Wolf & Co. GmbH SystemschalungenLiquidiert

97461 Hofheim in Unterfranken, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 6166
Vorher
Wolf & Co. Holding Verwaltungs GmbH
Eingetragen
5.12.2008
Branche
Herstellung von Gipserzeugnissen für den BauBeteiligungsgesellschaftenHerstellung von vorgefertigten Bauelementen und Gebäuden aus Beton, Zement oder Kalksandstein
Gegenstand
Die Herstellung, der Vertrieb und die Montage von Systemschalungen und Betonwerkseinrichtungen einschließlich Beratung und Projektgeschäft sowie die Vornahme aller mit den vorgenannten Arbeiten verbundenen branchenüblichen Tätigkeiten jeder Art.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Horn
seit 11.2.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wolf & Co. GmbH Systemschalungen
(vormals: Wolf & Co. Holding Verwaltungs GmbH)

Hofheim i.UFr.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Ausstehende Einlagen / Rückständige Einzahlungen 12.500,00 0,00
B. Anlagevermögen 98.637,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.195,00 0,00
II. Sachanlagen 97.442,00 0,00
C. Umlaufvermögen 725.047,08 0,00
I. Vorräte 157.097,67 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 566.689,78 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.259,63 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 836.184,08 0,00

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 20.771,18 0,00
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 0,00
II. Kapitalrücklage 174,36 0,00
III. Bilanzverlust 4.403,18 0,00
B. Rückstellungen 24.898,60 0,00
C. Verbindlichkeiten 790.514,30 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 836.184,08 0,00

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode, im Einzelfall gemäß EStG § 7 Abs. 2 nach der degressiven Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2 (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00) wurden im Erwerbsjahr sofort als Aufwand erfasst.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2a (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00) wurde im Jahr des Erwerbs ein Sammelposten gebildet, welcher im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren jeweils mit einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von EUR -838,77 enthalten.

Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Sonstige Angaben

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Ergänzende Angaben
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Horn Thomas Geschäftsführer Einzelvertretung

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2009

 

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