittenten   -,--     - -
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank -,-- EUR       (-) (-)
ab) von anderen Emittenten   -,--     - -
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank -,-- EUR       (-) (-)
      -,--   - -
b) Anleihen und Schuldverschreibungen ba) von öffentlichen Emittenten   80.152.260,51     125.848 43.842
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 80.152.260,51 EUR       (125.848) (43.842)
bb) von anderen Emittenten   257.557.961,66     366.693 356.906
darunter: beleihbar bei der Deutschen     337.710.222,17   492.540 400.748
Bundesbank 181.976.961,66 EUR       (293.146) (283.359)
c) eigene Schuldverschreibungen     -,--   - -
Nennbetrag -,-- EUR       (-) (-)
        337.710.222,17 492.540 400.748
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere       907.564.379,92 875.991 761.035
6a. Handelsbestand       -,-- - -
7. Beteiligungen       64.153.420,83 64.028 52.671
darunter:            
an Kreditinstituten -,-- EUR       (-) (-)
an Finanzdienstleistungsinstituten 736.921,63 EUR       (737) (737)
an Wertpapierinstituten 133.543,00 EUR       (-) (-)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen       200.000,00 200 -
darunter:            
an Kreditinstituten -,-- EUR       (-) (-)
an Finanzdienstleistungsinstituten -,-- EUR       (-) (-)
an Wertpapierinstituten -,-- EUR       (-) (-)
9. Treuhandvermögen       27.311.522,76 31.076 26.043
darunter:            
Treuhandkredite 27.311.522,76 EUR       (31.076) (26.043)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch       -,-- - -
11. Immaterielle Anlagewerte            
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte     -,--   - -
b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten     53.296,00   74 73
c) Geschäfts- oder Firmenwert     -,--   - -
d) Geleistete Anzahlungen     -,--   - -
        53.296,00 74 73
12. Sachanlagen       31.528.130,37 34.289 26.105
13. Sonstige Vermögensgegenstände       10.979.023,08 11.277 7.508
14. Rechnungsabgrenzungsposten       237.958,54 266 162
Summe der Aktiva       7.183.355.879,93 7.247.810 5.933.369

1) fusionierte Sparkasse
2) aufnehmende Sparkasse

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR 1)
31.12.2022
TEUR 2)
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten            
a) täglich fällig     199.380,93   446 428
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist     1.556.560.494,08   1.986.367 1.638.450
        1.556.759.875,01 1.986.814 1.638.878
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden            
a) Spareinlagen            
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten   685.858.988,02     906.575 688.065
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten   56.226.869,78     58.639 47.756
      742.085.857,80   965.214 735.821
b) andere Verbindlichkeiten            
ba) täglich fällig   2.976.393.080,13     3.414.699 2.828.224
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist   1.131.171.933,52     152.377 143.673
      4.107.565.013,65   3.567.076 2.971.897
        4.849.650.871,45 4.532.291 3.707.718
3. Verbriefte Verbindlichkeiten            
a) begebene Schuldverschreibungen     -,--   - -
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten     -,--   - -
darunter:       -,-- - -
Geldmarktpapiere -,-- EUR       (-) (-)
eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf -,-- EUR       (-) (-)
3a. Handelsbestand       -,-- - -
4. Treuhandverbindlichkeiten       27.311.522,76 31.076 26.043
darunter: Treuhandkredite 27.311.522,76 EUR       (31.076) (26.043)
5. Sonstige Verbindlichkeiten       3.214.165,25 2.165 1.244
6. Rechnungsabgrenzungsposten       215.004,29 280 190
7. Rückstellungen            
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen     52.677.287,00   48.897 33.429
b) Steuerrückstellungen     10.743.808,00   3.249 3.249
c) andere Rückstellungen     22.774.085,92   26.150 21.985
        86.195.180,92 78.296 58.663
8. (weggefallen)            
9. Nachrangige Verbindlichkeiten       -,-- - -
10. Genussrechtskapital       -,-- - -
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig -,-- EUR       (-) (-)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken       346.064.591,27 310.898 263.776
12. Eigenkapital            
a) gezeichnetes Kapital     -,--   - -
b) Kapitalrücklage     -,--   - -
c) Gewinnrücklagen            
ca) Sicherheitsrücklage   305.990.808,60     298.320 231.672
cb) andere Rücklagen   -,--     752 -
      305.990.808,60   299.071 231.672
d) Bilanzgewinn     7.953.860,38   6.919 5.185
        313.944.668,98 305.991 236.857
Summe der Passiva       7.183.355.879,93 7.247.810 5.933.369
1. Eventualverbindlichkeiten            
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechnete Wechseln     -,--   - -
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen     175.928.445,84   127.399 90.606
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten     -,--   - -
        175.928.445,84 127.399 90.606
2. Andere Verpflichtungen            
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften     -,--   - -
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen     -,--   - -
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen     260.602.596,72   426.637 352.495
        260.602.596,72 426.637 352.495

1) fusionierte Sparkasse
2) aufnehmende Sparkasse

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

EUR EUR EUR 2022
TEUR 1)
2022
TEUR 2)
1. Zinserträge aus            
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften   147.697.391,18     101.854 80.938
darunter: abgesetzte negative Zinsen 5,80 EUR       (155) (47)
aus der Abzinsung der Rückstellungen 36.700,91 EUR       (1) (-)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen   3.000.233,37     2.293 1.567
      150.697.624,55   104.147 82.505
2. Zinsaufwendungen     55.607.083,16   24.293 20.233
darunter: abgesetzte positive Zinsen 146.551,38 EUR       (3.976) (3.012)
aus der Aufzinsung der Rückstellungen 623.399,05 EUR       (1.426) (978)
        95.090.541,39 79.853 62.272
3. Laufende Erträge aus            
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren     16.297.400,48   15.629 13.886
b) Beteiligungen     1.714.456,52   807 654
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen     -,--   310 -
        18.011.857,00 16.747 14.540
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen       -,-- - -
5. Provisionserträge     53.234.682,16   52.683 43.130
6. Provisionsaufwendungen     3.431.436,32   4.774 2.941
        49.803.245,84 47.908 40.189
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands       -,-- - -
8. Sonstige betriebliche Erträge       5.308.477,68 5.770 4.771
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 135.026,26 EUR       (231) (231)
9. (weggefallen)            
        168.214.121,91 150.279 121.772
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen            
a) Personalaufwand            
aa) Löhne und Gehälter   48.490.142,20     45.460 35.986
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung   18.165.103,81     13.767 10.669
darunter: für Altersversorgung 9.381.014,67 EUR       (5.219) (3.947)
      66.655.246,01   59.227 46.655
b) andere Verwaltungsaufwendungen     26.721.600,48   28.049 22.085
        93.376.846,49 87.277 68.740
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen       4.319.192,82 3.818 3.183
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen       2.118.813,08 1.912 1.640
darunter            
aus der Fremdwährungsumrechnung 1.074,35 EUR       (1) (1)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft     230.883,77   4.041 3.263
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft     -,--   - -
        230.883,77 4.041 3.263
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere     3.037.685,53   8.958 7.178
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren     -,--   - -
        3.037.685,53 8.958 7.178
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme       -,-- - -
18. Zuführungen zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken       35.167.000,00 22.925 18.750
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit       29.963.700,22 21.350 19.018
20. Außerordentliche Erträge     -,--   - -
21. Außerordentliche Aufwendungen     -,--   - -
22. Außerordentliches Ergebnis       -,-- - -
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag     21.223.403,63   14.229 13.666
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen     786.436,21   202 167
        22.009.839,84 14.431 13.833
25. Jahresüberschuss       7.953.860,38 6.919 5.185
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr       -,-- - -
        7.953.860,38 6.919 5.185
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen            
a) aus der Sicherheitsrücklage     -,--   - -
b) aus anderen Rücklagen     751.599,06   - -
        751.599,06 - -
        8.705.459,44 6.919 5.185
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen            
a) in die Sicherheitsrücklage     751.599,06   - -
b) in andere Rücklagen     -,--   - -
        751.599,06 - -
29. Bilanzgewinn       7.953.860,38 6.919 5.185

1) fusionierte Sparkasse
2) aufnehmende Sparkasse

Anhang 2023

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

Zum 1. Januar 2023 wurden die Kreissparkasse Steinfurt und die VerbundSparkasse Emsdettem-Ochtrup gemäß § 27 Abs. 1 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen vereinigt. Das Vermögen der VerbundSparkasse Emsdettem-Ochtrup ist durch Gesamtrechtsnachfolge auf die Kreissparkasse Steinfurt übergegangen. Die vereinigte Sparkasse führt die Bezeichnung "Kreissparkasse Steinfurt" und hat ihren Sitz in Ibbenbüren.

In der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und in der GuV für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 werden sowohl die zusammengefassten Vorjahreswerte der vereinigten Sparkassen als auch die Vorjahreswerte der aufnehmenden Sparkasse dargestellt. Die Vorjahreswerte im Anhang werden ebenfalls auf zusammengefasster Basis und zusätzlich in Klammern für das Althaus Kreissparkasse Steinfurt dargestellt.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeines

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen werden dem Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören.

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt.

Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachten werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.

Im Geschäftsjahr 2023 haben wir aufgrund einer geänderten langfristigen strategischen Ausrichtung Wertpapiere des Anlagevermögens mit Buchwerten von 71,8 Mio. EUR verkauft. Hierbei haben wir Verluste von 8,1 Mio. EUR realisiert. Für die zum Bilanzstichtag dem Anlagevermögen zugeordneten Wertpapiere sind Dauerhaltefähigkeit und Dauerhalteabsicht weiterhin gegeben.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.

Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.

Für Wertpapiere des Anlagevermögens nehmen wir Wertminderungen grundsätzlich nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vor (gemildertes Niederstwertprinzip). Abweichend hierzu haben wir bei direkt gehaltenen Schuldverschreibungen des Anlagevermögens, die schon im Vorjahr zum strengen Niederstwertprinzip bewertet wurden, die Bewertungsmethode beibehalten.

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen. Unabhängig davon sind Wertminderungen von Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der Restlaufzeit zurückzuführen sind.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Zur Abgrenzung haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere ausschließlich nicht aktive Märkte vor. Die Bewertung haben wir anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.

Für Anteile an Investmentvermögen der Liquiditätsreserve haben wir als beizulegenden Wert grundsätzlich den Rücknahmepreis angesetzt. Sofern hierbei für Immobilienfonds im Einzelfall Risiken absehbar waren, die noch nicht im Rücknahmepreis berücksichtigt waren, haben wir dies durch einen Abschlag auf den Rücknahmepreis berücksichtigt. Für Anteile an Investmentvermögen des Anlagevermögens erfolgte die Ermittlung des Bewertungskurses im Rahmen einer Durchschau auf die im Fonds enthaltenen Vermögensgegenstände. Für Schuldverschreibungen innerhalb des Fonds haben wir hierbei den Einstandskurs bzw. eine Rückzahlung zum Nominalwert angenommen, sofern sich nicht aus der Bonitätsbeurteilung etwas anderes ergibt. Andere Vermögensgegenstände innerhalb des Fonds wurden zu Marktwerten berücksichtigt. Werterhöhende Effekte aus gegenläufigen Derivaten blieben unberücksichtigt.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen.

Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird.

Die planmäßigen Abschreibungen werden für Gebäude linear vorgenommen. Für Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei unbekannter Restlaufzeit haben wir den Abzinsungszeitraum geschätzt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % (Vorjahr: 2 %) sowie Rentensteigerungen von 2,5 % (Vorjahr: 2 %) unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes, des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher Vereinbarungen abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % (Vorjahr: 2 %) angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 5 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verträge entsprechenden Zinssatz von 1,14 %.

Bilanzierung und Bewertung von Derivaten

Die Sparkasse setzt Derivate im Wesentlichen im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.

Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

Strukturierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich als einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert, soweit die strukturierten Finanzinstrumente aufgrund des eingebetteten derivativen Finanzinstruments keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen Risiken bzw. Chancen im Verhältnis zum Basisinstrument aufweisen. Liegen die Voraussetzungen für eine einheitliche Bewertung nicht vor, werden die strukturierten Finanzinstrumente für die Bewertung in ihre Bestandteile zerlegt.

Wir halten am Bilanzstichtag 4,0 Mio. EUR (Buchwert) eines strukturierten Schuldscheindarlehens (Zinsstruktur) im Bestand. Die variable Verzinsung des kapitalgarantierten Schuldscheindarlehens ist gekoppelt an die Entwicklung eines Referenz-Swap-Satzes.

Wir bilanzieren das strukturierte Schuldscheindarlehen im Sinne des IDW RS HFA 22 als einheitlichen Vermögensgegenstand. Eine Abzinsung des zinsstrukturierten Schuldscheindarlehens werden wir vornehmen, wenn von einer dauerhaften Zinslosigkeit der Zinsstruktur auszugehen ist.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Währungsumrechnung

Nicht dem Handelsbestand zugeordnete und nicht in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB aufgenommene, auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Für entsprechende, zum Jahresende nicht abgewickelte Termingeschäfte wurde der Terminkurs herangezogen.

Unsere Fremdwährungsbestände sind besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um lfd. Konten, Kredite und Devisentermingeschäfte von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind.

Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Im Übrigen wurden die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung unabhängig von der Restlaufzeit erfolgswirksam berücksichtigt und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erträge aus der Umrechnung von Fremdwährungsposten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden erfolgswirksam vereinnahmt und analog ausgewiesen.

Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten (einschließlich der Eventualverbindlichkeiten) beträgt 7.520 TEUR bzw. 7.534 TEUR.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 98.420 124.532
    (123.749)

Der Unterposten b) - andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 105
mehr als drei Monate bis ein Jahr 421
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 1.579
mehr als fünf Jahre 5.987

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 4 - Forderungen an Kunden

Der Posten setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 183.205
mehr als drei Monate bis ein Jahr 348.328
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 1.388.965
mehr als fünf Jahre 3.358.960
Forderungen mit unbestimmter Laufzeit 130.289

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Beträge, die bis zum 31.12 (Folgejahr) fällig werden 106.534 186.839
    (176.836)

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Angabe der im Folgejahr fälligen Beträge einbezogen.

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
TEUR
Börsennotiert 337.710
nicht börsennotiert -

Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Buchwert * 239.802 211.037
    (129.519)
beizulegender Wert 225.890 185.278
    (114.853)

* ohne anteilige Zinsen

Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich um Emissionen aus der S-Finanzgruppe und von öffentlichen Schuldnern, bei denen die niedrigeren beizulegenden Werte ausschließlich auf zinsbedingte Wertminderungen zurückzuführen sind und die wir in Dauerbesitzabsicht bis zur Endfälligkeit der Anleihen erworben haben.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Sparkasse hält mehr als 10 % der Anteile an Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), die nachfolgend dargestellt sind:

Investmentfonds (in Mio EUR): Buchwert Marktwert Differenz Buchwert zu Marktwert Ausschüttungen in 2023 Tägliche Rückgabe möglich Unterlassene Abschreibungen
HI-Teuto-Master- Fonds 448,9 461,2 +12,3 10,7 Ja ---
HI-Bagno-Fonds 444,3 427,8 -16,6 3,6 Ja 16,6

Von den Anteilen an Investmentvermögen ist der HI-Teuto-Master-Fonds der Liquiditätsreserve und der HI-Bagno-Fonds dem Anlagevermögen zugeordnet.

Investmentfonds: Anlageziele Anlageschwerpunkte
HI-Teuto-Master-Fonds Risikodiversifizierung und Renditesteigerung Aktien, Anleihen von Unternehmen und Emerging-Markets, Immobilienfonds und Infrastrukturfonds
HI-Bagno-Fonds Erfüllung Liquiditätsanforderungen und Renditesteigerungen Staatsanleihen und gedeckte Anleihen

Anlagevermögen:

31.12.2023
Mio. EUR
31.12.2022
Mio. EUR
Buchwert 444,3 461,3
    (410,7)
Beizulegender Wert 427,8 419,8
    (374,8)

Wir haben auf eine Bewertung des HI-Bagno-Fonds zum niedrigeren beizulegenden Wert von 427,8 Mio. EUR verzichtet, weil die Wertminderung von 16,6 Mio. EUR aufgrund von zinsbedingten Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer ist.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Die Anteile an den Spezialfonds sind nicht börsenfähig.

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
Mio. EUR
börsennotiert -
nicht börsennotiert 7,5

Aktiva 7 - Beteiligungen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
Mio. EUR
Jahresergebnis
Mio. EUR
Sparkassenverband Westfalen-Lippe Münster 3,42 1.174,4 0,0
      (31.12.2022) (31.12.2022)

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 8 - Verbundene Unternehmen

Die Sparkasse ist alleinige Gesellschafterin der S-ImmobilienZentrum Emsdetten Ochtrup GmbH. Sitz der Gesellschaft ist Emsdetten. Ein Konzernabschluss gemäß § 296 Abs. 2 HGB wurde nicht erstellt, da die 100 prozentige Beteiligung von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse ist. Für das Geschäftsjahr 2022 werden ein Jahresüberschuss von 279 TEUR und ein Eigenkapital von 479 TEUR ausgewiesen.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden (27.312 TEUR).

Aktiva 12 - Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 20.944
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.007

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 13 - Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:

31.12.2023
TEUR
Provisionsansprüche an Verbundpartner 6.731

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt, die Bestandteil des Anhangs ist.

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag 2 3
und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten   (0)

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber 2.297 88.911
der eigenen Girozentrale   (2.534)

Der Unterposten b) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 34.556
mehr als drei Monate bis ein Jahr 100.545
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 471.164
mehr als fünf Jahre 945.985

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 1.514.195 TEUR als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 763 150
    (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 38 155
    (26)
Der Unterposten a) ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: 31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 442
mehr als drei Monate bis ein Jahr 51.403
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 3.646
mehr als fünf Jahre 736
Der Unterposten b) bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: 31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 611.146
mehr als drei Monate bis ein Jahr 457.756
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 52.675
mehr als fünf Jahre 89

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (27.312 TEUR).

Für die Treuhandverbindlichkeiten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 27.311 TEUR als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 147 182
    (178)

Passiva 7 - Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 567 TEUR.

Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Risikovorsorge gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.

Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden.

D. SONSTIGE ANGABEN

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 15,58 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:

Positionen Erläuterung der Differenz
Aktive latente Steuern  
Forderungen an Kunden steuerlich abweichende Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen sowie nicht zu berücksichtigende Einzelwertberichtigungen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere steuerliche Korrekturen
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere steuerliche Korrekturen
Beteiligungen steuerlich nicht zu berücksichtigende Abschreibungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen unterschiedliche Parameter
andere Rückstellungen unterschiedliche Parameter und steuerrechtlich nicht berücksichtigte Rückstellungen

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Veränderung des Fonds für allgemeine Bankrisiken zurückzuführen.

Derivative Finanzinstrumente

Die Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte (Zinsswaps) abgeschlossen. Kontrahenten dieser Deckungsgeschäfte waren deutsche Kreditinstitute. Daneben hat sie Devisentermingeschäfte im Kundeninteresse abgeschlossen, denen betrags-, währungs- und fristenkongruente Deckungsgeschäfte mit deutschen Kreditinstituten gegenüberstehen.

Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Zinsswaps und Devisentermingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente.

Nominalbeträge
in Mio. EUR
Beizulegende Zeitwerte 1
in Mio. EUR
nach Restlaufzeiten Insgesamt Preis nach Bewertungsmethode
Bis 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre Negative Zeitwerte
Zinsswaps   - 45,0 785,0 830,0 -7,9
davon: Deckungsgeschäfte - 45,0 785,0 830,0 -7,9
Devisentermingeschäfte Handelsgeschäfte 1,5 - - 1,5 -
  Deckungsgeschäfte 1,5 - - 1,5 -0,1
  Summe 3,0 - - 3,0 -0,1
Beizulegende Zeitwerte 1
in Mio. EUR
Preis nach Bewertungsmethode
Positive Zeitwerte
Zinsswaps 64,4
davon: 64,4
Devisentermingeschäfte 0,1
  -
  0,1

1 Aus Sicht der Sparkasse negative Zeitwerte werden mit Minus angegeben.

Da kein aktiver Markt besteht, wurden die beizulegende Zeitwerte anhand von Bewertungsmethoden ermittelt.

Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet. Für die Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die am Markt beobachtbaren Zinssätze für Zinsswap-Geschäfte per Abschlussstichtag Verwendung.

Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften wurde der Terminkurs am Bilanzstichtag für die entsprechenden Restlaufzeiten herangezogen.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) " zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw.

Die kvw-Zusatzversorgung finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die kvw-Zusatzversorgung erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 3,25 % der umlagepflichtigen Gehälter. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die kvw-Zusatzversorgung, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der kvw-Zusatzversorgung im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 42.177.082,06 EUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 3.268.723,86 EUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der kvw-Zusatzversorgung handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die kvw-Zusatzversorgung hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 109.795.766,00 EUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der kvw-Zusatzversorgung unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Letztere wurden insofern modifiziert, als eine Generationenverschiebung um ein Jahr vorgenommen wurde sowie die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten mit 60 % angesetzt wurden. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die kvw-Zusatzversorgung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der kvw-Zusatzversorgung in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der kvw-Zusatzversorgung.

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:

1. Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.

Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden.

Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 18,8 Mio. EUR. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 11,9 Mio. EUR eingezahlt.

Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 4.046 TEUR Gebrauch gemacht. Es handelt sich dabei um sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt.

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung.

Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 73,5 Mio. EUR im Sonderposten Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB anzusparen (Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2023: 15,3 Mio. EUR). Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden.

Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)

Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 3,42 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken.

Weitere Verpflichtungen

Aus dem Erwerb von Investmentfonds bestanden zum 31. Dezember 2023 noch nicht fällige Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 65.979 TEUR.

Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
Abschlussprüferleistungen 449
Andere Bestätigungsleistungen 38
Gesamtbetrag 487

Berichterstattung über die Bezüge der und andere Leistungen an Mitglieder des Vorstandes

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf bis zu fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die Mitglieder des Vorstands erhalten feste Bezüge. Erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung werden nicht gewährt. Neben vertraglich vereinbarten festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 %) oder einem mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied vereinbarten Festbetrag kann den Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat, auf der Grundlage der Ergebnisse und der Erreichung der geschäftspolitischen Ziele des abgelaufenen Geschäftsjahres festgelegt. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht enthalten. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Der Vorsitzende des Vorstands Rainer Langkamp erhielt unter Berücksichtigung eines Grundbetrages von 534 TEUR, einer für 2022 vereinbarten Leistungszulage von 50 TEUR und einer Sonstigen Vergütung von 18 TEUR eine Gesamtvergütung von 602 TEUR. Das Vorstandsmitglied Carl-Christian Kamp erhielt unter Berücksichtigung eines Festbetrages von 453 TEUR, einer für 2022 vereinbarten Leistungszulage von 46 TEUR und einer Sonstigen Vergütung von 117 TEUR eine Gesamtvergütung von 616 TEUR. Das Vorstandsmitglied Peter Hensmann erhielt unter Berücksichtigung eines Grundbetrages von 305 TEUR, einer für 2022 vereinbarten Leistungszulage von 7 TEUR und einer Sonstigen Vergütung von 11 TEUR eine Gesamtvergütung von 323 TEUR. Das ehemalige Vorstandsmitglied Dr. Peter Eckhardt erhielt bis zu seinem Ausscheiden zum 30.04.2023 unter Berücksichtigung eines Grundbetrages von 119 TEUR, einer für 2022 vereinbarten Leistungszulage von 9 TEUR und einer Sonstigen Vergütung von 4 TEUR eine Gesamtvergütung von 132 TEUR. Insgesamt wurde ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.673 TEUR ausgezahlt, der sich aus Grundbeträgen bzw. eines Festbetrages in Höhe von 1.411 TEUR, Leistungszulagen von 112 TEUR und Sonstigen Vergütungen von 150 TEUR zusammensetzt.

Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen sowie Beiträge zur Finanzierung von zusätzlichen Alterseinkommen.

Im Falle einer Nichtverlängerung der Dienstverträge haben Herr Langkamp und Herr Hensmann Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen mit ihrem Ausscheiden, sofern die Nichtverlängerung nicht von dem Vorstandsmitglied zu vertreten ist. Der Anspruch von Herrn Langkamp beträgt derzeit 45 % der ruhegeldfähigen Bezüge, der Anspruch von Herrn Hensmann beträgt derzeit 50 % der ruhegeldfähigen Bezüge.

Im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit haben die im Geschäftsjahr bei der Sparkasse tätigen Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch von Herrn Langkamp und Herrn Hensmann beträgt dann 55 % der ruhegeldfähigen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Seit seinem Ausscheiden am 30.04.2023 erhält Herr Dr. Eckhardt ein Ruhegehalt von 55 % der ruhegeldfähigen Bezüge.

Für Rainer Langkamp (Vorsitzender des Vorstands) wurden im Jahr 2023 1.146 TEUR der Pensionsrückstellung zugeführt. Der Barwert der Pensionsansprüche belief sich für ihn am 31. Dezember 2023 auf 8.493 TEUR. Insgesamt wurden im Jahr 2023 somit die genannten Beträge zugeführt.

Für Dr. Peter Eckhardt (Vorstandsmitglied bis zum 30.04.2023) wurden im Jahr 2023 302 TEUR der Pensionsrückstellung zugeführt. Der Barwert der Pensionsansprüche belief sich für ihn am 31. Dezember 2023 auf 4.340 TEUR. Insgesamt wurden im Jahr 2023 somit die genannten Beträge zugeführt.

Für Peter Hensmann (Vorstandsmitglied) wurden im Jahr 2023 1.070 TEUR der Pensionsrückstellung zugeführt. Der Barwert der Pensionsansprüche belief sich für ihn am 31. Dezember 2023 auf 4.762 TEUR. Insgesamt wurden im Jahr 2023 somit die genannten Beträge zugeführt.

Mit Carl-Christian Kamp (Vorstandsmitglied) sind weder Ruhegehaltszahlungen noch Abfindungszahlungen vereinbart. Stattdessen erhält Carl-Christian Kamp einen Beitrag zur Finanzierung eines zusätzlichen Alterseinkommens. Seit dem 1. Januar 2022 beläuft sich dieser auf 20 % des Jahresfestgehalts. In der Folgezeit steigt der Prozentsatz des Jahresfestgehalts in mehreren Schritten gestaffelt. Ab dem 1. Oktober 2033 beträgt er dann 35 %.

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien

Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse, einschließlich lediglich beratender Teilnehmer, wurde ein Sitzungsgeld von 740,00 EUR je Sitzung bis zum 30.06.2023, ab dem 01.07.2023 ein Sitzungsgeld von 830,00 EUR je Sitzung gezahlt. Der Vorsitzende erhält jeweils den doppelten Betrag. Außerdem erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Zweckverbandsversammlung eine Aufwandsentschädigung von 75,00 EUR je Sitzung. Die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten für die Informationsveranstaltung eine Aufwandsentschädigung von 250,00 EUR je Veranstaltung. Der Vorsitzende erhält eine Aufwandsentschädigung von 500,00 EUR für diese Veranstaltung. Die Mitglieder des Fusionsbeirates haben eine Aufwandsentschädigung von 250,00 EUR je Sitzung erhalten. Der Vorsitzende erhielt den doppelten Betrag für diese Sitzungen. Die Mitglieder der Strukturkommission haben eine Aufwandsentschädigung von 830,00 EUR je Sitzung erhalten. Der Vorsitzende erhielt den doppelten Betrag für diese Sitzungen. Für jede dieser Gremiensitzungen und Veranstaltungen wird den Mitgliedern und dem Vorsitzenden eine Fahrtkostenpauschale als Aufwandsersatz von 25,00 EUR gezahlt, falls eine Präsenzteilnahme erfolgt. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:

Name EUR Name EUR
Dr. Sommer, Martin 28.630 Mennewisch, Christian 3.290
Grunendahl, Wilfried 18.600 Raffel, Annegret 3.125
Hafer, Hermann 14.460 Berentelg, Hermann 2.460
Kellner, Oliver 13.075 Kockmann, Nils 2.220
Dr. Schrameyer, Marc 12.150 Lang, Gisela 2.220
Misch, Jörg 11.170 Coße, Jürgen 1.570
Streich, Hans-Jürgen 9.010 Fremann, Claudia 1.500
Ohde, Rolf 7.170 Schulze Hülshorst, Benedikt 1.315
Üffing, Jürgen 7.020 Kreisel, Hildegard 1.250
Homann, Andreas 6.930 Scheipers, Franz 1.250
Hennigfeld, Johannes 6.430 Schomberg, Gerhard 1.155
Diekmann, Rudolf 6.340 Börgel, Christoph 650
Dankbar, Matthias 6.280 Hummert, Ludger 650
Holtmann, Rita 6.280 Lüttmann, Christina 575
Bögel-Hoyer, Claudia 6.265 Fröbrich, Jost 500
Brüwer, Josef 6.190 Gaupel, Barbara 500
Schwartbeck, Hermann 6.190 Hackethal, Matthias 500
Weiss, Andreas 6.190 Hiller, Simon 500
Aden, Dietrich 5.525 Howe, Dirk 500
Lenderich, Christa 4.040 Kubeczko, Peter 500
Krabbe, Gregor 4.030 Nienkötter, Anja 500
Rählmann, Christina 4.030 Strier, Andreas 500
Averbeck, Claudia 3.955 Himmelreich, Matthias 400
Banasiewicz, Alexander 3.880 Reerink, Andreas 325
Botzke, Andreas 3.880 Gillner, Silke 250
Erfling, Christian 3.880 Hoffmann, Bernd 250
Leiting, Sebastian 3.880    
Twilling, Verena 3.880 Insgesamt 247.815

Pensionsrückstellungen und -Zahlungen sowie weitere Bezüge für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 1.994 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2023 39.631 TEUR.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2023 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen 578 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 13.962 TEUR gewährt.

Mitarbeiter/innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023 2022
Vollzeitkräfte 423 436
    (348)
Teilzeit- und Ultimokräfte 408 416
    (329)
  831 852
    (677)
Auszubildende 58 52
    (45)
Insgesamt 889 904
    (722)

Nachtragsbericht

Im Dezember 2023 haben sich die Verwaltungsräte der Kreissparkasse Steinfurt und der Sparkasse Westmünsterland verständigt, gemeinsam einen mittelfristigen Blick auf die Herausforderungen für beide Sparkassen zu werfen. Als Entscheidungsgrundlage für erweiterte Formen der Zusammenarbeit bis hin zur Fusion sind sorgfältige Voruntersuchungen hinsichtlich des künftigen Leistungsangebotes und der Mehrwerte für Kunden, Wirtschaft, Träger, Mitarbeitende und damit für die gesamte Region erforderlich. Die Beratungen sollen im Sommer 2024 mit der Präsentation der Arbeitsergebnisse im Verwaltungsrat abgeschlossen sein.

Verwaltungsrat
Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Dr. Martin Sommer Landrat des Kreises Steinfurt - vorsitzendes Mitglied -  
Wilfried Grunendahl selbstständiger Kaufmann Betonwarenherstellung i. R. - 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds - Christoph Börgel Leiter Controlling
Jürgen Coße Mitglied des Deutschen Bundestages - 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds - Christian Mennewisch bankfachlicher Berater; Angestellter beim Sparkassen-Rechenzentrum
Claudia Averbeck selbständige Dipl.-Geographin, Geschäftsführerin einer Agentur für Kommunikation, Marketing und Regionalmanagement Christina Lüttmann Finanzbuchhalterin i. R.
Hermann Berentelg selbstständiger Unternehmer Ziegelherstellung Nils Kockmann Abteilungsleiter Vertrieb und Beschaffung
Josef Brüwer Oberstudienrat i. R. Matthias Hackethal Bankfachwirt, Angestellter beim Sparkassen-Rechenzentrum
Matthias Dankbar technischer Angestellter im Baubereich Franz Scheipers angestellter IT-Servicetechniker
Rudolf Diekmann selbstständiger Rechtsanwalt Ludger Hummert Buchführungssachbearbeiter selbstständiger Landwirt i. R.
Christian Erfling Dipl. Betriebswirt i. R. Hildegard Kreisel leitende kaufmännische Angestellte
Hermann Hafer technischer Beamter i. R. Matthias Himmelreich angestellter Referent für Versicherungen
Johannes Hennigfeld Dipl. Kaufmann Sparkassenangestellter i. R. Benedikt Schulze Hülshorst selbstständiger Landwirt
Rolf Ohde Dipl.-Biologe, wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Biologischen Station in Nordrhein-Westfalen i. R. Simon Hiller Verwaltungsinspektor bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen
Annegret Raffel Referentin im Abgeordnetenbüro eines Mitglieds des Bundestages Gerhard Schomberg Landwirtschaftsmeister i. R.
Hermann Schwartbeck Verkaufsberater für Landtechnik Claudia Fremann Dipl.-Kauffrau beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe; Referatsleitung in der IT-Service-Abteilung
Hans-Jürgen Streich KFZ-Meister i. R. Andreas Reerink selbstständiger Apotheker
Andreas Weiss selbstständiger Rechtsanwalt Gisela Lang staatlich geprüfte Betriebswirtin Verwaltungsangestellte
Alexander Banasiewicz Sparkassenangestellter Andreas Strier Sparkassenangestellter
Andreas Botzke Sparkassenangestellter Dirk Howe Sparkassenangestellter
Rita Holtmann Sparkassenangestellte Anja Nienkötter Sparkassenangestellte
Andreas Homann Sparkassenangestellter Barbara Gaupel Sparkassenangestellte
Sebastian Leiting Sparkassenangestellter Jost Fröbrich Sparkassenangestellter
Jörg Misch Sparkassenangestellter Bernd Hoffmann Sparkassenangestellter
Verena Twilling Sparkassenangestellte Peter Kubeczko Sparkassenangestellter
Jürgen Üffing Sparkassenangestellter Silke Gillner Sparkassenangestellte
Beratende Teilnahme  
Dietrich Aden Bürgermeister der Stadt Greven  
Claudia Bögel-Hoyer Bürgermeisterin der Stadt Steinfurt  
Oliver Kellner Bürgermeister der Stadt Emsdetten  
Gregor Krabbe Bürgermeister der Gemeinde Metelen  
Christa Lenderich Bürgermeisterin der Stadt Ochtrup  
Christina Rählmann Bürgermeisterin der Gemeinde Mettingen  
Dr. Marc Schrameyer Bürgermeister der Stadt Ibbenbüren  

Vorstand

Rainer Langkamp Vorsitzender

Carl-Christian Kamp Peter Hensmann Dr. Peter Eckhardt Mitglied bis 30.04.2023

 

Ibbenbüren, 27. Mai 2024

Der Vorstand

Rainer Langkamp

Carl-Christian Kamp

Peter Hensmann

Anlage Anlagenspiegel

Entwicklung des Finanzanlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten      
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres --- --- 319.455
Zugänge 4.000 --- 134.433
Abgänge --- --- 112.977
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 4.000 --- 340.911
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen     -
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres --- --- 8.501
Abschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- 2.861
Änderung der gesamten Abschreibungen      
im Zusammenhang mit Zugängen --- --- 2.982
im Zusammenhang mit Abgängen --- --- 4.046
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres --- --- 4.576
Buchwerte     -
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres --- --- 310.953
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 4.000 --- 336.335
Entwicklung des Finanzanlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten      
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 415.797 77.059 ---
Zugänge 84.228 17.085 200
Abgänge 50.592 8 ---
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 449.433 94.136 200
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen      
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 5.102 24.388 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen      
im Zusammenhang mit Zugängen --- 5.595 ---
im Zusammenhang mit Abgängen --- --- ---
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 5.102 29.983 ---
Buchwerte      
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 410.695 64.028 ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 444.331 64.153 200
Entwicklung des Sachanlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten      
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 487 97.061 18
Zugänge 121 25.071 6
Abgänge 225 6.011 ---
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 383 116.121 24
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen -    
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 413 70.955 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr 51 4.268 ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen      
im Zusammenhang mit Zugängen 90 15.009 ---
im Zusammenhang mit Abgängen 225 5.639 ---
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 329 84.593 ---
Buchwerte -    
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 74 26.106 18
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 54 31.528 24

Die Schlussbilanzwerte der aufgenommenen Sparkasse zum 31.12.2022 sind in den Zeilen "Zugänge" sowie "Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen" enthalten.

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG

zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Kreissparkasse Steinfurt hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Kreissparkasse Steinfurt besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Kreissparkasse Steinfurt definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 168.215 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 673,0 (Vorjahr: 679,4).

Der Gewinn vor Steuern beträgt 29.964 TEUR.

Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 21.223. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Kreissparkasse Steinfurt hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Kreissparkasse Steinfurt

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Kreissparkasse Steinfurt bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kreissparkasse Steinfurt für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung der Forderungen an Kunden

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 75,3 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023 wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in Form eines Anstiegs der Energiepreise, der Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit, von Lieferengpässen und einer hohen Inflation geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.

b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen.

Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers (Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.

Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.2 und 4.2.1.1).

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a) HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023; dieser wird uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt

die übrigen Teile des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2023, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks; der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wird uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen.

Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung nach § 89 Abs. 1 des WpHG

Prüfung der Beträge der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG für die Bemessung der Umlage der Kosten für die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Matthias Wienhues.

 

Münster, 28. Mai 2024

Sparkassenverband Westfalen-Lippe
Prüfungsstelle

Wienhues, Wirtschaftsprüfer

Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
der Kreissparkasse Steinfurt am 24. Juni 2024

Beschluss-Nr. 9

TOP 9: Verwendung des Jahresüberschusses 2023 der Kreissparkasse Steinfurt nach § 24 und 25SpkG NW

Die Verwendung des Jahresüberschusses erfolgt anhand folgender Bestimmungen des Sparkassengesetzes für Nordrhein-Westfalen:

§ 24 Geschäftsjahr und Jahresabschluss

(4) Nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes legt der Verwaltungsrat den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht der Vertretung des Trägers vor. Diese beschließt auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25

§ 25 Verwendung des Jahresüberschusses, Ausschüttung

(1) In dem Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 24 Abs. 4 Satz 2 ist die Verwendung des Jahresüberschusses im Einzelnen darzulegen Namentlich sind anzugeben:

a) der Jahresüberschuss,

b) der an den Träger auszuschüttende Betrag,

c) die in die Sicherheitsrücklage oder eine freie Rücklage einzustellenden Beträge,

d) ein Gewinnvortrag.

Der Beschluss führt nicht zu einer Änderung des festgestellten Jahresabschlusses.

(2) Bei ihrer Entscheidung hat die Vertretung des Trägers die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.

(3) Der Ausschüttungsbetrag ist zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt zu beschränken.

Beschlussempfehlung

Aufgrund unserer im Vergleich zu den Sparkassen im SVWL weiterhin geringen Eigenkapitalausstattung empfiehlt der Vorstand, den Jahresüberschuss der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Der Verwaltungsrat empfiehlt der Zweckverbandsversammlung nach einer einstimmigen Empfehlung des Hauptausschusses gemäß § 24 Abs. 4 SpkG NW ebenfalls einstimmig, den Jahresüberschuss der Kreissparkasse Steinfurt in Höhe von 7 953.860,38 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Steinfurt, 24. Juni 2024

- Der Vorstand -

Beschluss:

Die Zweckverbandsversammlung beschließt gern. § 25 Abs. 1 SpkG NW, den Jahresüberschuss der Kreissparkasse Steinfurt in Höhe von EUR 7.953 860,38 in die Sicherheitsrücklage einzustellen.

einstimmig Ja-Stimmen Gegenstimmen Stimmenenthaltungen
X      

 

Steinfurt, 24. Juni 2024

Die Zweckverbandsversammlung

Vorlage für die Verwaltungsratssitzung der
Kreissparkasse Steinfurt am 10. Juni 2024

Beschluss-Nr. 26

TOP 5: Beschlussfassung gern. §§ 24, 25 SpkG NW über
a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2023, b) die Billigung des Lageberichtes, c) den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns und d) den Antrag zur Entlastung der Organe der Kreissparkasse Steinfurt.

Rechtliche Grundlagen

Der Vorstand legt dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der Kreissparkasse Steinfurt für das Jahr 2023 vor (§ 24 SpkG NW).

Der Jahresabschluss einschließlich Lagebericht ist vom Sparkassenverband Westfalen-Lippe, Münster, geprüft worden.

Der Inhalt des Prüfungsberichtes wurde den Mitgliedern des Verwaltungsrates zur Kenntnis gegeben.

Die Verwendung des Jahresüberschusses erfolgt anhand folgender Bestimmungen des Sparkassengesetzes.

§ 24 Geschäftsjahr und Jahresabschluss

(4) Nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes legt der Verwaltungsrat den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht de r Vertretung des Trägers vor Diese beschließt auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25.

§ 25 Verwendung des Jahresüberschusses, Ausschüttung

(1) In dem Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 24 Abs. 4 Satz 2 ist die Verwendung des Jahresüberschusses im Einzelnen darzulegen. Namentlich sind anzugeben:

a) der Jahresüberschuss,

b) der an den Träger auszuschüttende Betrag,

c) die in die Sicherheitsrücklage oder eine freie Rücklage einzustellenden Beträge,

d) ein Gewinnvortrag.

Der Beschluss führt nicht zu einer Änderung des festgestellten Jahresabschlusses.

(2) Bei ihrer Entscheidung hat die Vertretung des Trägers die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.

(3) Der Ausschüttungsbetrag ist zur Erfüllung der gerne in wohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt zu beschränken.

Beschlussempfehlung

Der Jahresüberschuss der Kreissparkasse Steinfurt beträgt 7 953.860,38 EUR zum 31 Dezember 2024.

Gemäß Ziffer 30 des Prüfungsberichts zum Jahresabschluss 2023 beträgt am Bilanzstichtag aus wirtschaftliche Eigencapital (Sicherheitsrücklage, freier Teil des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB) 636,8 Mio. EUR. Im Verhältnis zur DBS ergibt sich für das wirtschaftliche Eigenkapital ein Anteil von 8,78 % nach 8,41 % im Vorjahr. Der Wert liegt deutlich unter dem Verbandsdurchschnitt von 11,75 %.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verwalturgsrat:

a) der Jahresabschluss 2023 wie folgt festzustellen:

Bilanzsumme EUR 7.185.988.879,93
Jahresüberschuss EUR 7.953.860,38
Sicherheitsrücklage EUR 305.990.808,60

b) sowie den Lagebericht 2023 zu billigen.

c) der Zweckverbandsversammlung zu empfehlen, den Jahresüberschuss in Höhe von 7.953.860,38 EUR gem. § 25 Abs. 1 SpkG NW in die Sicherheitsrücklage einzustellen.

d) die Entlastung der Organe der Kreissparkasse Steinfurt.

Verwaltungsrat

und Vorstand

gem. § 8 Abs. 2 Buchst, f) SpkG NW durch die Zweckverbandsversammlung für das Geschäftsjahr 2023 zu beantragen.

Beschluss:

a) Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss 2023 der Kreissparkasse Steinfurt wie folgt fest:

Bilanzsumme EUR 7.185.988.879,93
Jahresüberschuss EUR 7.953.860,38
Sicherheitsrücklage EUR 305.990.808,60

Ergebnis (angenommen lt. Beschlussvorschlag)

einstimmig Ja-Stimmen Gegenstimmen Stimmenenthaltungen
X      

b)

Der Jahresabschluss einschließlich Lagebericht der Kreissparkasse Steinfurt wird in der vorgelegten Form gebilligt

Der mit dem Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss und der Lagebericht sind der Zweckverbandsversammlung vorzulegen.

Ergebnis (angenommen lt. Beschlussvorschlag)

einstimmig Ja-Stimmen Gegenstimmen Stimmenenthaltungen
X      

c) Der Verwaltungsrat empfiehlt der Zweckverbandsversammlung, den Jahresüberschuss in Höhe von 7.953.860,38 EUR gern. § 25 Abs. 1 SpkG NW in die Sicherheitsrücklage einzustellen.

Ergebnis (angenommen lt. Beschlussvorschlag)

einstimmig Ja-Stimmen Gegenstimmen Stimmenenthaltungen
X      

d) Der Verwaltungsrat beantragt die Entlastung der Organe der Kreissparkasse Steinfurt

Verwaltungsrat

und Vorstand

gem. § 8 Abs. 2 Buchst f) SpkG NW durch die Zweckverbandsversammlung für das Geschäftsjahr 2023.

Ergebnis (angenommen lt. Beschlussvorschlag)

einstimmig Ja-Stimmen Gegenstimmen Stimmenenthaltungen
X      

 

Ibbenbüren, 10. Juni 2024

Der Verwaltungsrat

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